SF-Klasse hochgestuft, obwohl keine Regulierung erfolgt ist

  • Hallo an alle,

    ich hatte ende Oktober einen, aus meiner Sicht, unverschuldeten Unfall.

    Die Polizei hat den Unfallgegner als Unfallverursacher gesehen.

    Die Polizei hat einen Zeugen vernommen, der wohl zusätzlich meine Unschuld bestätigt hat.

    Der Unfallgegner hat ein Verwarnungsgeld bekommen.

    Meine Versicherung hat mich bereits wenige Wochen nach dem Unfall schonmal für 2026 präventiv hochgestuft, obwohl sie noch nicht reguliert hat, und obwohl die polizeiliche Akte noch nicht vorliegt.

    Darf sie das?

    bringt es etwas, wenn ich einen Einspruch oder einen Widerspruch einlege?

    danke an alle vorab

  • Kater.Ka 2. Dezember 2025 um 01:19

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die Versicherung darf dich hochstufen. Das ist aber, wie du schon selber schreibst, erst einmal nicht final. Die Verdichtung geht aber immer davon aus, dass sie eben den Schaden bezahlen muss.

    Es ist ja klar, dass der Gegner Schuld hat. So wird deine Versicherung die Änderung dann wieder rückgängig machen.

    Das hatte ich vor circa zwei Jahren auch einmal.

  • ich hatte das auch einmal.

    Die Begründung bei mir war, dass die Versicherung Rückstellungen für den Vorfall bilden muss. Auch wenn durch das Verwarngeld der Polizei gegenüber dem Unfallgegner die Schuldfrage ziemlich sicher geklärt ist. Ich fand das hin & her mit der Hochstufung und der anschliessenden Rücknahme ziemlich albern, weil es ja eine Versicherungsgemeinschaft ist. Da sollten laufende Versicherungsfälle finanziell für eine Versicherung eigentlich überbrückbar sei, ohne dass man diesen Verwaltungsaufwand mit dem hin & her treibt.

    Aber wie schon vom Vorredner gesagt: Das wird dann wieder zurückgenommen. Hast Du das Unfallprotokoll schon eingereicht? Kannst du vielleicht von der gegnerische Versicherung eine Bestätigung bekommen, dass sie den Schaden regulieren werden? Versicherungen kommunizieren da untereinander oft recht pragmatisch und schnell.

  • Wieso hat deine Versicherung überhaupt was davon mitbekommen?^^ Ich hatte noch nie einen Unfall, daher die naive Frage :S

    Edit: Nach schnellem googlen sollte/muss man die eigene Versicherung informieren ... alles klar!

    Gratuliere! :thumbup:

    Man ist angehalten, einen Unfall sofort/zeitnah an die Versicherung zu melden - unabhängig davon, wer Schuld hat bzw. unabhängig davon ob die Schuldfrage geklärt ist.

    Damit Du für den Fall der Fälle - der hoffentlich nie eintritt- vorbereitet bist: Das Unfallprotokoll ist wichtig. Und die Frage, ob einer der Ubfallgegner drin dokumentiert zu einen Verwarngeld oder eine Stratzahlung leisten musste, klärt i,d.R. die Schuldfrage.

  • Auch wenn durch das Verwarngeld der Polizei gegenüber dem Unfallgegner die Schuldfrage ziemlich sicher geklärt ist.

    Und die Frage, ob einer der Ubfallgegner drin dokumentiert zu einen Verwarngeld oder eine Stratzahlung leisten musste, klärt i,d.R. die Schuldfrage.

    Entscheidend sind die beiden hervorgehobenen Relativierungen bzw. Einschränkungen.

