Elster Mein Elster: Steu­er­er­klä­rung online bringt Geld vom Staat

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Elster steht für elektronische Steuererklärung. Die zentrale Website elster.de versteht sich als Online-Finanzamt.
  • Über das Portal „Mein Elster“ kannst Du kostenlos Steu­er­er­klä­rungen, Steueranmeldungen oder einen Steuerklassenwechsel online erstellen und abgeben.
  • Auch wenn Du eine Steuersoftware oder eine Steuer-App nutzt, hast Du mit Elster zu tun. Denn die Programme übergeben Deine Eingaben über Elster an das Finanzamt.

So gehst Du vor

  • „Mein Elster“ ist nicht besonders übersichtlich. Du bekommst auch keine Tipps zum Steuersparen.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Eine Elster gilt gemeinhin als diebisch. Doch im Zusammenhang mit Steuern sind weder der Vogel noch das Stibitzen von glitzerndem Schmuck gemeint: Elster ist die Abkürzung für elektronische Steuererklärung.
Elster ist zugleich ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen, also aller Länder und des Bundes, um Steu­er­er­klä­rungen, Steueranmeldungen und einiges mehr über das Internet abzuwickeln. Koordiniert wird das Ganze vom Bayerischen Landesamt für Steuern. 
Wir geben Dir eine kurze Anleitung, wie Du mit „Mein Elster“ Deine (Einkommen-) Steu­er­er­klä­rung online erstellen und kostenlos ans Finanzamt schicken kannst. Danach erklären wir Dir, warum in vielen Fällen eine Steuersoftware oder eine Steuer-App die bessere Alternative ist. Schließlich zeigen wir, was das Elster-Portal zusätzlich zu bieten hat.

Vielleicht ist es Dir schon aufgefallen: Mal reden wir hier von Elster, mal von „Mein Elster“. In der Regel sind diese Begriffe austauschbar. Auch die Finanzverwaltung ist da nicht so ganz klar in der Unterscheidung: Denn auf der Startseite von Elster steht oben links groß: „Elster Ihr Online-Finanzamt“. Auf der Unterseite „Nutzen und Vorteile“ heißt es wiederum: „Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt,...“.

Mein Elster ist das Online-Programm vom Amt

Den größten Vorteil von „Mein Elster“ nennen wir gleich zu Beginn. Du kannst damit Deine Steu­er­er­klä­rungonline kostenlos machen. Allerdings bietet es auch nicht annähernd soviel Hilfestellung wie die kommerziellen Programme und Apps für die Steu­er­er­klä­rung, die auch nicht die Welt kosten. Schließlich ist es nicht im Interesse des Fiskus, alle auf jede Steuersparmöglichkeit zu stoßen. Außerdem ist das Erstellen der Erklärung mit „Mein Elster“ für Menschen mit wenig Steuer-Erfahrung ein ganzes Stück komplizierter.

Wenn Du es trotzdem versuchen willst, gibt es seit dem Steuerjahr 2020 nur noch eine Möglichkeit, Deine Einkommensteuer mit Elster zu machen. Und das ist „Mein Elster“.

Es ist webbasiert, Du musst also keine Software herunterladen, sondern kannst die Steuer direkt im Browser online machen. Gut funktioniert das Erstellen einer Steu­er­er­klä­rung aus technischer Sicht auf einem Windows-PC mit Edge, Chrome und Firefox, Apple-Nutzer sollten Safari oder Chrome nutzen. Die steuerlichen und inhaltlichen Probleme sind übrigens nicht abhängig vom genutzten Browser.

Bis zur Steu­er­er­klä­rung für das Jahr 2019 gab es zusätzlich noch Elster-Formular. Das war eine kostenlose Software, die Du auf Deinem PC installieren konntest. Aber: Die Finanzverwaltung hat die Weiterentwicklung des Programms Elster-Formular eingestellt. Im letzten Abschnitt findest Du eine Anleitung für das Steuerjahr 2019 von Elster-Formular. 
Achtung: Elster-Formular soll April 2024 abgeschaltet werden.

Bist Du bereits in Rente oder Pension und hast keine weiteren Einkünfte, kannst Du seit 2022 EinfachElster als kostenloses Programm nutzen.

