Pumphut Danke für den Link.
Es bleibt die Frage, wie definiert die Bank Übereinstimmung, fast Übereinstimmung und Abweichung. Da bei zwei und drei die Haftung auf den Überweiser übergeht, nehme ich an, es wird der Regelfall werden.
Die Verantwortung liegt bei allen drei Varianten ausschließlich beim Überweiser - so wie es auch vorher schon war.
Die Anzeige des Empfängernamens dient nur als zusätzliche Sicherheit, insbesondere um weiter oben geschilderte Betrugsversuche zu minimieren.