Hausverkauf an einen Angehörigen (Tochter) als Alternative zur Schenkung

  • Hallo Liebe Finanzinteressierte und Experten

    Wir prüfen derzeit die Möglichkeiten ein Haus an unsere Tochter zu übergeben. Zuerst war an eine Schenkung gedacht.

    Dies wirft jetzt doch einige Fragen auf, die finanztechnisch mehr als relevant sind!

    **Kann man den Wert des Hauses selbst bestimmen oder redet das Finanzamt da mit?

    ** Kann man diesen evtl. durch das FA festgelegten Wert durch Auflagen mindern? Und wenn ja, welche wären in diesem Fall vorteilhaft?

    **Wird eine Grunderwerbssteuer fällig? (beträgt in BW 5% )

    Wenn die Faktoren zutreffen wird's teuer und die Alternative Hausverkauf scheint dann wohl die eindeutig bessere Wahl zu sein.

    Wäre nett wenn der ein oder andere dazu schon Erfahrung gesammelt hat und diese mit mir teilen würde.

    Danke im Voraus

  • Kater.Ka 19. November 2025 um 08:15

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • **Kann man den Wert des Hauses selbst bestimmen oder redet das Finanzamt da mit?

    ** Kann man diesen evtl. durch das FA festgelegten Wert durch Auflagen mindern? Und wenn ja, welche wären in diesem Fall vorteilhaft?

    **Wird eine Grunderwerbssteuer fällig? (beträgt in BW 5% )

    Grundsätzlich legt das Finanzamt den Wert des Hauses fest (BewG). Du kannst der Wertfestlegung durch das Finanzamt aber entgehen, wenn Du ein Wertgutachten durch einen amtlich anerkannten Gutachter erstellen lässt. Kostet dann zwar auch Geld, kann sich aber lohnen.

    Wozu das führen kann, wenn man sich nicht um die reale Wertermittlung kümmert zeigt dieser Bericht nachdrücklich:

    Teures Erbe: Immobilien und ein finanzieller Albtraum
    Patrick Reder hat zwei Häuser geerbt, die so marode sind, dass sie weniger wert sind als die fällige Erbschaftssteuer.
    www.ndr.de

    Nein, eine Grunderwerbssteuer fällt bei Schenkungen nicht an.

  • Der Bericht ist beängstigend. Wenn man das Haus verkaufen will, scheint es also sinnvoll, das Wertgutachten durch einen amtlich anerkannten Gutachter erstellen zu lassen.

    Wie läuft das zeitlich im Erbfall ab, wenn man sich gegen den Verkauf des Hauses entscheidet?

    "Übersicht mit KI" von Google sagt, dass man dem FA den Erbfall innerhalb von drei Monaten melden muss und das FA "innerhalb dieser drei Monate eine Frist für die Einreichung der Erbschaftsteuererklärung setzen kann, was in der Regel weitere drei bis sechs Monate dauert. In dieser Zeit sollte das Wertgutachten erstellt und eingereicht werden. Ein solches Gutachten kann je nach Umfang wenige Tage bis mehrere Wochen dauern".

    Trifft das zu? Kann man davon ausgehen, dass man nach dem Erbfall mindestens drei Monate Zeit hat, dem FA so ein Wertgutachten vorzulegen? Gibt es Erfahrunen, wie lange es dauert, bis man einen Termin bei einem solchen Wertgutachter bekommt?

  • Wenn die Faktoren zutreffen wird's teuer und die Alternative Hausverkauf scheint dann wohl die eindeutig bessere Wahl zu sein.

    Die Schenkungsfreibeträge von Eltern an Kinder sind jeweils (!) 400.000 EUR alle 10 Jahre. Das heißt, wenn euch das Haus 50/50 gehört würde bis zu einem Immobilienwert von 800.000 EUR überhaupt keine Schenkungsteuer anfallen.

    Habt ihr nur das eine Kind?

    Möchte die Tochter die Immobilie überhaupt haben? Geschenkt bekommen ist das eine (wobei sie dann zumindest formal auch die Kosten für Grundsteuer, Instandhaltung etc. zu tragen hätte), aber kaufen würde ja bedeuten, sie müsste dafür ggf. ein Darlehen aufnehmen.

  • Du gibst leider nichts von deiner Motivation und den Familienverhältnissen preis. Daher kann man dir nur sagen, dass bei Verkauf und Schenkung an die Tochter keine Grunderwerbsteuer anfällt. Alles andere "kommt drauf an".

    Was ist dein Motiv? Steuern sparen oder den Pflichtteil eines anderen Kindes zu reduzieren oder? Ist die Immobilie schuldenfrei? Wohnst du in der Immobilie? Wie alt ist die Tochter? Sind weitere Kinder vorhanden? Wer ist Eigentümer? Du alleine?

  • Oh je, wilde Spekulationen hier aufgrund unklarer Formulierung der Frage.

    Ist das Objekt selbstgenutzt oder vermietet? Was ist mit

    Zuerst war an eine Schenkung gedacht.

    gemeint? Welche Alternativen werden verglichen? Auf welchen Fall beziehen sich die Folgefragen?

    Der Fragesteller schickt eine unklar formulierte Frage ab und war danach bis heute nicht mehr im Forum. Schade um die Zeit für alle, die sich um das Problem bemühen!