Umgang mit meiner bAV

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier, aber schon seit einiger Zeit stiller Mitleser. Nun brauche ich aber doch mal eure Unterstützung und Meinung - zu meiner bAV. Hier kommt also mal wieder ein "Lohnt sich meine bAV?"-Post und vermutlich kenne ich die Antwort auch schon.

    Ich bin seit einigen Jahren ETF-Sparer, ein All World ETF, nichts kompliziertes. Meine bAV habe ich bisher immer als Sicherheitsbaustein gesehen. Mittlerweile finde ich, dass mir die GRV als Sicherheitsbaustein genügt. Nach meiner aktuellen Standmitteilung war ich etwas schockiert, Näheres weiter unten.

    Zu mir:
    -Jahrgang 1990
    -verheiratet, die Altersvorsorge regelt aber jeder für sich separat
    -wohnhaft in Hamburg
    -Einkommen knapp unterhalb der KV-Beitragsbemessungsgrenze

    Zu meiner bAV:

    Vertrag A

    Es handelt sich um die VarioInvest Rente der ZURICH. Die bAV hat einige AG-Wechsel überlebt. Ich habe sie zum 01.09.2017 abgeschlossen (Direktversicherung, Entgeltumwandlung), damals noch mit 0% AG-Zuschuss. Dann wurde der AG-Zuschuss zum 01.01.2019 Pflicht und mein AG hat die 15% gegeben. Mein aktueller AG bezuschusst 20% in diesen Vertrag.

    In Zahlen: Ich zahle monatlich 159,18€ aus dem Brutto und mein AG legt 31,84€ obendrauf, in Summe also 191,02€.

    Laut der letzten Standinfo vom September 2025 befinden sich 15.232,31€ Fondsguthaben in diesem Vertrag, davon ca. 9000€ im Zurich Global Equity ESG (WKN DWS2G0), ca. 6300€ im Zurich Corporate Bonds Long ESG (WKN DWS2GZ) und ca. 20€ im DWS Vorsorge Geldmarkt LC (WKN 971122).

    Die eingezahlten Beiträge (AN+AG) betragen zum 01.09.2025 18.047€, davon 15.567,04€ AN-Beiträge (aus dem Brutto). Die AG-Beiträge wurden also aufgefressen.

    Ich habe in den letzten 12 Monaten (September bis September) 46,46€ Abschlusskosten gezahlt (Vertrag hatte noch eine Dynamik, die ich aber vor 2 Jahren entfernt habe) und 353,86€ Verwaltungskosten. Wenn ich zum 01.09.2025 hätte beitragsfrei gestellt, hätte ich zum Ablauf am 01.09.2057 eine monatliche Garantierente von 47,66€, wenn ich fröhlich weiterzahle, wären es 241,38€.

    Soweit die Zahlen, Daten, Fakten zu dem ersten Vertrag.

    Vertrag B

    Zusätzlich zu diesem Vertrag A hat der AG für mich einen rein AG-finanzierten Vertrag bei der Canadian Life (GENERATION business, Unterstützungskasse) zum 01.04.2024 abgeschlossen. Das ist hier der Regelfall nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit. In diesen Vertrag B fließen 30€ + 20% meines Eigenbeitrags aus Vertrag A, in absoluten Zahlen: 61,83€ monatlich. Ab dem 1.4. sind es 30€ + 30%.

    Vorweg: Ich weiß nicht, ob wenigstens die 30€ bestehen bleiben, wenn ich den oberen Vertrag beitragsfrei stelle oder kündige. Das ist aber für die Entscheidung nicht maßgeblich, oder seht ihr das anders?

    Für Vertrag B habe ich keine weiteren Infos, außer dass zum 01.10.2025 921,90€ AG-Beiträge eingezahlt wurden und 403,60€ im GENERATION UWP-Fonds III liegen.


    Welche Optionen habe ich nun?