Auch die Grund­steu­er­er­klä­rung 2022 konntest Du kostenlos mit Elster erledigen. Zudem gab es in elf Bundesländern bis Ende August 2023 die Möglichkeit, neben Elster eine etwas einfachere kostenlose Programm-Variante zu nutzen. Wenn sich etwas Wesentliches an Deinem Grundstück oder Deinem Haus ändert, musst Du auch neue Grund­steu­er­er­klä­rung abgeben, was auch mit Elster funktioniert. 

Anleitung: Konto bei Elster einrichten

Um möglichst alle Vorteile einer elektronischen Steu­er­er­klä­rung nutzen zu können, solltest Du einmalig ein Benutzerkonto einrichten und Dich für „Mein Elster“ registrieren. Dann stehen Dir in Elster nicht nur Formulare zur Verfügung, sondern eine Reihe weiterer elektronischer Leistungen der Finanzverwaltung wie der Belegabruf (Abruf von Bescheinigungen beziehungsweise Belegen, die dem Finanzamt bereits vorliegen) oder die Auskunft darüber, welche Daten auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) eingetragen sind. Deshalb lohnt sich auf Dauer die Registrierung.Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Übersicht dazu findest Du auf dieser Seite in Elster.

     

Quelle: Screenshot www.elster.de (Stand: 11. Januar 2024)

Für Privatpersonen sind es also drei kostenlose Wege für die Registrierung: 

  • mit der App ElsterSecure,
  • mit modernem Personalausweis im Scheckkartenformat und der AusweisApp 2 sowie
  • mit Elster-Zertifikat (Zertifikatsdatei).

Letztere ist die von der Finanzverwaltung emp­foh­lene Variante. Deshalb zeigen wir das Herangehen für das Elster-Zertifikat im Folgenden in einer Anleitung, die Dich Schritt für Schritt durch den Prozess führt.

  1. Benutzerkonto anlegen - Zuerst legst Du auf www.elster.de ein Benutzerkonto an. Klicke auf der Startseite von Elster im oberen Bereich auf die entsprechende Schaltfläche. 
  2. Persönliche Daten absenden - Gib zuerst Deinen Namen, Dein Geburtsdatum und Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ein. Lege dann Deinen Nutzernamen fest, wähle eine Sicherheitsfrage aus und gib die dazugehörige Anwort ein. Schicke diese Daten ab.
  3. Den Brief und die Mail für die Aktivierung abwarten - Anschließend erhältst Du per E-Mail die Aktivierungs-ID und zusätzlich per Post den Aktivierungs-Code. Dieser wird an die Adresse versandt, die aktuell bei der Meldebehörde hinterlegt ist. Das kann bis zu zwei Wochen dauern.
  4. Zertifikatsdatei herunterladen - Du gibst die Daten auf der Elster-Seite ein und erhältst dann Deine Zertifikatsdatei mit der Endung „pfx“. Diese lädst Du herunter und speicherst sie auf Deinem Computer. Für diese Datei hat sich die Kurzform „Elster-Zertifkat“ in den Sprachgebrauch eingebürgert. Du kannst Dich jetzt damit bei „Mein Elster“ einloggen. Anschließend hast Du die Möglichkeit, ein eigenes Passwort auswählen. Zusammen mit der drei Jahre lang gültigen Zertifikatsdatei funktioniert die Authentifizierung.
  5. Elster-Zertifikat verlängern - Rund drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Elster-Zertifikats erhältst Du eine Nachricht in Deinem Mailpostfach. Mit einem Klick kannst Du dann normalerweise Deine Zertifikatsdatei für Elster verlängern.
  6. Passwort und Elster-Zertifikat aufbewahren - Merke Dir unbedingt Dein Passwort. Speichere Dein Elster-Zertifikat auf Deiner Festplatte und am besten zusätzlich auf einem USB-Stick oder einer externen Festplatte. Merke Dir den Speicherort, denn Du benötigst dieses Zertifikat bei jeder Anmeldung im Elster-Portal. Achtung: Bei einem Rechnerwechsel oder Änderung des Betriebssystems solltest Du Deine Zertifikatsdatei vom USB-Stick oder einem Online-Speicher zurückholen.

Zugangsdaten zu Elster vergessen - was tun?

Trotz aller Umsicht kann es passieren, dass die Zertifikatsdatei verschwunden ist oder Du das Passwort nicht mehr weißt. Dann musst Du Deine Zugangsdaten erneuern lassen. Das gilt auch, wenn die Zertifikatsdatei abgelaufen ist und Du es verpasst hast, diese zu erneuern. Rufe in diesen Fällen diese spezielle Elster-Seite auf. Anschließend kannst Du Dich wieder im Benutzerkonto anmelden und gespeicherte Daten abrufen.

