Pflegeversicherung für Rentner
Senioren zahlen volle Beiträge in die Pflegekasse ein

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Wer pflegebedürftig wird, muss oft zusätzliche finanzielle Belastungen verkraften. Die Pflegeversicherung soll Rentner vor diesem Risiko schützen. Sowohl die gesetzliche Pflegeversicherung als auch die private Pflegepflichtversicherung übernimmt dann einen Teil der Kosten der häuslichen oder stationären Pflege. Voraussetzung dafür ist, dass für sechs Monate oder länger ein erhöhter Bedarf an Pflege oder Hilfe im Haushalt besteht.
Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Mitgliedschaft richtet sich nach dem Krankenversicherungsstatus: Gesetzlich krankenversicherte Senioren sind in der Regel automatisch Mitglied in einer Pflegekasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Krankenversicherung der Rentner angehören oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Rentenversicherungsträger führt in beiden Fällen die Beiträge direkt an die Pflegekasse ab.
Privat krankenversicherte Senioren müssen dagegen einen privaten Pflegetarif abschließen. Damit sich Privatpatienten die Beiträge auch im Alter leisten können, hat der Staat die Prämie nach einer Wartezeit von fünf Jahren begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird zwischen Menschen mit Kindern und Kinderlosen unterschieden. Denn die heutigen Kinder müssen in Zukunft nicht nur für die Pflege ihrer eigenen Eltern, sondern zusätzlich auch für die immer größer werdende Gruppe der Kinderlosen aufkommen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte mit Kindern beträgt 3,05 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Für Versicherte, die keine Kinder haben oder hatten, wird ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 Prozent erhoben. Ihr Beitragssatz beträgt somit 3,4 Prozent.
Ganz aktuell: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Beitragssätze für die Pflegeversicherung geändert werden müssen. Künftig muss berücksichtigt werden, wie viele Kinder der oder die Versicherte hat. Bislang hängt die Höhe des Beitrags lediglich davon ab, ob jemand Kinder hat oder nicht. Das ist dem Gericht zufolge verfassungswidrig (Beschluss vom 7. April 2022, Az. 1 BvL 3/18 u.a.). Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Juli 2023 die Beitragssätze für die Pflegeversicherung neu festlegen und nach der Kinderzahl staffeln. Damit sollen laut Bundesverfassungsgericht Aufwand und Kosten ausgeglichen werden, die Eltern vieler Kinder haben.
Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung. Rentner müssen ihren Beitrag dagegen in voller Höhe allein zahlen – im Gegensatz zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, die zur Hälfte der Rentenversicherungsträger übernimmt. Auch wenn Senioren bereits Leistungen aus der Pflegekasse beziehen, müssen sie dennoch weiter Beiträge zur Pflegeversicherung entrichten. Wie alle anderen Pflegeversicherten zahlen auch kinderlose Rentner den Beitragszuschlag von 0,25 Prozent – mit einer Ausnahme: Die Zuschlagspflicht besteht nicht für Senioren, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind.
Tipp: Wer Kinder hat, die bei der Rente noch nicht berücksichtigt werden, sollte die entsprechenden Nachweise (zum Beispiel die Geburtsurkunde) so bald wie möglich beim Rentenversicherungsträger vorlegen, der die Beiträge an die Pflegekasse abführt. Denn vom Zuschlag für Kinderlose befreit sind Rentner frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis eingegangen ist.
Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung bemisst sich der Beitrag für Privatversicherte nicht am Einkommen. Er richtet sich stattdessen nach dem Risiko, pflegebedürftig zu werden. Entscheidend dafür, wie viel Du zahlen musst, sind Dein Gesundheitszustand und Dein Alter bei Vertragsschluss.
Die Versicherer können die Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung jedoch nicht beliebig festlegen und erhöhen. Für Bestandskunden schreibt der Gesetzgeber Höchstbeiträge vor, die sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren.
Wegen der Zusatzkosten durch die Covid-19-Pandemie verlangt die private Pflegepflichtversicherung 2022 einen Beitragszuschlag. Dieser Zuschlag soll ausschließlich im Jahr 2022 erhoben werden und liegt für Versicherte ohne Beihilfeanspruch bei 3,40 Euro im Monat. Beihilfeberechtigte müssen hingegen 7,30 Euro mehr im Monat zahlen. Das begründet der PKV-Verband damit, dass die Mehrheit der Empfänger von Pflegeleistungen in Beihilfe-Tarifen versichert ist.
Den Zuschlag zahlen alle beitragspflichtigen Versicherten, auch wenn ihr Versicherungsbeitrag eigentlich bereits den Höchstbeitrag erreicht hat. Ausgenommen sind lediglich beitragsfreie Kinder, Inhaber kleiner Anwartschaften und Menschen, die nach der Definition des Sozialgesetzbuchs hilfebedürftig sind.
Wer im Alter Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner ist, muss auf seine gesetzliche Rente Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen außerdem noch Versorgungsbezüge, also zum Beispiel Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossene Riester-Renten oder Beamtenpensionen. Beitragspflichtig sind darüber hinaus Einnahmen aus Arbeitseinkommen, also beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit, die nicht ohnehin schon sozialversicherungspflichtig ist. Andere Einkünfte wie private Renten oder Mieteinnahmen sind beitragsfrei.
Freiwillig gesetzlich versicherte Senioren müssen dagegen auf alle Einnahmen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, die sie für den Lebensunterhalt nutzen können. Neben Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen zählen dazu auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, Miete oder Pacht sowie Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen.
pflicht- versichert | freiwillig versichert | |||
---|---|---|---|---|
mit Kindern | kinderlos | mit Kindern | kinderlos | |
gesetzliche Rente | 3,05 % | 3,4 % | 3,05 % | 3,4 % |
Versorgungsbezüge | 3,05 % | 3,4 % | 3,05 % | 3,4 % |
Erwerbseinkommen | 3,05 % | 3,4 % | 3,05 % | 3,4 % |
Mieteinnahmen | - | - | 3,05 % | 3,4 % |
Zinsen, Dividenden u.ä. | - | - | 3,05 % | 3,4 % |
private Renten | - | - | 3,05 % | 3,4 % |
Quelle: GKV-Beitragssätze (Stand: November 2021)
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 58.050 Euro im Jahr (Stand: 2022) entrichtet werden. Auf alle Einnahmen oberhalb dieser Grenze zahlen auch Rentner keine Beiträge.