    Die Polizei setzt sich meist nicht genauer mit dem Sachverhalt auseinander, sondern will gerade normale Blechschäden schnellstmöglich erledigen. "Person A hat rückwärts ausgeparkt und dann ist ein anderes Auto rein gefahren? Ja, dann hat Person A auch Schuld". Ende vom Lied war aber, dass Person A auf einem großen Parkplatz eines Einkaufszentrums ganz langsam zurückgesetzt hat, immer nur wenige Zentimeter, da die Sicht nicht gut war. Die Fahrspur war ausreichend für 2 Autos nebeneinander + Fußgänger. Als Person A circa 50 cm zurückgesetzt hatte, ist Person B schön am Heck von Person A vorbeigeschrammt (mit definitiv mehr als 10 km/h, sonst wär der Schaden geringer gewesen). Bei Person A war die Rückleuchte kaputt, Person B hatte die ganze Beifahrerseite zerkratzt. Die Versicherung hat geklagt und Person B hat vor Gericht die komplette Schuld bekommen. Begründung war, dass man auf Parkplätzen immer mit ausparkenden Fahrzeugen rechnen muss, die eigene Geschwindigkeit anpassen muss und es ausreichend Platz gegeben hat.

    Das Verwarngeld für Person A blieb übrigens bestehen.

  • Lass mich raten: Generali?


    Das hatte ich vor Ewigkeiten auch einmal und brauchte den Rechtsanwalt, um das wieder rückgestuft zu bekommen. Obwohl die gegnerische Versicherung brav bezahlt hat. Danach bin ich gleich gewechselt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Hallo an alle,

    ich hatte ende Oktober einen, aus meiner Sicht, unverschuldeten Unfall.

    Man sollte sich bescheinigen lassen, dass die Rückstufung nur vorläufig ist. Selbst für den Fall, dass die Versicherung bezahlt, könnte man den Schaden selber begleichen. Problematisch ist es, wenn kleine Schäden ohne ausreichende Grundlage ersetzt werden und der Versicherer sich das Geld durch eine Prämienerhöhung beim Versicherten zurückholt; dann benötigte man wohl einen Anwalt.

  • Hallo, erst einmal vielen Dank an alle.

    Nach telefonischer Auskunft ist die Aussage ähnlich, wie von KaffeOderTee geschildert.

    "Die Begründung bei mir war, dass die Versicherung Rückstellungen für den Vorfall bilden muss."

    Ich finde es auch absolut unsinnig.

    Dass die Versicherer anscheinend häufiger so verfahren, ist mir heute bewusst geworden.

    Die Frage ist (auch wenn einige von euch anscheinend ähnliche Erfahrungen haben),

    ob die Versicherung das darf.

    SG

  • Ich hatte Ende Oktober einen aus meiner Sicht unverschuldeten Unfall.
    Die Polizei hat den Unfallgegner als Unfallverursacher gesehen.
    Die Polizei hat einen Zeugen vernommen, der wohl zusätzlich meine Unschuld bestätigt hat.
    Der Unfallgegner hat ein Verwarnungsgeld bekommen.

    Meine Versicherung hat mich bereits wenige Wochen nach dem Unfall schonmal für 2026 präventiv hochgestuft, obwohl sie noch nicht reguliert hat, und obwohl die polizeiliche Akte noch nicht vorliegt.

    Darf sie das?

    Sie tut es, wie Du siehst.

    Bringt es etwas, wenn ich einen Einspruch oder einen Widerspruch einlege?

    Das sieht man hinterher.

    Bevor man das Polizeiprotokoll nicht gelesen hat, sollte man überhaupt nichts sagen. Letztlich ist das aber auch nicht mehr als eine Zeugenaussage (wenngleich eine besonders wichtige). Ob dem Unfall ein Prozeß folgt, ahne ich nicht.

    Die Mühlen des Gesetzes mahlen jedenfalls langsam. Was hinterher herauskommt, kann keiner sagen, noch nicht einmal Du als Beteiligter, wir Foristen schon gleich garnicht.

    Ich kann nicht einmal sinnvoll beurteilen, ob Du zweckmäßigerweise einen Rechtsanwalt einschalten solltest.

    Eins allerdings wird vermutlich klar sein: Die Regulierung des Unfalls wird entscheidend länger dauern als der Unfall selbst.