    1. Ich könnte Vertrag A beitragsfrei stellen. Dann würde Vertrag B auch beitragsfrei gestellt werden oder mit 30€ weiterlaufen. Dann würde ich bei der Zurich aber noch diese sehr hohen jährlichen Verwaltungsgebühren von ca. 350€ zahlen, oder?
    2. Kann ich den Vertrag abfinden lassen oder ist das nur möglich, wenn ich den AG wechsle oder zum Renteneintritt? Von der Höhe der erreichten Rente sollte es ja möglich sein (Stichwort Kleinstrente). In der Standinfo steht allerdings drinnen: Die Inanspruchnahme des Rückkaufwertes ist ausgeschlossen (§2 Abs. 2 Nr. 3 S. 5 ff BetrAVG). So wie ich es verstehe, müsste ich dann Steuern zahlen (persönlicher Steuersatz), aber keine KV/PV-Beiträge, da der Betrag (Abfindung / 120 Monate) unterhalt des Freibetrags liegt?
    3. Ich habe gelesen, dass man seit diesem Jahr steuerfrei in die GRV abfinden lassen kann. Wie attraktiv ist das?

    Ich würde am liebsten Option 2 ziehen und das Geld in meinen ETF stecken. Bin aber unsicher, ob das möglich ist. Vertrag 2 kann ich vermutlich nicht abfinden lassen, da die Unverfallbarkeit noch nicht erreicht ist? Meines Wissens tritt sie nach drei Jahren ein, aber drei Jahre ab wann: Vertragsbeginn (1.4.2024) oder Arbeitsbeginn (1.4.2021)?

    Was sind eure Meinungen? 1, 2 oder 3? :) Oder...? Ich bin gespannt und danke euch ganz herzlich 8)

  • Kater.Ka 15. März 2026 um 16:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ergänzung: Ich habe mit der Versicherung zu Vertrag A telefoniert, bin aber verwirrter als vorher. Es wäre eine Kündigung aus dem laufenden Arbeitsverhältnis und ich kann nur diesen Teil teilkündigen. Der andere Teil stammt von zwei vorherigen Arbeitgebern und sei unverfallbar. Da müsse man prüfen, was dann übrig bleibt.

    Kann das jemand so bestätigen? Passt nicht ganz zu dem, was ich im Internet lese, aber ich kenne mich da auch echt nicht aus.

  • Ich würde da ehrlich gesagt erst mal einen Schritt zurückgehen und nichts vorschnell kündigen.

    So wie du die Zahlen schilderst, kann ich schon verstehen, dass du mit Vertrag A unzufrieden bist. Wenn das aktuelle Fondsguthaben sogar unter dem liegt, was insgesamt eingezahlt wurde, und dann noch laufende Kosten dazukommen, wirkt das natürlich erst mal ernüchternd.

    Das Problem ist nur: Eine bAV ist eben nicht so flexibel wie ein normaler privater Vertrag. Einfach kündigen, Geld auszahlen lassen und dann selbst in ETF stecken geht oft gerade nicht, vor allem wenn es um eine Direktversicherung mit unverfallbarer Anwartschaft geht. Da setzt das Betriebsrentengesetz recht enge Grenzen.

    Ich persönlich würde deshalb so vorgehen:

    • Zurich schriftlich anschreiben und mir genau ausrechnen lassen, was bei einer Beitragsfreistellung passiert
    • mir schriftlich bestätigen lassen, welche Teile aus welchen früheren Arbeitgebern stammen und was davon unverfallbar ist
    • zusätzlich prüfen lassen, ob überhaupt eine Kleinbetragsabfindung vertraglich möglich wäre

    Selbst wenn eine Abfindung in Frage kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass das Geld frei verfügbar ist. Es gibt Fälle, in denen der Betrag stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen muss.

    Die telefonische Aussage von Zurich würde ich übrigens nicht unbedingt anzweifeln, aber ich würde mich nicht nur auf die mündliche Aussage verlassen. Gerade wenn mehrere Arbeitgeber und alte Verträge drin hängen, wird das schnell unübersichtlich. Da würde ich wirklich alles einmal schwarz auf weiß haben wollen.

