Immobilienfonds Altbestand umschichten?

  • Liebes Forum,

    ich überlege aktuell, mein geerbtes Deka-Depot aufzulösen und das Geld langfristig für die Altersvorsorge in ETFs über einen Neobroker umzuschichten, um Kosten gegenüber den aktiv gemanagten Deka-Fonds zu sparen. Im Depot befindet sich unter anderem auch ein offener Immobilienfonds, bei dem es sich komplett um steuerlichen Altbestand handelt. Konkret geht es um den Deka-ImmobilienEuropa (ISIN: DE0009809566) mit einem Volumen von ca. 10.000€ und einem Buchgewinn von 4.000€.

    Soweit ich es verstehe, wären die Gewinne bei Verkauf weitgehend steuerfrei. Dieser Vorteil entfällt natürlich nach der Umschichtung.

    Ich bin 24 Jahre alt und investiere mit sehr langfristigem Horizont (Altersvorsorge). Daher würde ich das Kapital grundsätzlich eher in einen breit gestreuten Aktien-ETF wie den Vanguard FTSE All-World (ISIN: IE00BK5BQT80) investieren. Ein kleinerer Teil würde ggf. defensiver angelegt bleiben, z.B. im Amundi Smart Overnight Return (ISIN: LU1190417599).

    Meine Fragen an euch:

    • Wie bewertet ihr den steuerlichen Vorteil in meinem Fall? Ist er "zu wertvoll", um ihn aufzugeben?
    • Würdet ihr den Fonds eher behalten (z.B. als stabilen/steueroptimierten Baustein) oder komplett in die beiden obigen ETFs umschichten?
    • Übersehe ich wichtige Aspekte (z.B. Haltefristen, steuerliche Details)?

    Danke euch!

  • sich unter anderem auch ein offener Immobilienfonds, bei dem es sich komplett um steuerlichen Altbestand

    Diese Regeln erfüllst du ?


    Steuerlicher Altbestand bei Fonds bezieht sich auf Anteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Kursgewinne bis zum 31.12.2017 bleiben steuerfrei.

    Für Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 gilt ein persönlicher Freibetrag von 100.000 Euro, der über die Steuererklärung geltend gemacht werden muss.

    Überschüsse darüber hinaus unterliegen der Abgeltungsteuer.

  • Wie bewertet ihr den steuerlichen Vorteil in meinem Fall? Ist er "zu wertvoll", um ihn aufzugeben?

    Ich halte von offenen Immo Fonds gar nichts.

    Sehr intransparente Bewertung. „Fiktive“ Gewinne und Ausschüttungen, die dem Anleger ein „besseres“ Festgeld vorgaukeln.

    Risiko Gewinn in meinen Augen inakzeptabel

    Keine Schnelle Verfügbarkeit

  • Würdet ihr den Fonds eher behalten (z.B. als stabilen/steueroptimierten Baustein) oder komplett in die beiden obigen ETFs umschichten

    Einmal die Steuerersparnis mitnehmen und somit auch aufgeben.

    Dann einfach in einem günstigen Welt ETF bei einem Broker deiner Wahl.

    Sicherer Baustein bspw. Festgeld oder Geldmarkt Fonds

    So würde ich das machen. Und vermutlich auch der eine oder andere hier im Forum (Uiuiui, jetzt lehne ich mich weit aus dem Fenster, die digitale Watsche erwartet mich schon 🫣).

  • Vielen Dank für eure Einschätzung!

    Genau, die Anteile wurden vor 2009 erworben und der Gesamtwert des Depots liegt innerhalb des Freibetrags der Erbschaftssteuer.

    • Wie bewertet ihr den steuerlichen Vorteil in meinem Fall? Ist er "zu wertvoll", um ihn aufzugeben?
    • Würdet ihr den Fonds eher behalten (z.B. als stabilen/steueroptimierten Baustein) oder komplett in die beiden obigen ETFs umschichten?

    Damit es ein steuerfreier Fonds ist, muss dieser vor 2009 erworben worden sein.
    Nehmen wir mal an, dass dem so ist.
    In den Fonds wurden (angenommen) 2008 10.000€ investiert. Heute (2026) haben die Fondsanteile einen Wert von 14.000€.
    D.h. der Fonds hat seit 2008 pro Jahr eine Rendite von 1,9% p.a. erzielt. Immerhin steuerfrei.
    Aber wir dürfen die Inflation nicht vergessen! Die EZB strebt eine Inflationsrate von 2% p.a. in der Eurozone an. D.H. der Fonds hat es seit 2008 nicht geschafft die Inflation auszugleichen.
    Und nun bewerte selbst mal den 'steuerlichen Vorteil'.

