private Rente

  • Ich habe 2007 eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Aus der jährlichen Abrechnung folgere ich, daß der Rentenfaktor von 33,42€ auf 27,17€ gesenkt wurde.

    Leider ist der Betrag nicht garantiert.

    Welche Regeln gelten für die Berechnung dieses Faktors, bzw. wie kann ich das Ergebnis nachvollziehen?

  • Kater.Ka 14. Januar 2026 um 05:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hi Casablanca, der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente man pro 10.000 € (manchmal auch pro 1.000 €) angespartem Kapital erhält.

    Er wird vom Versicherer kalkuliert – auf Basis diverser versicherungsmathematischer Annahmen (Sterbetafeln, Rechnungszins, Kosten, Margen, Rentengarantiezeit (falls vereinbart), Art der Rente (statisch oder dynamisch), ....

    Das ist ein blackbox, die die Versicherten nicht durchblicken werden und letzten Endes ist der Rentenfaktor dann auch eher eine Residualgröße aus den ganzen anderen Faktoren/Annahmen.

    Interessanter als die Berechnung des Faktors selbst ist für die Versicherten, wie "stabil" der ist und wie stark und wie oft der geändert werden darf. Hier gibt es ja aus jüngerer Zeit diverse Urteile zugunsten der Versicherten.

    Was sagt denn dein Vertrag dazu? Und wann genau und mit welcher Begründung wurde der Rentenfaktor in deinem Vertrag geändert?

  • Welche Regeln gelten für die Berechnung dieses Faktors, bzw. wie kann ich das Ergebnis nachvollziehen?

    Lies dir mal den Artikel von Hartmut Walz durch und dann schnapp dir deine Versicherungspolice und suche mal was da so alles steht.

    4. Teil - Garantierte Rentenfaktoren - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Hohe Rentenfaktoren sind meist nicht garantiert und garantierte Rentenfaktoren sind nicht hoch. Deshalb: Rente lieber selber basteln!
    hartmutwalz.de


    Kann gut sein das du danach nicht schlauer bist, dann kannst du hier nochmal fragen und mehr Details zur Versicherung Preis geben.
    Keine Diagnose durch die Hose.

  • Danke, ich arbeite mich durch die Texte durch.

    In meinem Vertrag steht folgende Klausel:

    "Für die Berechnung des Rentenfaktors je 10.000,-€ Fondsvermögen verwenden wir die bei Vertragsabschluß gültigen Rechnungsgrundlagen. Sollte sich die Lebenserwartung der in Deutschland privat rentenvers. Personen verändern oder der Rechnungszins aufgrund einer veränderten Situation an den Kapitalmärkten angepasst werden, sind wir unter bestimmten Umständen berechtigt, den Rentenfaktor mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu zu berechnen......"

    Da stellt sich ja die Frage, ob es Tabellen zur Lebenserwartung von privat rentenversicherten Personen gibt?

    Es gab in meinem Fall keine Mitteilung eines geänderten Rentenfaktors.

    Die Senkung desselben entnehme ich der jährlichen Leistungsübersicht.

  • Da stellt sich ja die Frage, ob es Tabellen zur Lebenserwartung von privat rentenversicherten Personen gibt?

    Tabellen zur Lebenserwartung gibt es natürlich, in Hülle und Fülle und die ändern sich natürlich auch.

    Es gab in meinem Fall keine Mitteilung eines geänderten Rentenfaktors.

    Das ist schon mal schlecht und sehr ungewöhnlich. Hier könntest du die Infos aber vom Versicherer anfordern. Also wann genau und warum und auf welcher Basis der Rentenfaktor geändert wurde. Ich glaube zu wissen, dass die Versicherer darüber informieren müssen.

    Der Passus aus deinem Vertrag ist ehr üblich bei alten Verträgen (Treuhänderklausel) klingt ja ähnlich den in letzter Zeit von Gerichten als unwirksam erklärten Klauseln. Hier lohnt es sich vielleicht, sich zu den Gründen der Unwirksamkeit mal ein bisschen zu informieren und ggf. den Versuch eines Widerspruchs (zu der Absenkung deines Rentenfaktors) zu unternehmen. Hierzu gibt es im Netz einige Blanko-Schreiben.

