Unbeweibte Junggesellen reiten gern schwarze Rappen, richtig?
Finanzamt
-
Proxy -
6. Dezember 2025 um 16:26 -
Erledigt
-
-
Tomarcy Das ungebundene Junggeselly?
-
Habe gerade meine ALDI-Software 25 installiert, die bisher vorliegenden Zahlen reingeschmissen und einiges an Zahlen kalkuliert eingetragen, danach gibt es 960 Euro zurück. Im 1. Jahr mit Vollrente + Zusatzrenten + Kapitaleinkünfte + Kleinriester und dem Einkommen der Holden an meiner Seite hatte ich eigentlich mit einer Nachzahlung gerechnet. Aber es sind ja zu 40 % Schätzzahlen... im Sommer 2026 weiß ich mehr..

Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommt, hat während des Jahres zuviel bezahlt. Finanzmathematisch ist es günstiger, man unterzahlt die Steuer unterjährig und zahlt dann nach. Weil das fürs Finanzamt ungünstig ist, mag es das nicht so besonders (Du wirst das in den kommenden Jahren noch erfahren). Manche Leute legen es aber geradezu darauf an, unterjährig zuviel Steuer zu bezahlen; die erhöhte Steuerzahlung nehmen sie hin, die merken sie kaum, die Steuererstattung empfinden sie dann als ein Geschenk.
Jeder, wie er es gern mag.

Du bist zum 1.7. in Rente gegangen, hast also im ersten Halbjahr noch voll verdient und volle Steuer bezahlt. Die Rente ist immer noch nicht voll steuerpflichtig - und sie ist erheblich geringer als das bisherige Bruttoeinkommen. Du könntest ziemlich nah am Eckrentner sein. Die Kapitaleinkünfte sind außen vor, weil vorab pauschal besteuert. Dein Minijob auch.
Für 2026 wirst Du mit dem Steuerbescheid 2025 einen Vorauszahlungsbescheid bekommen, denn Deine Renten mußt Du ja selbst versteuern (den Lohn bisher hat der Arbeitgeber versteuert). Mag sein, daß die Vorauszahlungen die jetzt für 2025 errechnete Nachzahlung fressen. Sagt die Aldi-Software dazu auch etwas?
-
Die elektronischen Daten liegen für 2025 noch gar nicht vor. Eine manuelle Erfassung ist aus meiner Sicht weder effizient, noch tatsächlich belastbar. Bei der Rente kommt es stark auf den Besteuerungsanteil an, der hier vermutlich nicht berücksichtigt wurde.
Grds ist das richtig, was Achim sagt: Es gibt maximal nur das Geld zurück, was man auf dem einen oder anderen Weg eingezahlt hat. Steueroptimierung ist da je nach Konstellation nicht so einfach. Wenn es nicht um tausende von Euros geht, kann man das Fibanzamt im Zweifel von der Festsetzung von Vorauszahlungen abbringen, wenn man sagt: Ich weiss was ich tue und kann die Nachzahlungen problemlos zahlen.
-
Achja das Finanzamt, *seufz*
Die sollen mal in die Puschen kommen, warte immer noch auf den Bescheid für 2024 und eine damit verbundene fünfstellige Rückzahlung.
-
Die sollen mal in die Puschen kommen, warte immer noch auf den Bescheid für 2024 und eine damit verbundene fünfstellige Rückzahlung.
Es fehlt die wichtige Info wann du denn deine Steuererklärung eingereicht hast. Anschließend können wir zusammen auf den demokratischen Staat schimpfen

-
Missverstehe mich bitte richtig!

Ich schimpfe keineswegs auf den demokratischen Staat, warte nur seit fast sechs Monaten darauf.
-
Missverstehe mich bitte richtig!