Falls Du auch noch den Benutzernamen Deines Benutzerkontos vergessen hast, kannst Du ihn Dir auf dieser Seite an Deine E-Mail-Adresse schicken lassen. Diese solltest Du deshalb aber schon noch wissen.

Anleitung für die Steu­er­er­klä­rung mit Elster

Quelle: www.elster.de (Stand 28. März 2023)

Du bist jetzt startklar, um Deine Steu­er­er­klä­rung mit „Mein Elster“ zu machen. Wähle links „Formulare und Leistungen“, dann „Alle Formulare“, dort „Einkommensteuer“ und schließlich „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“. Du siehst schon an dieser Stelle, dass „Mein Elster“ nicht voraussetzungsfrei ist und Du schon etwas Steuerwissen mitbringen musst. 

Wähle danach das Steuerjahr aus und fahre ohne Datenübernahme fort, wenn Du das erste Mal Deine Steu­er­er­klä­rung mit „Mein Elster“ machst. Hast Du schon einmal Deine Steuer mit Elster erledigt, kannst Du die Daten der vorherigen Erklärung übernehmen.

Der Anlagenassistent 

Nun wirst du gefragt, ob Du mit oder ohne Anlagenassistent fortfahren willst. Wähle die Variante „Mit Anlagenassistent fortfahren“. Gib zuvor Deinen Namen und Steueridentifaktionsnummer ein, gegebenfalls auch für Deine Partnerin oder Deinen Partner.

Nun wirst Du auf drei Seiten zu den verschiedenen Bereichen abgefragt, die für Dich persönlich wichtig sein können und Dich damit bei der Steuer betreffen. Anhand Deiner Auswahl werden die entsprechenden Anlagen von Elster ausgewählt. Dabei geht es zum Beispiel um Kinder, einen Riestervertrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, energetische Maßnahmen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Zudem wird abgefragt, ob Du Arbeitnehmer oder Rentnerin bist. Und schließlich auch, ob Du Einnahmen aus Gewerbe und Selbstständigkeit hattest. 

Bescheinigungen einfüllen - Belegabruf

Nun bist Du auf der Seite „Bescheinigungen“. Dort ist leider nicht auf den ersten Blick klar, was damit gemeint ist. Denn die gebräuchlichen Begriffe Belegabruf und „Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“ (VaSt) fehlen. Denn wenn Du auf „Bescheinigungen einfüllen“ klickst, kannst Du die Daten in Deine Steu­er­er­klä­rung übernehmen, die dem Finanzamt bereits vorliegen. Das ist normalerweise bis Mitte März jeden Jahres der Fall.

Neben den Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer sind dies vor allem:

Geplant ist, dass immer mehr Daten elektronisch gemeldet werden und Dir dann zur Verfügung stehen.

Um diese Belege für Deine Steu­er­er­klä­rung abrufen zu können, benötigst Du einen Abrufcode. Den solltest Du schon vorher angefordert haben. Klicke dazu auf der Elster-Startseite auf „Formulare und Leistungen“ und dann auf  „Bescheinigung verwalten". Dein Abrufcode wird Dir dann per Post zugesandt. Mit dem Code rufst Du die beim Finanzamt hinterlegten Daten ab. Diese Belegabruf-Funktion ist unbefristet, Du musst diese Prozedur also nur einmal machen.

Hast Du Deine Daten abgerufen, kontrolliere zur Sicherheit die Angaben. Stellst Du falsche Zahlen fest, teile dies dem Finanzamt mit und gib die richtigen Daten in der Steu­er­er­klä­rung an.

Anleitung für das Ausfüllen der Anlagen

Nun beginnt erst die eigentliche Arbeit. Fülle Schritt für Schritt die Dich betreffenden Anlagen aus. Das ist an vielen Stellen einigermaßen mühselig und ohne Steuerkenntnisse wirst Du nicht weit kommen. Mit Vorwissen ist es aber wiederum auch kein Hexenwerk. 

Wir können Dir an dieser Stelle nicht für jede Anlage eine exakte Anleitung geben, dafür sind es einfach zu viele. Stattdessen geben wir Dir einen Überblick und sagen Dir, wo Du weitere Informationen findest. 

