Vererbte Aktien (vor 2009 gekauft) mit Gewinn verkaufen - steuerfrei?

  • Hallo liebe "Forums-Spezialisten",

    ich habe vor 4 Jahren Telekom-Aktien geerbt, die damals beim Börsengang des Unternehmens (Mitte der 90er Jahre) gekauft wurden.

    Wenn ich diese jetzt mit Gewinn verkaufe, ist dann die Steuerfreiheit für vor 2009 gekaufte Aktien für mich geltend oder haben diese durch den Erbfall und Übergang 2021 an mich ihre "Steuerfreiheit" verloren?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • ich habe vor 4 Jahren Telekom-Aktien geerbt, die damals beim Börsengang des Unternehmens (Mitte der 90er Jahre) gekauft wurden.

    Wenn ich diese jetzt mit Gewinn verkaufe, ist dann die Steuerfreiheit für vor 2009 gekaufte Aktien für mich geltend oder haben diese durch den Erbfall und Übergang 2021 an mich ihre "Steuerfreiheit" verloren?

    Sowohl bei Schenkung als auch im Erbfall gilt der Altbestand als steuerfrei. Das würde sogar im Falle einer Kapitalmaßnahmen gelten; junge Aktien werden so behandelt wie die alten, die Grundlage der Kapitalmaßnahme (z. B. Split) sind. Bei ausländischen Aktien entscheidet das BMF. Ob die Deutsche Telekom Aktie wegen der steuerlichen Begünstigung gehalten werde sollte, muss jeder Anleger selber entscheiden. Der Steuerstatus ist bei den Banken hinterlegt, selbst nach mehren Depotüberträgen.

  • Ja. Das muss bedacht werden. Die Dividende ist allerdings steuerfrei, da diese fortlaufend aus Eigenmitteln bezahlt wird. Das Rückschlagspotenzial ist, vom Debakel nach der Emission abgesehen, gering. Es hängt vom Gesamtdepot ab.

  • Die Dividende ist allerdings steuerfrei, da diese fortlaufend aus Eigenmitteln bezahlt wird

    Freundliche Korrektur:

    Die Dividende ist nicht steuerfrei, Zwar erhalten Aktionärys die Dividende brutto gleich netto ausgezahlt, fiktiv wird im Hintergrund der Einstandskurs aber um die jeweilige Dividende herabgesetzt,

  • Freundliche Korrektur:

    Die Dividende ist nicht steuerfrei, Zwar erhalten Aktionärys die Dividende brutto gleich netto ausgezahlt, fiktiv wird im Hintergrund der Einstandskurs aber um die jeweilige Dividende herabgesetzt,

    Das heißt, es ist nur eine Steuerstundung und die Dividenden sind dann quasi gesammelt bei Verkauf zu versteuern?

    Wie viele Dividenden gab es denn seit Ausgabe? Vielleicht wird der Verkaufserlös nach Steuer dann ja doch deutlich geringer als gedacht bzw. der Verkauf ist eben doch nicht „steuerfrei“?

  • Laut Chat GPT waren es insgesamt 15,07€ seit 1996.

    Da dies über dem Einstandskurs liegt dürften die letzten Dividenden Zahlungen bereits versteuert worden sein.
    Beim Verkauf müsste demnach auch versteuert werden, da die bisherigen Dividenden noch nicht versteuert wurden. Ob allerdings Dividenden der Telekom vor 2009 auch dazu zählen weiß ich nicht.

  • Ich habe vor 4 Jahren Telekom-Aktien geerbt, die damals beim Börsengang des Unternehmens (Mitte der 90er Jahre) gekauft wurden.

    Wenn ich diese jetzt mit Gewinn verkaufe, ist dann die Steuerfreiheit für vor 2009 gekaufte Aktien für mich geltend oder haben diese durch den Erbfall und Übergang 2021 an mich ihre "Steuerfreiheit" verloren?

    Altbestände verlieren dieses Merkmal nicht, wenn sie weitergegeben werden (also etwa verschenkt oder vererbt werden).

