Wie soll ich Zinszahlung von auländischer Bank als Rentner ohne Steuererklärung versteuern?

  • Hallo

    Ich bräuchte mal eine Auskunft. Ich habe Anfang 2024 bei der CA Auto Bank in Spanien Geld angelegt und habe bisher 2 jährliche Zinszahlungen bekommen. Nun kam ein Brief von der Bank in dem steht: "Die CA Auto Bank S.p.A. führt keine Steuern auf ihren Zinsertrag ab. Allerdings haben wir die Pflicht, die zuständige Steuerbehörde über die Zinszahlung zu informieren. Diese leitet die Informationen über alle deutschen Einleger und deren Kapitalerträge an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern weiter. Bitte legen Sie diese Bescheinigung daher im Rahmen Ihrer Steuererklärung vor."

    Nun ist es aber so, dass ich Früh-Rentner bin und seitdem (seit etlichen Jahren) keine Steuererklärung mehr abgeben musste. Wie ist nun die richtige Vorgehensweise?

  • Hallo

    Ich bräuchte mal eine Auskunft. Ich habe Anfang 2024 bei der CA Auto Bank in Spanien Geld angelegt und habe bisher 2 jährliche Zinszahlungen bekommen. Nun kam ein Brief von der Bank in dem steht: "Die CA Auto Bank S.p.A. führt keine Steuern auf ihren Zinsertrag ab. Allerdings haben wir die Pflicht, die zuständige Steuerbehörde über die Zinszahlung zu informieren. Diese leitet die Informationen über alle deutschen Einleger und deren Kapitalerträge an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern weiter. Bitte legen Sie diese Bescheinigung daher im Rahmen Ihrer Steuererklärung vor."

    Nun ist es aber so, dass ich Früh-Rentner bin und seitdem (seit etlichen Jahren) keine Steuererklärung mehr abgeben musste. Wie ist nun die richtige Vorgehensweise?

    Wäre der Betrag mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten (1000€ allein, 2000€ verheiratet)? Dann muss man gar nichts machen.

    https://taxmain.de/sparerpauschbe…ading-anchor-17

  • Wenn du Anfang 2024 dort Geld angelegt hast, bist du doch für 2024 und nun auch 2025 zu einer Steuererklärung verpflichtet. Oder musst du nichts machen, insofern es unterhalb des Pauschbetrages ist?

    Letztendlich kennt das Finanzamt diese Zinsen nicht und könnte es als versuchte Steuerhinterziehung möglicherweise werten. Ich würde eine Steuererklärung abgeben und wenn es unterhalb des Pauschbetrags ist, musst du ja auch nichts nachzahlen. Somit wäre es zumindest den bürokratisch vollständigen Weg gegangen.

  • Ich hatte höflicher Wei gar nicht gefragt, wie viel Zinsen im gesamten Jahr überhaupt anfallen.
    Konkret geht es hier auch darum, ob es neben diesen Zinsen eine ausländischen Bank, auch andere Einnahmen aus Kapitalvermögen gibt.
    Wir wissen auch nicht, ob es 1000 oder 2000 € Freibetrag gibt.

  • Wäre der Betrag mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten (1000€ allein, 2000€ verheiratet)? Dann muss man gar nichts machen.

    https://taxmain.de/sparerpauschbe…ading-anchor-17

    Sparerpauschbetrag? Ist das der Freistellungsauftrag? Der war letztes Jahr vollständig ausgeschöpft von der inländischen Bank, ich bekam darüber eine Mitteilung von der Hausbank. Dieses Jahr wird er dann auch wieder voll ausgeschöpft werden da sich nichts ändert (Genossenschaftsanteile+Festgeldkonto).

  • Dank AIA erfährt die Finanzverwaltung früher oder später vom Konto und den Erträgen.

    Wenn man also keine unangenehme Post will, so sollte man diese Erträge entsprechend deklarieren.

    Und das geht nun mal schlecht formlos -> daher Steuererklärung.

  • Wenn du Anfang 2024 dort Geld angelegt hast, bist du doch für 2024 und nun auch 2025 zu einer Steuererklärung verpflichtet. Oder musst du nichts machen, insofern es unterhalb des Pauschbetrages ist?

