Die gibt es bei mir. Ich habe allerdings noch nicht ganz verstanden, wie das in diesem Fall hilfreich sein könnte.
Familienerbe fair und rechtzeitig regeln
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Finanzdalles -
16. Januar 2026 um 12:45 -
Erledigt
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Köstlich amüsiert über den Begriff Probesterben.DD.
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Ja, so ging mir's auch.
Als der termin sich 15 Minuten verzögerte, habe ich zu meiner Frau gesagt, hoffentlich geht's gleich los, sonst erlebe ich das Ende der Beratung nicht mehr ...

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Ich bin 68 und würde 'nen Deubel tun, egal welcher jüngeren Verwandtschaft einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zu übertragen. Auch ein noch so liebes Kind kann sich ändern, wenn da plötzlich ein im negativen Sinne finanzbewusster Mensch als neuer Partner auftaucht oder Enkelkinder die Familie in Probleme bringen oder was weiß ich was passiert.
Und wenn das Vermögen so hoch ist, dass es über den Freibeträgen (aktuell pro Kind immerhin 400.000 Euro, und vom übersteigenden Betrag wird zwar via Steuern was abgeknapst, aber er verschwindet nicht einfach) der Erbenden liegt, wird auch nach Steuern noch 'ne Menge Kohle übrig bleiben und die muss dann eben reichen.
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Ich bin 68 und würde 'nen Deubel tun, egal welcher jüngeren Verwandtschaft einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zu übertragen.
Eine Schenkung kann auch mit Nießbrauch passieren. Da würden die Eltern weiterhin die Mieteinnahmen bekommen, nur das Haus wäre aber schon im Besitz der Kinder und aus dem Erbe raus. Weil es alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag gibt (also derzeit, vor den Plänen der SPD), lässt sich auf diese Weise zumindest das Dreifamilenhaus ohne Steuer übertragen oder spätestens im zweiten Schenkzyklus mit ü70.
Schenkungsverträge können fast beliebig mit Klauseln bestückt werden. Die Gestaltungsfreiheit gegenüber "unartigen" Kindern ist hoch.
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Ich bin im Alter deines Vaters und habe mit meiner Frau ein Berliner Testament (es war uns wichtig, dass der überlebende Ehepartner zu 100% abgesichert ist und nicht "teilen" muss).
Das war zu Zeiten unserer Eltern allgemein üblich und auch angemessen. Nachteil des Berliner Testaments ist halt, daß Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben und mittlerweile wachsen etliche Vermögen aus der Erbschaftsteuerfreiheit heraus. Bei unseren Eltern war das kein großes Problem, heute aber wohl.
Da wir uns aber auch seit geraumer Zeit mit dem Thema "Schenken" beschäftigen, waren wir gestern beim "Probesterben" und haben mit unserem Berater mal die Erbfälle durchgespielt.
Das Ergebnis wird sein, dass wir beide unserem Sohn in den nächsten Monaten 2 Immobilien schenken werden. Was in 10 Jahren ist, werden wir dann sehen - vielleicht bekommt er dann noch einmal was (falls wir beide noch leben und das Erbschafts- und Schenkungsrecht es positiv hergibt).
Das machen wir von UNS aus - unser Sohn hat nicht mit einem Wort das Thema erwähnt, sondern wir sind darauf gekommen und aktiv geworden.
So herum ist das ja auch ok.
Ich würde es an deiner Stelle ansprechen, jedoch keinerlei Druck ausüben. Sollten es deine Eltern nicht wollen, dann wird das Erbe halt am Schluß größer und die fällige Steuer ebenfalls - ist halt so ...
Ein Erbe ist letztlich geschenktes Geld.
Würde mich ein Erbe so ansprechen, würde ich dem das ziemlich übel nehmen. Was mit meinem Geld wird, ist meine Entscheidung. Noch bin ich Herr meiner Sinne!
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Gerade fällt mir der Threadtitel auf:
„Familienerbe“……
Was ist das denn überhaupt ?
Erstmal nachdenken und sacken lassen.
Es ist das Vermögen der Eltern. -
Eine Schenkung kann auch mit Nießbrauch passieren. Da würden die Eltern weiterhin die Mieteinnahmen bekommen, nur das Haus wäre aber schon im Besitz der Kinder und aus dem Erbe raus. Weil es alle 10 Jahre einen neuen Freibetrag gibt (also derzeit, vor den Plänen der SPD), lässt sich auf diese Weise zumindest das Dreifamilenhaus ohne Steuer übertragen oder spätestens im zweiten Schenkzyklus mit ü70.
Schenkungsverträge können fast beliebig mit Klauseln bestückt werden. Die Gestaltungsfreiheit gegenüber "unartigen" Kindern ist hoch.
Und dennoch haben auch solche Verträge ihre Tücken. Die Eltern bekommen zwar monatlich die Einnahmen, aber wenn sie einen höheren Kapitalbedarf haben, weil sie beispielsweise ihr selbstbewohntes Haus umbauen wollen, oder den jetzt noch nicht einmal geborenen hochbegabten Enkel ein Studium in Amerika ermöglichen möchten, können sie das Mietshaus weder verkaufen noch beleihen.
Und die Kinder sind zwar Eigentümer, können aber auch nicht frei darüber verfügen, und wenn sie nicht artig sind, gibt es noch ein paar Klauseln, die die Schenkung rückgängig machen?
Mit Mitte 80 kann man ja mal darüber nachdenken, wenn man wenigstens weiß, ob man Enkel hat und ob die Kinder noch in D leben etc. Aber mit 60 hält das Leben ja noch viele Überraschungen parat.
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Und dennoch haben auch solche Verträge ihre Tücken. Die Eltern bekommen zwar monatlich die Einnahmen, aber wenn sie einen höheren Kapitalbedarf haben, weil sie beispielsweise ihr selbstbewohntes Haus umbauen wollen, oder den jetzt noch nicht einmal geborenen hochbegabten Enkel ein Studium in Amerika ermöglichen möchten, können sie das Mietshaus weder verkaufen noch beleihen.
Doch sie können: "Vollmacht zur Bestellung einer Grundschuld", eine weitere Klausel im Schenkungsvertrag.
Ein fähiger Anwalt für Erbrecht ist teuer, aber hilfreich.

