Trade Republic führt keine Abgeltungssteuer ab

  • Habe ich doch geschrieben: Höhe der Kapitalerträge, abgeführte Steuer etc. Alles, was auch auf der Steuerbescheinigung der Bank steht.

    Davon gehe ich zumindest aus, da ich gerade erst meine Steuererklärung gemacht habe, und Elster alle diese Daten automatisch ausgefüllt hat. Wenn Elster die Daten hat, dann auch das Finanzamt. Und die werden es von der Bank haben.

    Dann geh mal davon aus dass das Finanzamt keine Ahnung von deinen Kapitalerträgen hat, solange die Abgeltungssteuer von der Bank abgezogen und abgeführt wurde. Das was dem FA gemeldet wird ist die Höhe der Ausnutzung des Freibetrages. Und Elster hat auch nicht mehr Daten zur Verfügung.

    Zusammenfassung:
    Die Bank übermittelt keine Jahressteuerbescheinigungen an das Finanzamt.
    Bei deutschen Banken werden nur die Erträge an das Finanzamt gemeldet, die du mit einem Freistellungsauftrag (FSA) steuerfrei eingenommen hast.
    Bei Auslandsbanken werden deine Erträge an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

  • Dann bin ich gespannt was das Finanzamt sagt. Durch einige ungenutzte Freistellungsaufträge hab ich mal alles ausgefüllt und diverse Bescheinigungen angehängt. Bei trade republik waren die 1000 Euro ausgenutzt.

    Dauer noch bissl bis das rausgeht, aber melde mich zurück, falls die da was finden und zurückfordern.

  • Dann bin ich gespannt was das Finanzamt sagt. Durch einige ungenutzte Freistellungsaufträge hab ich mal alles ausgefüllt und diverse Bescheinigungen angehängt. Bei trade republik waren die 1000 Euro ausgenutzt.

    Dauer noch bissl bis das rausgeht, aber melde mich zurück, falls die da was finden und zurückfordern.

    Die Kreditinstitute in Deutschland melden ausschließlich die Höhe der Erträge an das Bundeszentralamt, die aufgrund eines Freistellungsauftrages ausgezahlt worden sind. Erträge, die oberhalb der Freistellung liegen werden automatisch mit 25% Zinsabschlagsteuer etc. belastet und nicht gemeldet.

    Weshalb das bei Tomarcy angeblich nicht der Fall sein soll, ist mir rätselhaft.

    Wenn eine Person bei mehreren Kreditinstituten Freistellungsaufträge gestellt haben sollte, die in der Summe über den zulässigen Betrag von € 1.000 hinausgehen, fallen daher dem Finanzamt zunächst einmal grundsätzlich nicht auf.

    ABER: Wenn aufgrund dieser "zu hohen" Freibeträge bei den verschiedenen Banken/Broker Erträge oberhalb der zulässigen Grenze steuerfrei ausgezahlt werden, dann gibt es bei deinem zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Hinweis. Du wirst dann freundlich, aber sehr bestimmt aufgefordert, deine Freistellungsaufträge zu korrigieren und natürlich die entsprechenden Steuern nachzuzahlen.
    Wenn es dabei um größere Summen gehen sollte, dann gibt es eventuell noch weiteren Ärger.

  • Vielleicht, weil Trade Republic es (leider) wieder nicht gebacken bekommt ?

    Kommt bei denen vielleicht irgendwann in den nächste 8 Monaten eine „Steuerkorrektur“ ?

    Entweder es kommt noch eine Korrektur im Laufe diesen Jahres oder du siehst es in der Erträgnisaufstellung/Steuerbescheinigung, die du im kommenden Jahr bekommst.

  • Freigestellte Kapitalerträge werden übermittelt (siehe Beitrag von Fred_ )

    Wenn TR jetzt aber keine Kapitalertragsteuer einbehält aufgrund eines Fehlers, kann es auch sein, dass die Kapitalerträge nicht übermittelt werden (weil defacto ja nicht effektiv freigestellt).

