Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Hallo zusammen,

    wahrscheinlich kennt jeder die Corona Thematik um das Raisin Fairr Riester ETF Depot (Sutor Bank). Mein aktueller Depotwert liegt bei rund 10 TEUR, der Garantiebetrag liegt doppelt so hoch bei rund 20 TEUR und das Depot ist seit Jahren ruhend gestellt.

    Fragen (auch wenn wohl noch nicht alle Einzelheiten zum Umgang mit dem neuen AV-Depot vorliegen):

    - Kann man das Fairr Depot direkt bei Raisin/Sutor auf das neue AV-Depot umstellen? Wenn ja, startet man dann mit dem aktuellen Depotwert oder dem Garantiebetrag?

    - Kann man das Fairr Depot zu 2027 auf einen anderen AV-Depot Anbieter übertragen? Wenn ja, wird dann der aktuellen Depotwert oder der Garantiebetrag übertragen?

    Danke für Eure Tipps!

  • Hallo Saidi, hey Emil, hallo an Alle!

    Gut, dass das neue Alterversorgungsdepot vom Bundestag am 27.03.2026 beschlossen wurde und wahrscheinlich auch den Bundesrat passieren wird.

    Es scheint aber noch einen "Haken" bei der Besteuerung der Auszahlung zu geben.

    Könnt ihr dazu was sagen oder auch ein Video machen?
    Das AV-Depot hat steuerliche "Tücken", die man kennen sollte:

    • Keine Teilfreistellung auf laufende Erträge und Kursgewinne (bei normalen Aktien-ETFs wären es 30%)
    • Gesamte Auszahlung wird zum vollen Grenzsteuersatz versteuert (wie bei Riester)

    Diese Information habe ich hier gefunden:
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-ve…ufsfalle-118178


    Die Teilfreistellung (§20 InvStG) gilt nur für die Abgeltungssteuer bei normalen Depots.
    Beim Altersvorsorgedepot gilt:

    • Die Abgeltungssteuer wird in der Ansparphase komplett ausgesetzt
    • Dafür greift bei Auszahlung die Einkommensteuer auf den Gesamtbetrag
    • Die Teilfreistellung ist ein Ausgleich für Vorabpauschalen und laufende Besteuerung – das entfällt beim AV-Depot komplett
    • Konkret: Keine Teilfreistellung auf laufende Erträge und Kursgewinne – bei Aktien-ETFs wären das immerhin 30% Verbraucherzentrale

    Es ergibt sich aus dem Zusammenspiel von:

    1. Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4088) → nachgelagerte Besteuerung als Systemgrundlage
    2. §10a EStG (Sonderausgabenabzug) → zwingt zum Einkommensteuerprinzip
    3. InvStG §20 (Teilfreistellung) → gilt nur im Abgeltungssteuerregime, nicht im Einkommensteuerregime


      Danke Euch!
      Dela


  • Moin!

    Ist eigentlich schon klar, wie der Übertrag eines Fonds-Riesters von 2018 in das neue AV-Depot bei einem anderen Anbieter laufen wird? Verkauf der alten Anteile und Neuerwerb (eines anderen ETFs) beim neuen Anbieter? Das ganze passiert dann steuerneutral? Und förderunschädlich?

  • Moin!

    Ist eigentlich schon klar, wie der Übertrag eines Fonds-Riesters von 2018 in das neue AV-Depot bei einem anderen Anbieter laufen wird? Verkauf der alten Anteile und Neuerwerb (eines anderen ETFs) beim neuen Anbieter? Das ganze passiert dann steuerneutral? Und förderunschädlich?

    Nein.

  • Das ist für dich ein Superdeal, du bekommst ja die Steuerersparnis und 50% Förderung bzw für höhere Beträge noch 25%. Selbst wenn dann ein Börsencrash kommt bist du immer noch lange im Plus. Also prozentual ist das für dich fantastisch, nur kommen halt in der kurzen Zeit auch keine hohen Förderbeträge mehr zusammen. Mit der Garantieversion habe ich mich nicht befasst, aber wenn es da auch die Förderung gibt, hast du ja sofort schon die performance für mehrere Jahre in der Tasche, von daher könnte es Sinn machen. Da kenne ich aber die Konditionen nicht wirklich.