    Gerade bei der Telekom gibt es aber einen Sonderumstand, den ich steuerlich nicht bewerten kann. Die Telekom zahlt seit Jahren ihre Dividende nicht aus dem Gewinn, sondern aus ihrem Kapital, gibt also quasi dem Anleger einen Teil seines Investments zurück. Die Rückgabe des Kapitals ist (logischerweise) steuerfrei.

    Bei einem Anleger, der die Aktien ab 2009 gekauft hat, ändert die Ausschüttung aber den Anschaffungspreis (wird z.B. 70 ct "Dividende" ausgeschüttet, sinkt der Anschaffungspreis um diese 70 ct pro Aktie). Ein solcher Anleger wird dann dereinst, wenn er die Aktien verkaufen will, den thesaurierten Gewinn versteuern.

    Wie das bei Dir als Alteigentümer ist, weiß ich nicht. Das ist eine Frage für den Profi. Vielleicht weiß noch nicht einmal der die Antwort, vielleicht streitet man sich sogar vor Gericht darum. Im Endeffekt hat die Antwort auf diese Frage aber nur einen reinen Informationswert, denn Du kannst daran ja nichts ändern (es sei denn, Du wollest klagen).

  • Liebe Foristen,

    ganz herzlichen Dank für eure zahlreichen und informativen Antworten.

    Den Punkt mit der Dividende hatte ich bislang überhaupt nicht auf dem Schirm und habe jetzt gleich auf meinem letzten Dividendenauszug (90 Cent/Aktie) nachgeschaut - da steht u. a.:

    "Es handelt sich bei der Ausschüttung um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft (§27 Abs. 1-7 KSTG). Dieser Ertrag unterliegt laut Gesetz zum Zeitpunkt des Zuflusses keinem Steuerabzug und ist einkommensteuerfrei. Er mindert jedoch im Nachhinein den Kaufkurs der bezogenen Aktie, so dass bei deren Verkauf möglicherweise ein entsprechend höherer Kursgewinn zu versteuern ist."

    Jetzt wird es für mich als Steuerlaie so "schwierig", dass ich mir überlege, mal bei der Bank anzurufen und mich diesbezüglich aufklären zu lassen. Bin gespannt, ob ich einen "Profi" dort finde ...

    Natürlich würde ich mich auch über euren weiteren Input freuen ... ;)

  • Den Punkt mit der Dividende hatte ich bislang überhaupt nicht auf dem Schirm und habe jetzt gleich auf meinem letzten Dividendenauszug (90 Cent/Aktie) nachgeschaut - da steht u. a.:

    "Es handelt sich bei der Ausschüttung um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto der Kapitalgesellschaft (§27 Abs. 1-7 KSTG). Dieser Ertrag unterliegt laut Gesetz zum Zeitpunkt des Zuflusses keinem Steuerabzug und ist einkommensteuerfrei. Er mindert jedoch im Nachhinein den Kaufkurs der bezogenen Aktie, so dass bei deren Verkauf möglicherweise ein entsprechend höherer Kursgewinn zu versteuern ist."

    Jetzt wird es für mich als Steuerlaie so "schwierig", dass ich mir überlege, mal bei der Bank anzurufen und mich diesbezüglich aufklären zu lassen. Bin gespannt, ob ich einen "Profi" dort finde ...

    Ein Hotliner eines Cällcenters ist sicher kein Steuerprofi.

    Ich bin immer wieder erstaunt, mit wie viel Gottvertrauen Kunden in Cällcentern anrufen! Der Mensch dort kann Deine neue Adresse entgegennehmen. Tiefergehende Fragen zu Anlage und Steuern beantwortet er Dir bestenfalls nicht, schlechtestenfalls schwindelt er Dich an.

    PS: Das englische Wort für Kundenverkohlungszentrum wird hier im Forum lächerlicherweise zensiert, daher mußte ich mit der Schreibweise tricksen.

  • Über den Daumen peilen kannst du auch mit ChatGPT.

    "Sehr gute Frage – denn genau hier liegt der Haken an den steuerfreien Dividenden der Deutschen Telekom: Sie sind zwar aktuell steuerfrei, wirken sich aber auf deinen steuerlichen Einstandskurs (Anschaffungskosten) aus. Das führt zu einer Steuerstundung, aber nicht zu einem dauerhaften Steuerverzicht.


    🔍 Was passiert genau?