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Das war zu Zeiten unserer Eltern allgemein üblich und auch angemessen. Nachteil des Berliner Testaments ist halt, daß Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben und mittlerweile wachsen etliche Vermögen aus der Erbschaftsteuerfreiheit heraus. Bei unseren Eltern war das kein großes Problem, heute aber wohl.
Ist zwar off topic, aber weil es so oft behauptet wird: Das stimmt so nicht ganz. Man hat durchaus noch Möglichkeiten, die Freibeträge noch auszunutzen. Beim Berliner Testament kann man noch evtl. vorhandene Freibeträge nach dem Ableben des Erstverstorbenen geltend machen und zwar durch einen "Abfindungsvertrag für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils". Dies muss innerhalb 3 Jahren nach dem Erbfall geschehen. Vorteil: Da es keine Pflichtteilsgeltendmachung ist, können auch andere Vermögensgegenstände wie z.B. Grundstücke, Aktien, Gold usw. übertragen werden. Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, da dürfen keine anderen Wertgegenstände übertragen werden.
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Hast Recht so ähnlich haben wir das gehandhabt.
Wird dem Achim natürlich nicht gefallen, gegen ihn geredet zu haben.
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Interessant, dass sich hier so über den Begriff „Familienerbe“ aufgeregt wird! Warum nicht die Finanzen für sie ganze Familie denken und planen und das natürlich auch für die nächste Generation?

Finanzdalles
Ein zentraler Tipp: Teilt die beiden Immobilien insb. im Fall einer vorzeitigen Schenkung eindeutig auf, sonst kommt ihr ihr primär Probleme! Also ein Haus pro Kind (muss es wollen und dann auch zuständig sein) und keine Aufteilung, die sich ohne Testament ergeben würde (alle Erben sind an allen Immobilien antwilig beteiligt). Solche Aufteilungen lassen sich wohl im Rahmen einer Erbauseinandersetzung noch halbwegs heilen, aber bei Schenkungen werden anteilige Rückkäufe ziemlich teuer. Wertdifferenzen sollten aus dem sonstigen Vermögen doch wahrscheinlich ausgeglichen werden können, insofern seh ich da gar kein Problem…Wieso also nicht mal mit den Eltern hinsetzen unddurchrechnen was passiert, wenn es aktuell (ohne Testament?) zur Erbsituation kommt, was das Chaos dann für die Erben bedeutet und wie viele Steuern man unnötig zahlt, weil man sowas nicht rechtzeitig besprochen und aufgeplant hat?