  • Werden beim Altersvorsorgedepot in der

    a) Einzahlungsphase auf die Sparrate,

    b) Auszahlungsphase auf die monatliche Rente

    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig?

  • Die 100% Garantie gilt nur für das Ende der Vertragslaufzeit. Ein Transfer in ein AVD (neuer Vertrag) würde nur den aktuellen Depotwert betreffen.

    Nicht schön, aber so sieht es leider aus. Evtl. Kannst du die 10k€ förderunschädlich für Wohnriester (z.b. Tilgung Restdarlehen Eigenheim) entnehmen, und die restlichen 10k€ dann zu Vertragsende (z.b. als Kleinbetragsrente als einmalige, förderunschädliche Auszahlung)

  • Die Teilfreistellung ist ein Ausgleich für Vorabpauschalen und laufende Besteuerung – das entfällt beim AV-Depot komplett

    Nein. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Teilfreistellung.

    Keine Teilfreistellung auf laufende Erträge und Kursgewinne – bei Aktien-ETFs wären das immerhin 30%

    Genau. Statt der 30% bekommt man volle 100%. Wieso ist das für sich ein negativer Punkt?

    Es findet eine komplette Steuerstundung statt.

  • Wie ist dass denn nun geregelt wenn man ein bestehenden riester hat, und es bei einem anderen Anbieter nächstes Jahr in eine av-depot wandeln möchte

    Du kannst den Inhalt inkl. aller Förderung übernehmen und mit der neuen Förderung weiter besparen. Ob einer der Anbieter dafür Geld verlangt, entscheiden die Anbieter. Aus den FAQ des Ministeriums:

    Zitat

    Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt sind. Beim Wechsel müssen Sie sich entscheiden, ob Sie künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlen möchten. Alternativ können Sie Ihren alten Vertrag behalten und durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln.

  • Es ist eben noch NICHT konkret geregelt, wie das mit dem Wechseln UND den Kosten funktioniert.

    Falls das jemand gefunden hat, bitte mitteilen.

    Solange das nicht klar ist, werden hier hunderte gleiche Anfragen kommen.

    Und wie geht das dann real ? Da hat jemand 30.000 Euro in einem Banksparplan…und dann ? Wie werden die ins neue AV-Depot integriert ?

  • Auch wenn es nicht konkret für jeden Einzelfall geregelt ist, kann man doch trotzdem über den aktuellen Stand der PLanung imformieren. Scroll doch einfach weiter, du warst doch gar nicht konkret angesprochen.

  • Auch wenn es nicht konkret für jeden Einzelfall geregelt ist, kann man doch trotzdem über den aktuellen Stand der PLanung imformieren. Scroll doch einfach weiter, du warst doch gar nicht konkret angesprochen.

    Das weiß ich doch.

    Ich brauche da nicht „weiterscrollen“.

    Die Frage wird hier x-mal kommen.

  • Hi zusammen,

    ich hab bisher immer ins Klo gegriffen mit der Altersvorsorge, außer mit der Immobilie. Ich habe noch 25 Jahre (nächstes Jahr dann 24 Jahre) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Stand Heute: 67 Jahre). Erste Frage: Denkt ihr es macht für mich noch Sinn umzuschwenken und die 1800€ voll in das AV Depot zu stecken?

    Das bedeutet natürlich, dass ich ein haufen Kosten meiner Klogriffe als Lehrgeld abschreiben muss. Aber besser spät als nie? (rethorische Frage) Ich kaufen ansonsten noch vergünstigste Mitarbeiteraktien und wandle die nach der Haltefrist in einen Welt-ETF um per Einmalkauf.

    Und eine zweite Frage: Riester kann ja auf das AV Depot übertragen werden, aber was ist, wenn man schon ein Wohnförderkonto hat, das intern verzinst wird und ich im Alter Steuern zahlen muss. Bleibt das einfach bestehen oder kann ich das auch irgendwie ausnutzen mit dem AV Depot?

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