Echtzeitüberweisung

  • Pumphut Danke für den Link.

    Es bleibt die Frage, wie definiert die Bank Übereinstimmung, fast Übereinstimmung und Abweichung. Da bei zwei und drei die Haftung auf den Überweiser übergeht, nehme ich an, es wird der Regelfall werden.

    Die Verantwortung liegt bei allen drei Varianten ausschließlich beim Überweiser - so wie es auch vorher schon war.

    Die Anzeige des Empfängernamens dient nur als zusätzliche Sicherheit, insbesondere um weiter oben geschilderte Betrugsversuche zu minimieren.

  • Also ich habe schon mal im Starmoney Business die erste Warnung bekommen. An die Firma "IT-Blitzfix Josef Huber" überweise ich seit Jahrzehnten Geld. Seit vorgestern muss ich manuell bestätigen, weil die automatische Prüfung einen Fehler ergibt. Ich überweise nämlich an Josef Huber und eventuell fehlt IT-Blitzfix? :/

    Im geschäftlichen Umfeld wird das bestimmt sehr spannend werden.

  • Hallo alpha_zulu,

    Die Verantwortung liegt bei allen drei Varianten ausschließlich beim Überweiser - so wie es auch vorher schon war.

    Nicht ganz, siehe aus meinem obigen Link:

    „Führt der Zahlungsdienstleister keine Empfängerüberprüfung durch und es kommt dadurch zu einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang, ist er verpflichtet, den entsprechenden Betrag zu erstatten.“

    Das ist schon ein Unterschied zur noch aktuellen Situation.

    Wenn IBAN und Zahlungsempfänger exakt übereinstimmen, kann es zu keinem technisch falschen Zahlungsvorgang kommen. Ob der inhaltlich richtig ist, ist natürlich nicht Sache der Bank. Und bei den Abweichungsvarianten kann sich die Bank bequem zurücklehnen.

    Gruß Pumphut

  • Also ich habe schon mal im Starmoney Business die erste Warnung bekommen. An die Firma "IT-Blitzfix Josef Huber" überweise ich seit Jahrzehnten Geld. Seit vorgestern muss ich manuell bestätigen, weil die automatische Prüfung einen Fehler ergibt. Ich überweise nämlich an Josef Huber und eventuell fehlt IT-Blitzfix? :/

    Im geschäftlichen Umfeld wird das bestimmt sehr spannend werden.

    Üblicherweise erhält man doch vom Geschäftspartner eine Rechnung und dort sollte der Kontoinhaber halt korrekt drauf stehen. Ich sehe hier keine Probleme. Ggf. wird es anfangs etwas mehr Warnungen geben, wenn Namen nicht 100% übereinstimmen. Aber das passt man dann einmalig in der Überweisungsvorlage an und dann passt es in der Zukunft.

  • Aber das passt man dann einmalig in der Überweisungsvorlage an und dann passt es in der Zukunft.

    Das kann ich dann per try and error machen (IT-Blitzfix, IT-Blitzfix Huber, IT-Blitzfix Josef Huber) oder aber aber bei komplizierten Firmengeschichten per Telefon nachfragen.

    Bei einer "Innovative Technologie- und Beratungslösungen München-Rhein-Main-West GmbH & Co" kommt man nämlich sonst an seine Grenzen. ^^

  • Im Moment würde ich mich schon freuen, wenn die Commerzbank in der Lage wäre, ihre Systeme überhaupt korrekt laufen zu lassen.

    Seit gestern Abend geht dort im Bereich der Echtzeit-Überweisungen gar nichts mehr.

    Einen Hinweis in der App fand ich auch nicht. Die Erklärung überlässt man dann Menschen, die sich dort am Telefon melden.

  • Also ich habe schon mal im Starmoney Business die erste Warnung bekommen. An die Firma "IT-Blitzfix Josef Huber" überweise ich seit Jahrzehnten Geld. Seit vorgestern muss ich manuell bestätigen, weil die automatische Prüfung einen Fehler ergibt. Ich überweise nämlich an Josef Huber und eventuell fehlt IT-Blitzfix? :/

    Im geschäftlichen Umfeld wird das bestimmt sehr spannend werden.

    Nun ja, du willst ja an das Unternehmen (die Firma) überweisen und nicht an die Privatperson.
    Das kann schon Mal ein gewaltiger Unterschied sein.

