Ich glaube man kann es von verschiedenen Seiten aus betrachten, nehmen wir die Rentner, die nicht viel zum Absetzen haben, allerdings sich bisher wenig mit Steuern beschäftigt haben, dafür ist es ein gutes Tool. Für Leute die sehr viel in die Steuererklärung eintragen sollten, ist ein Steuerprogramm, wie etwa wiso sinnvoller. Das schließt natürlich nicht aus, dass erstere auch Obacht geben sollten, was sich vorteilhaft auf ihre Steuerschuld auswirkt. Man kann ja noch Eintragungen vornehmen, denke da an Handwerker- und Nebenkosten die da anteilig rein können.
„Steuererklärung mit wenigen Klicks“ - jetzt wird alles besser?!
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adrianberg -
14. Februar 2026 um 18:09 -
Erledigt
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Es gab auch eine interessante Idee, dass das Finanzamt alles mit den vorliegenden Daten fertig macht und es noch einen Zuschlag für die gibt, die nichts mehr zusätzlich einreichen.
Da wäre dann aber wieder das Problem „Kirchensteuer“…. -
Hallo zusammen,
wenn ich mir die Entwicklung von ELSTER anschaue, dann ist das für mich ein gutes Beispiel dafür, wie die Steuerverwaltung Schritt für Schritt digitaler geworden ist – aber eben nicht über Nacht.
Angefangen hat ELSTER Ende der 1990er-Jahre als Möglichkeit, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Damals war das eher etwas für technikaffine Menschen oder Steuerberater. Später kam das Programm „ElsterFormular“, das man auf dem Computer installieren musste. Das war schon ein Fortschritt gegenüber Papier – aber in der Bedienung ehrlich gesagt ziemlich sperrig.
Der große Umbruch kam mit „Mein ELSTER“, also dem reinen Online-Portal. Seitdem läuft alles im Browser, ohne Installation. Außerdem wurden viele Daten automatisch vorausgefüllt – zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Krankenversicherungsbeiträge. Diese sogenannte Belegabruf-Funktion ist aus meiner Sicht einer der größten Fortschritte. Ich muss vieles nicht mehr abtippen, sondern kann die Daten übernehmen.
Was ist besser geworden?
- Keine Papierformulare mehr notwendig
- Zentrale Registrierung mit Zertifikat statt Unterschrift
- Automatische Datenübernahme (vorausgefüllte Steuererklärung)
- Immer mehr Steuerarten digital möglich
- Schrittweise bessere Plausibilitätsprüfungen
Trotzdem sehe ich klare Schwächen:
ELSTER ist im Kern ein Formularsystem. Ich arbeite mich also durch amtliche Vordrucke. Es erklärt wenig, gibt kaum echte Steuerspartipps und führt nicht im Interview-Stil durch meine persönliche Situation. Wer steuerlich unsicher ist, fühlt sich schnell allein gelassen. Genau da sind kommerzielle Programme oft komfortabler, weil sie stärker führen und Zusammenhänge erklären.Spannend finde ich die Entwicklung Richtung „Steuererklärung mit einem Klick“ über die App Mein ELSTER+. Die Idee dahinter: Für einfache Fälle – etwa Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber oder Rentner ohne große Nebeneinkünfte – liegen dem Finanzamt die meisten Daten bereits vor. Ich bekomme einen vorausgefüllten Vorschlag und bestätige ihn im Idealfall nur noch.
Für sehr einfache Konstellationen halte ich das für möglich. Aber ich sehe auch die Gefahr: Wenn ich nur auf „Bestätigen“ drücke, ohne zu prüfen, ob ich noch Werbungskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen ergänzen kann, verschenke ich möglicherweise Geld.
Das System optimiert auf Einfachheit – nicht auf maximale Steuerersparnis.Meine Prognose:
- ELSTER wird weiter automatisierter und stärker vorausgefüllt.
- Die App-Lösung wird vor allem für Standardfälle attraktiver.
