Echtzeitüberweisung

  • Hallo zusammen,

    Da die Echtzeitberweisung in wenigen Tagen überall implementiert sein muss, überschlagen sich die Banken mit Infos.


    Darunter findet sich auch der Hinweis auf die Prüfung des Empfängers. Manche Banken schreiben ausdrücklich, dass selbst kleine Abweichungen zu einer Warnung führen.

    Weiß jemand, wie das genau läuft?


    Alleine bei mir dürfte das nur Warnungen auslösen. Manche Banken haben den zweiten Vornamen hinterlegt, andere nicht, andere nur als Initial. Wie meine Hauptbank das macht, weiß ich nicht auswendig, andere können das überhaupt nicht wissen oder rausfinden. In Frankreich gab/gibts sog. RIB, das sind Papierschnipsel, von der kontoführenden Bank erstellt, auf denen die Bankdaten genannt sind.

  • Weiß jemand, wie das genau läuft?

    Genau nicht, aber grob. Und bei jeder Bank dürfte das eh nochmal unterschiedlich umgesetzt sein. Bei der alten Firma waren mal ein Projekt mit der Finanzinformatik in Anbahnung, ist dann aber gescheitert, weil die das selbst gemacht haben. Damals gings um den Abgleich von Sanktionslisten mit den Empfängerdaten.


    Man berechnet ein Ähnlichkeitsmaß, z.B. anhand der Levenshtein-Distanz oder über Phonetiken. Wird die Abweichung zu groß -> Ablehnung. Das dürfte, wie gesagt, bei jeder Bank etwas anders umgesetzt sein...grundsätzlich gibt es auch innerhalb der Methoden größere Spielräume. Das ist ein ziemlicher Kaninchenbau, was z.B. die Wahl der Phonetik, deren Gewichtung oder auch die Behandlung von fehlenden Namensbestandteilen betrifft. Es gibt zig Möglichkeiten das zu parametrisieren und wahlweise sehr scharf oder sehr locker einzustellen.

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass bei ausreichender Übereinstimmung der korrekte Empfängername angezeigt werden soll. Was auch immer ausreichend bedeutet.

    Schwieriger soll es sein, wenn der Name stark abweicht. Das kann insbesondere vorkommen, wenn man einen Geschäftsnamen verwendet, das Konto jedoch auf den Namen des Inhabers lautet. Dann wird eine Warnung ausgegeben.

  • Meine Vermietung hat mich/alle Mieter in der App darauf hingewiesen, dass mein Überweisungsvordruck neben der richtigen IBAN auch den richtigen Adressaten beinhalten sollte. Das habe ich dann gleich mal korrigiert. Also vielleicht mal alle Daueraufträge entsprechend prüfen!?

  • Manche Banken (bzw. Broker) tun sich ja schon schwer, wenn bei einer Selbstüberweisung nicht alle Vornamen angegeben sind. Dann stimmt der Name auch nicht überein, das hat mich wegen einer Rücklastschrift mal viel Energie gekostet.

  • Meine Vermietung hat mich/alle Mieter in der App darauf hingewiesen, dass mein Überweisungsvordruck neben der richtigen IBAN auch den richtigen Adressaten beinhalten sollte. Das habe ich dann gleich mal korrigiert. Also vielleicht mal alle Daueraufträge entsprechend prüfen!?

    So einen Hinweis habe ich zum Anlass genommen, meine ganzen hinterlegten Überweisungsvorlagen zu checken. Die vielen Karteileichen darunter habe ich gelöscht, die wenigen Überlebenden im Adressfeld so aktualisiert, dass ab dem 9.10. maximal eine Abfrage sinngemäß "Empfänger ok? Wenn ja, klicken, wenn wider Erwarten nein, umschreiben" kommern sollte.

    Bei einer dieser Vorlagen-Änderungen ist mir wie auch immer passiert, dass ich nicht "gespeichert", sondern "überwiesen" habe. Dumm gelaufen, aber auch Dummenglück: Es war ein "befreundetes" Empfängerkonto, der überschaubare kleindreistellige Betrag kam problemlos wieder nach Hause.