    Ich würde zusehen, dass ich den Rotz loswerde und langfristig am weltweiten Aktienmarkt eine Rendite von 6-8% p.a. einfahre (vor Inflation!). Der von Dir genannte ETF ist eine gute Wahl dafür.

  • steuerlichen Altbestand handelt. Konkret geht es um den Deka-ImmobilienEuropa (ISIN: DE0009809566) mit einem Volumen von ca. 10.000€ und einem Buchgewinn von 4.000€.

    Wurden die Ausschüttungen automatisch wieder angelegt oder ausbezahlt?

    Im ersteren Fall sind die wiederangelegten Anteile kein Altbestand und somit steuerpflichtig, im zweiten Fall müssen die ausbezahlten Ausschüttungen fairerweise zu den 4000 € Buchgewinn hinzuaddiert werden.

    Bei meinen geerbten DekaImmobilien Europa liegt die ausbezahlte Ausschüttungsrendite bei rund 2,1% p.a. vor Steuern, zusätzlich zu der Wertsteigerung des Kurses.

  • Ich würde zusehen, dass ich den Rotz loswerde und langfristig am weltweiten Aktienmarkt eine Rendite von 6-8% p.a. einfahre (vor Inflation!). Der von Dir genannte ETF ist eine gute Wahl dafür.

    Ein klare Antwort: RAUS mit dem Zeug !!

    Immobilienfonds wurden (werden) gern von den Finanzhäusern an Kunden verkauft, denn der Vermittler (die Bank) erhält für diese Produkte eine hohe Vergütung aus dem Ausgabeaufschlag und aus der Bestandsprovision.

    Wenn du verkaufen möchtest, dann gelten folgende Regeln:

    Bei Anteilen, die vor dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt für die Rückgabe an die DekaBank ein Freibetrag in Höhe von 30.000 pro Kalenderhalbjahr. Das bedeutet, dass für diese Anteile keine Kündigung ausgesprochen werden muss und daher eine sofortige Verfügung möglich ist.

    Kläre das mit deiner Bank (Sparkasse ?) vorab, denn ich weiß nicht, wie sich der Eigentumsübergang vom Erblasser auf dich auf diesen Freibetrag ausgewirkt hat.

    Bei Immobilienfondsanteilen, die nach dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt immer eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten. Wenn die Fondsanteile beim Erblasser in einem DekaBank Depot angelegt waren, dann wurde dabei häufig auch vereinbart, dass die jährlichen Ausschüttungen direkt in neue Anteile investiert werden. Für diese Anteile, die ab dem obigen Datum erworben wurden, gilt immer eine Haltefrist von 24 Monaten und ein Verkauf ist auch nur möglich, wenn 12 Monate zuvor eine Kündigung ausgesprochen wurde.

    Wenn du eine Kündigungsfrist für einen Teilbestand einhalten musst, dann vereinbare, dass künftige Ausschüttung nicht wieder automatisch in neue Anteile angelegt werden, sondern dass die Ausschüttung auf dem Gutschriftskonto erfolgt.

    Die möglichen steuerlichen Auswirkungen sind schon weiter oben diskutiert worden - auch hier solltest du noch einmal bei deiner Bank nachfragen, bevor du einen Verkaufauftrag erteilst.

  • Wenn du verkaufen möchtest, dann gelten folgende Regeln:

    Bei Anteilen, die vor dem 22.07.2013 erworben wurden, gilt für die Rückgabe an die DekaBank ein Freibetrag in Höhe von 30.000 pro Kalenderhalbjahr. Das bedeutet, dass für diese Anteile keine Kündigung ausgesprochen werden muss und daher eine sofortige Verfügung möglich ist.

    Kläre das mit deiner Bank (Sparkasse ?) vorab, denn ich weiß nicht, wie sich der Eigentumsübergang vom Erblasser auf dich auf diesen Freibetrag ausgewirkt hat.

    Genau den Fall haben wir gerade durch. Es gelten unabhängig vom Erbfall die von dir genannten Fristen. Wir hatten zunächst die Info von der Sparkasse erhalten, dass dies nur vor dem tatsächlichen Übertrag auf den Namen des Erben möglich sei. Dem ist aber nicht so. Selbst ein Depotübertrag zur DKB und anschliesende Rückgabe (ohne Fristen) an die Fondsgesellschaft war möglich, da diese steuerlichen Informationen mit übertragen werden.

  • Die möglichen steuerlichen Auswirkungen sind schon weiter oben diskutiert worden - auch hier solltest du noch einmal bei deiner Bank nachfragen, bevor du einen Verkaufauftrag erteilst.

    Bei ImmoFondsanteilen im damaligen (Frühjahr 2024) Kaufvolumen von damals GsD nur 2k € dürfte es auf den Unterschied "bevor/danach") aber nicht so sehr darauf ankommen? In €, nicht in %. Hofft sie jedenfalls.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen