2026 erneut deutliche Beitragserhöhungen

  • Die Krankheitskosten der Boomer schlagen zu, und die richtig teuren Zeiten kommen diesbezüglich noch. Ich bin mal gespannt, wann die GKV-Krankenkassenbeiträge die Rentenbeiträge übersteigen weren. Fair gerechnet (nämlich GKV und Pflege zusammengerechnet) ist das ja heute schon der Fall.

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  • Felice

    Zitat

    Zuletzt betrug der Steuerzuschuss für die GKV 14 Mrd. Euro im Jahr. Umgerechnet sind das für die 56 Mio. beitragszahlenden GKV-Versicherten gerade einmal 21 Euro pro Monat. Also nicht die Welt.

    Ja, die Brisanz liegt aber im Satzinhalt aus dem Koalitionsvertrag für die Zukunft. In der jüngsten Vergangenheit wurde ja auch schon in einem der Pandemiejahre der Steuer-Zuschuss auf ca. 28 Milliarden erhöht. Und da gab es noch gar kein XXL-Schuldenpaket in solcher Höhe wie jetzt.

    Zitat

    Wir sollten hier mal fair sein, denn die GKV-Versicherten zahlen auch für die PKV-Versicherten mit: Über die Steuer für die Beihilfe bei den Beamten.

    Ja, ich bin aber Rentner.

    Wenn ich meine letzte Zahnarztrechnung betrachte (Zahnüberkronung), dann denke ich aber noch etwas ganz anderes:

    Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Wenn nun bei GKV-Versicherten zukünftig aus der Not heraus evtl. weitere Einschränkungen bzw. Budget-Reduzierungen kommen (bzw. für die Arztpraxen), was hindert Ärzte dann zum Ausgleich daran, noch mehr oder alle Positionen auf die 3 vor dem Komma zu setzen?

    Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum die PKV in Zukunft geringere Beitragssteigerungen aufweisen soll ( DancingWombat ) als die GKV.


    Achim Weiss schreibt:

    Zitat

    Auch über die letzten 5 Jahre 2020 bis 2025 ist die Steigerung mit durchschnittlich 6,8%/a nicht beängstigend hoch.



    6,8 % nicht beängstigend hoch ???

    Ich weiß nicht, was Du für Einkommenssteigerungen hast und welchen Bezug Du sonst so für Geld hast, aber meine Erhöhungen als Rentner sehen reichlich anders aus. Und auch für meine Ersparnisse sehe ich mit 2,x % Zins etwas ganz anderes (Festgeld, Anleihen).

    Und kommt mir nicht mit diesem ewigen ETF-Gedöns. Das kann von heute auf morgen auch kippen (15-Jahres-Predigten bringen mir nichts).

  • Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Der Faktor auf Privatrechnungen hat nichts mit irgendwelchen Honoraren, die die GKV zahlt, zu tun. Man zahlt als Privatpatient nicht das 2,3- oder 3,5-fache dessen, was die GKV zahlt, sondern gemäß der GOÄ/GOZ das Honorar für die jeweilige Ziffer mal den Faktor.

  • Felice

    Ja, die Brisanz liegt aber im Satzinhalt aus dem Koalitionsvertrag für die Zukunft. In der jüngsten Vergangenheit wurde ja auch schon in einem der Pandemiejahre der Steuer-Zuschuss auf ca. 28 Milliarden erhöht. Und da gab es noch gar kein XXL-Schuldenpaket in solcher Höhe wie jetzt.

    Schlau :

    Was den außergewöhnlich hohen Steuerzuschuss von rund 28 Milliarden Euro an die GKV während der Corona-Pandemie betrifft, will ich folgendes mal klarstellen, weil viele das scheinbar gerne übersehen: Dieser Steuerzuschuss war notwendig, weil die Krankenkassen gleichzeitig mit massiven Mehrausgaben und Mindereinnahmen konfrontiert waren.

    Mehrausgaben:

    • Kosten für Corona-Tests, Impfungen, Impfzentren und Schutzmaterial.
    • Finanzierung von Krankenhaus-Notfallkapazitäten und Ausgleichszahlungen für verschobene Behandlungen.

    Die PKV-Versicherten bzw. -Versicherer haben sich daran nicht beteiligt!!!

