Teildepotübertrag zur FiFO-Umkehr vom Finanzamt unterbunden?

  • Hi zusammen, ich hab mich mal wieder mit der FIFO-Umkehr befasst. Da überlege ich ab dem nächsten Jahr einen neuen ETF zu besparen. Eigentlich möchte ich das später eher oder zusätzlich per Deportübertrag lösen, weil ich das für flexibler und übersichtlicher halte.

    Nun hatte ich Gemini dazu befragt und die KI beharrt darauf, das Finanzamt hätte das seit 2020 als Steuertrick erkannt und das Verfahren per Weitergabe aller Anschaffungsdaten unterbunden. Macht für mich Sinn.

    Hat Gemini da Recht?

    Mein Stand war, dass beides funktioniert, mehrere ETFs oder Teilübertrag.

    Gruß

    Fuchs

  • Fuchs73 3. Juli 2025 um 17:41

    Hat den Titel des Themas von „Teildepotübertrag zur FiFO-Umgeht vom Finanzamt unterbunden?“ zu „Teildepotübertrag zur FiFO-Umkehr vom Finanzamt unterbunden?“ geändert.
  • Wahrscheinlich hast du die falsche Frage gestellt, bzw. die Frage falsch gestellt. Bei mir sagt Gemini folgendes:

    Frage:

    Ist es in Deutschland möglich, das FIFO Prinzip beim Verkauf von ETF-Anteilen zu umgehen, indem man einen Teil des Bestandes in ein anderes Depot überträgt (wobei die ältesten Anteile übertragen werden), und dann die verbliebenen Anteile verkauft?


    Antwort:

    Ja, in Deutschland ist es unter bestimmten Umständen möglich, das FIFO-Prinzip (First In, First Out) beim Verkauf von ETF-Anteilen zu "umgehen" oder genauer gesagt, dessen Auswirkungen zu mildern, indem man Anteile zwischen Depots überträgt.
    Das FIFO-Prinzip in Deutschland:
    Grundsätzlich gilt in Deutschland bei der Veräußerung gleichartiger Wertpapiere (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG) das FIFO-Prinzip. Das bedeutet, dass steuerlich immer die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft gelten. Dies kann nachteilig sein, wenn die ältesten Anteile die höchsten Gewinne aufweisen und man eigentlich Anteile mit geringeren Gewinnen oder sogar Verlusten veräußern möchte, um die Steuerlast zu minimieren oder zu stunden.
    Der Trick mit dem Depotübertrag:
    Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel (also von einem Depot auf ein anderes Depot, das auf denselben Namen läuft) ist in Deutschland steuerneutral. Das bedeutet, es werden beim Übertrag keine Steuern fällig und die ursprünglichen Anschaffungsdaten (Kaufdatum und -kurs) werden mit übertragen.
    Hier kommt der "Trick" ins Spiel:
    Wenn du ältere, hoch im Kurs stehende Anteile hast und neuere Anteile mit geringeren Gewinnen (oder sogar Verlusten), kannst du die ältesten Anteile (aufgrund des FIFO-Prinzips beim Übertrag selbst) auf ein anderes Depot (z.B. ein Zweitdepot bei derselben oder einer anderen Bank) übertragen.
    Nach dem Übertrag befinden sich die älteren Anteile im Zweitdepot und die jüngeren Anteile (oder die, die du verkaufen möchtest) im ursprünglichen Depot. Wenn du dann aus dem ursprünglichen Depot verkaufst, greift das FIFO-Prinzip für diesen spezifischen Depotbestand, sodass die verbliebenen Anteile (die nun die "ältesten" in diesem Depot sind) verkauft werden. Das sind dann die jüngeren Anteile, die du behalten wolltest.
    Wichtige Punkte und Überlegungen:
    * Keine Steuerhinterziehung, sondern Steuergestaltung: Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuerhinterziehung, sondern um eine legale Steuergestaltung. Du zahlst nicht weniger Steuern insgesamt, sondern stundest sie gegebenenfalls oder optimierst den Zeitpunkt der Steuerzahlung. Das kann den Zinseszinseffekt länger wirken lassen.
    * Anschaffungsdaten werden übertragen: Es ist entscheidend, dass die Anschaffungsdaten korrekt vom abgebenden zum aufnehmenden Institut übertragen werden. Innerhalb Deutschlands geschieht dies in der Regel automatisch über das sogenannte Taxbox-System.
    * Dauer des Übertrags: Ein Depotübertrag kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sind die übertragenen Anteile nicht handelbar.
    * Mehrere Depots: Einige Broker bieten die Möglichkeit, mehrere Unterdepots unter einem Hauptdepot zu führen, was diesen Prozess vereinfachen kann.
    * Aufwand und Kosten: Auch wenn der reine Übertrag meist kostenlos ist, kann der administrative Aufwand für die Verwaltung mehrerer Depots und das Nachverfolgen der Anschaffungsdaten steigen.
    * Komplexität: Besonders bei regelmäßigen Sparplänen und vielen Kaufzeitpunkten kann die genaue Nachverfolgung der Anteile und ihrer Anschaffungsdaten sehr komplex werden.
    Fazit:
    Ja, es ist in Deutschland möglich, die Auswirkungen des FIFO-Prinzips beim Verkauf von ETF-Anteilen durch einen gezielten Depotübertrag älterer Anteile in ein Zweitdepot zu mildern. Dies kann dazu dienen, Gewinne zu stunden oder Verluste zu realisieren, die bei einem reinen FIFO-Verkauf im Hauptdepot nicht berücksichtigt würden. Es ist jedoch wichtig, sich der Details und des administrativen Aufwands bewusst zu sein. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

  • Komisch, ich hatte erst gefragt, ob es klug ist in 2026 einen neuen ETF zu besparen.