  • Startseite: Hier setzt Du gegebenenfalls Häkchen bei der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage, Verlustvortrag, Kirchensteuer auf Kapitalerträge und Mobilitätsprämie. Zudem musst Du Deine Steuernummer eingeben oder eine neue beantragen. 
  • Hauptvordruck: Hier geht es zuerst um Deine und bei Paaren Eure persönlichen Daten und die Religionszugehörigkeit. Danach folgen unter anderem Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. In Zeile 45 hast Du die Möglichkeit, dem Finanzamt eine kurze Nachricht zu schicken. 
  • Anlage AUS: Hier geht es um ausländische Einkünfte und die Anrechnung beziehungsweise den Abzug ausländischer Steuern.
  • Anlage außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge: Trage hier zuerst ein, wenn Du einen Behinderten-, Hinterbliebenen- oder Pflegepauschbetrag geltend machen willst. Hinzu kommen zum Beispiel Krankheitskosten und Pflegekosten.
  • Anlage AV (Riester): Hast Du einen Riester-Vertrag, musst Du hier Angaben machen.
  • Anlage Energetische Maßnahmen: Das betrifft Dich nur, wenn Du tatsächlich Kosten für energetische Maßnahmen hattest. 
  • Anlage FW: Hier geht es um die Förderung des Wohneigentums.
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Das betrifft haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Vergiss nicht, auch die Daten aus Deiner Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung anzugeben. 
  • Anlagen KAP, KAP-BET, KAP-INV: Nicht immer musst Du diese Anlagen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und der Anrechnung von Steuern ausfüllen. Wenn Du unsicher bist, schau in diesen Ratgeber
  • Anlage Kind: Ganz klar, hast Du ein oder mehrere Kinder, musst Du hier tätig werden. Vergiss nicht, gegebenenfalls Kinder­betreuungs­kosten und Schulgeld anzugeben. Ausführliche Informationen findest Du im Ratgeber Kinderfreibetrag.
  • Anlage Mobilitätsprämie: Diese gibt es erst seit 2021. Sie betrifft Dich nur, wenn Du so wenig verdienst, dass Du keine Steuern zahlen musst, aber einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometer hast.
  • Anlage N: Hier geht es um die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, also wenn Du Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bist. Auf der einen Seite braucht es die Angaben zum Arbeitslohn, auf der anderen Deine beruflich bedingten Ausgaben, die Werbungskosten. Das ist also der Moment, wo es sich ums Absetzen dreht: Dein Arbeitsweg, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale, Fortbildungkosten, Reisekosten, Umzugskosten und noch mehr. 
  • Anlage N Doppelte Haus­halts­füh­rung: NEU seit dem Steuerjahr 2023. Hier machst Du Angaben, wenn Du Kosten einer doppelten Haus­halts­füh­rung hattest. Bis zum Steuerjahr 2022 gehörten diese noch in die Anlage N.
  • Anlage N-AUS: Das ist nicht so oft auszufüllen, schließlich geht es um ausländische Auskünfte aus nichtselbständiger Arbeit. 
  • Anlage N-Gre: Das betrifft sogenannte Grenzgänger, also Personen, die in der Schweiz, Österreich oder Frankreich arbeiten, aber in Deutschland wohnen.
  • Anlagen R, R-AV/bAV, R-AUS: Bist Du bereits im Ruhestand, musst Du hier ran. Rentnerinnen und Rentner tragen an den entsprechenden Stellen ihre Daten ein, auch hier gibt es übrigens Werbungskosten. Auch Bezüge aus einer Rürup- oder Riester-Rente sowie einer betrieblichen Altersversorgung spielen hier eine Rolle.
  • Anlage SO: Hier musst Du sonstige Einkünfte angeben. Dazu gehören Einnahmen aus privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften, Unterhaltsleistungen und Abgeordnetenbezüge. 
  • Anlage Sonderausgaben: Dazu gehören Kirchensteuer, Spenden sowie Berufsausbildungskosten. Ausführliche Informationen kannst Du im Ratgeber Sonderausgaben finden.
  • Anlage Sonstiges: Diese ist nicht zu verwechseln mit der Anlage SO. Hier gibt es Punkte wie eine Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschafts­steuer, Spendenvortrag und Verlustabzug. Ganz zum Abschluss kommt dann die Energiepreispauschale. Hast Du diese EPP im Jahr 2022 nicht erhalten, hattest aber eine kurzfristige Beschäftigung, einen Minijob, oder eine Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft, setze das entsprechende Häkchen und Du erhältst mit dem Steuerbescheid die EPP in Höhe von 300 Euro. Wichtig: das musst Du in der Steu­er­er­klä­rung für das Steuerjahr 2022 machen.
  • Anlage Unterhalt: Dabei geht es um Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen.
  • Anlage V: Hattest Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, musst Du diese, wie auch Deine damit zusammenhängenden Ausgaben, hier eintragen. 
  • Anlage V-FeWo und V-Sonstige: NEU seit dem Steuerjahr 2023. In die Anlage V-FeWo gehören Angaben, wenn Du eine Ferienwohnung vermietest oder zum Beispiel Deine Wohnung kurzfristig über Airbnb anbietest. Die Anlage V-Sonstige bleibt etwa Beteiligungen an Grundstücken vorbehalten.  
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Wie der Name schon sagt, geht es um die Vorsorgeaufwendungen. Rentenbeiträge, Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse, andere Ver­si­che­rungen und mehr. Details dazu findest Du im Ratgeber Vorsorgeaufwendungen.
  • Anlage WA-ESt: Eher selten auszufüllen, handelt es sich doch um Angaben und Anträge mit Auslandsbezug.

