Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung Mit dem Elster-Abrufcode beim Finanzamt Zeit sparen

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der sogenannten vorausgefüllten Steu­er­er­klä­rung kannst Du elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldete Daten per Mausklick in Deine elektronische Steu­er­er­klä­rung einfügen.
  • Die Daten stammen vor allem Deinem Arbeitgeber und der Sozialversicherung, aber auch von manchen Spendenempfängern.
  • Für den Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf) brauchst Du einen Abrufcode für Elster.

So gehst Du vor

  • Um die Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du Dich auf elster.de registrieren. Dann kannst Du den Belegabruf im Elster-Portal freischalten.
  • Dafür musst Du einen Elster-Abrufcode beantragen. Diesen erhältst Du per Post von der Finanzverwaltung. 
  • Bevor Du die Daten für Deine Steu­er­er­klä­rung übernimmst und diese absendest, solltest Du die abgerufenen Zahlen überprüfen.

Für die meisten Angestellten lohnt sich die jährliche Steu­er­er­klä­rung. Die Digitalisierung ist auch bei der Steuer angekommen, die elektronische Steu­er­er­klä­rung (Elster) wird zunehmend zum Standard. Mittlerweile ist Elster ein ganzes Stück komfortabler geworden. Seit 2014 bereits gibt es die „vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“, die Du für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ab 2012 nutzen kannst. Die Finanzverwaltung nennt den Service Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf), weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst. Das geht übrigens nicht nur direkt bei Elster, sondern auch bei Steuersoftware und einigen Steuer-Apps. In allen Fällen brauchst Du einmalig einen Abrufcode.

Welchen Daten lassen sich abrufen?

Wer sich für den Datenabruf auf elster.de anmeldet, spart sich bei der Steu­er­er­klä­rung das Eintippen von Daten, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen. Bis Mitte März sind normalerweise alle benötigten Daten des Vorjahres vorhanden. Das sind neben den Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer vor allem Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Dazu gehören:

Weitere steuerrelevante Daten sollen in den nächsten Jahren hinzukommen und somit für den Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung stehen. So melden beispielsweise immer mehr Organisationen, die Spenden empfangen, die Zuwendungsbestätigung elektronisch. Spenden kannst Du dann als Sonderausgaben absetzen.

Helfer für die Steu­er­er­klä­rung

Erst Registrierung - danach Elster-Abrufcode

Um diese Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du Dich unter Angabe der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer im Elster-Portal registrieren und danach einen Elster-Abrufcode beantragen. (Bei vielen Steuerprogrammen und Steuer-Apps erledigen das die jeweiligen Anbieter für Dich.) Im Juli 2017 hatte die Finanzverwaltung die Homepage benutzerfreundlicher gestaltet. Elster.de fungiert jetzt als integrierte Startseite des Online-Finanzamts. Dort kannst Du ein Benutzerkonto anlegen und Dich für Mein Elster registrieren. Details hierzu findest Du im Ratgeber Elster.

Die Authentifizierung ersetzt Deine persönliche Unterschrift. Dafür benötigst Du neben einem Passwort auch eine Zertifikatsdatei vom Finanzamt. Den meisten Steuerpflichtigen genügt das kostenlose Elster-Basis-Verfahren. Dabei erhältst Du ein elektronisches Zertifikat in Form einer pfx-Datei. Diese solltest Du auf der Festplatte speichern und zusätzlich auf einem USB-Stick, einer externen Festplatte oder in der Cloud. Zusammen mit einem Passwort kannst Du Dich bei jeder Anwendung im Elster-Portal authentifizieren, sodass das Finanzamt Dich als berechtigten Nutzer erkennt.

Ohne die etwas mühselige Registrierung geht es nicht, und sie benötigt mindestens einige Tage, vielleicht auch mehrere Wochen, bis sie komplett abgeschlossen ist. Schließlich bekommst Du einen Teil der Aktivierungsdaten per Post. Dadurch wollen die Finanzämter garantieren, dass sich niemand unbemerkt für jemand anders ausgeben und an dessen Steuerdaten gelangen kann.

Bist Du bei Elster erstmal registriert, darfst Du diese Zugangsdaten auch für andere steuerliche Erklärungen nutzen. So konntest Du als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks die im Jahr 2022 geforderte Grund­steu­er­er­klä­rung auch über Elster erledigen. Du brauchst dafür keine separaten Zugangsdaten und sparst dadurch Zeit bei der Grundsteuer.   