    Danach hatte ich noch die Option des Teildepotübertrages angeführt, welche er zweimal als ials Steuertrick erkannt und unterbunden beschrieb.

    Finanzfluss gibt diese beiden Optionen tatsächlich auch weiterhin an. Letzter Short is noch recht jung.

  • Hi zusammen, ich hab mich mal wieder mit der FIFO-Umkehr befasst. Da überlege ich ab dem nächsten Jahr einen neuen ETF zu besparen. Eigentlich möchte ich das später eher oder zusätzlich per Deportübertrag lösen, weil ich das für flexibler und übersichtlicher halte.

    Nun hatte ich Gemini dazu befragt und die KI beharrt darauf, ....

    Hallo erstmal,

    ich weiß zwar nicht, wer "Gemini" ist, aber eventuell ist der/die/das nicht ganz so schlau ....

    Ich kenne keine Vorschrift, die mich davon abhalten sollte, von meinem möglichen Depotbestand von Stück 1000 Anteilen bei Broker A z.B. Stück 300 Anteile auf ein anderes Depot bei Broker B zu übertragen. Der Übertrag folgt dem FiFo Prinzip.

  • Gut, klang für mich stimmig. Hätte mir vorstellen können dass ein ETF-Erwerb immer informativ im Block weitergegeben wird, unabhängig davon ob nur ein Teil übertragen wird.

    Es würde dann nur ziemliches Chaos entstehen, wenn man dann nicht den zuerst erworbenen Teil verkaufen würde, der aber dann wie der erste Teil steuerlich behandelt würde. Wie soll dann der wirklich zuerst gekaufte Teil versteuert werden.

    kI kann offenar Unfug mit voller Überzeugung vertreten.

  • Ich kenne keine Vorschrift, die mich davon abhalten sollte, von meinem möglichen Depotbestand von Stück 1000 Anteilen bei Broker A z.B. Stück 300 Anteile auf ein anderes Depot bei Broker B zu übertragen. Der Übertrag folgt dem FiFo Prinzip.

    Die Google-KI sagte nur, dass beide Broker alle Infos hätten, Fifo dann quasi über 2 Broker laufen würde. Aber wie oben beschrieben, wäre das nicht logisch abzubilden.

  • KI für aktuelle rechtliche und juristische Fragen zu verwenden, ist stark fehlerbehaftet. Sie sind nicht auf den aktuellsten Stand angelernt und korrigieren ihre Aussagen mit einfachen Internet-Suchen erst nach, wenn man sie auf Fehler aufmerksam gemacht hat.

  • kI kann offenar Unfug mit voller Überzeugung vertreten.

    Das ist das gefährliche an KI. Wenn ich einem Menschen eine Frage stelle, dann merke ich üblicherweise, ob er Ahnung von dem Thema hat, oder sich was zusammenreimt.

    Die KI dagegen erzählt mir unter Umständen den größten Unsinn, aber das mit voller Überzeugung.

  • KI für aktuelle rechtliche und juristische Fragen zu verwenden, ist stark fehlerbehaftet. Sie sind nicht auf den aktuellsten Stand angelernt und korrigieren ihre Aussagen mit einfachen Internet-Suchen erst nach, wenn man sie auf Fehler aufmerksam gemacht hat.

    Nein, KI korrigiert auch inhaltlich korrekte Aussagen, wenn man das möchte.

    Im Prinzip macht das was wir gerade KI nennen nichts anderes als Leuten nach dem Mund zu reden. Da kommt im Rahmen der Schwarmintelligenz oft was sinnvolles bei raus. Aber das ist keineswegs eine Autorität.

    Benutzt das Zeug meinetwegen für Inspiration oder Formulierungen, aber doch bitte nicht für Wissen. ;(

  • Wobei Finanztip bei der Varinte des Teildepotübertrages auch als Nachteil die rechtliche Unsicherheit nennt. Also ob der Staat das Verfahren zukünfig nicht mehr als legal ansieht.

    Quelle konkret?

    Ist kein Argument, legale Dinge jetzt zu tun, die später vielleicht mal anders bewertet werden könnten.

  • Also ob der Staat das Verfahren zukünfig nicht mehr als legal ansieht.

    Wenn denn das geändert werden sollte dürfte das vorher angekündigt werden und dann würde ich mein Depot und passende Häppchen zerlegen.