    Dennoch der Hinweis: Beim Aktualisieren alter Empfängerangaben auch auf solche Klöpse achten. ;)

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Schwieriger soll es sein, wenn der Name stark abweicht. Das kann insbesondere vorkommen, wenn man einen Geschäftsnamen verwendet, das Konto jedoch auf den Namen des Inhabers lautet. Dann wird eine Warnung ausgegeben.

    Nicht nur dann...auch Privatpersonen haben eine Tendenz zu unsauberen Namensangaben. Ein Joseph Hermann Müller mag bei der Bank unter seinem vollen Namen vermerkt sein, eventuell wurde damals in den 60ern aber nur der erste Name eingetragen. Speicherplatz war schließlich knapp. Vielleicht steht der Müller auch als Mueller drin. Vielleicht heißen in der Familie alle mit Vornamen Joseph und deshalb nutzt er in der Praxis nur den Vornamen Hermann (sehr häufig ist das Problem auch, wenn jemand aus einer Gegend kommt, in der fast alle Männer Mohammed heißen). Oder er steht irgendwo unter dem Rufnamen Joe oder Sepp drin. Vielleicht ist auch die Datenbank mies gepflegt und Müller steht als Vorname drin (kein Witz...das ist gar nicht so selten).

    Und wo du das Thema Firmennamen ansprichst...Bezahlung auf Rechnung kann lustig werden. Firmen sind auch verdammt komplex und wenn du was im Internet bestellst, dann vielleicht bei der "Markenname E-Commerce Deutschland GmbH & Co KG". Da ist ohne intelligenten Abgleich nicht viel zu holen.

  • Oder er steht irgendwo unter dem Rufnamen Joe oder Sepp drin. Vielleicht ist auch die Datenbank mies gepflegt und Müller steht als Vorname drin (kein Witz...das ist gar nicht so selten).

    Mir ist der Fall eines gewissen Herrn Kirschflegel in Erinnerung, der sich beschwert hatte, dass ihm statt seines Vornamens Augustin der Doppelvorname "Drusus Ingomar" zugeschustert, aber der lange zuvor erhaltene akademische Ritterschlag unterschlagen worden war. Das hatte Schriftwechsel zur Folge.

    Mit dem Ergebnis, dass der gute Herr Dr. ing. Augustin Kirschflegel noch zu seinen Lebzeiten die Korrektur der betreffenden Kundendatei durchsetzen konnte. Nein, die KI konnte es nicht gewesen sein, sein Fall ist über 40 Jahre her (und wie er wirklich hieß, tut auch heute noch nichts zur Sache :S).

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Ich hatte monatelang Stress mit der Verifizierung bei KLARNA nach Einrichtung des neuen Handys, weil in der Schnittstelle ein falscher Vorname stand. Trotz Screenshot und etlichem Schriftverkehr dauerte das Ganze ewig und ich kam an meine Festgelder nicht heran. KLarna beschuldigte die ING, der Support der ING bestritt das. Grausig, bis ich endlich eine fähigere Dame fand, die das Desaster löste. Das wünsche ich niemand.

  • Ich lese bisher raus, dass das interessant werden könnte, wann eine Warnung kommt.

    Ich frage mich aber, wie viele Fehlüberweisungen es gab, die eine solche Regelung erfordert haben…

    "Fehlüberweisungen" in dem Sinne, dass sich der Absender vertippt hat, gab es wohl praktisch überhaupt nicht. Ausschlaggebend war allein die IBAN. Die Prüfziffern in der IBAN sorgen dafür, dass man nicht versehentlich eine andere, gültige IBAN eingeben kann. Bei einer gültigen IBAN wurde die Überweisung ausgeführt. Selbst wenn man als Empfänger statt "Finanzamt" "Wladimir Putin" oder "Vito Corleone" eingetragen hat.