Mein Elster kann Dir auf die Dauer Zeit sparen und senkt das Risiko, dass Du bei der Steu­er­er­klä­rung falsche Daten eingibst, zum Beispiel weil Du Dich vertippst. Über Mein Elster kannst Du etliche Services der Finanzverwaltung kostenlos nutzen wie

  • eine vollelektronische Steu­er­er­klä­rung, weil Du Dich mithilfe einer Zertifikatsdatei und eines Passworts authentifizieren, das heißt, als berechtigt ausweisen kannst;
  • Daten, die auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) gespeichert sind, sichten und überprüfen sowie
  • den Abruf von Bescheinigungen.

Wie kommst Du an Deinen Elster-Abrufcode?

Hast Du die Registrierung für Elster endlich überstanden, kannst Du den Abrufcode für Elster beantragen. Das geht relativ einfach, dauert aber ein paar Tage. Der Abrufcode ist zehnstellig, zählt man den Strich in der Mitte mit, sind es elf Stellen. 

  1. Login - Auf Mein Elster loggst Du Dich mit Deiner Zertifikatsdatei und Passwort ein.
  2. Elster-Abrufcode beantragen - Klicke zuerst auf „Formulare & Leistungen“, danach auf „Bescheinigungen verwalten“ und schließlich auf „Zustimmung und Abrufcode“. Mit der Zustimmung zum Verfahren wird Dir automatisch per Post der Abrufcode zugeschickt, an die Adresse, unter der Du gemeldet bist. Das kann nach Angaben von Elster 3 bis 14 Tage dauern.

Quelle: Finanztip-Screenshot Elster.de (Stand: 12. Juli 2023) 

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung - so geht's

Du bist jetzt startklar, um die vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung machen zu können. 

  1. Daten abrufen - Logge Dich bei Elster ein, klicke wieder auf „Formulare & Leistungen“, dann auf „Bescheinigungen verwalten“ und danach auf „Meine Bescheinigungen“. Jetzt musst Du Deinen Elster-Abrufcode eingeben und kannst Deine Daten abrufen.
  2. Daten kontrollieren - Diese Daten kannst Du in Deine Steu­er­er­klä­rung übernehmen. Kontrolliere die Angaben. Stellst Du falsche Zahlen fest, teile dies dem Finanzamt mit und gib die richtigen Daten in der Steu­er­er­klä­rung an.
  3. Persönliche Angaben vom Vorjahr übernehmen - Die Erklärung legst Du an, indem Du unter „Formulare & Leistungen“, „Einkommensteuer“ und dann „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ anklickst. Dann wählst Du das Steuerjahr aus und gibst auf der nächsten Seite unter anderem Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ein. Vorteil für Elster-Nutzer: Du kannst alte Daten aus vorherigen Erklärungen übernehmen und diese gegebenenfalls auch überschreiben.
  4. Steuerbelege anlegen - Ein paar Schritte weiter wirst Du gefragt, ob Du „Bescheinigungen einfüllen" willst. Klickst dann auf das entsprechende Feld.
  5. Die Steuer erklären - Füll alle erforderlichen Formulare aus. Das ist auf jeden Fall der Hauptvordruck und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anlage N, für viele auch die Anlagen Vorsorgeaufwand und Kind. Riester-Sparer benötigen die Anlage AV.
  6. Letzter Check - Vervollständige Deine Steu­er­er­klä­rung und prüf alle Angaben. Achte darauf, dass Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig eingetragen sind. Eventuell hast Du auch haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen in Anspruch genommen.

    Dann sende diese Angaben über das Internet. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald Du sie verschickt hast. Du bekommst eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung samt Datum und Uhrzeit.

Fazit: Etwas mühsam, aber auf Dauer nützlich

Du hast zwar einen einmaligen Aufwand für die Registrierung und das Beantragen des Elster-Abrufcodes. Der Nutzen ist derzeit noch überschaubar. Denn komplett ausgefüllt ist die Steu­er­er­klä­rung bei Weitem noch nicht, allenfalls in Teilen vorausgefüllt. Die meisten Angaben musst Du weiterhin selbst eintragen.

Langfristig solltest Du jedoch mit dem Abruf von Bescheinigungen Zeit sparen, denn das Elster-System wird immer weiter ausgebaut, immer mehr Daten werden in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen dürften diese gemeldeten Zahlen auch richtig sein, sodass Du diese übernehmen kannst und nicht woanders mühsam zusammentragen musst. Dennoch solltest Du die Daten immer kritisch überprüfen. Schließlich kommen immer wieder Falschmeldungen vor.

Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.