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Hast Recht so ähnlich haben wir das gehandhabt.
Wird dem Achim natürlich nicht gefallen, gegen ihn geredet zu haben.
Das ist ein schuldrechtlicher Vertrag, für den man nicht mal eine Notar:in braucht.
Trotzdem empfehlenswert.
Du hast doch nicht „gegen“ Achim „geredet“, sondern seine Wissenslücken gefüllt. -
Du hast doch nicht „gegen“ Achim „geredet“, sondern seine Wissenslücken gefüllt.
Ob er das auch so sieht?!

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Ok, mit einer Vollmacht zur Bestellung einer Grundschuld oder einen Abfindungsvertrag für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils kann man bestimmte Risiken ausschließen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sind sicherlich wichtige Hinweise, wenn Eltern vorab etwas verschenken möchten.
Allerdings hat das für mich etwas von "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass".
Ich verstehe nicht, warum Eltern sich mitten in ihrem Leben in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken lassen sollten oder irgendwelche Versprechen tätigen sollten.
Ich bin 60 Jahre alt und nachdem die Kinder nun auf eigenen Füßen stehen und die Immobilien abbezahlt sind, spare ich kräftig ins Depot, damit ich im Alter finanzielle Freiheiten genießen kann, ob für Reisen, Enkel oder Pflegeheim wird sich beizeiten zeigen.
Ich habe dafür gesorgt, dass meine Kinder eine gute Ausbildung haben, dass sie sozialverträglich sind und wissen, wie man mit Geld umgeht.
Jetzt sind sie selbst für ihr Leben verantwortlich und finden ihr Glück hoffentlich unabhängig vom Erbe, zumal sie ja vielleicht selbst schon in den 60ern sind, wenn ich mit 90 + sterbe.
Ich möchte mir in Zukunft vielleicht ein selbstfahrendes Auto anschaffen, weil ich selber nicht mehr fahren kann. Muss ich mir dann überlegen, ob das das Erbe meiner Kinder schmälert, womöglich stärker schmälert, als die Erbschaftssteuer?
Meine Kinder müssen später nich für mein Pflegeheim bezahlen, soweit ich das beeinflussen kann, aber damit ist auch gut.
Und ein letzter Punkt: Wenn meine Kinder Verantwortung übernehmen und sich um meine Immobilien kümmern, wenn ich es nicht mehr kann, bleibt sicher mehr übrig, als wenn ich Verwalter bezahlen muss und wenn sie gelegentlich mit mir einkaufen fahren brauche ich kein selbstfahrendes Auto.....
Aber von nichts kommt nichts.
Wenn ich mit 80 + vielleicht abschätzen kann, wohin die Reise geht, wie teuer mein Pflegeheim ist und wieviel ich noch für mich benötige, dann kann ich ja noch einmal überlegen, ob ich vorzeitig etwas verschenke. Mein Ziel ist nicht, dass möglichst viel Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, aber ich verzichte heute auch nicht auf Schokolade, weil ich dafür MwSt zahlen musss.
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Hallo Depotfee,
Schenkungsverträge können fast beliebig mit Klauseln bestückt werden. Die Gestaltungsfreiheit gegenüber "unartigen" Kindern ist hoch.
Das ist rechtlich sicherlich richtig. Aber meine Kinder sind nicht dumm. Wenn ich solche Strafklauseln gegen „unartige“ Kinder aufnehmen würde, wären die Beziehungen doch nachhaltig getrübt. Entweder ich verschenke etwas und vergesse das Geschenk, oder ich lasse es.
Gruß Pumphut
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Meine Eltern leben sehr sparsam, das Vermögen wurde über Generationen angehäuft und weitergegeben.
Dies scheint mir ein Ansatzpunkt.
Es macht einen Unterschied, ob (und wie!) Vermögen von Generation zu Generation weitergegeben (und durch den Startvorteil vermehrt wurde), oder ob man es sich „selbst erarbeitet“ hat.
Hat man Familienvermögen übernommen, so hat man damit meistens implizit auch den Auftrag bekommen, diese Tradition fortzuführen.
Solche Aufträge hat man einerseits zwar internalisiert, anderseits ist es Teil einer gesunden eigenen Entwicklung, Tradiertes zu hinterfragen, einiges davon über Bord zu werfen, einiges fortzuführen und einiges an „die neue Zeit“ anzupassen.
Ich würde mich dem Gespräch mit den Eltern über die Familienhistorie nähern:Wie sind die Eltern zum Familienvermögen gekommen? Geerbt, vorzeitig geschenkt bekommen oder selbst erarbeitet?
Galt in der Historie die Prämisse soviel wie möglich weiterzugeben und sich dafür auch selbst zu beschränken, oder war die Prämisse, es vorrangig sich selbst gut gehen zu lassen, und nur das Übriggebliebene zu vererben…..oder irgendein Graubereich dazwischen?
Wollen die Eltern diese Tradition fortführen oder wollen sie damit brechen?
Falls der Wunsch der Eltern besteht die eigenen zukünftigen Erben im Familiengeist zu behandeln, kann man gemeinsam den heute dafür passendsten Weg zu suchen. Und auf mögliche rechtliche Unterschiede zu früher hinweisen, die möglicherweise ein anderes Vorgehen als früher erforderlich machen um dasselbe Ziel wie früher zu erreichen.
Wenn die Eltern aber die Tradition nicht fortführen wollen, muss man das akzeptieren und bis zum Erbfall aufhören sich damit zu beschäftigen.
-> summasummarum wird es auf die motivlage der Eltern ankommen. -
Eigentlich ist die Fragestellung und Herangehensweise des TO eine, die dem häufigen Handeln dieses Forenkollektivs doch ziemlich entspricht: Man will die Probleme anderer Leute lösen, die von diesen Problemen (noch) gar nichts wissen.

