Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu diesem Sachverhalt.
Ich erfülle leider nicht die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)...
Für private Renten- und Lebensversicherungen (abgeschlossen vor 2005 und komplett steuerfrei) würden damit Beiträge für die Krankenversicherung anfallen.
Meine Frage richtet sich nun zum "zeitlichen Ablauf".
Werden auch Einmal-Auszahlungen von steuerfreien privaten Renten- und Lebensversicherungen (weit) vor dem Rentenantritt für Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter herangezogen?
Oder gilt das "nur" für Auszahlungen solcher Versicherungen nach dem Rentenantritt?
Vereinfachtes Bsp.:
- Dezember 2026: Auszahlung Versicherung 1 mit 40.000 Euro
- Dezember 2027: Auszahlung Versicherung 2 mit 60.000 Euro
- Dezember 2028: regulärer Renteneintritt mit 67 Jahren
Ich vermute und hoffe, dass Auszahlungen vor dem Rentenantritt keine Auswirkung haben dürften.
Denn das Kapital kann ja in der Zeit komplett aufgebraucht sein, z.B. zum Finanzieren einer Immobile, Weltreise, Schenkung usw...
Falls meine Vermutung falsch ist, könnte sich eine rechtzeitige Kündigung (mit Verlusten) der Policen durchaus lohnen.
Wie ist die (aktuelle) Regelung?
Wenn die Zeit vor dem Rentenantritt relevant ist: wie weit wird zurückgeschaut?
Vielen Dank!
Freiwillig gesetzlich versichert als Rentner
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Alex2026 -
18. Februar 2026 um 09:13 -
Unerledigt
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Kater.Ka
18. Februar 2026 um 11:36 Hat das Thema freigeschaltet. -
Leider wird sich Deine Krankenversicherung zeitnah nach Auszahlung melden. Solange Du über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, werden aber keine Beiträge auf die Auszahlungen fällig,
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Vielen Dank für die Info!
Es ist aber etwas komplizierter
Und die Frage richtet sich auf das Renteneintrittsalter.
Bin nicht mehr erwerbstätig, familienversichert über meine Frau...und lebe von meinen Ersparnissen.
Die beiden Versicherungen dürften laut Spitzenverband der GKV keinerlei Auswirkungen auf die Familienversicherung haben, da einmalige Kapitalleistungen nicht zum regelmäßigem Einkommen zählen.
Mit der Fälligkeit einer Riester-Rente zum Rentenbeginn mit 67 wird die Familienversicherung aber enden, und ich muss mich freiwillig krankenversichern.
Frage: Sind die beiden Zahlungen der Versicherungen aus 2026 und 2027 in irgend einer Form für die Krankenkasse relevant, wenn ich 2028 mit 67 in Rente gehe? -
Vielleicht muss ich mich selbst berichtigen. Handelt es sich um eine BAV oder aus verbeitragten und Nettogehalt bezahlte Versicherungen?
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Das Ganze hat mit dem Renteneintritt erstmal nix nichts zu tun. Als freiwilliges Mitglied der GKV zahlst Du abhängig von Deinem Gesamteinkommen Beiträge zur GKV. Und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 69.750€ pro Jahr).
Das ärgerliche ist auch, dass die GKV die Einmalzahlung aus einer Lebensversicherung auf 10 Jahre (120 Monate) hochrechnet. Also selbst wenn Du das Geld aus der Lebensversicherung noch im gleichen Jahr komplett ausgibst, werden 10 Jahre GKV-Beiträge fällig.