    Kann man im Rahmen der Steuererklärung einfach nacherklären. Gehe aber davon aus, dass tr eine Steuerkorrektur durchführen wird.

  • Freigestellte Kapitalerträge werden übermittelt (siehe Beitrag von Fred_ )

    Wenn TR jetzt aber keine Kapitalertragsteuer einbehält aufgrund eines Fehlers, kann es auch sein, dass die Kapitalerträge nicht übermittelt werden (weil defacto ja nicht effektiv freigestellt).

    Kann man im Rahmen der Steuererklärung einfach nacherklären. Gehe aber davon aus, dass tr eine Steuerkorrektur durchführen wird.

    Außerdem gibt es bei TR (anscheinend immer mal wieder) Rundungsfehler. Musste gerade die Steuerbescheinigung für 2025 nachreichen.

  • TR ist eine Katastrophe. Bei mir haben sie, was mir leider erst jetzt aufgefallen ist, Zinsen plötzlich ohne Steuerabzug ausgezahlt. Bis Mitte des Jahres noch einbehaltene Steuer auf Zinsen war dann in der unlängst übermittelten Steuerbescheinigung nicht ausgewiesen.
    Auf Nachfrage: "Sie haben eine NV-Bescheinigung."
    Nein, habe ich nicht. Hat mein Sohn.

  • Ich dachte, dass nur die Höhe der Nutzung des Freistellungsauftrages dem Bundeszentralamt für Steuern personenspezifisch übermittelt wird.

    Muss man denen Bescheid als Kunde/Steuerzahler geben wenn man versehentlich zuviel Freistellungsauftrag genutzt hat?

  • Kein Verlusttopf. Das habe ich schon in der App nachgeschaut, war auch mein erster Gedanke.

    Auf die App ist leider kein Verlass. Ich hatte Anfang 2025 kurzzeitig einen Verlust im Topf, der aber kurz danach verrechnet wurde. Laut App habe ich den aber heute noch! Alle Abrechnungen sind aber korrekt, d.h. in deren Abrechnungssystem ist der Topf leer. Nur in der App halt nicht.

    Anfrage an TR, ob die mir den korrekten Topf in der App anzeigen könnten. Antwort: Nein.

  • Auf die App ist leider kein Verlass. Ich hatte Anfang 2025 kurzzeitig einen Verlust im Topf, der aber kurz danach verrechnet wurde. Laut App habe ich den aber heute noch! Alle Abrechnungen sind aber korrekt, d.h. in deren Abrechnungssystem ist der Topf leer. Nur in der App halt nicht.

    Anfrage an TR, ob die mir den korrekten Topf in der App anzeigen könnten. Antwort: Nein.

    Die neue Chatfunktion steht bereit.
    Ich hoffe mal, dass der Test erfolgreich ist.
    So ein kleiner Satz muss doch auch irgendwie kapiert werden.

  • Habe ich doch geschrieben: Höhe der Kapitalerträge, abgeführte Steuer etc. Alles, was auch auf der Steuerbescheinigung der Bank steht.

    Hast Du falsch geschrieben.

    Wenn Elster die Daten hat, dann auch das Finanzamt.

    In Elster kannst Du die Bescheinigungen abrufen, die das Finanzamt von den Banken erhalten hat. Enthalten ist nur der tatsächlich genutzte Freibetrag. Nicht Höhe der Kapitalerträge, abgeführte Steuer, erklärte Freistellung etc.

    Muss man denen Bescheid als Kunde/Steuerzahler geben wenn man versehentlich zuviel Freistellungsauftrag genutzt hat?

    Das ist innerhalb des Jahres sinnvoll, dann können die meisten Banken das gleich korrigieren. Alternativ kannst Du das über die Steuererklärung glattziehen.

    Solltest Du zwar zu viel Freibeträge bei den Banken erklärt haben, jedoch nicht genutzt haben, ist es kein Problem, da die Banken ja nur den genutzten Freibetrag an das Finanzamt melden.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen