Was passiert mit dem Vermögen bei einer Trennung?!

  • Hallo, ich möchte meine bAV ruhen lassen und lieber einen Welt-ETF für meine Altersvorsorge monatlich besparen. Da ich verheiratet bin stellt sich mir die Frage, was passiert mit dem angesparten Vermögen im Falle einer Trennung?! Schon im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!!!

  • Kater.Ka 9. Februar 2026 um 20:46

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du kannst aber jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen. Da kannst Du dann alles regeln. Es ist eine gute Idee das zu machen, solange Du Dich noch gut mit deiner Frau verstehst. Ich habe mehr als einen Freund, der seine Frau nach bzw während der Trennung nicht wieder erkannt hat...

  • Du kannst aber jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen. Da kannst Du dann alles regeln. Es ist eine gute Idee das zu machen, solange Du Dich noch gut mit deiner Frau verstehst.

    Verträge müssen von allen Vertragspartnern akzeptiert und unterschrieben werden, deshalb muss es richtig heissen: ihr könnt aber jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen. Da könnt ihr dann alles regeln. Es ist eine (gute?) Idee das zu machen, solange ihr euch (noch?) gut versteht.

  • Verträge müssen von allen Vertragspartnern akzeptiert und unterschrieben werden, deshalb muss es richtig heissen: ihr könnt aber jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen. Da könnt ihr dann alles regeln. Es ist eine (gute?) Idee das zu machen, solange ihr euch (noch?) gut versteht

    Nein, so muss es NICHT heißen. Eheverträge sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden, also nichts mit "ihr könnt jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen"

  • Nein, so muss es NICHT heißen. Eheverträge sind nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet wurden, also nichts mit "ihr könnt jederzeit einen Ehevertrag aufsetzen"

    da hast du natürlich vollkommen recht!

    ich wollte erstmal nur auf den grundlegenden Fehler hinweisen, das "der Mann" einseitig einen Vertrag aufsetzen könnte, den "Frauchen" dann einfach zu akzeptieren hätte.

    Persönlich halte ich eh nichts von solcherlei Verträgen, ausser es gibt Firmenbesitz o.ä. kompliziertes.

    in meiner verklärten Weltsicht finden sich die Richtigen und leben glücklich bis an ihr Lebensende.

    Und bei unserer Hochzeit vor über 30 Jahren, hätten wir nie geahnt, wie gut es uns heute gehen würde und was wir dementsprechend finanziell alles zu regeln/teilen hätten.

    Liebe lässt sich nicht in Worte fassen!

  • Das finde ich klasse und wünsche euch von Herzen, dass es so bleibt.

    In meiner Umgebung gehen grad leider mehrere Ehe nach über 25 Jahren "nicht ganz harmonisch" zu Ende und das ist auch für Freunde und Verwandte nicht einfach.

  • Ich habe mehr als einen Freund, der seine Frau nach bzw während der Trennung nicht wieder erkannt hat...

    Ich kenne mehrere Frauen und Kinder, die Ihren Ex. (Mann/Vater) in der Trennungsphase und auch danach auch nicht wieder erkannt haben. :/
    Liegt wohl daran, dass neben den rein finanziellen Aspekten (verletzte) Gefühle eine Rolle gespielt haben.

  • Nach einer Scheidung, die (ohne Ehevertrag) in maximaler Harmonie (incl. gemeinsamer anwaltlicher Begleitung) durchgeführt wurde, die bis heute hält, habe ich für mich entschieden, dass ich es für die zweite Ehe für blauäugig halten würde, keinen Ehevertrag zu schließen.

    Ich kenne mehrere Frauen und Kinder, die Ihren Ex. (Mann/Vater) in der Trennungsphase und auch danach auch nicht wieder erkannt haben. :/
    Liegt wohl daran, dass neben den rein finanziellen Aspekten (verletzte) Gefühle eine Rolle gespielt haben.

    Gibt es, so wie Viele - bspw. ich - auch Fälle kennen dürften, in denen die Ex-Frau nicht mehr wiederzuerkennen war. Wenn verletzte Liebe in Abneigung und Hass umschlägt, entwickeln Betroffene zuweilen den sehr starken Willen, dem früheren Partner oder der früheren Partnerin nur noch zu schaden.

  • ist ja leider recht häufig so, aber helfen Verträge?

    Trennen diejenigen mit Eheverträgen sich besser und harmonischer, als die ohne Verträge?

    Harmonischer nicht unbedingt, aber finanziell nach meinem Empfinden etwas gerechter. Wenn z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart und dabei Wertzuwächse von Geschenktem/Ererbtem aus dem Zugewinn herausgenommen wurde, dann verbleibt das ungeschmälert beim Eigentümer, denn Wertzuwächse sind gerade bei Grundstücken und langen Ehezeiten (in meiner Gegend) erheblich und die würden sonst unter den Zugewinn fallen.