Hier ein paar weitere Informationen:
https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge…%C3%A4llig-wird
Ich würde da mal mit einem Steuerberater sprechen, welche Möglichkeiten sich bieten. -
Es sind rein private Versicherungen mit Kapitalwahlrecht, abgeschlossen vor 2005
Nochmal in kurz:
- bin familienversichert
- muss mich 2028 zum Renteneintritt mit 67 freiwillig krankenversichern (wegen einer fälligen Riester-Renter)
Sind die beiden Auszahlungen in 2026 & 2027 der rein privaten Versicherungen für eine Krankenversicherung ab 2028 als Rentner relevant? -
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Es sind rein private Versicherungen mit Kapitalwahlrecht, abgeschlossen vor 2005
Nochmal in kurz:
- bin familienversichert
- muss mich 2028 zum Renteneintritt mit 67 freiwillig krankenversichern (wegen einer fälligen Riester-Renter)
Sind die beiden Auszahlungen in 2026 & 2027 der rein privaten Versicherungen für eine Krankenversicherung ab 2028 als Rentner relevant?Hallo.
Gibt es die Möglichkeit eine (kleine) versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen? Dann wären die ganzen "privaten" Zahlungen vorläufig beitragsfrei.
Wären die Voraussetzung für die KVdR halbwegs zeitnah nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt?
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Eine Riester-Rente kann man auch vorher kündigen, wenn die hier irgendetwas Unschönes auslöst.
Warum freiwilliges Mitglied? Nie eine PKV gehabt?
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Wären die Voraussetzung für die KVdR halbwegs zeitnah nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt?
Was könnte man denn in so einem Fall machen, habe da einen in der Familie, da fehlen 7 Monate

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Was könnte man denn in so einem Fall machen, habe da einen in der Familie, da fehlen 7 Monate

Geht das nicht: Einfach die GRV-Rente 7 oder 10 Monate später, also bis die Voraussetzungen erfüllt sind (nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze), zu beantragen?
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Das könnte man sicher machen, wenn man für diese 7 Monate noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein könnte. Der AG (ÖD) hat die Stelle nur schon wieder besetzt.
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Das könnte man sicher machen, wenn man für diese 7 Monate noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein könnte. Der AG (ÖD) hat die Stelle nur schon wieder besetzt.
Sozialversicherungspflichtig zu arbeiten geht doch in vielen Jobs, nicht nur im ÖD. Irgendwo eine Halbtagsstelle, oder so,....
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So einfach zaubert sich das bis Ende des Monats leider nicht aus dem Hut.
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ich habe mich im letzten Jahr aus ähnlichem Grund dazu entschieden, zwei PRV 6 Jahre vor Ablauf zu kündigen. Auch die vorzeitige Auszahlung (der sogenannte vorzeitige Abruf) hätte zur Verbeitragung in der Krankenversicherung als freiwillig Versicherter geführt.
Nur die vorzeitige Kündigung wird dann so betrachtet, als ob nur eine Beitragsrückzahung stattfindet.
Ein Verkauf der Police einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung wird hier bei Finanztip auch als Möglichkeit erwähnt. Ich hatte zwei Firmen dazu angeschrieben. Die eine, Winninger wollte nicht kaufen, die andere, Pro Life GmbH bot mir 85 % des Rückkaufwertes + das telefonische Versprechen nach Verkauf in Verhandlungen mit der Versicherung noch mehr rausholen zu wollen. Davon stand dann nichts im Kaufvertragsentwurf. War also nur leeres Gerede. Verkauf fällt damit flach.
Versuche beide Verträge zu kündigen und die Rückzahlung deutlich vor dem Ablaufdatum zu erzielen. Der Verlust der nicht garantierten Überschüsse sollte im Vergleich zur Summe der KV und PV Beiträge selbst ab Ende 2028 zu verschmerzen sein.
Eine vorherige Beitragsfreistellung sollte auch den Abzug vom Rückkaufswert, der durch die Versicherung bei Kündigung vorgenommen werden kann, verringern.
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Was könnte man denn in so einem Fall machen, habe da einen in der Familie, da fehlen 7 Monate

Zeit irgendwie überbrücken und Antrag später stellen, wenn das tragbar ist.
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Zeit irgendwie überbrücken und Antrag später stellen, wenn das tragbar ist.
Also einfach den Rentenantrag zurück ziehen und in ein paar Monaten erneut stellen?
