GKV Beiträge auf Kapitaleinkünfte bei freiwillig versicherten GKV Mitgliedern

  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.6 Einnahmen aus ...
    Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören auch Einkünfte aus Kapitalvermögen. In Anlehnung an das Steuerrecht sind Zins- und…
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    Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer liegt mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG. Und er hat sich entschieden, weiter in der GRV versichert zu bleiben.

    Frage 1

    Gilt bei der Berücksichtigung seiner Kapitaleinkünfte weiterhin die BBG - bezogen auf seine gesamten Einkünfte aus Arbeitsverhältnis und Kapital? D.h. solange er bereits mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG liegt, fallen de facto keine GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?

    Frage 2

    Wenn die BBG stärker steigt als sein Einkommen und er dann mit seinem Arbeitseinkommen unter die BBG rutscht, dann fallen GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?

    Frage 3

    Wenn jemand vom Elternhaus her schon immer mit Kapitaleinkünften "gesegnet" war, könnte er dann - wenn er aus irgendeinem Grund dennoch einer Arbeitnehmertätigkeit nachgehen will - zusehen, dass er mit seinem Arbeitseinkommen unterhalb der BBG bleibt (z.B. über die Stundenzahl, die er arbeitet), damit er weiterhin pflichtversichert in der GKV bleibt und seine Kapitaleinkünfte - egal wie hoch so sind - nicht für GKV Beiträge herangezogen werden?

  • Ja - Nein - Ja

    Schöne Weihnachten


    Falls du im Weihnachtsstress noch Zeit hast, hier weiterlesen:


    Frage 1:
    Ja. Ist man wegen Überschreitens der JAEG freiwillig in der GKV, sind Kapitaleinkünfte grundsätzlich beitragspflichtig.
    Sind die Beiträge aber bereits durch das Arbeitseinkommen bis zur BBG ausgeschöpft, fallen de facto keine zusätzlichen GKV-Beiträge auf Kapital an.

    Frage 2:
    Sinkt das Arbeitseinkommen unter die BBG, werden bei freiwilliger GKV-Mitgliedschaft Kapitaleinkünfte bis zur BBG mitverbeitragt.

    Nur: die Pflichtversicherung würde dann wieder gelten.

    Frage 3:
    Ja. Bleibt das Arbeitsentgelt unter der JAEG, ist man pflichtversichert in der GKV.
    Dann sind Kapitaleinkünfte unabhängig von ihrer Höhe nicht beitragspflichtig.

    Jemand kann also z.B. einen Midijob mit 650 Euro im Monat haben und im Jahr einige Millionen Einkünfte aus Kapitalvermögen kassieren.

  • J N J

    Zu 2 - irgendwann landet man wieder in der Pflichtversicherung. Da bekommt man einen Brief von der KV, dass das der Fall ist und mehr passiert nicht. Kann auch passieren, wenn man unterjährig den Job wechselt (z.B. zum 1.7.) und das Gehalt für das erste Halbjahr nicht "ausreicht", die BBG zu überschreiten.

    Aus der Praxis - von mir wollte noch nie eine KV irgendwelche Auskünfte über Einkünfte neben dem Gehalt. Weder als Pflichtversicherter noch als freiwillig versicherter.

  • Die pKV berechnet die Beiträge nicht nach Einkommen.

    Wenn aber jemand PKV versichert ist und kein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit hat bzw. sein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so gering ist, dass es die Kosten der PKV im Sinne eines "durchschnittlichen Beitragssatzes wie bei der GKV" nicht deckt, dann finanziert er die PKV Beiträge letztendlich effektiv auch aus ggf. vorhandenen Kapitaleinkünften.

    Oder?


    Eine Gruppe habe ich noch vergessen, die vermutlich auch GKV Beiträge aus Kapitaleinkünften zahlen:

    • Privatiers
  • Wenn aber jemand PKV versichert ist und kein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit hat bzw. sein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so gering ist, dass es die Kosten der PKV im Sinne eines "durchschnittlichen Beitragssatzes wie bei der GKV" nicht deckt, dann finanziert er die PKV Beiträge letztendlich effektiv auch aus ggf. vorhandenen Kapitaleinkünften.

    Oder?


    Eine Gruppe habe ich noch vergessen, die vermutlich auch GKV Beiträge aus Kapitaleinkünften zahlen:

    • Privatiers

    Es ist ganz einfach: wer in der PKV ist, zahlt nichts an die GKV.

  • Die pKV berechnet die Beiträge nicht nach Einkommen.

    Wenn aber jemand PKV versichert ist und kein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit hat bzw. sein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so gering ist, dass es die Kosten der PKV im Sinne eines "durchschnittlichen Beitragssatzes wie bei der GKV" nicht deckt, dann finanziert er die PKV Beiträge letztendlich effektiv auch aus ggf. vorhandenen Kapitaleinkünften.

    Oder?


    Eine Gruppe habe ich noch vergessen, die vermutlich auch GKV Beiträge aus Kapitaleinkünften zahlen:

    • Privatiers

    Er kann auch seine ETFs verscherbeln, um die Beiträge zu zahlen, oder Lotto spielen oder seinen Erbteil einsetzen.

    Ändert aber nichts an der Aussage von Referat Janders, dass die Beitragshöhe der PKV unabhängig von Art und Höhe des Einkommens ist.

