Festgeld Kündigung durch Bank wegen Auswanderung (EU)

  • Wir haben vor 2 Jahren Festgeld bei der pbb in Höhe von 200.000€ zu 4,25% auf 10 Jahre angelegt.

    Nun spielen wir mit dem Gedanken, nach Spanien auszuwandern.

    Auf Anfrage an die pbb, schrieb diese, dass sie den Vertrag dann kündigen würden.

    Wäre das rechtens?

    Es gibt doch so einen Freizügigkeitsparagraphen für die EU, oder?

    Klar, wir müssten die Zinsen in Spanien versteuern (ich glaube 21%) und nicht mrhr in Deutschland.

    Das ist anscheinend zu aufwändig für die Bank.

    Kann mir aber auch vorstellen, dass sie den Vertrag aufgrund der "hohen" Zinsen gerne loswerden würden.

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  • Sicher, dass ihr keinen Wohnsitz/Briefkasten in Deutschland erhalten könnt/wollt? :/
    Ich kenn mich damit nicht aus, aber ist das nicht möglich und hat es nicht auch Vorteile, erstmal in Deutschland gemeldet zu bleiben?

    Wenn man über 183 Tage im Jahr in Spanien sein möchte, wird man dort steuerpflichtig. Und in Zukunft wollen wir nur noch selten im "Besten Deutschland aller Zeiten" sein (Drittes Jahr Rezession). Und niemand tut wirklich etwas dagegen in der Regierung. Im Gegenteil. Und es gibt da auch noch andere Punkte😉

    Spanien erlebt derzeit eine robuste wirtschaftliche Erholung und ist einer der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Europa. Nach einem Wachstum von 2,7% im Jahr 2023 wird für 2024 ein Anstieg des realen BIP um 3,2% erwartet, getragen von starken Übertragungseffekten aus dem Vorjahr. Spanien hat sich zu einem Motor der europäischen Wirtschaft entwickelt und übertrifft den europäischen Durchschnitt beim BIP-Wachstum.

    Immer mehr Hochqualifizierte verlassen Deutschland...

  • Wenn man über 183 Tage im Jahr in Spanien sein möchte, wird man dort steuerpflichtig. Und in Zukunft wollen wir nur noch selten im "Besten Deutschland aller Zeiten" sein

    Meines Wissens sind steuerlicher Wohnsitz und Wohnsitz nach dem Melderecht unterschiedliche Rechtsbegriffe. Z.B. hat die alleinige Abmeldung aus D keine steuerliche Wirkung. Wegen steuerlichem Wohnsitz im Ausland ist man nicht gezwungen, sich aus D abzumelden.

    Habe mir mal für solche Fragen RA Tim Greenawalt notiert, aber keine Erfahrung mit ihm:

    RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal
    RA Dr. Tim Greenawalt ist deutscher Rechtsanwalt in Hong Kong sowie Gründer von ExpatsGlobal. Er ist auf die Gestaltungsberatung im internationalen Steuerrecht…
    www.youtube.com
    RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal
    ExpatsGlobal ist eine internationale Steuerberatung, die sich auf Auswanderer, internationale Unternehmer und Investoren spezialisiert hat.
    www.expats.global
  • Wenn man über 183 Tage im Jahr in Spanien sein möchte, wird man dort steuerpflichtig. Und in Zukunft wollen wir nur noch selten im "Besten Deutschland aller Zeiten" sein

    Den Rest kommentiere ich mal nicht..

    Melderechtlich kommt es darauf an, dass man irgendeine Wohnung bewohnt oder sie benutzen kann. Wenn also der Spanienrentner z.B. nur zu Weihnachten nach Deutschland kommt und seine kleine Eigentumswohnung bewohnt, ist eine Meldeadresse völlig legal.

  • Den Rest kommentiere ich mal nicht..