    Mein Eindruck wäre daher:
    Option 1 hört sich für Vertrag A am realistischsten an. Ob doch noch eine Abfindung möglich ist, hängt von deinen konkreten Vertragsdetails ab.

    Und Vertrag B würde ich getrennt betrachten, weil bei einer Unterstützungskasse nochmal andere Regelungen gelten können.

  • Zunächst mal solltest Du grundsätzlich klären, ob und wie die Verträge überhaupt gekündigt werden können. Ich habe (leider) seinerzeit eine bAV abgeschlossen, die eine vorzeitige Kündigung explizit ausschließt. <X
    Dann ist beitragsfrei stellen eh die einzige Option.

    Zurich ist mir in letzter Zeit häufiger mit katastrophalen Zahlen aufgefallen. Muss man auch erstmal schaffen in der Zeit von 2017-heute mit eine negativen Rendite dazustehen. :/
    Ist natürlich auch eine 'super' Fonds-Kombination die bespart wird:

    https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…48,LU1466077309
    Da wurde die eigentlich brauchbare Rendite des Aktienfonds dann vom Absturz der langlaufenden Anleihen komplett aufgefressen.:rolleyes:
    Dazu dann die Kosten. des Vertrags. Die fressen die 20%ige Zulage des Arbeitgebers komplett auf. Oder anders gesagt! 20% Deines Geldes behält die Zurich für sich. Und dann zahlst Du ja auch noch die Fondskosten.
    So ein Vertrag sollte langfristig wenigstens die Inflation schlagen. Davon bist Du weit entfernt.

    PS: Wie immer solltest Du das hier lesen und hinterfragen, ob die bAV überhaupt Sinn ergibt:
    https://hartmutwalz.de/bav-petra/

    Die Unterschrift unter meine bAV war auf jedem der teuerste finanzielle Fehlgriff.

  • Das Problem ist nur: Eine bAV ist eben nicht so flexibel wie ein normaler privater Vertrag. Einfach kündigen, Geld auszahlen lassen und dann selbst in ETF stecken geht oft gerade nicht, vor allem wenn es um eine Direktversicherung mit unverfallbarer Anwartschaft geht. Da setzt das Betriebsrentengesetz recht enge Grenzen.

    Das merke ich auch im Moment. Noch ein Grund, das Ding loszuwerden, sofern es denn zulässig ist.

    Ich persönlich würde deshalb so vorgehen:

    • Zurich schriftlich anschreiben und mir genau ausrechnen lassen, was bei einer Beitragsfreistellung passiert
    • mir schriftlich bestätigen lassen, welche Teile aus welchen früheren Arbeitgebern stammen und was davon unverfallbar ist
    • zusätzlich prüfen lassen, ob überhaupt eine Kleinbetragsabfindung vertraglich möglich wäre

    Werde ich so machen. Ich werde das allerdings über den Makler meines Arbeitgebers beauftragen, der meinen Vertrag betreut.

    Darf die Zurich in Ihren Bedingungen die Kleinbetragsabfindung ausschließen, obwohl das BetrAVG dies ausdrücklich als Ausnahme vorsieht?

  • Zunächst mal solltest Du grundsätzlich klären, ob und wie die Verträge überhaupt gekündigt werden können.

    Ja, das werde ich tun :)

    Dazu dann die Kosten. des Vertrags. Die fressen die 20%ige Zulage des Arbeitgebers komplett auf. Oder anders gesagt! 20% Deines Geldes behält die Zurich für sich. Und dann zahlst Du ja auch noch die Fondskosten.
    So ein Vertrag sollte langfristig wenigstens die Inflation schlagen. Davon bist Du weit entfernt.

    PS: Wie immer solltest Du das hier lesen und hinterfragen, ob die bAV überhaupt Sinn ergibt:
    https://hartmutwalz.de/bav-petra/

    Fairerweise muss ich sagen, dass die Fondskosten in den von mir genannten Verwaltungskosten bereits enthalten sind, so steht es in der Standinfo.