    Letztendlich kennt das Finanzamt diese Zinsen nicht und könnte es als versuchte Steuerhinterziehung möglicherweise werten. Ich würde eine Steuererklärung abgeben und wenn es unterhalb des Pauschbetrags ist, musst du ja auch nichts nachzahlen. Somit wäre es zumindest den bürokratisch vollständigen Weg gegangen.

    Die Zinszahlungen waren jeweils 2100,00 Euro jährlich. Kann ich einfach eine Steuererklärung von mir aus per Elster abgeben, oder muss ich mich dazu erst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen?

    Was ich mich Frage, wenn das Bundeszentralamt für Steuern von der ausländischen Bank automatisch informiert wird, dann müssten die ja seit 2024 Bescheid wissen. Setzen die sich dann nicht automatisch mit mir oder dem Zuständigen lokalen Finanzamt in Verbindung... und das dann mit mir?

  • Die Zinszahlungen waren jeweils 2100,00 Euro jährlich. Kann ich einfach eine Steuererklärung von mir aus per Elster abgeben, oder muss ich mich dazu erst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen?

    Einfach per ELSTER abgeben. Sollte dem FA etwas unklar sein, wird es auf dich zukommen.

    Was ich mich Frage, wenn das Bundeszentralamt für Steuern von der ausländischen Bank automatisch informiert wird, dann müssten die ja seit 2024 Bescheid wissen. Setzen die sich dann nicht automatisch mit mir oder dem Zuständigen lokalen Finanzamt in Verbindung... und das dann mit mir?

    Die Frist zur Abgabe für der Steuerjahr 2024 ist noch nicht verstrichen, wenn eine Abgabepflicht herrscht und ein Steuerberater diese abgibt.

    Daher gäbe es für dein Finanzamt noch keinen Grund, diesbezüglich bei dir nachzufragen. Du kannst dir aber sicher sein, dass dies passieren wird, wenn du keine Steuererklärung abgibst.

  • Die Zinszahlungen waren jeweils 2100,00 Euro jährlich. Kann ich einfach eine Steuererklärung von mir aus per Elster abgeben, oder muss ich mich dazu erst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen?

    Was ich mich Frage, wenn das Bundeszentralamt für Steuern von der ausländischen Bank automatisch informiert wird, dann müssten die ja seit 2024 Bescheid wissen. Setzen die sich dann nicht automatisch mit mir oder dem Zuständigen lokalen Finanzamt in Verbindung... und das dann mit mir?

    Soweit ich das weiß, bist du dazu verpflichtet diese Kapitaleinkünfte zu melden - unabhängig davon ob das Bundeszentralamt informiert wird oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Finanzamtes dir das goldene Teller zu servieren, sondern du als Anleger bist dazu verpflichtet. Du hast dich letztendlich für die Ausländische Bank (aufgrund besserer Zinsen?) entschieden, wohlwissend, dass du die Steuern manuell abführen musst.

    Sie setzen sich mit dir in Verbindung, wenn du deiner Steuerpflicht nicht nachkommst und sie den Verdacht der Steuerhinterziehung haben :thumbup:

    Steuererklärung kannst du per Elster der mithilfe einer Steuersoftware machen.

    Zu beachten: Wenn du die Steuererklärung machst, reicht es glaube ich nicht, dass du nur die Kapitaleinkünfte angibst, sondern du musst es vollständig, also alles, angeben.

    Und als Rentner kannst du die Günstigerprüfung beantragen, sodass du ggfs. gar keine 25% KapSt zahlst, sondern die Zinsen mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden, was geringer sein kann. Wenn du es beantragst, prüft das Finanzamt für dich und nimmt die für dich bessere Variante. Allerdings - du musst den Haken bei der "Günstigerprüfung" setzen, ansonsten nehmen sie nur die Variante mit der Kapitalertragssteuer.


    EDIT: Du hast meines Wissens nach 4 Jahre Zeit um die Steuererklärung abzugeben, aber aufgrund dessen dass du verpflichtet warst/bist, musst du mit Versäumniszuschlägen rechnen.

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