Ich schimpfe keineswegs auf den demokratischen Staat, warte nur seit fast sechs Monaten darauf.
... Du wartest seit fast sechs Monaten auf eine fünststellige Rückzahlung aus 2024.
Wenn Du eine so hohe Rückzahlung zu erwarten hast: Warum hast Du Deine Steuererklärung 2024 erst zum einigermaßen letzten Datum eingereicht und nicht etwa so schnell Du kannst nach dem Ende des Steuerjahrs?
-
Weil ich erst so spät alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, das ist bei mir fast jedes Jahr so.
-
Weil ich erst so spät alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, das ist bei mir fast jedes Jahr so.
Und warum ist dem so?
-
Wenn Du eine so hohe Rückzahlung zu erwarten hast: Warum hast Du Deine Steuererklärung 2024 erst zum einigermaßen letzten Datum eingereicht und nicht etwa so schnell Du kannst nach dem Ende des Steuerjahrs?
Weil ich erst so spät alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, das ist bei mir fast jedes Jahr so.
Ach so!
Ich hätte vermutlich für dieses Jahr eine Ausnahme gemacht und meine Steuererklärung früher eingereicht. Man kann Unterlagen übrigens auch noch nachreichen.
-
Wie ist das bei Euch? Schafft Ihr diese durchschnittlichen 1063 €? Oder muß man hierzu mal eine Umfrage auflegen? (Einer muß ja mindestens 2126 € zurückbekommen, wenn ich schon nichts zurückbezahlt bekomme.)
So ist das halt mit Durchschnittswerten.
Ich habe in den letzten Jahren zwischen einigen tausend Nachzahlung und 20k Erstattung alles gehabt. Das liegt aber primär am Immobilienbestand und Einmaleffekten. Grundsätzlich versuche ich immer die Immobilien steuerlich negativ dastehen zu lassen und teile der gezahlten Lohnsteuer zurück zu bekommen. Sofern das bei Immos nicht sinnvoll ist, gibt es noch Rürup und PKV Vorauszahlungen.
Für den typischen Arbeitnehmer gibt es allerdings leider wenig Möglichkeiten signifikant etwas steuerlich zu gestalten.
-
Und warum ist dem so?
Das liegt in hauptsächlich an einer ziemlich verschnarchten Hausverwaltung (Anlage V).
-
Da es dann vermutlich nur um kleine Beträge geht, finde ich die Idee mit der Nachreichung gar nicht so schlecht.
-
Das liegt in hauptsächlich an einer ziemlich verschnarchten Hausverwaltung (Anlage V).
Hab ichs mir doch gedacht!
Sofern die Abrechnungsperiode nicht dem Kalenderjahr entspricht, empfiehlt es sich, die vorletzte Abrechnung, die ja dann teilweise ins maßgebliche Steuerjahr reicht, jeweils einzureichen.
Das ist nicht zu beanstanden und man entgeht dem Zeitdruck.
-
Ich kenne das schon, beim letzten mal (2023) waren es sieben Monate Bearbeitungszeit.
-
Wer Geld vom Finanzamt zurückbekommt, hat während des Jahres zuviel bezahlt.
Das ist nicht richtig.
Praxisbeispiel heute, 30.12.:
Eine Spende per Echtzeit-Überweisung zählt noch für dieses Jahr.Die daraus entstehende Erstattung ist kein „zu viel gezahltes Geld“, sondern schlicht das korrekte Ergebnis des Einkommensteuerbescheides.
-
Das ist nicht richtig.
Praxisbeispiel heute, 30.12.:
Eine Spende per Echtzeit-Überweisung zählt noch für dieses Jahr.Die daraus entstehende Erstattung ist kein „zu viel gezahltes Geld“, sondern schlicht das korrekte Ergebnis des Einkommensteuerbescheides.
Doch grundsätzlich ist die Feststellung richtig, nur lässt es sich eben auch nicht in jedem Fall immer vermeiden, ich hatte in den letzten Jahren diverse einmalige Vorfälle, die im Nachhinein die Steuerschuld deutlich drücken. z.B. tätige ich derzeit freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
-
Du bist zum 1.7. in Rente gegangen, hast also im ersten Halbjahr noch voll verdient und volle Steuer bezahlt. Die Rente ist immer noch nicht voll steuerpflichtig - und sie ist erheblich geringer als das bisherige Bruttoeinkommen. Du könntest ziemlich nah am Eckrentner sein. Die Kapitaleinkünfte sind außen vor, weil vorab pauschal besteuert. Dein Minijob auch.
Im Prinzip vermutlich richtig, aber doch falsch... ich bin nämlich bereits am 1.7.2024 in Rente gegangen! Ich versteuere also für das Jahr 2025 komplett die Rente, zumindest das, was der Amtsschimmel von mir haben will. Ich schrieb ja, dass ich die hochgerechneten Zahlen in das Programm reingeschmissen habe. So gehe ich also davon aus, dass ich trotz der Besteuerung der Rente etwas wiederbekomme. Vom Finanzamt habe ich mit dem Bescheid zum Steuerjahr 24 keine Aufforderung zu einer Abschlagszahlung erhalten. Mal sehen, ob es dann dieses Jahr etwas dazu gibt.
Auf die Verminderung der Besteuerung auf das Einkommen meiner Frau habe ich keinen Einfluss. Wir können auch nicht so viel absetzen, da nichts anliegt. Mit dem Eckrentner kannst du recht haben. Die Kapitalerträge für 2025 werde ich von den 3 Instituten wohl erst im Frühjahr 2026 zusammen erhalten haben und dann gebe ich die Steuererklärung ab. Dann weiß ich es genau.

-
Ich bin bereits am 1.7.2024 in Rente gegangen!
Oh! Asche auf mein Haupt!
Ich versteuere also für das Jahr 2025 komplett die Rente, zumindest das, was der Amtsschimmel von mir haben will. Ich schrieb ja, dass ich die hochgerechneten Zahlen in das Programm reingeschmissen habe. So gehe ich also davon aus, dass ich trotz der Besteuerung der Rente etwas wiederbekomme. Vom Finanzamt habe ich mit dem Bescheid zum Steuerjahr 24 keine Aufforderung zu einer Abschlagszahlung erhalten. Mal sehen, ob es dann dieses Jahr etwas dazu gibt.
Also alles ein Jahr zurück: Anno 2024 hast Du noch 6 Monate verdient und 6 Monate Rente bekommen. Das hast Du brav in der Steuererklärung 2024 angegeben (die Du 2025 eingereicht hast). Offensichtlich hat die Lohnsteuer des ersten Halbjahres für das ganze Jahr gereicht. Hast Du denn mit dem Steuerbescheid keinen Vorauszahlungbescheid für 2025 und folgende bekommen? Wenn nicht, wenn Du für 2025 keine Steuer auf Deine Rente zahlen mußt, kann erstman nicht viel kommen. Die von Dir ausgerechnete Rückerstattung wundert mich allerdings. Wo kommt die her?
-