- Für komplexere Fälle (Vermietung, Selbstständigkeit, größere Einmalzahlungen) bleiben spezialisierte Steuerprogramme sinnvoll - wenn man sich nicht gut auskennt.
- Wahrscheinlich wird sich ELSTER langfristig stärker in Richtung nutzerfreundliche Führung entwickeln – aber es bleibt ein staatliches Formularsystem, kein Beratungsprogramm…daran sollte man arbeiten.
Ich persönlich sehe ELSTER deshalb als solide Basislösung: sicher, kostenlos und inzwischen technisch ausgereift. Wer wenig Komplexität hat, wird damit künftig immer schneller fertig. Wer mehr Gestaltungsspielraum hat, sollte weiterhin aktiv prüfen – und nicht nur auf den Ein-Klick-Vorschlag vertrauen.
LG
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Wahnsinn, wie AD sich immer wieder neu erfindet!
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Wahnsinn, wie AD sich immer wieder neu erfindet!
Genial. Die Problematik mit dieser Kirchensteuer müsste Adrian noch mit den „Macher:innen“ von ELSTER lösen.
38 Mio Menschen sind (noch) von dieser Problematik theoretisch betroffen.
Erstattete Kirchensteuer aus dem Vorjahr (z. B. aus der Steuererklärung 2024, ausgezahlt in 2025) ist in der Steuererklärung für das Jahr anzugeben, in dem sie zugeflossen ist (2025). Sie mindert die im Erstattungsjahr als Sonderausgaben abziehbaren Kirchensteuerzahlungen. Übersteigt die Erstattung die Zahlungen, entsteht ein steuerpflichtiger Erstattungsüberhang.
Und dann gilt noch das
Zuflussprinzip: Entscheidend ist, wann das Geld auf dem Konto eingegangen ist, nicht für welches Steuerjahr die Erstattung gilt.
Im Steuerbescheid des Erstattungsjahres wird die erstattete Summe mit den gezahlten Kirchensteuern desselben Jahres verrechnet. -
Hallo zusammen,
ich musste das auch erst einmal gedanklich sortieren, weil es sich unlogisch anfühlt.
Eine Erstattung kann doch eigentlich nicht „steuermindernd“ wirken, oder?Entscheidend ist aber das Zufluss- und Abflussprinzip bei den Sonderausgaben.
Kirchensteuer kann ich in dem Jahr als Sonderausgabe absetzen, in dem ich sie tatsächlich gezahlt habe. Wenn ich später – zum Beispiel 2025 – eine Erstattung für 2024 bekomme, dann habe ich 2024 wirtschaftlich betrachtet zu viel als Sonderausgabe geltend gemacht.
Der alte Steuerbescheid wird in der Regel nicht mehr geändert. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt die Erstattung im Jahr des Zuflusses, also 2025.
Das bedeutet konkret:
Wenn ich 2025 z. B. 2.000 € Kirchensteuer zahle und 800 € Erstattung bekomme, dann kann ich effektiv nur 1.200 € als Sonderausgaben abziehen. Die Erstattung mindert also nicht meine Steuer, sondern sie korrigiert einen früheren Steuervorteil.Spannend wird es, wenn die Erstattung höher ist als die laufenden Zahlungen.
Beispiel: Ich zahle 2025 nur 500 € Kirchensteuer, bekomme aber 1.000 € erstattet. Dann bleiben 500 € „Erstattungsüberhang“. Dieser Betrag ist steuerpflichtig, weil ich in der Vergangenheit dafür einen Sonderausgabenabzug bekommen habe, der sich im Nachhinein als zu hoch herausstellt.Im Ergebnis sorgt das System einfach dafür, dass es steuerlich neutral bleibt. Ich soll weder einen doppelten Vorteil noch einen Nachteil haben.
So habe ich es inzwischen verstanden.
LG
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Hallo zusammen,
ich habe mich das auch gefragt: Wenn dem Finanzamt doch sowohl meine gezahlte als auch meine erstattete Kirchensteuer elektronisch vorliegt – warum läuft das nicht komplett automatisch?
So wie ich es verstehe, gibt es mehrere Gründe.
Zum einen passen die zeitlichen Abläufe nicht immer zusammen. Die Kirchensteuer-Erstattung wird zwar elektronisch gemeldet, aber nicht zwingend schon vollständig verarbeitet, wenn ich meine Steuererklärung abgebe. Das Finanzamt kann sich also nicht einfach darauf verlassen, dass bereits alle relevanten Daten im System sind.
Dann gibt es auch etliche Sonderfälle, die eine einfache Automatik erschweren: Zusammenveranlagung mit unterschiedlicher Kirchenzugehörigkeit, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, Kirchenaustritt im laufenden Jahr oder ein Bundeslandwechsel. In solchen Konstellationen kann eine pauschale Verrechnung schnell zu falschen Ergebnissen führen. Außerdem liegt die rechtliche Verantwortung für die Steuererklärung bei mir.
Die vorausgefüllten Daten sind nur ein Service.
Ich muss die Angaben prüfen und aktiv übernehmen. Das Finanzamt darf meine Erklärung nicht eigenständig „fertigstellen“, sondern berechnet erst im Steuerbescheid die korrekte steuerliche Wirkung.Und genau dort passiert die eigentliche Verrechnung ja auch automatisch: Die Erstattung mindert im Zuflussjahr die gezahlte Kirchensteuer, ein eventueller Überhang wird steuerpflichtig berücksichtigt. In der Erklärung selbst stehen nur die gemeldeten Beträge, die Berechnung macht das Finanzamt im Hintergrund.
Mein Eindruck ist daher: Technisch wäre sicher noch mehr Automatisierung denkbar und wünschenswert, aber rechtlich und verfahrensmäßig bleibt es dabei, dass ich die Daten übernehme – und das Finanzamt rechnet es im Bescheid richtig durch.
LG
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Man kann ja noch Eintragungen vornehmen, denke da an Handwerker- und Nebenkosten die da anteilig rein können.
Aber ich sehe auch die Gefahr: Wenn ich nur auf „Bestätigen“ drücke, ohne zu prüfen, ob ich noch Werbungskosten, Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen ergänzen kann, verschenke ich möglicherweise Geld.
Wenn man erst mal die Sach losschickt, sind die Fristen gewahrt und das FA kann arbeiten.
Wenn dann der Besheid kommt, dann kann man diesen immer noch ändern lassen. Unter dem Motto "Da ist noch etwas aufgetaucht" kann man innerhalb von 4 Wochen noch alles nacherklären. -
Hallo zusammen,
ich habe mich das auch gefragt: Wenn dem Finanzamt doch sowohl meine gezahlte als auch meine erstattete Kirchensteuer elektronisch vorliegt – warum läuft das nicht komplett automatisch?
Tut es doch.
In meinen ersten Steuererklärungen wusste ich nicht, dass man die Kirchensteuererstattung wieder angeben muss. Hat das Finanzamt aber automatisch gemacht und mir auf meine Nachfrage auch erklärt.
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Hallo zusammen,
das hört sich gut an.
Wenn ich es richtig verstehe war es nicht im Formular vorausgefüllt.LG
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Hallo zusammen,
das hört sich gut an.
Wenn ich es richtig verstehe war es nicht im Formular vorausgefüllt.LG
Adrian. Merkst du eigentlich nicht, was dieses System für eine völlige Idiotie in Wirklichkeit ist?
Wenn du im Jahr 2025 real, 500 Euro Kirchensteuer gezahlt hast UND im Juni an dem Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer plus Kirchensteuer des Jahres 2024 bekommen hast UND dort 30 Euro Rückerstattung der Kirchensteuer bekommen hast…….DANN sollst du in deiner Einkommensteuererklärung 2025 reinschreiben: 500 Euro gezahlt, 30 Erstattet.
Schreibst du diese 30 € aber nicht rein, wo ist das Finanzamt das trotzdem und rechnet 470 Euro quasi als „Spende“ ab.
