Pflegeversicherung für Rentner Bis Sommer: Rentnerinnen zahlen niedrigeren Beitrag in die Pflegekasse

Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Bist Du Mitglied der Krankenversicherung der Rentner, werden Deine Pflegekassenbeiträge automatisch von Deiner Rente einbehalten. Du musst also nichts tun.
Wenn Du freiwillig gesetzlich versichert oder privat pflegeversichert bist, musst Du die Beiträge selbst an die zuständige Pflegeversicherung zahlen.
Zahlst Du einen Aufschlag für Kinderlose, obwohl Du Vater oder Mutter bist, reiche einen Nachweis Deiner Elternschaft schnellstmöglich nach.
Seit Januar 2025 gibt es mehr Leistungen aus der Pflegekasse für Bedürftige und ihre Angehörigen. Allerdings sind auch die Beiträge nochmal gestiegen. Für Rentner ist das eine besondere Belastung. Was die Änderungen für Dich als Rentner bedeuten, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Mit Januar 2025 sind die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse um 4,5 Prozent gestiegen. Bereits seit Januar 2024 gibt es mehr Geld, vor allem in der häuslichen und der ambulanten Pflege.
Die Änderungen, die 2025 wirksam werden, haben wir Dir in unserem Ratgeber zu Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zusammengefasst. Hier im Ratgeber findest Du einen Überblick über wichtige Neuerungen 2025:
Seit Januar 2025 gibt es aber nicht nur mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Auch die Beiträge in die soziale Pflegeversicherung sind gestiegen.
Bist Du Rentner, trifft Dich diese Erhöhung aber erst im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025. Bis dahin zahlst Du Deinen alten Beitragssatz weiter. Wie die Deutsche Rentenversicherung miteilt, werden alle Betroffenen automatisch mit ihrer Rentenanpassungsmitteilung informiert. Diese Post bekommst Du voraussichtlich im Juni oder im Juli 2025.
Kümmern musst Du Dich auch als Rentnerin nicht um einen geänderten Pflegeversicherungsbeitrag. Das Geld wird weiterhin von den Trägern der Rentenversicherung direkt an die Pflegeversicherung abgeführt.
Bereits seit dem 1. Juli 2023 zahlen Viele höhere Pflegebeiträge, auch Rentnerinnen und Rentner. Es gibt Neuregelungen, die diese Mehrbelastung teils abschwächen. Allerdings profitieren Seniorinnen kaum von diesen Änderungen.
Eine wichtige Entlastung jedoch wird beibehalten, die älteren Menschen zugutekommt: Der Kinderlosenzuschlag entfällt für alle, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Ansonsten zahlen diesen Zuschlag Rentner ohne Nachwuchs wie alle anderen Kinderlosen auch. Seit Juli 2023 sind es 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens – der Zuschlag wurde angehoben von zuvor 0,35 Prozent.
Auf die allgemeinen Beitragssätze wurden 2025 nochmal 0,2 Prozentpunkte aufgeschlagen. Diese Erhöhung wirkt sich bei Retnerinnen aber erst im zweiten Halbjahr 2025 aus. Zum 1. Juli 2025 bedeutet die Erhöhung daher folgende Beitragssätze für Dich als Rentnerin:
Der Anteil, den Arbeitgeber zahlen, beträgt die Hälfte des Grundbeitrags in Höhe von 3,6 Prozent, steigt also von 1,7 auf 1,8 Prozent. Für Dich als Rentner oder Rentnerin gilt diese Entlastung jedoch nicht. Denn Rentnerinnen tragen ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung allein. Während Angestellte von ihrem Arbeitgeber und Ruheständler von ihrem Träger der Beihilfe hälftig unterstützt werden. Ob das rechtmäßig ist, hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor einigen Jahren zu prüfen. Die Antwort: Ja – diese Ungleichbehandlung ist rechtmäßig, erklärten die Richter in ihrem Beschluss vom 7. Oktober 2008, Az: 1 BvR 2995/06 u.a., dass diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Auch von der Entlastung für Familien, die der Gesetzgeber 2023 eingeführt hat, profitieren Rentner selten. Eltern mehrerer Kinder werden nun stärker entlastet als zuvor. Das hatte der Gesetzgeber aufgrund einer Entscheidung des BVerfG umzusetzen (Beschluss vom 7. April 2022, Az. 1 BvL 3/18 u.a.). Kinderlose zahlen generell 0,6 Beitragssatzpunkte mehr als Eltern, ähnlich der bisherigen Regelung. Für kinderlose Mitglieder gilt daher seit 2025 ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 Prozent. Seit 2023 sinkt ab dem zweiten Kind der Beitrag um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind.
Doch auch wenn Du als Rentner zwei Kinder oder mehr hast: Diese Absenkung für weitere Kinder gibt es nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr. Im Durchschnitt bekommen Männer ihre Kinder mit Mitte 30, Frauen mit Anfang 30, zeigen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes Destatis und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung BiB. Viele Rentner sind daher von dieser Entlastung – faktisch – ausgeschlossen.
Die Beitragsabschläge auf den Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr zu beschränken folgt der Annahme des BVerfG in seiner Entscheidung, dass der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung in dieser Phase typischerweise am größten ist. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag und damit die Entlastung daher wieder. Eltern zahlen – unabhängig davon, ob als (Alters-) Rentenbeziehende oder nicht – generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Für Dich als Rentner bedeutet es aber eventuell eine faktische Mehrbelastung im Vergleich zur alten Regelung.
Tipp: Hast Du Kinder, die bei der Rente noch nicht berücksichtigt werden, solltest Du die entsprechenden Nachweise so bald wie möglich Deinem Rentenversicherungsträger vorlegen, der die Beiträge an die Pflegekasse abführt. Denn vom Zuschlag für Kinderlose befreit sind auch Rentnerinnen und Rentner frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis eingegangen ist.
Ein formloses Schreiben reicht aus, dazu kannst Du unser Musterschreiben verwenden. Du musst aber ein Dokument beilegen, das Deine Elterneigenschaft nachweist.
Klingt kompliziert? Rechnen wir das doch einfach mal gemeinsam aus:
Rentner Volker bekommt brutto 1.000 Euro Rente. Er zahlt einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent, dieser Beitrag hat sich 2025 nicht geändert. Rechengrundlage dafür: 1.000 Euro x 14,6 Prozent = 146 Euro. Davon zahlt Volker die eine Hälfte, die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung: 146 Euro / 2 = 73 Euro.
Da Volkers Krankenkasse einen Zusatzbetrag von zwei Prozent erhoben hat, beträgt der von ihm zu zahlende Zusatzbeitrag 20 Euro – also zwei Prozent von 1.000 Euro. Auch davon trägt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte: 20 Euro / 2 = 10 Euro. Volker übernimmt die andere Hälfte des Beitrages, zahlt also insgesamt 73 + 10 Euro = 83 Euro.
Volker muss zusätzlich auch in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen. Sein Beitrag in die Pflegekasse berechnet sich ab Juli 2025 wie folgt: 1.000 Euro x 3,6 Prozent = 36 Euro. Volker hat ein Kind, daher zahlt er den Pflegebeitrag ohne Zuschlag, also in Höhe von 3,6 Prozent. Den Pflegebeitrag muss er allerdings alleine tragen.
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Mitgliedschaft richtet sich nach Deinem Krankenversicherungsstatus: Als gesetzlich krankenversicherte Seniorin bist Du automatisch Mitglied in einer Pflegekasse.
Wenn Du die Krankenkasse wechselst, ändert sich auch Deine Pflegekasse, denn an jede gesetzliche Krankenkasse ist eine zugehörige Pflegekasse angeschlossen. Auch im Rentenalter kannst Du Dich noch für eine andere gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Worauf Du dabei achten solltest und welche Krankenkassen wir für besonders empfehlenswert halten, liest Du in unseren Ratgebern zum Krankenkassenvergleich und Wechsel der Krankenversicherung.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK. Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.
Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Krankenversicherung kannst Du hier nachlesen.
Wenn Du pflichtversichert bist, giltst Du als Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Das ist keine eigene Krankenkasse, sondern ein Status, der unter anderem zur Folge hat, dass Dein Rentenversicherungsträger die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung direkt von Deiner Rente abzieht und sie für Dich an die Pflegekasse einzahlt. Bist Du hingegen freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, musst Du Dich selbst um die Zahlung der Beiträge kümmern.
Privat krankenversicherte Seniorinnen und Senioren brauchen eine private Pflegepflichtversicherung. Den Beitrag musst Du als privat versicherter Rentner selbstständig an Deinen Versicherer zahlen. Damit sich Privatversicherte die Beiträge auch im Alter leisten können, hat der Gesetzgeber die Kosten nach einer Wartezeit von fünf Jahren im elften Sozialgesetzbuch (§ 110 SGB XI) begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 von bislang 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro monatlich gestiegen.
Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung bemisst sich der Beitrag für Privatversicherte nicht am Einkommen. Er richtet sich stattdessen nach dem Risiko, pflegebedürftig zu werden. Entscheidend dafür, wie viel Du zahlen musst, sind Dein Gesundheitszustand und Dein Alter bei Vertragsschluss.
Hat Dein privatversicherter Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen, ist der Beitrag für Euch beide zusammen bei 150 Prozent des gesetzlichen Höchstbeitrags gedeckelt. Dafür darf das Einkommen des Partners allerdings 556 Euro im Monat nicht übersteigen, wenn er oder sie einen Minijob hat. Einen Zuschlag für kinderlose Versicherte – wie im gesetzlichen System – gibt es für Privatversicherte nicht.
Wegen der Zusatzkosten durch die Covid-19-Pandemie hatte die private Pflegepflichtversicherung 2022 einen Beitragszuschlag verlangt. Dieser ist aber zum 1. Januar 2023 wieder entfallen.
Wer im Alter Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, muss auf seine gesetzliche Rente Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen außerdem noch Versorgungsbezüge, also zum Beispiel Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten oder Beamtenpensionen.
Beitragspflichtig sind darüber hinaus Einnahmen aus Arbeitseinkommen, also beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit, die nicht ohnehin sozialversicherungspflichtig ist. Andere Einkünfte wie private Renten oder Mieteinnahmen sind beitragsfrei.
Als freiwillig gesetzlich versicherte Seniorin oder versicherter Senior musst Du dagegen auf alle Einnahmen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, die Du für den Lebensunterhalt nutzen kannst. Das gilt, wenn Du zusätzlich zur Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen etwa Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung hast. Oder Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst Du nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 66.150 Euro im Jahr, das sind 5.512,50 Euro monatlich. Auf alle Einnahmen oberhalb dieser Grenze zahlst Du auch als Rentnerin keine Beiträge.
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