  • Das kann ich dann per try and error machen (IT-Blitzfix, IT-Blitzfix Huber, IT-Blitzfix Josef Huber) oder aber aber bei komplizierten Firmengeschichten per Telefon nachfragen.

    Bei einer "Innovative Technologie- und Beratungslösungen München-Rhein-Main-West GmbH & Co" kommt man nämlich sonst an seine Grenzen.

    Ich habe wenige Überweisungen, lasse die Geschichte also auf mich zukommen.

    Zur Not kann man beim Rechnungsempfänger durchrufen und sich selbst 1 Cent überweisen lassen. Dann hat man die gewünschte Schreibweise ganz genau.

  • Hallo,

    ich möchte noch einmal auf die bereits von alpha_zulu und hans2204 aufgeworfene Frage Firmenname versus Privatname zurückkommen.

    Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ich erhalte eine Rechnung von der Fritz Müller GmbH mit IBAN. Hinter der IBAN steht bei der Bank aber als Kontoinhaber Herr Fritz Müller.

    Bisher habe ich das nicht gewusst, jetzt teilt es mir die Bank mit. Nun sind die Fritz Müller GmbH und Herr Fritz Müller aber zwei Rechtspersonen. Kann ich überhaupt schuldbefreiend auf das Konto von Herrn Fritz Müller überweisen? Oder kann bzw. muss ich die Überweisung erst einmal stoppen und die Fritz Müller GmbH auffordern, mir zu erklären, ich darf/muss auch an Herrn Fritz Müller überweisen, bzw. die müssen bei der Bank den Namen des Kontoinhabers ändern?

    Generell, befinde ich mich im Zahlungsverzug, wenn ich bei unsicherem Empfängernamen die Zahlung erst einmal stoppe?

    Gruß Pumphut

  • Wenn Herr Fritz Müller eine Firma Fritz Müller GmbH hat, dann muss er sein privates Konto und das Konto der GmbH getrennt halten (sprich 2 Konten haben).

    Als Kontoinhaber sollte beim privaten Konto "Fritz Müller" und beim Firmenkonto "Fritz Müller GmbH" als Kontoinhaber hinterlegt sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte Fritz Müller das mit seiner Bank klären und gerade rücken.

    Du bekommst dann hoffentlich die Rechnung von der GmbH mit der IBAN und dem Namen der GmbH auf der Rechnung. Und dorthin überweist du.

  • Ich denke bei einer GmbH wird es das Thema nicht häufig geben, eher schon bei Einzelunternehmungen. Ein Konto kann nämlich nicht auf Phantasiebegriffe wie "Rudis Resterampe" angemeldet werden, sondern muss dann auf den Namen des Inhabers "Rudolf Ratlos" lauten. Das war aber schon die ganze Zeit so. Ein Übeweiser, der online (mit korrekter IBAN) an Rudis Resterampe Geld anweist, wird wohl eine Warnmeldung erhalten. Trotzdem kann er die Überweisung schuldbefreiend ausführen.

  • Hallo alpha_zulu,

    Ein Konto kann nämlich nicht auf Phantasiebegriffe wie "Rudis Resterampe" angemeldet werden, sondern muss dann auf den Namen des Inhabers "Rudolf Ratlos" lauten. Das war aber schon die ganze Zeit so.

    Die Wirklichkeit ist wohl komplexer. Z.B. die „Thalia Bücher GmbH“ weist auf ihrer Rechnung als Kontoinhaber „Thalia.de“ aus. Ich unterstelle, es handelt sich um eine Firma, die ein solches Vorgehen von ihrer Rechtsabteilung hat prüfen lassen.

    Noch einmal zu meinem Beispiel, die Firma war früher vielleicht die Einzelfirma von Fritz Müller und niemand hat an die Änderung des Banknamens gedacht, als die GmbH gegründet wurde.

    Gruß Pumphut

  • Letztlich ist das doch alles egal. Das neue Verfahren bringt für den Übeweiser eine *zusätzliche* Überprüfungsmöglichkeit, die er vorher nicht hatte. Sonst ändert sich faktisch nichts. Am Ende wird das Geld, wie bisher auch, auf dem korrekten Konto landen, wenn man die richtige IBAN für die Überweisung benutzt.

  • Richtig, Hauptsache schnell.