    Mindereinnahmen:

    • Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sanken die Beitragseinnahmen.
    • Selbstständige und kleine Unternehmen konnten teilweise keine Beiträge leisten.
  • Diese Gedankengänge von dir kann ich nachvollziehen und ich kann ihnen teilweise auch zustimmen.

    Im ambulanten Bereich wird es aber ab 2017/18 mit Einführung der GOÄneu nicht mehr die Steigerungsfaktoren wie 2,3- oder 3,5-fach geben. Dann ist der Handlungsspielraum der Ärzte etwas eingeschränkter als derzeit. Im zahnmedizinischen Bereich ist noch nicht die Rede davon, dass die aktuelle GOZ abgelöst werden soll. Diese ist auf dem Stand von 2012, daher versuchen die Zahnärzte durch Anwendung höherer Steigerungsfaktoren die Inflation etwas auszugleichen. Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, dass es auch irgendwann eine GOZneu ohne Steigerungsfaktoren geben wird. Wahrscheinlich will man erstmal die Einführung der GOÄneu abwarten.

    Ich sehe auf jeden Fall auch keinen Grund dafür, warum die PKV in Zukunft geringere Beitragssteigerungen aufweisen soll als die GKV.

    Achim Weiss scheint mit seinen PKV-Beiträgen noch unter der BBG zu sein, deshalb sieht er die 6,8% noch entspannt. Man kann nur hoffen, dass er einen Tarif bei einem Anbieter hat, der auch genügend Altersrückstellungen bildet. Viel wird auch von zukünftigen Rentenerhöhungen abhängen. Wenn die Rente zukünftig nicht mehr an Lohnsteigerungen, sondern ausschließlich an der Inflationsentwicklung gekoppelt sein sollte, dann rennen die PKV-Beiträge noch schneller der Rentenentwicklung davon wie es aktuell bereits der Fall ist.

    Schlau : Du schreibst, dass du Rentner bist. Welche Erfahrungen hast du denn mit der Beitragsentwicklung deiner PKV im Rentenalter gemacht? Fallen bei dir die Beitragssteigerungen eher gemäßigt aus? Oder ist es so, wie man immer wieder hört, dass die Beitragssteigerungen im Rentenalter noch höher ausfallen als in jungen Jahren?

  • sam51 :

    Trotzdem ist es so, dass die BEMA-Leistungen für GKV-Versicherte praktisch keinen Handlungsspielraum für die Ärzte zulassen, bei der GOÄ/GOZ für die PKV ist aber ein Spielraum gegeben. Du hast aber natürlich Recht, dass bei GOÄ/GOZ die Faktoren keinen Bezug zur BEMA haben.

    Inwieweit ein Spielraum bei privat in Zukunft eingeschränkt wird (GOÄneu), wie Du, Felice schreibst, weiß sich nicht, kann ich Dir aber gerne glauben und ich hoffe, dass Du Recht hast. Mit Einführung 2017/2018 der GOÄneu hast Du Dich sicher verschrieben. Ich lese Ende 2026 (frühestens) oder 2027.

    Felice :

    Zitat

    Oder ist es so, wie man immer wieder hört, dass die Beitragssteigerungen im Rentenalter noch höher ausfallen als in jungen Jahren?


    Ich denke, auch für mich ist eine hieb- und stichfeste Aussage schwer möglich. Ich bin den Weg von vielen gegangen: Leistungsreduzierung bei Renteneintritt. Dadurch sind die folgenden Beitragssteigerungen in Prozenten tatsächlich verdammt hoch. Und durch die Corona-Jahre gibt es in jüngster Zeit die weiteren Verzerrungen (aufgeschobene und nachgeholte Operationen in den Krankenhäusern, etc.). Fest steht aber, dass im Rentenalter Ü 66 bei mir die Erhöhungen auch bei positivster Betrachtung auf keinen Fall niedriger sind als über Jahrzehnte zuvor, natürlich auf den jährlichen Durchschnitt bezogen.

  • Achim Weiss schreibt:

    Bei mir liegt die Steigerung von 2000 bis 2025 (also über 25 Jahre) bei 5,6%/a. Auch über die letzten 5 Jahre 2020 bis 2025 ist die Steigerung mit durchschnittlich 6,8%/a nicht beängstigend hoch.

    In den beiden letzten Jahren ist sie mit 12% und 20% schon erheblich höher.