Jetzt weißt du, warum ich dieses System als idiotisch bezeichne.
In der quasi vorgefertigten Steuererklärung, von der du immer sprichst, stehen natürlich diese 470 € nicht drin !!!!
Merkst du was? -
Ist das nicht eher eine Demokratisierung, wenn diese "Armen und zumeist Bildungsfernen" leichter von einer Steuererklärung profitieren können?
Ist das wirklich Demokratisierung?
Mich erinnert die Diskussion an die versuchte Antragsvereinfachung beim Kindergeldzuschlag während der Ampel-Regierung. Kurz gesagt, man hat damals festgestellt, daß nur ca. 30% der Antragsberechtigten tatsächlich einen Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen. Erklärung: Der Antrag sei zu umständlich. Also wollte man dies vereinfachen, hat aber festgestellt, daß dann zuviele den Kindergeldzuschlag bekommen und es damit zu teuer kommt. Also hat man das Projekt wieder schnell beerdigt. Übertragen auf unsere Steuerdiskussion heißt, daß wir, die Reichen und Gebildeten wollen eine möglichst komplizierte Steuererklärung, damit die Armen und Bildungsfernen davon fern gehalten werden. Wollten wir tatsächlich eine Demokratisierung der Steuererklärung, wäre es das einfachste sämtliche Mini-Beträge, sagen wir unter 1.000,- Euro, wie Spenden, Handwerkerkosten etc., zusammenzufassen und in den Tarif oder einen allgemeinen Freibetrag zu berücksichtigen. Einfach, sprich fair, sozial etc., für die Bürger und auch für die Bürokratie.
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Ist das wirklich Demokratisierung?
Mich erinnert die Diskussion an die versuchte Antragsvereinfachung beim Kindergeldzuschlag während der Ampel-Regierung. Kurz gesagt, man hat damals festgestellt, daß nur ca. 30% der Antragsberechtigten tatsächlich einen Antrag auf Kindergeldzuschlag stellen. Erklärung: Der Antrag sei zu umständlich. Also wollte man dies vereinfachen, hat aber festgestellt, daß dann zuviele den Kindergeldzuschlag bekommen und es damit zu teuer kommt. Also hat man das Projekt wieder schnell beerdigt. Übertragen auf unsere Steuerdiskussion heißt, daß wir, die Reichen und Gebildeten wollen eine möglichst komplizierte Steuererklärung, damit die Armen und Bildungsfernen davon fern gehalten werden. Wollten wir tatsächlich eine Demokratisierung der Steuererklärung, wäre es das einfachste sämtliche Mini-Beträge, sagen wir unter 1.000,- Euro, wie Spenden, Handwerkerkosten etc., zusammenzufassen und in den Tarif oder einen allgemeinen Freibetrag zu berücksichtigen. Einfach, sprich fair, sozial etc., für die Bürger und auch für die Bürokratie.
Das wäre eine ganz andere Steuerberechnung, darüber sprechen wir ja gar nicht. Und nur weil es etwas zu vereinfachen gibt, muss es ja nicht gezielt kompliziert gemacht worden sein.
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Hallo zusammen,
für die Kirchensteuer gilt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip. Das bedeutet für mich: Entscheidend ist immer, was in einem bestimmten Jahr tatsächlich gezahlt oder erstattet wurde – unabhängig davon, für welches Jahr es ursprünglich gedacht war.
Wenn ich also in einem Jahr beispielsweise 800 € Kirchensteuer gezahlt habe und im selben Jahr 120 € erstattet bekomme (auch wenn sich diese Erstattung auf ein früheres Jahr bezieht), dann kann ich steuerlich nicht die vollen 800 € ansetzen. Stattdessen werden die 120 € gegengerechnet. In diesem Beispiel bleiben also 680 € als Sonderausgaben.
Selbst wenn ich die Erstattung nicht eintrage, sind dem Finanzamt diese Daten in der Regel bekannt. Dann wird der Betrag entsprechend korrigiert. Das ist keine Wertung oder „Strafe“, sondern einfach die gesetzlich vorgesehene Nettobetrachtung.