Das wäre also geschafft, solange Du nicht auch noch selbstständig oder unternehmerisch tätig warst. In diesen Fällen gibt es noch die Anlagen G (Gewerbe), S (selbständige Arbeit), L (Land- und Forstwirtschaft), 34b (Holznutzung), Corona-Hilfen und Zinschranke (sehr hohe Zinsaufwendungen).

Hast Du alles ausgefüllt, folgen das Prüfen und die Berechnung der Steuer. Oft passiert es dann, dass Dich Elster auf Fehler hinweist. Wenn Du diese nicht behebst, kannst Du die Steu­er­er­klä­rung nicht abschicken. Arbeite die Fehlermeldungen deshalb nacheinander ab. 

Im letzten Schritt übermittelst Du die Erklärung online direkt in Elster. Sie gilt als abgegeben, sobald Du diese verschickt hast. Du bekommst eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung samt Datum und Uhrzeit. 

Steuersoftware meist besser als Elster

„Mein Elster“ ist, wie eben beschrieben, für Laien mitunter schwierig. Die komplizierte Sprache, Steuerfachbegriffe, Gesetzes-Paragrafen und der große Umfang dürften viele aus der Bahn werfen. Deshalb raten wir den meisten zum Kauf einer Steuersoftware oder App. Diese sind in der Regel deutlich komfortabler und besser ausgestattet als Elster. Für rund 20 bis 60 Euro pro Jahr gibt es aktuelle Steuerprogramme und Apps, um die Steu­er­er­klä­rung am PC oder Smartphone zu erstellen.

Die fertige Erklärung wird – über eine Elster-Schnittstelle – elektronisch direkt ans Finanzamt übermittelt. Vorteil ist, dass auch Laien sehr gut mit einer Steuersoftware und einer App zurechtkommen. Schließlich bieten die Programme konkrete Ausfüllhilfen. Idealerweise baut sich die Steu­er­er­klä­rung nach Deinen Eingaben im Hintergrund selbst auf. Du musst also nicht wissen, in welche Zeile welche Angabe gehört.

Zusammengefasst bietet Dir eine Steu­er­er­klä­rung mit Software oder App folgende weitere Vorteile:

  • Im Gegensatz zu den kostenlosen Angeboten des Fiskus bietet Dir diese zahlreiche Tipps, um Steuern zu sparen.
  • Du kannst Vorjahresdaten aus Deiner letzten Steu­er­er­klä­rung übernehmen und sparst so Zeit. Das geht immerhin auch mit Elster.
  • Plausibilitätsprüfungen verhindern falsche Eingaben.
  • Berechnungen geben Anhaltspunkte für finanzielle Auswirkungen.
  • Ein sogenannter Bescheidprüfer ermittelt Abweichungen zwischen den Angaben in der Erklärung und den tatsächlich anerkannten Positionen und Werten im Steuerbescheid.

Elster selbst bietet also nur einen kleinen Teil dieser Funktionen. Die aktuell empfehlenswerten käuflichen Steuerprogramme und Apps für einfache und komplexere Fälle erläutern wir im Ratgeber Steuersoftware.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

  • Wir empfehlen als Steuerprogramm für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.

  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an.

