Hallo zusammen,
ich habe gerade erst meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Da ich in 2024 einiges am Haus saniert hatte, konnte ich die steuerliche Begünstigung von Handwerkerleistungen i.H.v. 6000€ voll ausschöpfen. Dachte ich zumindest, denn diese wurden allesamt nicht anerkannt, mit golgender Begründung: "Die geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistungen können nicht berücksichtigt werden, da es sich bei den angegebenen Aufwendungen nicht ausschließlich um Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten handelt und Aufteilung vom Rechnungsaussteller nicht vorgenommen wurde".
Konkret geht es um folgende Rechnungsposten:
- Rückbau und Entsorgung Innentür mit Zarge
- Rückbau und Entsorgung Wandfliesen
- Rückbau und Entsorgung Estrich – Eingangsbereich
- schadhaften und lose Wandputz Mörtelbett in Bad und Gäste-WC komplett
wegstemmen und entsorgen - Rückbau und Entsorgung Bodenbeläge
Soweit ich das sehe bestehen die Leistungen per Definition lediglich aus Lohn- und Entsorgungkosten, wobei die Entsorgungskosten lediglich die Nebenleistung darstellen (letzteres ist natürlich Ansichtssache). Materialkosten sind in den Posten definitiv keine enthalten.
Mich würde jetzt folgendes interessieren. Würdet ihr die oben genannten Posten als steuerlich absetzbar betrachten (auch ohne weitere Präsiserung in Lohnkosten, Material, usw.)? Falls ja, hättet ihr auch noch einen Tipp, wie man das am besten beim Finanzamt reklamiert?
Ich bin über jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße, Bernd Schmitz