Depot und Entnahme bei einer 90 Jährigen

  • Offensichtlich bringst du da etwas durcheinander, Achim Weiss.

    Ich gehe bei meiner Antwort eigentlich immer nach der Vorgabe im Vorposting.

    Die Günstigerprüfung für das Veranlagungsjahr 2025 bezieht sich auf die Gewinnrealisierungen aus Verkäufen in diesem Jahr (2025).

    Das hast Du aber nicht geschrieben.

    Ohnehin geht es 2025 nicht primär um eine Günstigerprüfung, sondern darum, den Grundfreibetrag auszunutzen.

    Geschrieben hast Du:

    Und genau diese verbliebenen Aktien-ETFs werden ab 2026 nach und nach entspart. Dadurch können die steuerlichen Vorteile der Günstigerprüfung genutzt werden.

    Das bezieht sich auf das Jahr 2026 und folgende, nicht auf 2025.

    Günstigerprüfung und Ausnutzung des Grundfreibetrags sind zwei Paar Stiefel. Du möchtest, daß Deine Mutter möglichst keine Steuer auf die Kapitalerträge bezahlt. Das geht im vorliegenden Fall dadurch, daß man mehrere Jahre hintereinander den restlichen Grundfreibetrag nutzt, nachdem Deine Mutter denselben mit ihren regelmäßigen Alterseinkünften nicht ausschöpft. Günstigerprüfung heißt den Umstand zu nutzen, daß am Beginn der Steuerkurve die Normalversteuerung weniger Steuer bedeutet als die Abgeltungsteuer. Darum geht es hier aber nicht primär.

    Für das Veranlagungsjahr 2026 ist geplant, zunächst die Aktien-ETFs mit den Gewinnen der letzten Jahre zu entnehmen (die oberhalb des Sparerfreibetrags abgeltungssteuerpflichtig sind).

    ... aber innerhalb des Grundfreibetrags steuerfrei.

    Wie schon erwähnt, wäre in Deinem Fall eine Nichtveranlagungsbescheinigung ein eleganter Weg.

  • Ohnehin geht es 2025 nicht primär um eine Günstigerprüfung, sondern darum, den Grundfreibetrag auszunutzen.

    (...)

    Günstigerprüfung und Ausnutzung des Grundfreibetrags sind zwei Paar Stiefel.

    Das ist gefährlich verkürzt: Ohne Steuererklärung inkl. Günstigerprüfung wird keine zuvor abgeführte Abgeltungsteuer erstattet – auch dann nicht, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

    Du möchtest, daß Deine Mutter möglichst keine Steuer auf die Kapitalerträge bezahlt. Das geht im vorliegenden Fall dadurch, daß man mehrere Jahre hintereinander den restlichen Grundfreibetrag nutzt, nachdem Deine Mutter denselben mit ihren regelmäßigen Alterseinkünften nicht ausschöpft.

    .... und das geht im vorliegenden Fall dadurch, dass man die Günstigerprüfung durchführt.

  • Dann habe ich das tatsächlich falsch interpretiert. Vielen Dank!

    Dann bleibt wohl nur Flatex. Wobei dort ein Entnahmeplan wohl nur auf das Verrechnungskonto geht und nicht auf das Referenzkonto. Und ein Dauerauftrag vom Verrechnungskonto geht wohl nicht. Alles nicht optimal :(

    Unabhängig von der Sinnhaftigkeit: Mir sind Entnahmepläne aus Depots bekannt bei Gefa Bank, S-Broker, Fidelity und bei Flatex. Der Entnahmeplan ist bei Flatex nicht als Produkt beschrieben, aber das Feature existiert.

  • Bei einer 90jährigen wäre ich zurückhaltend mit illiquiden Anlagen wie Festgeld oder einem Auszahlplan. In dem Alter kann es schnell zu nicht unerheblichen Heimkosten kommen. Man denke beispielsweise an einen Oberschenkelhalsbruch, nachdem man einige Monate auf Pflege angewiesen ist. Da sollte für wenigstens 12 Monate ausreichend Geld liquide sein.

  • Bei einer 90jährigen wäre ich zurückhaltend mit illiquiden Anlagen wie Festgeld oder einem Auszahlplan.

    Ich auch. Aber ich möchte ja auch die Kontrolle über mein Geld behalten und als solcher zu einer Minderheit gehören. Viele Leute möchten gern, daß mit ihrem Geld alles automatisch geht (aber natürlich stets zu ihrem Besten!). Daher schätzen sie Pläne sehr: den Sparplan und den Auszahlplan.

  • Bei einer 90jährigen wäre ich zurückhaltend mit illiquiden Anlagen wie Festgeld oder einem Auszahlplan.

    Ich auch. Aber ich möchte ja auch die Kontrolle über mein Geld behalten und als solcher zu einer Minderheit gehören.

    Da bin ich ganz euer Meinung. In dem Fall (90 Jährige) macht ein fester / unflexibler Auszahlungsplan keinen Sinn. Situation kann sich kurzfristig ändern (wie eigentlich immer und bei jedem, aber die Wahrscheinlichkeit ist hier noch größer).

  • Möglicherweise ist es bei der Commerzbank günstiger einen "aktiven" Geldmarktfonds zu nutzen. Vermutlich wäre der A0F426 DWS ESG EURO MONEY MARKET FUND INH.ANT. O.N. ohne Spesen zu kaufen und zu verkaufen über die Fondsgesellschaft. Das sollte die minimal höhere TER kompensieren.

    Bei der Commerzbank ist der Geldmarktfonds ALLIANZ EURO CASH LU0052221412/973723 kostenfrei kauf- und verkaufbar.

    Und wie schon geschrieben, ist das Depot bei einer Orderausführung pro Quartal (und wenn es nur ein quartärlicher Sparplan mit 25 EUR ist) kostenfrei.

    Die Commerzbank bietet auch zwei Auszahlplanvarianten an, einmal mit und einmal ohne Kapitalverzehr. Unter folgendem Link der Commerzbank ist das erklärt https://www.commerzbank.de/privatkunden/w…es-etf-verkaufs

    (Hatte ich mal in Kombination mit einem Sparplan genutzt, um über eine längere Zeit das Depot automatisiert umzuschichten.)

    ... und wenn man den Auszahlplan quartärlich ausführen lässt, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe.

  • Die Commerzbank bietet auch zwei Auszahlplanvarianten an, einmal mit und einmal ohne Kapitalverzehr. Unter folgendem Link der Commerzbank ist das erklärt https://www.commerzbank.de/privatkunden/w…es-etf-verkaufs

    (Hatte ich mal in Kombination mit einem Sparplan genutzt, um über eine längere Zeit das Depot automatisiert umzuschichten.)

    ... und wenn man den Auszahlplan quartärlich ausführen lässt, schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe.

    Vielen Dank dass du hier das mit dem Entsparen bei der Commerzbank erklärst.
    Kosten wie bei der ING. 0,25 % + 4,9 €.

    Kleiner Hinweis: das Commerzbank-Beispiel mit „Thomas“ berücksichtigt bei der Versteuerung der Gewinne NICHT die Teilfreistellung von Aktien- oder Mischfonds bei genügend hoher Aktienquote.