 Zum Ratgeber

Vier von fünf Erklärungen per Elster werden über kommerzielle Steuerprogramme erstellt. Dazu zählen neben der Steuersoftware für Selbsterklärer – also Steuerzahlende, die ihre eigene Erklärung erstellen – auch professionelle Lösungen, beispielsweise von Datev und anderen Anbietern, die sich auf die steuerberatenden Berufe spezialisiert haben.

Mit der App MeinElster+ Belege hochladen

Seit Februar 2023 gibt es die neue App „Mein Elster+“. Sie ist für iPhones und Android-Smartphones in den jeweiligen Stores kostenlos erhältlich. Die App schließt eine Lücke, vor der Du möglicherweise bei der Nutzung von Elster gestanden hast. Denn bisher konntest Du zwar Deine Belege auch schon zu „Mein Elster“ hochladen (Upload). Doch wenn Du etwa eine Handwerkerrechnung nur auf Papier hattest, musstest Du diese vorher erst noch einscannen.

MeinElster+ macht das leichter: Einfach die Rechnung oder Bescheinigung in der App fotografieren und dann hochladen. Du kannst die Belege in Kategorien ablegen, ein Software soll die wichtigsten Daten auslesen.

Um die App nutzen zu können, musst Du sie zuerst herunterladen und dann mit Deinem Elster-Konto koppeln. Zu diesem Zweck meldest Du Dich wie gewohnt in Deinem Elster-Konto an. Gehe dann zu „Mein Benutzer­konto“ und klicke danach auf „Mein Elster+ koppeln“. Dann wird ein QR-Code erzeugt. Scanne diesen mit dem Smartphone. Danach ist die App mit Deinem Elster-Konto verknüpft.

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Was kann Elster besser als früher?

Bereits seit 1999 sind elektronische Steu­er­er­klä­rungen möglich. Im Jahr 2020 wurden über die elektronischen Schnittstellen der Finanzverwaltung rund 28,2 Millionen Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rungen eingereicht. Damit werden die meisten Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt – nicht zuletzt aufgrund der intensiven Hilfe durch Steuerberaterinnen und SteuerberaterLohn­steu­er­hil­fe­ver­eine oder mittels Steuersoftware und Steuer-Apps, die von vielen genutzt werden.

Ende Juli 2017 ging die neue Internetseite von Elster online. Sie ist dadurch ein ganzes Stück benutzerfreundlicher geworden. Bis dahin gab es neben elster.de das Elster-Online-Portal elsteronline.de. 2017 wurden beide Websites endlich zu einer zentralen Anlaufstelle unter www.elster.de vereint, die sich nun als Online-Finanzamt versteht.

Ein integriertes Portal - Die Funktionen des bisherigen Elster-Online-Portals sind jetzt unter „Mein Elster“ zusammengefasst. Wer dafür bereits registriert war, konnte sich weiterhin mit seinen alten Daten einloggen und die bisher genutzten Dienste weiternutzen.

Steu­er­er­klä­rung auf Tablet - Am augenfälligsten ist das modernere, übersichtlichere Design des Portals. Neu ist, dass Du die Zertifikatsdatei auf Dein Tablet und Smartphone übertragen und „Mein Elster“ so auch mobil nutzen kannst. Am einfachsten geht das über die neue ElsterSecure-App. Die bisherige ElsterSmart-App läuft 2023 aus. Mit der Zertifikatsdatei auf Deinem mobilen Gerät oder der ElsterSecure-App kannst Du die Steu­er­er­klä­rung auch unterwegs bearbeiten.

Personalisierte Startseite - Wenn Du Elster nutzt, kannst Du eine individuelle Startseite erstellen, in der Du die benötigten Formulare und Funktionen viel leichter als bisher findest. Die bisher genutzten sind dort aufgelistet. Dafür musst Du Deine passende Benutzergruppe, zum Beispiel als Arbeitnehmer „Privatpersonen“, auswählen. Andere Benutzergruppen sind beispielsweise Unternehmer, Arbeitgeber oder Vereine.

Mails im Postfach bleiben erhalten - Nach dem Login bekommst Du auf Deiner personalisierten Startseite zudem auf einen Blick alle wichtigen Informationen zu Deinem Benutzerkonto und den vom Finanzamt empfangenen Mails. Die Nachrichten bleiben im Postfacharchiv und werden nicht mehr automatisch gelöscht.