Der Gedanke dahinter ist für mich nachvollziehbar: Ohne diese Verrechnung würde ich zunächst die volle Kirchensteuer steuerlich geltend machen und die spätere Erstattung zusätzlich behalten – das wäre eine doppelte steuerliche Entlastung.
Was ich persönlich als kompliziert empfinde, ist eher die technische Umsetzung. Die vorausgefüllte Steuererklärung bildet diese Zusammenhänge nicht immer transparent ab, sodass man sich erst einmal hineindenken muss.
Im Grundsatz verstehe ich die Logik – auch wenn ich mir eine einfachere und klarere Darstellung wünschen würde.
LG
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Das wäre eine ganz andere Steuerberechnung, darüber sprechen wir ja gar nicht. Und nur weil es etwas zu vereinfachen gibt, muss es ja nicht gezielt kompliziert gemacht worden sein.
Vereinfachen bedeutet erstens die rein technische Abwicklung und zweitens die inhaltliche Seite. Also wenn wir schon die Büchse der Vereinfachungs-Pandora öffnen, warum nicht in die Tiefe greifen.
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Hallo zusammen,
ich würde das Thema „Demokratisierung“ etwas anders aufziehen.
Wenn ich es betrachte, dann ist Vereinfachung erstmal kein Gnadenakt für „Bildungsferne“, sondern schlicht gute Verwaltung. Ein Steuersystem sollte so gestaltet sein, dass möglichst viele Menschen ihre Rechte ohne Hürden wahrnehmen können.
Der Vergleich mit dem Kindergeldzuschlag zeigt ja eher ein strukturelles Problem: Wenn Leistungen oder Steuervorteile nur deshalb nicht in Anspruch genommen werden, weil Verfahren zu kompliziert sind, dann ist das kein Sparinstrument, sondern eine versteckte Zugangshürde.
Bei der Steuererklärung sehe ich zwei Ebenen:
1. Technische Vereinfachung (z. B. über Mein ELSTER)
Hier geht es darum, Daten vorzubelegen, Plausibilitäten zu prüfen, verständlich zu erklären und typische Abzugsmöglichkeiten kontextbezogen einzublenden.
Das ist für mich echte Demokratisierung: gleiche Information für alle, kostenlos, staatlich bereitgestellt.2. Systemische Vereinfachung (Tarif/Freibeträge)
Die von Dir angesprochene Idee – kleinere Posten pauschal über Freibeträge abzudecken – wäre tatsächlich der größere Wurf. Weniger Einzelnachweise, weniger Bürokratie, weniger Fehlerquellen.
Das würde nicht nur „Armen und Bildungsfernen“ helfen, sondern auch Steuerberatern, Finanzämtern und letztlich allen Steuerzahlern.Ob allerdings Komplexität bewusst gewollt ist, ist noch mal ein eigenes Interessantes Thema, um jemanden fernzuhalten. Sie entsteht auch historisch: Jede politische Zielsetzung (Energieeffizienz, Pflege, Ehrenamt, Handwerk etc.) bekommt eine eigene steuerliche Regelung. So wächst das System über Jahrzehnte. Politik ist allerdings dafür verantwortlich Komplexität systematisch abzubauen.
Wenn ich den Gedanken der Demokratisierung ernst nehme, dann würde ich drei Dinge erwarten:
- ELSTER weiter nutzerfreundlicher machen: mehr geführte Eingaben statt reiner Formularlogik
- Automatische Hinweise: „Typische Werbungskosten wurden nicht eingetragen – möchten Sie prüfen?“
- Mehr Pauschalen statt Einzelnachweise
Eine „Ein-Klick-Steuer“ allein ist für mich noch keine Demokratisierung und vorfallem ist eines: ausbaufähig.
Demokratisierung heißt: Ich verstehe, was passiert – und ich kann meine Ansprüche ohne Spezialwissen geltend machen.Genau da ist noch Luft nach oben.
