Handwerkerleistungen inkl. Entsorgungsleistung stuerlich absetzbar

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade erst meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Da ich in 2024 einiges am Haus saniert hatte, konnte ich die steuerliche Begünstigung von Handwerkerleistungen i.H.v. 6000€ voll ausschöpfen. Dachte ich zumindest, denn diese wurden allesamt nicht anerkannt, mit golgender Begründung: "Die geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistungen können nicht berücksichtigt werden, da es sich bei den angegebenen Aufwendungen nicht ausschließlich um Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten handelt und Aufteilung vom Rechnungsaussteller nicht vorgenommen wurde".

    Konkret geht es um folgende Rechnungsposten:

    • Rückbau und Entsorgung Innentür mit Zarge
    • Rückbau und Entsorgung Wandfliesen
    • Rückbau und Entsorgung Estrich – Eingangsbereich
    • schadhaften und lose Wandputz Mörtelbett in Bad und Gäste-WC komplett
      wegstemmen und entsorgen
    • Rückbau und Entsorgung Bodenbeläge

    Soweit ich das sehe bestehen die Leistungen per Definition lediglich aus Lohn- und Entsorgungkosten, wobei die Entsorgungskosten lediglich die Nebenleistung darstellen (letzteres ist natürlich Ansichtssache). Materialkosten sind in den Posten definitiv keine enthalten.

    Mich würde jetzt folgendes interessieren. Würdet ihr die oben genannten Posten als steuerlich absetzbar betrachten (auch ohne weitere Präsiserung in Lohnkosten, Material, usw.)? Falls ja, hättet ihr auch noch einen Tipp, wie man das am besten beim Finanzamt reklamiert?

    Ich bin über jeden Tipp dankbar.

    Viele Grüße, Bernd Schmitz

  • Kater.Ka 11. Januar 2026 um 15:20

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Auf den Rechnungen muss deutlich sein, dass es sich um Dienstleistung (Anzahl Stunden Arbeitszeit) handelt, verwendetes Material gehört z.B. nicht dazu, möglicherweise wurde das nicht deutlich genug ausgewiesen.

  • Konkret geht es um folgende Rechnungsposten:

    Rückbau und Entsorgung Innentür mit Zarge
    Rückbau und Entsorgung Wandfliesen
    Rückbau und Entsorgung Estrich – Eingangsbereich
    schadhaften und lose Wandputz Mörtelbett in Bad und Gäste-WC komplett
    wegstemmen und entsorgen
    Rückbau und Entsorgung Bodenbeläge

    Die Entsorung selber dürfte nicht abzugsfähig sein, Die Arbeitszeit kosten hingegen schon, diese müssen in der Rechnung Separat ausgewiesen sein.

  • Sich vom Handwerker den Arbeitslohn für diese Rechnungen bestätigen lassen und nachreichen, wäre mein Bauchgefühl. Aber andere werden sich besser auskennen.

    Entsorgungskosten sind ein ziemlich unklarer Posten. Je nach Region und Abfallart muss man einiges zahlen für die reine Entsorgung.

  • Absetzbar sind nur die Arbeitskosten und Fahrtkosten.

    Die müssen ersichtlich sein.

    Wenn also die Firma diese Posten ausweisen würde, wäre es kein Problem.

    Entsorgung ist nicht absetzbar.

    Also die Firma um Abhilfe bitten und vorsorglich beim Finanzamt Einspruch einlegen mit dem Hinweis das die Lohnkosten ausgewiesen werden.

  • Ich habe gerade erst meinen Steuerbescheid für 2024 erhalten. Da ich in 2024 einiges am Haus saniert hatte, konnte ich die steuerliche Begünstigung von Handwerkerleistungen i.H.v. 6000€ voll ausschöpfen. Dachte ich zumindest, denn diese wurden allesamt nicht anerkannt, mit folgender Begründung: "Die geltend gemachten haushaltsnahen Dienstleistungen können nicht berücksichtigt werden, da es sich bei den angegebenen Aufwendungen nicht ausschließlich um Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten handelt und Aufteilung vom Rechnungsaussteller nicht vorgenommen wurde".

    Seitdem es diese Bestimmung gibt, weisen Handwerker typischerweise den Lohnanteil in ihren Rechnungen aus. Offensichtlich hast Du diesen nicht herausgerechnet, und der Finanzbeamte wollte Deine Arbeit nicht tun.

    Ich wundere mich ohnehin: Man muß heute ja keine Rechnungen mehr einreichen. Woher weiß der Finanzbeamte denn, daß Du nicht die Lohnkosten eingereicht hast, sondern die gesamten Rechnungsbeträge?

    Der Finanzbeamte schreibt Dir (mit meinen Worten): Ich habe die Handwerkerleistungen nicht anerkannt, weil Du die Lohnkosten nicht aus den Rechnungen herausgerechnet hast. Mache das und reiche Deine Steuererklärung nochmal ein, entweder mit der Bitte um Änderung oder gleich als Einspruch.

  • Es ist immer amüsant, was hier manche als absetzbar und nicht absetzbar einstufen, ohne Nachweise für diese Eingrenzung vorzulegen.

    Jeder, der sich mal etwas genauer mit dem Thema Handwerkerleistungen und Haushaltsjahr Dienstleistungen beschäftigt hat, dürfte über die Anwendungsvorschriften des Bundesfinanzministeriums gestolpert sein. Diese könne zum Beispiel hier auf der Seite des Ministeriums nachgelesen werden. Am Ende der Seite ist auch ein Anhang verlinkt mit einer nicht abschließenden Aufzahlung von begünstigten und nicht begünstigten Positionen.

    Grundsätzlich können die Arbeitskosten (=Lohn) inkl. Fahrtzeiten angesetzt werden. Darüber hinaus auch noch Maschinenkosten (z.B. die Fahrzeuge des Umzugsunternehmens). Außerdem können Entsorgungskosten angesetzt werden, wenn es sich um eine Nebenleistung handelt (der Abtransport von Bauschutt ist dabei eine Nebenleistung, wenn dies durch den Handwerker erledigt wird). Und dann gibt es noch einen Punkt, den viele gar nicht auf dem Schirm haben. Nämlich das Verbrauchsmaterial. Das Wartungsset für die Heizung ist zum Beispiel auch absetzbar, da es zur Erbringung der Leistung notwendig ist. Gleiches gilt für die Pestizide des Kammerjägers.


    Im vorliegenden Fall würde ich Einspruch einlegen und auf das entsprechende Schreiben des Ministeriums verweisen. Natürlich sollen die relevanten Positionen aus den Rechnungen hervor gehen. Eine Position mit der Bezeichnung "Verlegen von neuen Wandfliesen inkl. Wandfliese" wird zu Recht beanstandet. Das sollte aber mittlerweile jeder Handwerker verstanden haben und die Rechnungen entsprechend stellen.