    Aber wenn ich ehrlich bin würde ich mich freuen wenn ich einen Riesen Batzen Steuern bezahlen müsste, am liebsten 7 Stellig. Dann hätte ich nämlich noch mehr Gewinne im Depot.

  • Wobei Finanztip bei der Varinte des Teildepotübertrages auch als Nachteil die rechtliche Unsicherheit nennt. Also ob der Staat das Verfahren zukünfig nicht mehr als legal ansieht.

    Finanztip weist, auch aus Gründen der eigenen Absicherung, darauf hin, dass sich die Steuergesetze jederzeit ändern könnten. Dadurch kann eine Vorgehensweise, die heute lukrativ erscheint, in Zukunft bei einer Änderung des Gesetze nachteilig sein.

    Ein kleines Beispiel:

    Du hast 200 Anteile in deinem Depot mit einem aktuellen Kurs von 120 Euro das Stück. 100 Anteile haben einen Gewinn von 100 Euro das Stück, die anderen 100 Anteile haben 20 Euro. Jetzt überträgst du die ersten 100 Anteile und verkaufst die anderen 100. Damit zahlst du 527,50 Euro Steuern auf deinen Gewinn und bekommst 11.472,50 Euro ausbezahlt. Jetzt ändert sich das Steuergesetz und Kapitalerträge werden ab sofort mit 30% + Soli besteuert. Beim nächsten Verkaufzeitpunkt liegt der Kurs immer noch (oder wieder) bei 120 Euro das Stück. Du zahlst also 3.165 Euro Steuern und bekommst 8.835 Euro ausgezahlt. In Summe hast du also 3.692,50 Euro an Steuern bezahlt und 20.307,50 Euro ausgezahlt bekommen.

    Hättest du zuerst die alten Anteile verkauft und später die neuen, hättest du nur 3.270,50 Euro Steuern zahlen müssen (2.637,50 und 633 Euro). Du hast also mit der aktuell lukrativer erscheinenden Methode insgesamt 422 Euro mehr Steuern gezahlt.


    Ist kein Argument, legale Dinge jetzt zu tun, die später vielleicht mal anders bewertet werden könnten.

    Grundsätzlich stimmt es. Wenn heute der Konsum von Alkohol legal ist und nächsten Monat ein Gesetz verabschiedet wird, welches den Konsum ab 01.01.2026 verbietet, dann kann man nicht in 2026 dafür belangt werden, dass man an Heiligabend 2025 noch ein Gläschen Wein getrunken hat.

    Aber natürlich können sich gerade Steuergesetze jederzeit ändern und die Besteuerung ist dann in der Zukunft höher als aktuell (siehe mein Beispiel oben).

  • Quelle konkret?

    Ist kein Argument, legale Dinge jetzt zu tun, die später vielleicht mal anders bewertet werden könnten.

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    Ab 8:30, daher überlege ich einfach beides zu machen. Noch ein oder zwei ETFs zu besparen. In 15 Jahren kann ich dann erstmal die letzen entsparen, bevor ich bei dem ältesten den Depotübertrag mach.

    Sie weisen natürlich auch bei der Mehr-ETF-Methode auf mögliche rechtliche Änderungen hin, das stimmt schon.

  • Ich möchte mal wissen, wie ihr immer solche Dinge aus der KI herauskitzelt.

    Wenn ich in Gemini 2.5 Pro nur als völlig abgrundtief schlechten Prompt "Fifo Umkehr etf" eingebe, dann gibt es eine einwandfreie passend und korrekte Abhandlung.

    Aber auf KI schimpfen kommt immer gut.

    Ganz früher in der Anfangszeit der Computer hieß es mal "das Problem sitzt vor dem Bildschirm".

  • Wenn ich in Gemini 2.5 Pro nur als völlig abgrundtief schlechten Prompt "Fifo Umkehr etf" eingebe, dann gibt es eine einwandfreie passend und korrekte Abhandlung.

    Kann ich so bestätigen. Aber wer weiß, wie er/sie/es morgen drauf sind. ;)

    Aber im weiteren 'Gespräch' habe ich eine überraschende Antwort auf die Frage erhalten, ob das Aushebeln des FIFO-Prinzips über 2 Depots bei der gleichen(!) Bank geht:
    "Nein, es funktioniert tatsächlich nicht mit zwei Depots bei derselben Bank, selbst wenn Sie explizit ein bestimmtes "Unterdepot" auswählen.

    Die entscheidende gesetzliche Grundlage ist § 20 Abs. 4 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der besagt, dass bei der Veräußerung gleichartiger Wertpapiere das FIFO-Prinzip anzuwenden ist.

    Die Banken in Deutschland sind verpflichtet, diese Regelung umzusetzen und die Abgeltungsteuer automatisch abzuführen. Für die Bank gilt das FIFO-Prinzip bezogen auf den gesamten Bestand eines Wertpapiers (derselben ISIN) eines Kunden innerhalb ihrer eigenen Systemgrenzen."

    Ist das wirklich so?