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Eigentlich ist die Fragestellung und Herangehensweise des TO eine, die dem häufigen Handeln dieses Forenkollektivs doch ziemlich entspricht: Man will die Probleme anderer Leute lösen, die von diesen Problemen (noch) gar nichts wissen.

Ich glaube, die meisten Menschen wissen von den Problemen, stecken den Kopf angesichts der Mehrdimensionalität und der trüben Kristallkugel was die Zukunft bringen wird, aber hilflos in den Sand.
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Nachteil des Berliner Testaments ist halt, daß Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben, und mittlerweile wachsen etliche Vermögen aus der Erbschaftsteuerfreiheit heraus. Bei unseren Eltern war das kein großes Problem, heute aber wohl.
Das stimmt so nicht ganz. Man hat durchaus noch Möglichkeiten, die Freibeträge noch auszunutzen. Beim Berliner Testament kann man noch evtl. vorhandene Freibeträge nach dem Ableben des Erstverstorbenen geltend machen und zwar durch einen "Abfindungsvertrag für die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils". Dies muss innerhalb 3 Jahren nach dem Erbfall geschehen.
Und wieviele Leute machen das? Vermutlich so gut wie keiner.
Ein Berliner Testament schließen Eheleute deswegen ab, weil sie sicherstellen wollen, daß das Vermögen des Ehepaares in der Verfügungsgewalt des Überlebenden beibt. Omma soll auch nach dem Tod von Oppa allein Herr im Familienheim bleiben und sich nicht mit den Kindern auseinandersetzen müssen. Diese sollen erst dann erben, wenn Omma zusammen mit Oppa auf der Wolke Harfe spielt. Und dabei bleiben halt die Erbschaftsteuerfreibeträge im ersten Erbfall ungenutzt.
Was wir hier im Forum immer wieder lesen, sind Anfragen von 30jährigen, die auf vorzeitige Übergabe des Vermögens ihrer Eltern dringen, aus der rein formalen Überlegung heraus, daß sie damit Erbschaftsteuer sparen. Das ist arithmetisch zwar richtig, verkennt aber die Tatsache, daß jeder erstmal selbst über sein Vermögen entscheidet, zumal dann, wenn er Anfang 60 ist und möglicherweise noch 30 Jahre vor sich hat.
Erbschaftsteuer bedeutet ja keinerlei Einschränkung für den Erblasser, sondern Belastung nur für den Erben. Und da kann man schon die Meinung vertreten, daß dieser sich nicht beklagen sollte, wenn er über dem Freibetrag erbt. Auch hier gilt, was für Kapitalerträge gilt: Hohe Steuer zahlt nur der, der auch hohe Einkünfte/Erträge hat.
Wenn der zukünftige Erblasser schon zu Lebzeiten seinen Kindern Geld oder sonstige Wertgegenstände zukommen läßt, ist das seine eigene Entscheidung, die ihm selbstverständlich frei steht. Steuerlich gesehen ist es diesbezüglich aber kein hilfreicher Gedanke, mit einer solchen Verteilungsaktion erst anzufangen, wenn man Mitte 80 ist.
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