    Zum ersten Mal könnte ich bei abzusehenden Börsencrashs rechtzeitig Geld vom Tagesgeld abziehen und auf mein Depot transferieren. So war es früher bei sich abzeichnenden Krisen:

    1. Tag: Tageslimit erhöhten, gültig erst ab dem nächsten Banktag.

    2. Tag von Tagesgeld auf Giro

    3. Tag von Giro auf Depotbank

    4. Tag Geld ist unterwegs

    5. Tag Geld ist unterwegs

    6. Tag Sonntag, kein Handel

    7. Tag Montag, Kurs steigt rasant, Krise vorbei, leider zu spät ;(

  • Versuch macht kluch!

    Habe jetzt mal von meinem DKB Konto eine Testüberweisung an eine Bekannte gestartet.

    Szenario 1: Nur ihren Vornamen als Empfänger angegeben
    Meldung (sinngemäß): Empfänger stimmt nicht überein, trotzdem überweisen?

    Szenario 2: Nur ihren Nachnamen angegeben (alledings bewusst "falsch" mit "oe" statt "ö")
    Meldung: Unser Vorschlag lautet "Vorname Zweitname Nachname (hier korrekt mit "ö")

    Szenario 3: Nachname mit "V" beginnend, obwohl er mit "F" geschrieben wird.
    Ergebnis wie Szenario 2. Das System ist also nicht ganz dumm ;)

  • Versuch macht kluch!

    Habe jetzt mal von meinem DKB Konto eine Testüberweisung an eine Bekannte gestartet.

    Szenario 1: Nur ihren Vornamen als Empfänger angegeben
    Meldung (sinngemäß): Empfänger stimmt nicht überein, trotzdem überweisen?

    Szenario 2: Nur ihren Nachnamen angegeben (alledings bewusst "falsch" mit "oe" statt "ö")
    Meldung: Unser Vorschlag lautet "Vorname Zweitname Nachname (hier korrekt mit "ö")

    Szenario 3: Nachname mit "V" beginnend, obwohl er mit "F" geschrieben wird.
    Ergebnis wie Szenario 2. Das System ist also nicht ganz dumm ;)

    Habe testweise für die Firma eine Überweisung direkt im Online Banking gemacht, um das auch auszuprobieren, und da gab es dieses Ampelsystem nicht, von Vorschlägen ganz zu schweigen. Da kam stur nur die Meldung: "Name stimmt nicht, wollen Sie trotzdem überweisen?"

    Statt "Mustermann Handels GmbH" hatte ich "Handel GmbH Mustermann" angegeben, und ich hätte erwartet, dass dann der richtige Name vorgeschlagen wird. War bei dieser Bank gestern (noch?) nicht so.

    Das gestern die Banking-Software der Sparkasse (trotz aktuellster Version) mit der VoP überhaupt nichts anfangen konnte (alle Überweisungen mit Empfängerüberprüfung liefen ins Nirvana), erwähne ich mal nicht. Fand ich sehr peinlich von der Sparkasse.

  • Vor langen Jahren hatte ich mal eine entsprechende Komplikation. Ein Lieferant wollte von mir einen Abbuchungsauftrag haben (Vor-SEPA-Zeit). Das war quasi eine Einzugsermächtigung, die der Schuldner nicht widerrufen konnte. Ein solcher Auftrag mußte natürlich der eigenen Bank erteilt werden, wohingegen eine Einzugsermächtigung lediglich an den Gläubiger geht.

    Bei solchen Lastschriften überprüfte die Bank den Namen des Einreichers.

    Das funktionierte längere Zeit gut, ich hatte das Geld für die Lieferungen, und ich bezahle meine Rechnungen auch.

    Dann firmierte die Firma um (änderte also ihren Namen). Die nächste Buchung ging logischerweise daneben. Die Buchhaltung des Lieferanten rief hochalarmiert an, die Buchung sei abgewiesen worden - natürlich "wegen mangelnder Deckung" - einen anderen Grund kennen Buchhaltungen für Fehlbuchungen üblicherweise nicht. Mir ist erst nach einer Weile aufgegangen, was der wahre Grund der Zurückweisung war. Wäre damals schön gewesen, die Firma hätte in ihrem Informationsschreiben "Firma ABC heißt ab dem 01.10. ... XYZ!" den bestehenden Abbuchungsauftrag erwähnt und mich darauf hingewiesen, daß ich denselben bitte ändern möge.