  • Harmonischer nicht unbedingt, aber finanziell nach meinem Empfinden etwas gerechter.

    Ich würde es nicht unbedingt gerechter nennen wollen, sondern eher 'streitgemindert'. Spätestens wenn Kinder kommen wird es schwierig mit finanziell gerecht. I.d.R. steckt einer der Partner dann beruflich zurück und übernimmt vorrangig (unbezahlte) Familienarbeit.
    Und diesen finanziellen Verlust holt man dann nach einer Trennung im höheren Alter nie wieder auf. Alles hat immer 2. Seiten.
    Klar, ich kann es nachvollziehen, wenn erhebliche familiäre Vermögenunterschiede vorhanden sind, dass man sich absichern will.
    Dann sollte man aber auch so redlich sein und den Partner der für die Familie beruflich zurück steckt finanziell in der Partnerschaft zu entschädigen.
    Zum Glück ändert sich das Bewusstsein dahingehend zusehends.

  • monstermania Ich denke, dass du modifizierte Zugewinngemeinschaft nicht kennst. Da bleibt es grundsätzlich bei Zugewinngemeinschaft, man kann aber die (in meinen Augen) falsche Richtung rausnehmen. Und hier profitiert der Ehegatte, der durch Erbschaft oder Schenkung Werte erhalten hat, zu denen der andere nichts beigetragen hat. In diesem Fall hat es nichts mit Kindererziehungszeiten etc zu tun, gerade auch derjenige der beruflich zurück tritt, profitiert wenn er Werte erhalten hat. Das was man erbt/geschenkt bekommen hat, gehört einem ohne dass der Zuwachs ausgeglichen werden muss.

    Nur zur Klarstellung, natürlich kann man bei modifizierter ZGG auch noch anderes regeln, aber dieser Punkt ist mir persönlich der Wichtigste.

  • Und hier profitiert der Ehegatte, der durch Erbschaft oder Schenkung Werte erhalten hat, zu denen der andere nichts beigetragen hat. .... Das was man erbt/geschenkt bekommen hat, gehört einem ohne dass der Zuwachs ausgeglichen werden muss.

    und in meinen Augen wäre solch eine Regelung vollkommen ungerecht.

    Ich (als mehr oder weniger Alleinverdiener) mache jahrelang 50/50 mit allem was ich verdiene (für das ich ja durchaus etwas leisten muss) und wenn nun dem Partner:in eine Erbschaft in den Schoss fällt, für das sie/er nun explizit gar nix geleistet hat, dann heisst es plötzlich "mein Schatzzzzz", meint aber nicht mich, sondern die Erbschaft?

    ich hätte mit solch einer Regelung ein massives Problem.

  • und in meinen Augen wäre solch eine Regelung vollkommen ungerecht.

    Ich (als mehr oder weniger Alleinverdiener) mache jahrelang 50/50 mit allem was ich verdiene (für das ich ja durchaus etwas leisten muss) und wenn nun dem Partner:in eine Erbschaft in den Schoss fällt, für das sie/er nun explizit gar nix geleistet hat, dann heisst es plötzlich "mein Schatzzzzz", meint aber nicht mich, sondern die Erbschaft?

    ich hätte mit solch einer Regelung ein massives Problem.

    … und was heißt hier „modifizierte Zugewinngemeinschaft“? Das ist die ganz normale gesetzliche Regelung; 1374 BGB.

  • Ich (als mehr oder weniger Alleinverdiener) mache jahrelang 50/50 mit allem was ich verdiene (für das ich ja durchaus etwas leisten muss) und wenn nun dem Partner:in eine Erbschaft in den Schoss fällt, für das sie/er nun explizit gar nix geleistet hat, dann heisst es plötzlich "mein Schatzzzzz", meint aber nicht mich, sondern die Erbschaft?

    ich hätte mit solch einer Regelung ein massives Problem.

    So ist die Rechtslage schon ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, auch wenn du es (anders als ich) für ungerecht hältst.

    Das Ererbte bzw. Geschenkte wird wie Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten behandelt. Dir als Ehegatte gehört 0 daran! Wertsteigerungen zwischen Erwerb und Eheende sind dagegen über den Zugewinnausgleich auszugleichen. Wenn man z.B. als im Güterstand der ZGG Lebender vor vielen Jahren von den Eltern ein Hausgrundstück im Wert von 200.000€ geschenkt bekommen hat und dieses bei Eheende 400.000€ wert ist, dann ist nur die Wertsteigerung von 200.000€ beim Zugewinn zu berücksichtigen. Wenn es weiter nur 200.000€ wert ist, ist nichts zu berücksichtigen.


    Da ich es ungerecht finde, dass die Wertsteigerung unter den Zugewinn fällt, bin ich für Änderung mittels Ehevertrag wie in #17 beschrieben.