    Was es allerdings gab, waren Betrugsfälle. Die Betrüger überzeugten das Opfer, unter dem Vorwand z.B. einer hochverzinsten Festgeldanlage, Geld auf ihr Konto, in der Regel im Ausland, z.B. Schweden, zu überweisen. Sie behaupteten, ein Konto auf den Namen des Opfers eröffnet zu haben. Das Opfer glaubte dann, Geld auf sein eigenes Konto bei der ausländischen Bank zu überweisen, wenn es die von den Betrügern genannte IBAN und seinen eigenen Namen als Zahlungsempfänger verwendete.

    Die Masche muss wohl recht erfolgreich gewesen sein. "Gier frisst Hirn" funktioniert immer. Das Risiko für die Täter, erwischt zu werden, war praktisch Null. Dank SEPA- Echtzeitüberweisung wurde das Geld kurz nach Eingang in ein weiteres Land transferiert, wo sich dann die Spur verlor.

    So wie ich es verstanden habe, wird also demnächst die Überweisung nur ohne weitere Rückfrage ausgeführt, wenn Zahlungsempfänger und der bei der empfangenen Bank hinterlegte Kontoinhaber exakt übereinstimmen. Gibt es überhaupt keine Übereinstimmung, also "Ji Xinping" statt "Margarethe Hinterhuber", wird die Überweisung nicht ausgeführt. Eine Rückfrage gibt es nicht, man kann hier also kein "override" durchführen, um die Überweisung zu erzwingen. Bei "Fast-Übereinstimmung", also "Schmitt" statt "Schmidt" gibt es eine Rückfrage, bei Bestätigung wird die Überweisung dann durchgeführt. Interessant ist die Frage, wo die Grenze zwischen "fast richtig" und "total falsch" gezogen wird.

  • Ich hatte monatelang Stress mit der Verifizierung bei KLARNA nach Einrichtung des neuen Handys, weil in der Schnittstelle ein falscher Vorname stand. Trotz Screenshot und etlichem Schriftverkehr dauerte das Ganze ewig und ich kam an meine Festgelder nicht heran. KLarna beschuldigte die ING, der Support der ING bestritt das. Grausig, bis ich endlich eine fähigere Dame fand, die das Desaster löste. Das wünsche ich niemand.

    Im zumindest postalisch noch absolut analogen Fall des Dr. Kirschflegel (Post #11) war die Sache innerhalb einer Woche erledigt, trotz Hin- und Rücklauf per Schneckenpost. Ok, ein von Anruferseite durch Entrüstung geprägtes Festnetztelefonat soll es auch noch gegeben haben.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • So wie ich es verstanden habe, wird also demnächst die Überweisung nur ohne weitere Rückfrage ausgeführt, wenn Zahlungsempfänger und der bei der empfangenen Bank hinterlegte Kontoinhaber exakt übereinstimmen. Gibt es überhaupt keine Übereinstimmung, also "Ji Xinping" statt "Margarethe Hinterhuber", wird die Überweisung nicht ausgeführt. Eine Rückfrage gibt es nicht, man kann hier also kein "override" durchführen, um die Überweisung zu erzwingen. Bei "Fast-Übereinstimmung", also "Schmitt" statt "Schmidt" gibt es eine Rückfrage, bei Bestätigung wird die Überweisung dann durchgeführt. Interessant ist die Frage, wo die Grenze zwischen "fast richtig" und "total falsch" gezogen wird.


    Wie sieht die Überprüfung aus?

    Innerhalb weniger Sekunden bekommt derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, eine der folgenden Rückmeldungen: Name und IBAN stimmen überein; Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens; Name und IBAN stimmen nicht überein

    Nicht immer muss es sich um Betrug handeln, wenn die Bank bei einer Empfängerüberprüfung dem Kunden zurückmeldet, dass mit den Daten etwas nicht stimmt. Etwa dann, wenn auf der Überweisung der Name steht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank das Konto aber unter dem Namen des Firmeninhabers führt.

    Der Kunde entscheidet auf Basis der Rückmeldung der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.


    Quelle: Offenbach Post vom 06.10.25