    Und ja, Privatiers zahlen freiwillig in die GKV, auch auf Kapitalerträge. Zumindest bis sie bei der KdR eintrittsberechtigt sind.

  • Es ist ganz einfach: wer in der PKV ist, zahlt nichts an die GKV.

    Ups! - ja. Mein Thread beschränkt sich im Titel auf "GKV".
    Inhaltlich hat mich dann interessiert, wer generell auf Kapitalerträge Krankenversicherungsbeiträge entrichtet. Daher hatte ich das dann gedanklich auch auf PKV ausgedehnt.

    Sorry! - für das Mißverständnis

  • Wenn aber jemand PKV versichert ist und kein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit hat bzw. sein Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit so gering ist, dass es die Kosten der PKV im Sinne eines "durchschnittlichen Beitragssatzes wie bei der GKV" nicht deckt, dann finanziert er die PKV Beiträge letztendlich effektiv auch aus ggf. vorhandenen Kapitaleinkünften.

    Oder?


    Eine Gruppe habe ich noch vergessen, die vermutlich auch GKV Beiträge aus Kapitaleinkünften zahlen:

    • Privatiers

    Die pKV will Geld sehen. Wie viel ergibt sich aus der Kalkulation (Risiko und Co.). Woher das Geld stammt, ist nicht interessant für die pKV.

  • Ups! - ja. Mein Thread beschränkt sich im Titel auf "GKV".
    Inhaltlich hat mich dann interessiert, wer generell auf Kapitalerträge Krankenversicherungsbeiträge entrichtet.

    Freiwillig in der GKV Versicherte, mit Einkommen oberhalb 1/7 der Bezugsgröße und unterhalb der BBG.

    Müssen ja nicht Kapitalerträge sein. Mieten, Unternehmensbeteiligungen usw. können das auch sein, warum bspw. eine arbeitseinkommenlose Ehefrau, ein Kind oder ein Privatier "freiwillige Beiträge" zahlen muß.

    Das sind meist "erwischte" Familienversicherte mit Einkommen oberhalb 1/7 der Bezugsgröße.

    Eine Zeit haben einige Krankenkassen das Marktallokationsregister (das ist das Photovoltaik-Vermögensregister) durchgesehen, ob da weitere Beiträge von Frührentnern zu holen sind.

    Bitte keine Politikwissenschaftler, Volkswirte, Kommunikationswissenschaftler, Soziologen, Journalisten, Versicherungsvermittler oder Juristen mehr als Finanzexperten.

  • Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer liegt mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG. Und er hat sich entschieden, weiter in der GRV GKV versichert zu bleiben.

    Frage 1

    Gilt bei der Berücksichtigung seiner Kapitaleinkünfte weiterhin die BBG - bezogen auf seine gesamten Einkünfte aus Arbeitsverhältnis und Kapital? D.h. solange er bereits mit seinem Arbeitseinkommen über der BBG liegt, fallen de facto keine GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?

    Als Arbeitnehmer ist er nur dann freiwillig in der GKV versichert, wenn er über der BBG liegt, somit aus seinem Erwerbseinkommen bereits den Maximalbeitrag bezahlt. Die Sache mit den beitragspflichtigen Kapitaleinkünften läuft bei ihm ins Leere.

    Frage 2

    Wenn die BBG stärker steigt als sein Einkommen und er dann mit seinem Arbeitseinkommen unter die BBG rutscht, dann fallen GKV Beiträge auf seine Kapitaleinkünfte an?

    Wenn die BBG sein Einkommen überholt, wird er wieder krankenversicherungspflichtig, wodurch dann nur sein Erwerbseinkommen beitragspflichtig ist, sonstige Einkünfte aber nicht.

    Frage 3

    Wenn jemand vom Elternhaus her schon immer mit Kapitaleinkünften "gesegnet" war, könnte er dann - wenn er aus irgendeinem Grund dennoch einer Arbeitnehmertätigkeit nachgehen will - zusehen, dass er mit seinem Arbeitseinkommen unterhalb der BBG bleibt (z.B. über die Stundenzahl, die er arbeitet), damit er weiterhin pflichtversichert in der GKV bleibt und seine Kapitaleinkünfte - egal wie hoch so sind - nicht für GKV Beiträge herangezogen werden?

    Diese Überlegung spielt bei hier keine Rolle. Ein Arbeitnehmer verbeitragt nach aktueller Rechtslage so oder so seine Kapitaleinkünfte nicht, wohl aber Selbständige, ggf. Rentner, Privatiers oder Kinder.

    Wenn ich das dann richtig verstehe, dann sind es wohl eher

    • Freiberufler und Selbstständige, die in der GRV GKV freiwillig versichert sind
    • und ggf. PKV-Versicherte

    die Krankenversicherungsbeiträge auf Kapitaleinkünfte zahlen.

    Das verstehst Du nicht richtig. PKV-Versicherte sind ganz außen vor, denn die sind ja eben nicht in der GKV versichert.

    Es zahlen alle diejenigen GKV-Beiträge auf z.B. Kapitaleinkünfte, die a) freiwillig versichert sind und b) nicht ohnehin aus ihrem Erwerbseinkommen den Maximalbeitrag zahlen.