  • In meinem Vertrag steht folgende Klausel:

    "Für die Berechnung des Rentenfaktors je 10.000,-€ Fondsvermögen verwenden wir die bei Vertragsabschluß gültigen Rechnungsgrundlagen. Sollte sich die Lebenserwartung der in Deutschland privat rentenvers. Personen verändern oder der Rechnungszins aufgrund einer veränderten Situation an den Kapitalmärkten angepasst werden, sind wir unter bestimmten Umständen berechtigt, den Rentenfaktor mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu zu berechnen......"

    Im Kleingedruckten steht viel.

    Du hast berichtet, daß Deine Rentenversicherung den Rentenfaktor auf 27,17 herabgesetzt habe. Da schiebe ich doch alles Kleingedruckte zur Seite und dividiere einfach 10.000 durch 27,17. Das heißt: Wenn das Geld, das zu Rentenantritt in dem Vertrag liegt, einfach nur ausgezahlt wird (ohne jeden Kapitalertrag), dann reicht es 368 Monate. Das sind 30 Jahre und 8 Monate.

    Mal angenommen, der Vertrag wird fällig, wenn Du 65 bist, dann müßtest Du fast 96 Jahre alt werden, bevor auch nur das Geld zurück ist (wobei man nicht vergessen sollte, daß Du die Auszahlungen vermutlich mit dem Ertragsanteil versteuern mußt, Du von den Auszahlungen also sogar noch was abgeben müßtest).

    Da würde ich an Deiner Stelle vermutlich ins Kleingedruckte schauen und prüfen, ob diese Rentenversicherung eine Option zur Kapitalabfindung hat, und wenn ja, würde ich diese vermutlich nutzen.

    Da stellt sich ja die Frage, ob es Tabellen zur Lebenserwartung von privat rentenversicherten Personen gibt?

    Die gibt es, Du wirst dort aber nicht drankommen. Die allgemeine Sterbetafel tut es aber auch. Sie besagt, daß von 100 65jährigen Männern 36 Jahre später noch 4 da sind. Also angenommen, Du nimmst das Geld der Versicherung mit 65 und legst es auf ein unverzinstes Girokonto, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit 4%, daß Du mit 96 kein Geld mehr hast. Legst Du es aber verzinslich an, hast Du dann immerhin noch den Kapitalertrag von 36 Jahren.

    Die Senkung desselben entnehme ich der jährlichen Leistungsübersicht.

    Wäre es meine Versicherung, würde ich prüfen, ob es eine Option zur Kapitalabfindung gibt.

  • Du kannst Dich ja an die Verbraucherzentrale oder den Bund der Versicherten wenden und prüfen lassen, ob die einseitige Kürzung in Deinem Vertrag nach Vertragsbestimmungen rechtens ist.

    Viele Leute versprechen sich von kostenlosen Dienstleistern zuviel. Die Verbraucherzentralen beispielsweise haben bei den Leuten einen enorm guten Ruf. Meine eigenen Erfahrungen sind gegenteilig.

    Es gibt Fälle, in denen ein Versicherter vielleicht nach Jahrzehnten noch irgendwelche Versicherungsbedingungen aushebeln kann, aber das sind Einzelfälle. In der Regel ist das Kind mit der Unterschrift unter den Vertrag in den Brunnen gefallen, und diesen Fehler kann man dann nicht mehr ausgleichen. Besonders schlimm ist das bei Rürup-Verträgen, aus denen es praktisch kein Entkommen gibt.

    Rentenversicherungen weisen fast alle den gleichen Fehler auf: Die Rentenzahlungen sind zum Nachteil des Kunden sehr knapp kalkuliert, der Kunde muß uralt werden, wenn er wenigstens seinen Einsatz zurückbekommen will, so hier, aber auch bei praktisch allen Riesterverträgen, allen privaten Rentenversicherungen, allen betrüblichen Altersversorgungen.