    6,8 % nicht beängstigend hoch ???

    Nein. Wir hatten Inflationsraten in dieser Höhe in den vergangenen Jahren, das Heizgas beispielsweise hat sich verdoppelt.

    Ich darf Dich bitten, in der Zukunft sorgfältiger zu zitieren. Erstmal sollte der Namen des Zitierten beim Zitat bleiben, und dann sollte sinnwahrend zitiert werden.

    Die Durchschnittsberechnung verdeckt die deutliche Akzeleration der letzten beiden Jahre. Gegenüber 12% im vorletzten Jahr und 20% im letzten Jahr sind 6,8% tatsächlich nicht beängstigend hoch.

    Ich weiß nicht, was Du für Einkommenssteigerungen hast und welchen Bezug Du sonst so für Geld hast, aber meine Erhöhungen als Rentner sehen reichlich anders aus. Und auch für meine Ersparnisse sehe ich mit 2,x % Zins etwas ganz anderes (Festgeld, Anleihen).

    Und kommt mir nicht mit diesem ewigen ETF-Gedöns. Das kann von heute auf morgen auch kippen (15-Jahres-Predigten bringen mir nichts).

    Ich mag alarmistische Meinungsäußerungen nicht.

    Im letzten Jahr hat mein ewiges ETF-Gedöns 18,5% gebracht, in diesem Jahr immerhin noch 5% bis jetzt. Das muß man nicht einstreichen, das darf man aber. Jeder legt sein Geld selber an - und jeder zahlt auch seinen Krankenkassenbeitrag selber.

  • Wenn ich meine letzte Zahnarztrechnung betrachte (Zahnüberkronung), dann denke ich aber noch etwas ganz anderes:

    Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Die meisten Leistungen werden mit dem Faktor 2,3 abgerechnet (übrigens schon seit jeher, ich kenne das nicht anders), technische Leistungen mit 1,8. Das sind die Grenzen, ab denen Begründungen fällig werden. Relativ problemarm kann man bestimmte Positionen mit Faktor 3,5 abrechnen. Das machen Ärzte bei teuren Positionen, für Kinkerlitzchen denkt man sich keine Begründungen aus.

    Mit der GKV hat das wenig zu tun. Bei Zahnärzten gilt (anders als bei Ärzten) auch für GKV-Patienten die Einzelleistungsvergütung. Die Kassenhonorare entsprechen etwa dem Faktor 1,8 bis 2,0 GOZ (Die Gebührenordnungen lassen sich im Detail nicht vergleichen). Wenn also ein Zahnarzt aufgefordert wird, eine Leistung mit Faktor GOZ 1,0 abzurechnen, bekommt er (wenn er es denn macht) für diese Leistung etwa das halbe GKV-Honorar.

  • Viele Einzelpositionen haben den Kostenfaktor 2,x (also gegenüber GKV); viele haben 3,x.

    Diese Gedankengänge von dir kann ich nachvollziehen und ich kann ihnen teilweise auch zustimmen.

    Das solltest Du besser nicht, denn die Gedankengänge des Kollegen Schlau haben mit der Realität wenig zu tun.

    Im ambulanten Bereich wird es aber ab 2017/18 mit Einführung der GOÄneu nicht mehr die Steigerungsfaktoren wie 2,3- oder 3,5-fach geben. Dann ist der Handlungsspielraum der Ärzte etwas eingeschränkter als derzeit.

    Die Einführung der GOÄneu wird frühestens Ende 2026 oder 2027 erwartet. Warten wir das doch getrost ab, statt jetzt über ungelegte Eier zu diskutieren! Kostenmäßig ist die ambulante Versorgung nicht das Problem, sondern es sind die Krankenhäuser.

    Im zahnmedizinischen Bereich ist noch nicht die Rede davon, dass die aktuelle GOZ abgelöst werden soll. Diese ist auf dem Stand von 2012, daher versuchen die Zahnärzte durch Anwendung höherer Steigerungsfaktoren die Inflation etwas auszugleichen.

    Auch das stimmt sachlich nicht. Die GOZ ist letztlich von 1988; sie wurde 2012 erweitert, aber die Preise wurden nicht bzw. nicht nennenswert erhöht. Die oben schon genannten Steigerungsfaktoren wurden schon 1988 so angewandt, wie sie heute angewendet werden. Von Inflationsausgleich ist da nichts zu spüren.

