Was passiert mit dem Depot eigentlich im Todesfall? Kann das vererbt werden? Können die eingezahlten Beträge sofort entnommen werden?
Es ist vorgesehen, dass ein Depot in der sparphase vererbt werden kann. Jedenfalls durch Übernahme in ein eigenes AV Depot, bspw. vom länger lebenden Ehepartner. Möglicherweise werden hierzu die Bestände zunächst liquidiert und der Gegenwert übertragen; anders als beim privaten Depot.
Die Entnahme ist regulär per auszahlplan oder mittels lebenslanger Rente möglich. Die Rente kann nicht vererbt werden. Zusätzlich können 30% bei Übergang in die auszahlphase förderunschädlich entnommen werden.
Alternativ gibt es den Weg der förderschädlichen Entnahme. Das ist jederzeit möglich. Es ist dazu erforderlich alle staatlichen Förderungen aus dem entnommenen Betrag zurückzuzahlen. Auch wird Steuer fällig. Das kann sich dann lohnen, wenn man bereits hohe Gewinne erzielen konnte.