    Es ist nicht schwierig, das herauszubekommen, wenn ein Rentenfaktor angegeben ist:

    Der Rentenfaktor gibt an, welche Monatsrente aus einem Kapital von 10.000 € bei einem festgelegten Eintrittsalter bezahlt wird. Wenn da 33,42 angegeben wird, heißt das, daß 10.000 € in 10.000 / 33,42 = 299 Monaten zurückgezahlt werden. Das sind 25 Jahre. Beginnt die Rentenzahlung mit 65, hat der Kunde sein Geld zurück, wenn er 90 ist. Schon das ist reichlich, vor allem für einen 65jährigen Mann, der eine Restlebenserwartung von 17 Jahren hat (bis 82).

    Wird der Rentenfaktor auf 27,17 reduziert, reicht das Geld rechnerisch 10.000 / 27,17 = 368 Monate oder 30 2/3 Jahre.

    Diese Rechnungen sind ohne jeden Kapitalertrag gerechnet.

    Man kann das wissen, bevor man den Versicherungsvertrag unterschreibt.

  • Viele Leute versprechen sich von kostenlosen Dienstleistern zuviel.

    1. Ist die Prüfung eines Vertrags durch die Verbraucherzentrale nicht kostenlos. Das Geld kann aber gut investiert sein. Wie häufig steht und fällt die Beratung mit der Kompetenz des Mitarbeiters
    2. Geht es darum zu prüfen, ob man ggf. der einseitigen Senkung des Rentenfaktors widersprechen kann. Wohlmöglich findet sich in dem Vertrag von Casablanca ja eine sehr ähnliche Formulierung zu der die jetzt durch die Gerichte gekippt wurde.
    3. Wohlmöglich bekommt man durch die Vertragsprüfung sogar die Empfehlung einen sehr ungünstigen Vertrag lieber ruhend zu stellen und vom toten Pferd zu steigen.

    Man kann das wissen, bevor man den Versicherungsvertrag unterschreibt.

    Leider werden die Vertragsunterlagen allzu häufig nicht gelesen. Und gerade solche Klauseln zur Kürzung eines Rentenfaktors verbergen sich irgendwo auf Seite 51 ganz unten eingerahmt von vielen Paragraphen, die üblicherweise zusätzlich abschrecken.

  • Du bist einfach nicht repräsentativ für viele. Deine Erfahrungen sind deine Erfahrungen. Die Erfahrungen anderer mit der Verbraucherzentrale Stuttgart z.B. sind sehr gut und erfreulich.

    Zugegeben. Ich bin nicht repräsentativ für viele.

    Das ist völlig anders etwa bei Tomarcy. Das ist zwar auch nur eine Einzelperson, möchte uns aber glauben machen, daß seine Erfahrungen mit einer einzelnen Verbraucherzentrale repräsentativ wären.

    In einer Verbraucherzentrale arbeiten keine besonders hoch bezahlten Leute. Wenngleich manchmal die Ausnahme die Regel bestätigt, sind weniger gut bezahlte Leute oftmals auch weniger gut als besser bezahlte Leute. In einfachen Standardsituationen bekommt man in einer Verbraucherzentrale sicherlich zutreffende Antworten. Wenns aber schwieriger wird, ist das Hemd schnell zu kurz.

  • Hallo Achim Weiss, Tomarcy und Monstermania und andere,

    ich danke Euch, daß ihr eure Erfahrungen mit mit teilt.

    Als erstes muß ich feststellen, daß ich da wohl eine gewisse blackbox gekauft habe. Ich halte es dennoch für skandalös, daß mit Riester und Rürupverträgen soviel Schindluder getrieben wird. Schließlich wurde es staatlich gefördert und empfohlen und nun weiß ich mit fast 63 Jahren nicht recht was da rauskommt.

    Ich halte die Beratungen der Verbraucherzentrale für gut und stimme zu, es kommt auf den jeweiligen Berater an.

    Aber so schnell werde ich die Flinte nicht ins Korn werfen, schließlich muß ich ja für mein Einkommen im Alter sorgen.

    Ich werde den Vertrag prüfen lassen und gleichzeitig Widerspruch einlegen. Danke für die gegebenen Hinweise, ich habe den Musterbrief gefunden.

    Da ich vor einem knappen halben Jahr eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, werde ich diese auch nutzen.

    Es grüßt Euch Casablanca!

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