Hallo, ich bin als Selbstständiger von der gesetzlichen deutschen Rentenversicherungspflicht befreit. Für mein Alter spare ich hauptsächlich in eine Basisrente und bespare parallel ETF-Sparpläne. Ich besitze auch eine stillgelegte Riesterrentenversicherung. Durch das kommende Altersvorsorgedepot kann ich endlich wieder kostengünstig gefördert in ETF mit Entnahmeplan investieren ohne die bisherige obligatorische und teure Leibrentenversicherung meines Riestervertrages und werde wechseln sobald es geht. Die Reform unterstütze ich voll und ganz. ABER! Was ist mit der Basisrente bzw. Rüruprente? Kommt auch hier eine Reform oder ist eine solche geplant, damit ich kostengünstig in ETF's mit späterem Entnahmeplan statt Leibrente investieren kann? Viele sind in alten, teuren und unflexiblen Basisrentenverträgen gefangen. Es wäre fantastisch, wenn auch hier analog Riester 2.0 als die Rürup 2.0 käme. Liebe Grüße
Rürup- bzw. Basisrente - Reform?
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JagRob -
28. März 2026 um 23:06 -
Erledigt
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Kater.Ka
29. März 2026 um 07:05 Hat das Thema freigeschaltet. -
Da ist derzeit nichts vorgesehen.
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Selbstständige können auch das neue Altersvorsorgedepot nutzen.
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Dann wäre „Rürup“ also auch real tot…
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Das Eine schließt ja das Andere nicht aus. Von mir aus soll Rürup in Schicht 1 (als Ersatzprodukt für die gesetzliche Altersrente) verbleiben - nur nicht mit Leibrente sondern besser als kostengünstiger Entnahmeplan.
Bei gutverdienenden ledigen Selbstständigen, die jahrelang ins Business investiert haben und jetzt wenn es läuft sich um die Altersvorsorge kümmern - und 2026 die maximal förderfähige Summe einzahlen - beträgt der Steuervorteil in 2026 13.659 €. Ist für mich die steuerliche Förderung bei meiner Altersvorsorge wichtig (wegen eh voller nachgelagerter Besteuerung), kann hier das Altersvorsorgedepot allein vorausichtlich nicht mihalten.
Mich interessiert, was die Politik für die Basisrente/Rüruprente als Ersatzprodukt für die gesetzliche Altersrente plant, ob sie den Mut und Willen hat auch hier mehr auf kosteneffiziente, renditestärkere und flexiblere Lösungen zu setzen und Reformen anzupacken analog des Altersvorsorgedepots für die bisherige Riesterrente.
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Mich interessiert, was die Politik für die Basisrente/Rüruprente als Ersatzprodukt für die gesetzliche Altersrente plant, ob sie den Mut und Willen hat auch hier mehr auf kosteneffiziente, renditestärkere und flexiblere Reformen anzupacken analog des Altersvorsorgedepots.
Dann sprich die doch einfach an.
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Interessante Frage JagRob
Copilot sagt folgendes dazu:
… hier ist der aktuelle Stand zum geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027, basierend auf den verfügbaren Informationen.
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🟦 1. Können bestehende Riester-Verträge ins neue Altersvorsorgedepot übertragen werden?
Ja.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass bestehende (aktive oder ruhende) Riester-Verträge auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können.
Das bestätigen u. a.:• Die DKB schreibt, dass Riester-Verträge übertragbar sein sollen. DKB AG
• Fachportale berichten ebenfalls, dass ein Wechsel möglich, aber freiwillig ist. Versicherung...
Wichtig:• Es besteht kein Zwang, Riester zu übertragen.
• Riester bleibt mit Bestandsschutz bestehen, wenn man nichts tut.
• Beim Wechsel können Kosten entstehen, und die neuen Produkte stehen erst 2027 final fest.
---🟦 2. Wie sieht es mit Rürup (Basisrente) aus?
Hier ist die Lage anders:
❌ Rürup-Verträge (Basisrente) sollen nach aktuellem Stand nicht in das Altersvorsorgedepot überführbar sein.
Warum?
• Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass das neue System Riester ersetzen soll, nicht aber die Basisrente. Rürup bleibt also parallel bestehen. Verbraucherz...
• In den bisher veröffentlichten Entwürfen wird nur Riester als übertragbares Altprodukt genannt.