    Achim Weiss scheint mit seinen PKV-Beiträgen noch unter der BBG zu sein, deshalb sieht er die 6,8% noch entspannt.

    Zum Glück! Ein PKV-Beitrag von 5.512,50 € pro Monat wäre schon ein Hammer.

    Was die BBG mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung in den letzten fünf Jahren zu tun haben soll, müßtest Du mir bei Gelegenheit mal erklären.

  • Mehrausgaben [der GKV]:

    Kosten für Corona-Tests, Impfungen, Impfzentren und Schutzmaterial.
    Finanzierung von Krankenhaus-Notfallkapazitäten und Ausgleichszahlungen für verschobene Behandlungen.

    Die PKV-Versicherten bzw. -Versicherer haben sich daran nicht beteiligt!!!

    Den letzten Satz kann ich nicht unterschreiben.

    Zum einen hatte ich ein Jahr (oder waren es zwei? Jahre) einen corona-bedingten Beitragszuschlag von 3,40 € monatlich auf meinen PVN-Beitrag. Bei den Beihilfeberechtigten mit ihrem PVB waren es mit 7,20 €/Monat noch einige € mehr.

    Jeder einzerlne Arzt- oder Zahnarztbesuch - also pro Rechnung entsprechend auch mehrfach - war mit einer extra-GOÄ/GOZ-Ziffer ergänzt, deren Betrag von mir natürlich mitbezahlt wurde und - o Wunder - mir auch von meinem Versicherer erstattet wurde, zumindest in dem Jahr, in dem ich die Rechnungen auch eingereicht hatte (2022).

    So lange ist das doch noch gar nicht her. Kann es sein, dass du das glatt vergessen hast? Wo du doch sonst alles zum Thema PKV auf Knopfdruck parat hast?
    Wenn nicht, gäbe es natürlich zwei weitere Möglichkeiten, die da in Frage kämen.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Den letzten Satz kann ich nicht unterschreiben.

    Zum einen hatte ich ein Jahr (oder waren es zwei? Jahre) einen corona-bedingten Beitragszuschlag von 3,40 € monatlich auf meinen PVN-Beitrag. Bei den Beihilfeberechtigten mit ihrem PVB waren es mit 7,20 €/Monat noch einige € mehr.

    Jeder einzerlne Arzt- oder Zahnarztbesuch - also pro Rechnung entsprechend auch mehrfach - war mit einer extra-GOÄ/GOZ-Ziffer ergänzt, deren Betrag von mir natürlich mitbezahlt wurde und - o Wunder - mir auch von meinem Versicherer erstattet wurde, zumindest in dem Jahr, in dem ich die Rechnungen auch eingereicht hatte (2022).

    So lange ist das doch noch gar nicht her. Kann es sein, dass du das glatt vergessen hast? Wo du doch sonst alles zum Thema PKV auf Knopfdruck parat hast?
    Wenn nicht, gäbe es natürlich zwei weitere Möglichkeiten, die da in Frage kämen.

    Richtig. Zumal wir ohnehin die GKV schon allein durch unsere Behandlungen querfinanzieren, nur mit den Quartalsalmosen der GKV hätten viele niedergelassene Ärzte längst den Laden zugemacht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Vielen Dank für eure berechtigten Korrekturen. Aufgrund der vorgerückten Stunde war ich scheinbar zu müde, so dass ich versehentlich inhaltliche Fehler in meinem Beitrag eingebaut hatte ||. Sorry!

    Erst einmal um 10 Jahre vertan ...

    Mit Einführung 2017/2018 der GOÄneu hast Du Dich sicher verschrieben. Ich lese Ende 2026 (frühestens) oder 2027.

    ... dann versehentlich BBG anstatt max. SV-Beitrag geschrieben ...

    Zum Glück! Ein PKV-Beitrag von 5.512,50 € pro Monat wäre schon ein Hammer.

    Was die BBG mit einer durchschnittlichen Beitragserhöhung in den letzten fünf Jahren zu tun haben soll, müßtest Du mir bei Gelegenheit mal erklären.

    ... und hier auch den Bezug nicht konkret hergestellt. Denn die Aussage "Die PKV-Versicherten bzw. -Versicherer haben sich daran nicht beteiligt!!!" bezog sich nur auf den Aufzählungspunkt davor.