    Melderechtlich kommt es darauf an, dass man irgendeine Wohnung bewohnt oder sie benutzen kann. Wenn also der Spanienrentner z.B. nur zu Weihnachten nach Deutschland kommt und seine kleine Eigentumswohnung bewohnt, ist eine Meldeadresse völlig legal.

    Wer mag, kann natürlich auch 25% KESt in D plus 21% in Spanien zahlen. Ich möchte das gerne nur in Spanien. Und wenn die Behörden in Spanien Verdacht schöpfen, zahlt man dort auch rückwirkend für zig Jahre Steuern. Der nicht gemeldete Resident ist in der Beweispflicht, dass er nicht mehr als 183 Tage in Spanien verbracht hat. Aber damit habe ich mich bereits intensiv beschäftigt. Die Frage ist: Ist es nach EU Recht rechtens, einen Festgeldvertrag bei Umzug innethalb der EU zu kündigen?

  • Die Frage ist: Ist es nach EU Recht rechtens, einen Festgeldvertrag bei Umzug innethalb der EU zu kündigen?

    Mal ganz praktisch: Wie genau bekommt das deine Bank denn überhaupt mit, wenn Schreiben z.B. weiterhin bei einem Familienmitglied in Deutschland ankommen?

    Ich würde mich glaube ich primär um die melderechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen kümmern. Und den Bankvertrag im Vertrauen darauf, dass das Festgelt einfach weiterläuft, nach Möglichkeit eben einfach weiterlaufen lassen...

    Willst du denn auch vorsorglich alle Bankverbindungen in Deutschland kündigen? Ein Girokonto z.B. würde ich glaube ich versuchen zu behalten.

  • Ich möchte ja, dass sie es mitbekommt und keine Steuer mehr abführt, denn diese zahle ich dann ja bereits in Spanien.

    Auch staatenlos.ch ist eine interessante Quelle in diesem Kontext (die politischen und gesellschaftlichen Ansichten von Christoph Heuermann teile ich weitgehend nicht):

    "...So ist ein verbleibendes Privatkonto oder auch eine Postadresse in Deutschland kein hinreichendes Indiz für einen Lebensmittelpunkt. Die Postadresse seiner Eltern zur Korrespondenz zu verwenden, ist in der Regel also unproblematisch, vorausgesetzt man wohnt wirklich nicht dort. Anderenfalls kann es natürlich zu Kontrollbesuchen der zuständigen Behörden kommen.

    Auch Bank-Konten können in Deutschland und Österreich ohne Weiteres erhalten bleiben. Sie lösen per se keine Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt aus. Die Abgeltungssteuer wird dennoch so lange automatisch einbehalten, wie man nicht einen Auslandswohnsitz nachweisen kann. Denn mit Steuerfreiheit auf Zinsen für Nicht-Residenten können deutsche Konten nicht unattraktiv sein. Problematisch kann es erst dann werden, wenn das gesamte Vermögen – und Vermögen heißt auch eine entsprechende Summe (sechsstellig) – rein auf deutschen Konten gebunkert wurde. Wer alles in Deutschland lässt, dem kann solch ein Lebensmittelpunkt interpretiert werden...."

    Ich würde mich bei einer Auswanderung zu so komplexen und weitreichenden Themen wie Melde- und Steuerrecht aber nicht auf Angelesenes verlassen, sondern mich von Spezialisten wie Greenawalt beraten lassen.

  • Ich würde mich bei einer Auswanderung zu so komplexen und weitreichenden Themen wie Melde- und Steuerrecht aber nicht auf Angelesenes verlassen, sondern mich von Spezialisten wie Greenawalt beraten lassen

    Ich habe mich bereits beraten lassen in Bezug auf die Steuerpflicht. Das ist ja auch nicht mein Thema hier.

  • Die Frage ist: Ist es nach EU Recht rechtens, einen Festgeldvertrag bei Umzug innethalb der EU zu kündigen?