    Den Artikel kenne ich mittlerweile dank dieses Forums, danke dir für den Hinweis.

    Sollte ich im Zuge der Anfrage meiner Möglichkeiten auch direkt die Beitragsfreistellung mit beantragen oder da noch abwarten? Wer weiß wie lange die Antwort auf sich warten lässt :(

  • Ab wann haben denn die Arbeitgeber dazu bezahlt, erst der Letzte oder schon einer oder mehrere vorher? Leider sind diese Altersvorsorge-Produkte sehr lukrativ, allerdings für die Anbieter und nicht für dich. Gerade die Zürich war hier schon einige Male Thema. Also genau prüfen, vielleicht auch mal einen unabhängigen Fachmann drüber schauen lassen, meines Wissens ist die Verbraucherzentrale da ein Ansprechpartner, danach ein weiteres Vorgehen entscheiden. Momentan ist es ein kräftiges Verlustgeschäft, trotzdem nichts überstürzen. Beitragsfrei stellen oder kündigen geht bei genauem Wissen der Lage dann schnell. Viel Erfolg!

  • Kurzes Update zum Thema:

    Der Versicherer würde es zulassen, wenn ich den Teil des Vertrags abfinden lasse, der beim aktuellen AG gespart wurde - unabhängig der Höhe. Die übrigen beiden Teile des Vertrags (2 alte AG) sind nicht kündbar. Erst wenn ich den aktuellen AG verlasse und auch nur dann, wenn die Regelungen zu Kleinstbeträgen ziehen.

    Für die Zurich bedeutet dies, dass deren Mathematiker manuell den teilkündbaren Betrag ausrechnen müssen, aber das soll nicht mein Problem sein. Vermutlich deswegen kam diese Option auch erst bei der 3. Nachfrage ;) Davor wurde abgeblockt.

    Die bAV-Experten meines AG sehen es anders, laut denen sollte der komplette Vertrag abfindbar sein.

    Es bleibt spannend oder eher nervig.

  • Der Versicherer würde es zulassen, wenn ich den Teil des Vertrags abfinden lasse, der beim aktuellen AG gespart wurde - unabhängig der Höhe. Die übrigen beiden Teile des Vertrags (2 alte AG) sind nicht kündbar. Erst wenn ich den aktuellen AG verlasse und auch nur dann, wenn die Regelungen zu Kleinstbeträgen ziehen.

    Die bAV-Experten meines AG sehen es anders, laut denen sollte der komplette Vertrag abfindbar sein.

    Leg den Vorgang doch der Versicherungs-Ombudsstelle vor

  • Abschließendes Update:

    Ich kann meinen bAV-Vertrag teilkündigen: Der Betrag, der bei dem aktuellen AG gespart wurde, kann teilgekündigt werden (Grenzen sind hier irrelevant, da es sich um eine Auflösung in einem bestehendem Arbeitsverhältnis handelt). Damit wird der Vertrag auch beitragsfrei gestellt - Antrag läuft, dauert aber etwas, da nun irgendein armer Zurich-Mathematiker 5 Jahre Beitragszahlungen, Fondskäufe und Fondsumschichtungen nachvollziehen muss, um den korrekten Betrag zu nennen.

    Der restliche Betrag kann dann gekündigt werden, wenn ich bei meinem aktuellen AG kündige (derzeit nicht geplant) oder 205X in Rente gehe. Und dann auch nur dann, wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden (Kleinstanwartschaft).

    Auf den Auszahlungsbetrag muss ich natürlich Steuern nachzahlen. Aber keine KV/PV-Beiträge: Die GKV teilt den Betrag durch 120 (10 Jahre) und das Ergebnis ist sehr wahrscheinlich unter dem Freibetrag der bAV-Rente.

    Vielleicht helfen die Erkenntnisse auch noch anderen weiter, die so einen miesen Zurich-Vertrag abgeschlossen haben.

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