    Was den außergewöhnlich hohen Steuerzuschuss von rund 28 Milliarden Euro an die GKV während der Corona-Pandemie betrifft, will ich folgendes mal klarstellen, weil viele das scheinbar gerne übersehen: Dieser Steuerzuschuss war notwendig, weil die Krankenkassen gleichzeitig mit massiven Mehrausgaben und Mindereinnahmen konfrontiert waren.

    Mehrausgaben:

    • Kosten für Corona-Tests, Impfungen, Impfzentren und Schutzmaterial.
    • Finanzierung von Krankenhaus-Notfallkapazitäten und Ausgleichszahlungen für verschobene Behandlungen.

    Die PKV-Versicherten bzw. -Versicherer haben sich daran nicht beteiligt!!!

    Mindereinnahmen:

    • Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sanken die Beitragseinnahmen.
    • Selbstständige und kleine Unternehmen konnten teilweise keine Beiträge leisten.

    Alexis : Die Aufschläge, die man während der Pandemie als PKV-Versicherter zahlen musste, sind mir natürlich bekannt. Aber sie waren recht gering.

    In den 28 Mrd. Euro Bundeszuschuss für die GKV waren aber die Kosten für die Freihaltepauschalen (Ausgleich für verschobene OPs), den Aufbau/Erhalt von Intensivkapazitäten und der Corona-Versorgungsaufschlag (§ 21a KHG) berücksichtigt. An diesen Posten waren die PKV-Versicherten nicht beteiligt.

  • Den Bundeszuschuss zahlen <alle> Steuerpflichtigen, auch hier letztlich die Vorhaltepauschalen oder Freihaltepauschalen. Das ist nicht gleichzusetzten mit den Behandlungskosten, den jeder dann entsprechend nach EBM oder GOÄ abruft und von den jeweiligen Versicherungen beglichen wird.

    Das Problem ist wie immer, das man die Systematik nicht ganz versteht oder es medial zu grob / verkürzt übermittelt wurde. Ein Aufreger über "GKV-Versicherte zahlten dies das" bringt eine bessere Schlagzeile als eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext.

    Bezüglich der Versorgungsaufschläge in Kürze daher meines Wissens nach folgendes:

    Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) war verpflichtet, die Beträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds unverzüglich an das jeweilige Land, in dem das Krankenhaus seinen Sitz hat, auszuzahlen. Die Länder leiteten die Zahlungen an die Krankenhäuser weiter. Das BAS hatte dem BMG unverzüglich die Höhe des gezahlten Betrags mitzuteilen. Der Versorgungsaufschlag wurden – ebenso wie die Freihaltepauschalen – aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und anschließend vom Bund erstattet.

    Alles nachzulesen in § 21 KHG. Ich werde das jetzt nicht erneut aufdröseln, aber um es nochmals kurz und knapp klarzustellen. Das haben letztendlich alle unabhängig vom Versicherungsstatus gleichermaßen gestemmt.

    Die Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland folgt dem Prinzip der dualen Finanzierung. Die Länder tragen die Investitionskosten, z. B. für bauliche Maßnahmen und die Anschaffung neuer Geräte. Die Betriebskosten, also die laufenden Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Zudem sind die Länder für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung verantwortlich.

    Dass dieses duale System der Finanzierung derzeit eher ineffizient ist und die Krankenhäuser teilweise auch laufende Kosten aus den eigenen Erlösen mit aufwenden müssen, ist unbestritten. Hierfür ist tatsächlich ja die Krankenhausreform erforderlich und gerade auf dem Weg, ob diese den gewünschten Effekt bringt wird man sehen. Ein Patentrezept wird letztendlich niemand haben, selbst wenn ist dieses auch oftmals nicht "ewig gültig" denn da sind zu viele Variablen im Spiel.

    Kritik meinetwegen aber, das "gegeneinanderauspielen" der beiden Systeme ist nicht zielführend und auch nicht geboten.

  • Darf ich fragen welche Altersrückstellungen Du erreicht hast in Deinem Tarif? Ich bin 54 und seit 2008 bei der Debeka (erst 12 Jahre PN, dann 3 Jahre PNW ohne Chefarzt und jetzt PNWS mit höherer SB) und habe zum 1.1.25 €183/Monat Altersrückstellungen erreicht. Mein Tarif ist also €183 geringer wie für einen Neuversicherten meines Alters. Das finde ich nicht gerade viel...und ich fürchte bis 60 wird da auch nicht mehr viel dazu kommen. Habe deshalb die aktuellen Rückstellungen zum 1.1.26 nochmal angefragt, um 2025 und 2026 vergleichen zu können...