    Das ist keine Frage des EU-Rechts, sondern es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber und (hier) der pbbBank Deutschland. In den Sonderbedingungen ist geregelt, dass ein Festgeldkonto nur für Kunden vorgesehen ist, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

    Es geht hier um das Thema "Steuerinländer" und "Steuerausländer".
    Als der Vertrag angelegt wurde, warst du "Steuerinländer" - durch einen Umzug in einen anderen Staat wirst du zum "Steuerausländer".

    Wenn man "Steuerausländer" ist oder wird, dann hat die Bank diverse Vorschriften einzuhalten und Prüfungen vorzunehmen, um zu verhindern, dass ein Kunde mal eben eine ausländische Adresse angibt, nur um der deutschen Abschlagsteuer zu entkommen.

    Diesen Verwaltungsakt will diese onlineBank aus Kostengründen nicht leisten und deshalb schreibt sie diesen Passus in ihre AGB.
    Bei einer Filialbank würde man so vermutlich so nicht handeln.

    Manche Antworten lauten jetzt hier so, "...na dann behalte doch eine Adresse in Deutschland, das merkt doch keiner ...
    Normalerweise melde ich die Veränderung des Wohnsitzes der örtlichen Behörde/Gemeinde und spätestens, wenn die Bank einen (neue) gültigen Legitimationsnachweis fordert, wird es auffallen.

    Auch hier hilft mal wieder der Blick in die AGB der betreffenden Bank, die dem Kunden vorschreibt, dass er jede Veränderung des Namens und der Adresse der Bank mitzuteilen hat.

    Das eigentliche Problem sind die Steuerbehörden der betreffenden Länder. Teile ich die Änderung des Wohnsitzes der deutschen Bank nicht mit, stellt sie eine Steuerbescheinigung mit einer deutschen Adresse aus. Die Anrechnung der deutschen Steuer in Spanien wird damit nicht funktionieren.

    Ein möglicherweise noch erteilter Freibetrag (mit der deutschen Adresse) wäre darüber hinaus "Steuerbetrug", denn der Freibetrag steht nur "Steuerinländern" zu.

    Gibt man in Spanien dann seine Kapitaleinkünfte nicht ordnungsgemäß an, könnte es in dem neuen Wohnsitzland erhebliche Probleme geben, die man nicht haben möchte ...

  • Auswanderer sollten ein deutsches Bankkonto behalten
    Es gibt gute Gründe, auch ohne Wohnsitz ein Deutsches Bankkonto zu behalten. Wir zeigen empfehlenswerte Banken und kostenlose Girokonten für Auswanderer.
    www.auswandern-handbuch.de
    Zitat

    Warum Banken bei einer Auswanderung das Konto kündigen

    Nicht immer ist es möglich, für Auswanderer das Konto in Deutschland zu behalten. Einige Banken kündigen das Konto, sobald sie vom Umzug ins Ausland erfahren. Ein entsprechender Passus ist in den AGB der Banken zu finden, der beispielsweise bei einem Adresswechsel ins Ausland und dem damit verbundenen Wechsel des Steuerstatus (=Steuerausländer) greift.

  • Die Frage ist: Ist es nach EU Recht rechtens, einen Festgeldvertrag bei Umzug innethalb der EU zu kündigen?

    Und du glaubst, das wird dir irgendwer hier im Forum beantworten können? Verbindlich wird dir das nur ein Rechtsanwalt (idealerweise ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) beantworten können. Und wenn das bisher nicht klar geregelt bzw. höchstrichterlich entschieden ist ggf. noch nichtmal der.

    Den Standpunkt der PBB kennst Du, der steht in ihren AGB und sie hat ihn Dir anscheinend auch mitgeteilt. Du kannst Dich also darauf einstellen, dass das ggf. eine längere Auseinandersetzung wird, ggf. teurer als die Zinsdifferenz zu einer Anlage zu den dann geltenden Zinsen.