• Rürup-Verträge sind steuerlich anders konstruiert (Sonderausgabenabzug, Verrentungspflicht, nicht kapitalisierbar). Diese Struktur passt nicht zum neuen Depotmodell, das flexibler ist und keine Garantien vorsieht.
Kurz gesagt:• Riester → ja, übertragbar
• Rürup → nein, nicht übertragbar
---🟦 3. Was bedeutet das für deine Planung?
Wenn du Riester hast, kannst du später entscheiden:
Situation Empfehlungstendenz
Lange Restlaufzeit Depot oft attraktiver (mehr Renditechancen)
Kurze Restlaufzeit Riester-Garantien können wertvoll sein
Hohe Kosten im Riester Wechsel kann sich lohnen
Sehr alte Riester mit guten Garantiezinsen Behalten kann sinnvoll sein
Rürup bleibt davon unberührt und läuft weiter wie bisher.---
Quelle ist die Verbraucherzentrale.
Petition ?
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Wir brauchen in dem Forum kein „Copilot“ …dann braucht ja keiner mehr aktiv sein.
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Basisrente/Rüruprente als Ersatzprodukt für die gesetzliche Altersrente
Eben deswegen wird Rürup wohl kaum geändert. Die GRV wird sicherlich auch als lebenslange Rente bestehen bleiben und nicht mit 85 enden.
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Eben deswegen wird Rürup wohl kaum geändert. Die GRV wird sicherlich auch als lebenslange Rente bestehen bleiben und nicht mit 85 enden.
Da hast du vermutlich Recht. Fazit: Altersvorsorgedepot bzw. Riester 2.0 TOP, Rürup wie bisher (teuer, unflexibel mit Leibrente) weierhin FLOP... Bleibt nur zu hoffen dass Finanztip sich der Sache künftig auch mal annimmt mit ähnlich starkem Engagement wie bei Rieser.
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Wir brauchen in dem Forum kein „Copilot“ …dann braucht ja keiner mehr aktiv sein.
Ok, ich bitte dich kurz noch um ein warum und was für dich mit „aktiv“ gemeint ist.
Immerhin scheint die Frage für den JagRob nicht zu beantworten gewesen zu sein, sonst hätte er diese ja wohl kaum hier gestellt. -
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Interessante Frage JagRob
Copilot sagt folgendes dazu:
… hier ist der aktuelle Stand zum geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027, basierend auf den verfügbaren Informationen.
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🟦 1. Können bestehende Riester-Verträge ins neue Altersvorsorgedepot übertragen werden?
Ja.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht ausdrücklich vor, dass bestehende (aktive oder ruhende) Riester-Verträge auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können.
Das bestätigen u. a.:• Die DKB schreibt, dass Riester-Verträge übertragbar sein sollen. DKB AG
• Fachportale berichten ebenfalls, dass ein Wechsel möglich, aber freiwillig ist. Versicherung...
Wichtig:• Es besteht kein Zwang, Riester zu übertragen.
• Riester bleibt mit Bestandsschutz bestehen, wenn man nichts tut.
• Beim Wechsel können Kosten entstehen, und die neuen Produkte stehen erst 2027 final fest.
---🟦 2. Wie sieht es mit Rürup (Basisrente) aus?
Hier ist die Lage anders:
❌ Rürup-Verträge (Basisrente) sollen nach aktuellem Stand nicht in das Altersvorsorgedepot überführbar sein.
Warum?
• Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass das neue System Riester ersetzen soll, nicht aber die Basisrente. Rürup bleibt also parallel bestehen. Verbraucherz...
• In den bisher veröffentlichten Entwürfen wird nur Riester als übertragbares Altprodukt genannt.
• Rürup-Verträge sind steuerlich anders konstruiert (Sonderausgabenabzug, Verrentungspflicht, nicht kapitalisierbar). Diese Struktur passt nicht zum neuen Depotmodell, das flexibler ist und keine Garantien vorsieht.
Kurz gesagt:• Riester → ja, übertragbar
• Rürup → nein, nicht übertragbar
---🟦 3. Was bedeutet das für deine Planung?
Wenn du Riester hast, kannst du später entscheiden:
Situation Empfehlungstendenz
Lange Restlaufzeit Depot oft attraktiver (mehr Renditechancen)
Kurze Restlaufzeit Riester-Garantien können wertvoll sein
Hohe Kosten im Riester Wechsel kann sich lohnen
Sehr alte Riester mit guten Garantiezinsen Behalten kann sinnvoll sein
Rürup bleibt davon unberührt und läuft weiter wie bisher.---
Quelle ist die Verbraucherzentrale.
