Buche ich diese 500 Euro dann aber am 15.1. ab (oder gebe sie aus) und bringe damit das Konto auf Null und erfahre aber erst Ende Januar oder Anfang Februar, dass die Steuern fällig sind (wie bei mir letztes Jahr), dann laufe ich mit dem Verrechnungskonto doch nachträglich ab dem 15.1. in die Miesen und müsste Dispozinsen ab dem 15.1. zahlen.
Das muss nicht zwangsläufig so sein. Ich habe auch schon gehört, dass die Bank die Steuer dann einfach nicht abbucht, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Die Bank versucht es dann ggf. später nochmal abzubuchen und wenn das auch nicht klappt, dann musst du die Vorabpausche selbst über die Steuererklärung versteuern.