Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer liegt mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG. Und er hat sich entschieden, weiter in der GRV versichert zu bleiben.
Frage 1
Gilt bei der Berücksichtigung seiner Kapitaleinkünfte weiterhin die BBG - bezogen auf seine gesamten Einkünfte aus Arbeitsverhältnis und Kapital? D.h. solange er bereits mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG liegt, fallen de facto keine GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?
Frage 2
Wenn die BBG stärker steigt als sein Einkommen und er dann mit seinem Arbeitseinkommen unter die BBG rutscht, dann fallen GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?
Frage 3
Wenn jemand vom Elternhaus her schon immer mit Kapitaleinkünften "gesegnet" war, könnte er dann - wenn er aus irgendeinem Grund dennoch einer Arbeitnehmertätigkeit nachgehen will - zusehen, dass er mit seinem Arbeitseinkommen unterhalb der BBG bleibt (z.B. über die Stundenzahl, die er arbeitet), damit er weiterhin pflichtversichert in der GKV bleibt und seine Kapitaleinkünfte - egal wie hoch so sind - nicht für GKV Beiträge herangezogen werden?