Achtung: Das soll sich allerdings ändern. Denn ab dem 18. September 2023 beginnt Elster damit, einige Nachrichten im Postfach nach einem Jahr zu löschen. Dauerhaft erhalten bleiben dann nur noch „wichtige Nachrichten“, die Du auch später noch brauchen könntest. Dazu zählen unter anderem Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und Bescheiddaten.
Alle anderen Nachrichten wie Mitteilungen zu Statusübergängen von Berechtigungen und Vollmachten und Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails werden nach einem Jahr automatisch gelöscht. 
Tipp: Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, lade alle oder nur die von einer Löschung bedrohten Nachrichten auf Deinen Computer herunter. Am besten natürlich bis zum 17. September 2023.

Bessere Suche - Um das richtige Formular zu finden und zu verwenden, kannst Du jetzt Schlagwörter in einer Suchmaske eingeben.

Hilfetexte einfacher - Auch beim Ausfüllen der Steu­er­er­klä­rung gibt es einige Verbesserungen. Viele setzen im Formular an einer Stelle einen Haken und wissen nicht, was sich hinter einem Fachbegriff verbirgt. Die Finanzverwaltung hat daher die Erläuterungstexte etwas kürzer und verständlicher formuliert – etwas weniger Amtsdeutsch.

Fehlerhinweise früher - Ein großes Ärgernis war bislang, dass Elster-Formular erst kurz vor der Übermittlung der Steu­er­er­klä­rung mit einer Liste über Fehler an den unterschiedlichsten Stellen in den Formularen informiert hat. Oft musstest Du Dich zeitaufwendig in die vermeintlich bereits abgearbeitete Steuerproblematik wieder hineindenken. Das Korrigieren soll nun weniger mühselig ausfallen, weil das Programm jetzt möglichst frühzeitig während der Bearbeitung auf falsche Angaben aufmerksam macht.

Berechnung - Nützlich ist zudem die neue automatische Summenberechnung. Positionen, die über mehrere Zeilen im Formular gehen, addiert das Programm. Dadurch behältst Du besser den Überblick.

Recherche nach Software - Falls Du Dich in einem ersten Schritt informieren möchtest, welche kommerzielle Steuersoftware für Dich infrage kommen, kannst Du über Elster suchen. Wähle zunächst Dein Betriebssystem aus (Windows, Linux, Mac OS, iOS oder Android). Dann lege fest, welche Formulare Du benötigst (zum Beispiel Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung und Anlage EÜR). Nach Deiner Auswahl bekommst Du eine Trefferliste – aufgeteilt nach kostenlosen und kostenpflichtigen Steuerprogrammen beziehungsweise deren Anbietern. Zumindest für die erste Vorauswahl kann das hilfreich sein.

     

Unser Podcast zum Thema

Welche Funktionen hat Elster noch?

Im Portal gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Steuerarten, Erklärungen, Anmeldungen, Anträge sowie Bescheide. Das System wird immer weiter ausgebaut.

Für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die Übermittlung über Elster Pflicht. Grundsätzlich müssen Selbstständige und Gewerbetreibende ihre Erklärungen auf elektronischem Weg ans Finanzamt übermitteln. Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Pensionäre hingegen sind frei in ihrer Entscheidung. Sie dürfen grundsätzlich auch die Papierformulare ausfüllen und abgeben.

In Elster kannst Du Steueranmeldungen (zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung) online abgeben, die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung komplett elektronisch erstellen und übermitteln sowie im Jahr 2022 (und wenn Du spät dran auch danach) die Grund­steu­er­er­klä­rung machen.

Als registrierter Nutzer kannst Du über Elster auch Einspruch gegen einen Bescheid einlegen. Das Formular „Einspruch“ findest Du unter dem Punkt „Meine Formulare“. Für die Begründung hast Du allerdings nur wenig Platz. Per Klick kannst Du dort auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Achtung: Letzteres solltest Du Dir jedoch gut überlegen. Besteht das Risiko, dass Du möglicherweise doch nicht Recht bekommst und Steuern nachzahlen musst, kann es passieren, dass Du zusätzlich auch noch Zinsen bezahlen musst.

Über Elster kannst Du keine Klage vor einem Finanzgericht einlegen. Das persönliche elektronische Zertifikat genügt dafür nicht, hat das Finanzgericht Münster entschieden (Urteil vom 26. April 2017, Az. 7 K 2792/14 AO). Für eine elektronische Klageerhebung benötigst Du eine qualifizierte Signatur, alternativ kannst Du die auf Papier unterschriebene Klage einreichen.

Auch eine Fristverlängerung ist über Elster möglich.