    Ich habe aufgrund Deiner Frage bei der Debeka nachgefragt. Ich habe keine konkrete Antwort zu den Rückstellungen erhalten, sondern den Vergleich, wieviel ein gleichaltriger heute mehr zahlen müsste, wenn er in den Tarif einsteigt, dies sind aktuell über alle Bausteine 380 Euro zur Info.

  • Auch im Spiegel gibt's einen Artikel dazu, leider hinter der Paywall:

    (S+) Private Krankenversicherung: Neuer Beitragsschock in der PKV – was Sie tun können
    Die meisten privat Krankenversicherten müssen fürs kommende Jahr schon wieder mit steigenden Beiträgen rechnen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Versicherer schon…
    www.spiegel.de

    Ein paar Zitate:

    Zitat

    Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) bereits im Oktober mitteilte, steigen für rund 60 Prozent der Vollversicherten die Beiträge. Im Schnitt um 13 Prozent.

    Zitat

    (...) müssen andere mit drastischen Aufschlägen rechnen, teils weit mehr als die durchschnittlichen 13 Prozent. Außerdem sind das nur die Erhöhungen zum Jahreswechsel. Zu dem Zeitpunkt erledigt die Mehrheit der Versicherer ihre Beitragsanpassungen. Aber spätere Schritte unterm Jahr sind keineswegs ausgeschlossen, und ein paar große Gesellschaften ziehen traditionell zum zweiten Quartal nach.

    Schwacher Trost: Zum vergangenen Jahreswechsel fiel der Anstieg mit einem Schnitt von 18 Prozent noch heftiger aus.

    Zitat

    Wenn sich die Erhöhungsschritte über die Jahre läppern, wird es für manche Versicherte finanziell eng. (...) Der Rentner, der in Wirklichkeit anders heißt, aber seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will, zahlte 2016 noch rund 450 Euro monatlich. 2025 ist er bei mehr als 800 Euro angelangt. Eine faktische Verdoppelung in zehn Jahren.

    »Das ist zwar ein besonders heftiges Beispiel«, sagt Homburg, »aber wirklich kein Einzelfall.« Aus seinem Beratungsarchiv wisse er, wie stark einzelne Tarife über lange Zeiträume anzögen – oft ohne dass Betroffene das rechtzeitig bemerkten oder gegensteuerten.

  • Meine Krankenversicherung bei der Hallesche wird 2026 ebenfalls teuer werden.

    • 2025: Monatsbeitrag 832 € (inklusive PKV, Krankentagegeld, Pflegeversicherung)
    • 2026: Monatsbeitrag 922 €

    Die Beitragssteigerung passiert in

    • Tarif NK 2 (alter bisex Tarif mit 600€ SB, 1998 abgeschlossen): 661 € > 731 €
    • der Pflegeversicherung: 92 € > 105 €

    Gegenmaßnahmen

    • Aktuell: Keine, laufen lassen
    • In der ASP (Alte-Sack-Phase in paar Jahren): Tarifwechsel innerhalb der Hallesche gemäß § 204 VVG prüfen und umsetzen. Da gibt es paar Möglichkeiten,
      • z.B. Wechsel in die Tarifserie KS oder Primo
      • oder Wechsel in Unisextarife (NK.select, ggf. stabiler in der Beitragsentwicklung)
      • SB erhöhen von 600 auf 1200€

    Insgesamt ist die PKV im Jahr 2026 weiterhin günstiger, als es aktuell die GKV für mich wäre.

    Es ist keine schöne Entwicklung. Aber auch keine völlig überraschende.

  • Ich bin bei der Barmenia und in der App kann ich offensichtlich schon die neuen (natürlich erhöhten) Beiträge sehen. Aber das dazugehörige Schreiben (wo das Ganze auch aufgeschlüsselt sein sollte) ist noch nicht in der Postbox aufgeschlagen.

    Ist das bei anderen Barmenia-Versicherten hier im Forum auch so?


    LG

    ohne_Peil