betriebliche Altersvorsorge

  • Mein Unternehmen zahlt mir nach Renteneintritt eine betriebliche Altersvorsorge (ohne eigene Einzahlung).

    Mir werden zwei Möglichkeiten angeboten.

    Einmalzahlung 2026 oder jährliche Zahlungen bis 2034 mit Steigerung .

    Welche Variante ist steuerlich günstiger?

  • Kater.Ka 14. November 2025 um 17:28

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Unternehmen zahlt mir nach Renteneintritt eine betriebliche Altersvorsorge (ohne eigene Einzahlung).

    Mir werden zwei Möglichkeiten angeboten.

    Einmalzahlung 2026 oder jährliche Zahlungen bis 2034 mit Steigerung .

    Welche Variante ist steuerlich günstiger?

    Ich habe auch eine betriebliche Altersvorsorge, in die mein Arbeitgeber freiwillig einzahlt. Die gilt dann aber bis zu meinem Tod. Warum gilt Deine nur bis 2034?

  • Ich habe auch eine betriebliche Altersvorsorge, in die mein Arbeitgeber freiwillig einzahlt. Die gilt dann aber bis zu meinem Tod. Warum gilt Deine nur bis 2034?

    Vermutlich schlicht deshalb, weil der Arbeitgeber durch Zusage einer Zeitrente (statt einer lebenslangen Rente) das Langlebigkeitsrisiko vermeiden konnte. Diese Zeitrente muss gemäß Betriebsrentengesetz um 1% p.a. steigen, dann entfällt die ansonsten vorgeschriebene Anpassungsprüfung alle 3 Jahre.

  • Auf meine Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung in 2025 als Einmalbetrag berechnet die Krankenkasse 18,80 pro Monat bis zum Jahr 2034.

    Reduziert sich dieser Beitrag nicht mit der jährlichen Erhöhung des Freibetrags? Die Betriebsrente dürfte zwar auch höher werden (typischerweise 1% pro Jahr), aber der Freibetrag steigt stärker.

  • Bei einer Einmalzahlung dürfte es wohl keine Erhöhung der Betriebsrente mehr geben.;)

    Ahem. Zugegeben. :(

    Mich hätte aber doch interessiert, wie das mit den Krankenkassenzahlungen ist: Die Einmalzahlung wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und in dieser Zeit verbeitragt. Der Freibetrag steigt jährlich. Das sollte doch dazu führen, daß ein immer kleinerer Restbetrag verbeitragt wird. Ist das denn so?

  • Ahem. Zugegeben. :(

    Mich hätte aber doch interessiert, wie das mit den Krankenkassenzahlungen ist: Die Einmalzahlung wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und in dieser Zeit verbeitragt. Der Freibetrag steigt jährlich. Das sollte doch dazu führen, daß ein immer kleinerer Restbetrag verbeitragt wird. Ist das denn so?

    Ja, das ist so. Allerdings stehen dem mutmaßlich weiter steigende GKV-Beitragssätze gegenüber. Zu beachten ist weiterhin, dass es in der PflV keinen Freibetrag gibt.

  • Das muss ich für die nächsten Jahre mal verfolgen, derzeit zahle ich monatlich 18,80 € an meine hkk, nach dem ich gegen die 1. Festsetzung protestiert habe, weil da meine Kinder bei der Festsetzung des Betrags für die Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wurden. Auf meine Frage, ob ich denn nicht den ganzen fälligen Betrag in einem Rutsch begleichen könnte, wurde mir übrigens mitgeteilt, dass dies aus finanzpolitischen Gründen nicht möglich sei. Dabei habe ich es dann belassen. :)

    Hier nochmal der Hinweis: Wenn eine BAV via Einmalzahlung bezogen wurde, darauf achten, dass ggf. vorhandene Kinder in einem Extraschreiben/ mit der SEPA-Vollmacht an die Krankenkasse mit der Kopie einer Geburtsurkunde nachgewiesen wird, da sonst zu viel berechnet wird. Auch wenn die Krankenkasse eigentlich weiß, dass man Kinder hat!

    Zitat:
    In der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland ist seit Juli 2023 der Beitragssatz abhängig von der Anzahl der Kinder. Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem 24. Lebensjahr einen sogenannten Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent zusätzlich zum regulären Beitrag
    Zitatende:

  • In der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland ist seit Juli 2023 der Beitragssatz abhängig von der Anzahl der Kinder. Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem 24. Lebensjahr einen sogenannten Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent zusätzlich zum regulären Beitrag.

    Stimmt.

    Der Standardhebesatz gilt für Leute mit Kind(ern). Kinderlose zahlen Aufschlag. Mehrere Kinder führen zu einer Senkung des Hebesatzes, aber nur dann, wenn sie unter 25 Jahren alt sind. Das ist bei Rentnern möglich, aber eher selten.

    Als Rentner bekommst Du den Standardhebesatz, sofern Du mindestens 1 Kind hattest (oder hast), mehrere Kinder haben bei Rentnern meist keine Auswirkungen auf den Hebesatz, weil die typischerweise über 25 sind, wenn die Eltern in Rente gehen.