Dem gerichtlich bestellten Betreuer bietet sich die Möglichkeit des Kontowechsels an.
Spricht etwas dagegen?
Dem gerichtlich bestellten Betreuer bietet sich die Möglichkeit des Kontowechsels an.
Spricht etwas dagegen?
Genau das habe ich schon getan, schriftlich (noch keine Antwort) und per email (eine offenbar KI-generierte Antwort). Daher muss ich wohl einen Schritt weiter gehen.
Die Postbank ist auch zu dämlich, den Bestand von vier Konten eines Erbfalls mit zwei Erben an einen davon zu überweisen. Alle Formulare in der Filiale zweimal ausgefüllt, trotzdem angeblich nie angekommen.
In Endeffekt half nur eine anwaltliche Klage mit Fristsetzung und Schadensersatzforderung gegen die Deutsche Bank als Eigentümerin.
Von daher: Konto wechseln, solange die betreute Person noch lebt.
Ich hatte den gleichen Fall und ich wollte nur ein Online-Banking für den Kontoinhaber einrichten ohne Überweisungmöglichkeit - also ein reines "Gucken", absolut ungefährlich für die Bank. Zitat
Die Banken kennen nur Vollmacht, ja oder nein. Reine „Gucken“ ist häufig EDV technisch nicht vorgesehen.
Ich hatte den gleichen Fall und ich wollte nur ein Online-Banking für den Kontoinhaber einrichten ohne Überweisungmöglichkeit - also ein reines "Gucken", absolut ungefährlich für die Bank. Zitat
Die Banken kennen nur Vollmacht, ja oder nein. Reine „Gucken“ ist häufig EDV technisch nicht vorgesehen.
Bei der Commerzbank geht es tatsächlich nicht (das musste ich inzwischen auch erfahren), weil das Photo-Tan Gerät zum Kontologin notwendig ist und dieses zeitgleich die Legitimation für die Online-Überweisung war (Push-Tan App ebenso).
Bei einer anderen Bank war das in der Vergangenheit kein Problem - Sparkassenverband.
Witzigerweise war meine Idee, das man das Überweisungslimit dann einfach auf 1,- EUR festleg - somit hätte man ja quasi einfach ein "Guck-Konto". Problem ist aber, dass man mit Photo-Tan Gerät (oder Push-Tan) das eigene Limit jederzeit auf 25k hoch setzen kann. Das ist also keine Sicherheitshürde mehr und die Bank kann das Online-Limit auch nicht fest ändern. Früher war das anders. Diese Option ist mehr ein Relikt aus der Vergangenheit.
Dass die immer komplexere EDV immer weniger Spielraum lässt, ist eigentlich ein einziges Armutszeugnis.
Als Firmenkonto ist das übrigens kein Problem. Die Commerzbank bietet da das Vier-Augen-Prinzip an. Dort können dann untergeordnete Personen einen Login bekommen. Die können zwar eine Überweisung ausführen, aber diese muss dann von einer zweiten Person freigegeben werden. Es geht EDV seitig also, ist nur nicht gewollt.
Bei der Commerzbank geht es tatsächlich nicht (das musste ich inzwischen auch erfahren), weil das Photo-Tan Gerät zum Kontologin notwendig ist und dieses zeitgleich die Legitimation für die Online-Überweisung war (Push-Tan App ebenso).
Es gibt natürlich eine einfache Möglichkeit.
Du musst selbst ein Konto bei der Commerzbank haben, dann kann das andere Konto problemlos zu deinem dazu geschaltet werden.
Dem gerichtlich bestellten Betreuer bietet sich die Möglichkeit des Kontowechsels an.
Spricht etwas dagegen?
Nein, definitiv nicht. Wie soll ich das allerdings machen, wenn ich keinen Zugriff auf das Konto bekomme?
Die beste Möglichkeit wurde schon aufgezeigt. Ein Minikonto eröffnen und mit den online Zugang die Konten (Depots) von anderen mitverwalten. Das funktioniert gut und wird von vielen Banken unterstützt bzw. nicht behindert. Bei wollen ja auch keinen Kontowechsel riskieren.
Es gibt natürlich eine einfache Möglichkeit.
Du musst selbst ein Konto bei der Commerzbank haben, dann kann das andere Konto problemlos zu deinem dazu geschaltet werden.
Das ist richtig, aber ich habe kein Konto bei der ComBa und würde auch keins einrichten, da es darum ging, dass der Kontoinhaber selber nur auf sein Konto gucken kann (kein Vertrauen in Online-Banking, alte Schule halt ;-)).
Aber ja, es wäre ein Umweg und meine Login Daten hätte ich dann weitergeben können (natürlich offiziell nicht ;-)).
Nein, definitiv nicht. Wie soll ich das allerdings machen, wenn ich keinen Zugriff auf das Konto bekomme?
Sind Sie sicher, rechtlicher Betreuer gem. Paragraph 1814 BGB zu sein?
Ist dies der Fall und der Wirkungskreis umfasst die Vermögenssorge, dann sind Eröffnung einer geeigneten Bankverbindung und Kündigung der bisherigen damit möglich.
Die beste Möglichkeit wurde schon aufgezeigt. Ein Minikonto eröffnen und mit den online Zugang die Konten (Depots) von anderen mitverwalten. Das funktioniert gut und wird von vielen Banken unterstützt bzw. nicht behindert. Bei wollen ja auch keinen Kontowechsel riskieren.
Bei der Postbank ein Konto eröffnen, nach meinen Erfahrungen?
Sind Sie sicher, rechtlicher Betreuer gem. Paragraph 1814 BGB zu sein?
Ist dies der Fall und der Wirkungskreis umfasst die Vermögenssorge, dann sind Eröffnung einer geeigneten Bankverbindung und Kündigung der bisherigen damit möglich.
Ganz sicher. Mir wurde das vom zuständigen Gericht bestätigt. Darum wundert es mich auch, dass die Postbank diese Vollmacht nicht hinterlegt.
Bei der Postbank ein Konto eröffnen, nach meinen Erfahrungen?
Als ultima ratio![]()
Nein, definitiv nicht. Wie soll ich das allerdings machen, wenn ich keinen Zugriff auf das Konto bekomme?
Den Kontowechsel startest du doch vom neuen Geldinstitut aus. Wenn die sich mit der bestehenden Vollmacht arrangieren können, kann sich die Postbank eigentlich nicht mehr dagegen sperren.
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