    Wenn eine Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG) gezahlt wird, dann gilt laut deutschem Steuerrecht:

    Zitat

    Die Dividende mindert die Anschaffungskosten der Aktie.

    Das bedeutet:

    • Du bekommst die Dividende steuerfrei ausgezahlt.
    • Dafür wird der Einstandskurs deiner Telekom-Aktien um genau diesen Betrag reduziert.
    • Beim späteren Verkauf der Aktie wird der Gewinn dadurch höher, weil der „neue“ Kaufpreis (= Einstandswert) niedriger ist.

    📌 Beispiel: So wirkt sich das auf dich aus

    Angenommen:

    • Du hast im Jahr 2008 Telekom-Aktien für € 10 pro Aktie gekauft.
    • Du hast zwischen 2009 und 2024 insgesamt € 10,09 steuerfrei an Dividenden erhalten.
    • Diese € 10,09 werden von deinem Einstandskurs abgezogen.

    ➡️ Dein neuer steuerlicher Einstandskurs beträgt: € 0 pro Aktie.

    Wenn du die Aktie nun für z. B. € 18 verkaufst, dann beträgt der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn € 18 je Aktie, obwohl du ursprünglich € 10 gezahlt hast.


    🛑 Was passiert, wenn der Einstandskurs bei null ankommt?

    • Sobald dein Einstandskurs rechnerisch bei € 0 angekommen ist, sind weitere steuerfreie Dividenden sofort steuerpflichtig.
    • Dann greift die Kapitalertragsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer) wieder auf die Dividenden.

    Das ist noch nicht der Fall, aber es kann bei Langzeitanlegern, die ihre Aktien sehr früh gekauft haben, passieren – etwa bei Telekom-Zeichnern aus dem Jahr 2000 oder davor.


    📌 Wichtig bei Verkauf

    • Die Bank kennt deinen tatsächlichen Kaufpreis oft nicht automatisch.
    • Wenn du steuerfreie Dividenden bekommen hast, musst du beim Verkauf die geminderten Anschaffungskosten selbst korrekt angeben (bzw. kontrollieren, ob die Bank sie richtig berücksichtigt hat).
    • Tipp: Führst du ein Einzeldepot mit Kaufnachweis, kann das die Berechnung absichern.

    ✅ Fazit

    PunktErklärung
    Dividenden steuerfreiJa, weil aus Einlagekonto (§ 27 KStG)
    Wirkung auf EinstandskursAnschaffungskosten werden reduziert
    Folge bei VerkaufHöherer Veräußerungsgewinn → Steuerzahlung
    Wenn Kurs = 0 erreichtWeitere Dividenden werden steuerpflichtig

    Wenn du möchtest, kann ich dir ein Rechenbeispiel mit deinen konkreten Zahlen machen (z. B. bei Kaufdatum, Kaufpreis und Anzahl Aktien) – sag einfach Bescheid."

  • Über den Daumen peilen kannst du auch mit ChatGPT.

    ChatGPT klingt wie immer gut, ist aber im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    :(

    Wir wäre lieber, wenn diese KI-Ergüsse nicht ins Forum gestellt werden würden, vor allem dann nicht, wenn sie haarscharf an der Thematik vorbeigehen.

  • Horst Talski: Wie schon gesagt: Den Knackpunkt der Frage beantwortet der Erguß von ChatGPT nicht, nämlich die Frage, ob der TE in diesem Fall die Ausschüttungen versteuern muß oder nicht.

    Bei Späterkäufern (ab 2009) ist das klar: Sie versteuern die Kursdifferenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs plus die Kaufkursminderung durch die unversteuerten Ausschüttungen.

    Aber wie ist das bei Besitzern von Altbeständen?

  • gcmv , bei Dir sollten die Dividenden inzwischen den Einstandskurs überschritten haben. Wurden bei Deiner letzten Dividende Steuern abgezogen (oder der Freibetrag belastet)?

    Ich gehe übrigens fest davon aus, dass Dein Verkaufserlös steuerfrei sein sollte, da Altbestand. Unabhängig davon, wie der Einstandskurs zwischenzeitlich angepasst wurde. Alles andere wäre m.E. steuerrechtlich unsystematisch.