LG
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Das Beispiel mit dem berühmten Zuschlag zum Kindergeld ist doch nur der Idee geschuldet „die Stütze“ zu tarnen und bei den Statistiken (auch international) besser dazustehen.
Nicht umsonst muss bei Anträgen auf Bürgergeld (demnächst Grundsicherung) bei Aufstockerfällen zusammen mit der Wohngeldstelle geprüft werden, ob Wohngeld UND Zuschlag dazu führen, dass die Bedarfsgemeinschaft nicht mehr hilfebedürftig ist.
Ist natürlich Quatsch und soll jetzt endlich geändert werden.
Klassisches Beispiel ist der Rumäne oder Bulgare, der 650 Euro Brutto als Hilfsarbeiter in Teilzeit verdient und mit Frau und 4 Kindern in einer überteuerten Wohnung wohnt. -
Demokratisierung heißt: Ich verstehe, was passiert – und ich kann meine Ansprüche ohne Spezialwissen geltend machen.
Volle Zustimmung und das betrifft nicht nur das Thema Steuern.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen, dass staatliche Stelle keinesfalls in einer Rolle sein dürfen, in der sie für Bürger ein Hindernis darstellen. Ich mag da eine unkonventionelle Auffassung haben, aber für mich ist der Staat Dienstleister für den Bürger und nicht der Bürger ist Untertan/Bittsteller.
Meiner Ansicht nach müssen Regelungen so formliert sein, dass jemand mit durchschnittlicher fachfremder Bildung sie so versteht, dass er weiß was er tun muss und wenn er das macht, keine Folgen zu erleiden hat. Es geht nicht, dass bestimmte Bereiche nur als Fachanwalt für Steuer- oder Sozialrecht zu durchdringen sind.
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Hallo zusammen,
die Idee „Der Staat ist Dienstleister“ entspricht eigentlich dem modernen Verwaltungsverständnis: Behörden sollen Ansprüche ermöglichen, nicht verhindern. In der Praxis scheitert das aber oft an:
- komplizierten Antragsverfahren
- unklarer Sprache in Bescheiden
- parallelen Zuständigkeiten (Jobcenter, Familienkasse, Wohngeldstelle usw.)
- Angst der Bürger, Fehler zu machen
Gerade im Steuer- und Sozialrecht entsteht schnell das Gefühl, man brauche Spezialwissen. Dabei sollte eigentlich gelten:
Wer die Regeln ehrlich befolgt und seine Daten korrekt angibt, darf keine negativen Folgen befürchten – selbst wenn er juristische Feinheiten nicht versteht.Aus Verbrauchersicht lassen sich m.E. drei Leitprinzipien formulieren:
- Automatisierung statt Antragshürden – Leistungen sollten, wenn möglich, automatisch gewährt werden (z. B. auf Basis vorhandener Daten). - bzw. automatisch vorausgefüllt und Angeboten werden.
- Klare Standardsprache – Bescheide müssten in Alltagssprache erklären: Was wurde entschieden? Warum? Was kann ich jetzt tun?
- Fehlertoleranz – Bei einfachen Irrtümern sollte zuerst korrigiert und erklärt, nicht sanktioniert werden - also die Behörde fragt nach und besorgt ggf. selbst notwendige Unterlagen.
Demokratisierung bedeutet tatsächlich: Ich verstehe meine Rechte – und ich kann sie ohne Expertenstatus durchsetzen. Wenn das nicht mehr gegeben ist, entsteht Abhängigkeit statt Mündigkeit.
Finanztip wird noch lange gebraucht.
LG
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parallelen Zuständigkeiten (Jobcenter, Familienkasse, Wohngeldstelle usw.)
Wo hast du denn das überhaupt hier? Das stimmt ja überhaupt nicht.
Es gibt keine parallelen Zuständigkeiten hierzu in Deutschland.
Hast du das vielleicht aus einer inkompetenten KI ? Es ist ja öfters so, dass die einfach Mist behaupten und dann korrigieren, wenn sie richtig angepfiffen werden. -
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