Vielen Dank für die überhebliche Belehrung.
Ist es nach deutschem Erbrecht also verboten, irgendjemandem zu Lebzeiten auch nur einen Cent zu schenken, ohne die potentiellen Erben um Erlaubnis zu befragen?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wo habe ich von Schenkungsverbot geschrieben? Ich habe aufs deutsche Erbrecht hingewiesen.