Petition ?
Bei einer Petition wäre ich dabei ...

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Rürup wie bisher (teuer, unflexibel mit Leibrente)
Aber genau das (eine Leibrente) ist doch gewollt. Stelle Dir vor, man könnte sich zu Rentenbeginn seine GRV auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Dann würden das einige Rentner machen, ein paar Jahre in Saus und Braus leben und anschließend müsste der Staat einspringen.
Wir reden immer noch von Altersversorgung. Es gibt genug Meinungen, die sagen, nur eine Leibrente ist eine echte Altersversorgung. Alles andere ist nur Sparen. Und was Du mal Deinen Kindern vererbst, war auch nicht für Deine Altersversorgung da.
Rein praktisch: Ich möchte eine Leibrente für meine Grundbedürfnisse haben. Alles andere lege ich lieber flexibel an.
Unabhängig davon: Vergleiche doch mal Deinen Rürupvertrag mit der GRV. Ist eine freiwillige Einzahlung in die GRV möglich? Wäre das dann ggf. attraktiver für Dich, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die GRV quasi inflationsgeschützt ist, Dein Rürupvertrag vermutlich nicht?
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Hallo, ich bin als Selbstständiger von der gesetzlichen deutschen Rentenversicherungspflicht befreit. Für mein Alter spare ich hauptsächlich in eine Basisrente und bespare parallel ETF-Sparpläne. Ich besitze auch eine stillgelegte Riesterrentenversicherung. Durch das kommende Altersvorsorgedepot kann ich endlich wieder kostengünstig gefördert in ETF mit Entnahmeplan investieren ohne die bisherige obligatorische und teure Leibrentenversicherung meines Riestervertrages und werde wechseln sobald es geht. Die Reform unterstütze ich voll und ganz. ABER! Was ist mit der Basisrente bzw. Rüruprente? Kommt auch hier eine Reform oder ist eine solche geplant, damit ich kostengünstig in ETF's mit späterem Entnahmeplan statt Leibrente investieren kann? Viele sind in alten, teuren und unflexiblen Basisrentenverträgen gefangen. Es wäre fantastisch, wenn auch hier analog Riester 2.0 als die Rürup 2.0 käme. Liebe Grüße
Tatsächlich befreit oder einfach nicht pflichtig?
Ob Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll sind, hängt von den Umständen (Alter; Erfüllbarkeit einer langen Wartezeit; Krankenversicherungsstatus; ...) und der alternativen Anlage ab. Pauschal schwierig zu sagen.
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Da hast du vermutlich Recht. Fazit: Altersvorsorgedepot bzw. Riester 2.0 TOP, Rürup wie bisher (teuer, unflexibel mit Leibrente) weierhin FLOP... Bleibt nur zu hoffen dass Finanztip sich der Sache künftig auch mal annimmt mit ähnlich starkem Engagement wie bei Rieser.
M.E. wirfst Du völlig unterschiedliche Dinge in einen Topf.
Rürup ist quasi das private Pendant zur GRV. Und bei der GRV gibt es auch keine Förderung, keine 30% Entnahme bei Rentenbeginn oder einen Entnahmeplan bis zum 85. Lebensjahr.
ETF-Nettopolicen als Rürup gibt es im Übrigen bereits eine ganze Weile. Nur wie beim AV-Depot gilt dann auch hier: Man muss sich damit beschäftigen um eine günstige ETF-Netto-Rüruppolice zu finden. Und wer einem Finanzprodukteverkäufer in die Hände fällt, kann auch einen sehr ungünstigen Vertrag abschließen. Das wird aber auch beim zukünftigen AV-Depot nicht verhindert. Schließlich kann der Verkäufer auch deutlich teurere Produkte verkaufen als die 1% p.a für das Standardprodukt.
Das eigentliche Dilemma bei den Rürup-Verträgen beginnt m.E. immer in der Rentenphase. Hier bietet sich den Versicherern viel Spielraum durch Nutzung Ihrer eigenen Sterbetafeln. Allerdings kann sich das nachher trotzdem rechnen, wenn man in der Ansparphase einen günstigen Vertrag abschließt und eine gute Phase an den Kapitalmärkten erwischt.
Ist halt das Risiko das man eingeht.
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