Finanziell überbrückt bekommen wir das irgendwie, nur vermutlich nicht lückenlos in der Sozialversicherung und da weiß ich nicht so richtig wie das gehen kann, denn der freiwillige KV Beitrag, derzeit ist ja schon recht hoch.
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So einfach zaubert sich das bis Ende des Monats leider nicht aus dem Hut.
Notfalls kennt man jemand, der jemand kennt….
Wenn es lebenswichtig ist, stellt halt jemand den Mensch für 604 Euro im Monat ein…
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ich habe mich im letzten Jahr aus ähnlichem Grund dazu entschieden, zwei PRV 6 Jahre vor Ablauf zu kündigen. Auch die vorzeitige Auszahlung (der sogenannte vorzeitige Abruf) hätte zur Verbeitragung in der Krankenversicherung als freiwillig Versicherter geführt.
Nur die vorzeitige Kündigung wird dann so betrachtet, als ob nur eine Beitragsrückzahung stattfindet.
Ein Verkauf der Police einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung wird hier bei Finanztip auch als Möglichkeit erwähnt. Ich hatte zwei Firmen dazu angeschrieben. Die eine, Winninger wollte nicht kaufen, die andere, Pro Life GmbH bot mir 85 % des Rückkaufwertes + das telefonische Versprechen nach Verkauf in Verhandlungen mit der Versicherung noch mehr rausholen zu wollen. Davon stand dann nichts im Kaufvertragsentwurf. War also nur leeres Gerede. Verkauf fällt damit flach.
Versuche beide Verträge zu kündigen und die Rückzahlung deutlich vor dem Ablaufdatum zu erzielen. Der Verlust der nicht garantierten Überschüsse sollte im Vergleich zur Summe der KV und PV Beiträge selbst ab Ende 2028 zu verschmerzen sein.
Eine vorherige Beitragsfreistellung sollte auch den Abzug vom Rückkaufswert, der durch die Versicherung bei Kündigung vorgenommen werden kann, verringern.
Andreas21
Besten Dank für die ausführliche Antwort.
Das bestätigt mein Gefühl, sehr sensibel mit dem Thema umzugehen, denn die Beiträge können massiv sein.
Trotzdem kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass bei einer Aufnahme in eine freiwillige Krankenversicherung die Krankenkasse mehrere Jahre in die Vergangenheit blickt / blicken darf.
Und falls dem so ist, müsste doch klar geregelt sein, welcher Zeitraum relevant ist. Dazu konnte ich aber bisher nichts finden, und deshalb drehe ich die Runde hier
Vermutlich ist ein Termin bei einem Steuer- bzw. Vermögensberater keine schlechte Idee.
Es wäre doch äußerst bedauerlich, unnötig viel Geld vom hart erarbeiteten und gesparten Kapital aufgrund mangelnder Planung und fehlendem Wissens zu verlieren... -
Ich finde die Fragestellung äußerst spannend, weil sie mich perspektivisch auch betrifft, aber ich bin bis heute überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass Einmal-Zahlungen aus privaten LVs (keine BAV) x-Jahre VOR Rentenbeginn dann ab Rentenbeginn bei Status "privat freiwillig versichert" nachträglich KV-pflichtig werden. Das müsste dann doch auf alle sonstigen Einnahmen (Miete, Kapitalerträge etc.) vor Rentenbeginn auch zutreffen, oder versteh ich den Sachverhalt falsch?
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Das müsste dann doch auf alle sonstigen Einnahmen (Miete, Kapitalerträge etc.) vor Rentenbeginn auch zutreffen, oder versteh ich den Sachverhalt falsch?
Die sind nur im Jahr der Vereinnahmung beitragspflichtig. Die LV und RV wird aber auf die nächsten 10 Jahre gestreckt. Sonst wäre man im Auszahlungsjahr über der Maximalgrenze, und die KV bekommt weniger als bei einer Rentenzahlung.
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