Mittlerweile lassen sich sogar die Erbschafts­steuererklärung und Schenkungssteuererklärung mit Elster anfertigen und abschicken. 

Du kannst in Elster unter anderem auch folgende Anträge elektronisch stellen: 

Fun fact: In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen kannst Du neben einigen anderen Anmeldungen auch Deinen Hund über Elster an- und abmelden. 

Anleitung für das alte Elster-Formular

Wenn Du nur das Programm Elster-Formular herunterladen möchtest, dann kannst Du dies direkt unter diesen Link tun. Du musst lediglich den Lizenzvertrag akzeptieren. Und kannst es danach auf Deinem Computer installieren. Achtung: Elster-Formular kannst Du nur für länger zurückliegende Steuerjahre verwenden. Ab dem Steuerjahr 2020 gibt es das Programm nicht mehr. Zudem hat die Finanzverwaltung angekündigt, Elster-Formular endgültig im April 2024 abzuschalten.

Nach der Programminstallation startest Du Elster-Formular mit einem Doppelklick auf das Symbol auf dem Desktop. Bist Du angestellt oder schon in Rente, wählst Du „Privatperson“ aus und legst eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung an. Auf dem Bildschirm erscheint das jeweils ausgewählte Steuerformular. Daneben gibt es Erläuterungen. Du kannst Zeile für Zeile Deine Daten ins Formular eintragen und auch leicht korrigieren. Am besten ist es, wenn Du gleich zu Beginn das Formular auf Deiner Festplatte speicherst und während des Ausfüllens immer wieder zwischenspeicherst.

Über das Menü „Plausibilitätsprüfung“ kannst Du jederzeit kontrollieren, ob Angaben fehlen oder möglicherweise keinen Sinn ergeben. Angaben in Rot gekennzeichneten Felder musst Du zwingend korrigieren. Andernfalls kannst Du die Erklärung nicht abgeben. Bei grün markierten Feldern solltest Du die entsprechenden „Fehler/Hinweise“ lesen und gegebenenfalls Deine Eingaben anpassen.

Hast Du alle benötigten Anlagen passend ausgefüllt, kannst Du Deine Erklärung abgeben. Dazu gehst Du auf das Menü „Datenübermittlung“. Gib Deine E-Mail-Adresse an.

Ein Vorteil vom Elster-Formular ist, dass Du Dir den Bescheid elektronisch rückübermitteln lassen kannst. Etwaige Abweichungen zwischen Deinen Angaben und den genehmigten Abzugspositionen lassen sich so leichter erkennen.

Außerdem kannst Du Deinen elektronischen Bescheid über das Elster-Formular abholen. Rechtsverbindlich ist jedoch bislang nur der Steuerbescheid, den Du per Post erhältst.

Ganz ohne Papier geht es bei diesem Verfahren jedoch nicht. Du musst eine komprimierte Steu­er­er­klä­rung, die eine Telenummer enthält, ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken. Du kannst dann auch gleich Belege mit abgeben, wenn dies erforderlich sein sollte.

Das Programm bietet außerdem an, ein dazu passendes Begleitschreiben auszudrucken. Das ist aber nicht zwingend. Belege musst Du bei einer elektronischen Erklärung zunächst nicht ans Finanzamt schicken. Falls Dein Finanzamt welche sehen möchte, bekommst Du eine entsprechende Nachricht.

Du hast die Möglichkeit, das Elster-Formular ohne Authentifizierung zu nutzen. Du kannst aber auch die Option wählen, die Erklärung authentifiziert zu übermitteln. Authentifizierung bedeutet, dass das Finanzamt erkennen kann, dass Du zur Abgabe der Steu­er­er­klä­rung berechtigt bist. Dieses Verfahren ersetzt die eigenhändige Unterschrift.

Tipp: Du kannst statt der Formular-Ansicht den Interview-Modus wählen, wenn Du mehr Unterstützung beim Ausfüllen benötigst. Mit „Weiter“ und „Überspringen“ navigierst Du.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was brauche ich für die Anmeldung bei Elster?

Was ist bei Elster die Zertifikatsdatei?

Was sind die Vorteile von Elster?

Was sind die Nachteile von Elster?

Was kann ich mit Elster machen?

Wie mache ich die Steu­er­er­klä­rung mit Elster?

Was ist die Alternative zu Elster?

Was ist Elster-Formular?

Autoren
Udo Reuß

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