Einmalzahlung aus einer privaten Lebensversicherung / Anrechnung Krankenkasse

  • Bert: Gerade überlege ich, ob Sie mit Ertrag natürlich meinten, von der Auszahlungssumme der privaten Lebensversicherung ist das, was man an Beiträgen in die Lebensversicherung über all die Jahre eingezahlt hat, abzuziehen.

    Wissen Sie dann zufällig, wie ich diese Differenz berechnen kann? Also "einfach" den monatlichen Beitrag mit den Jahren, die man eingezahlt hat multiplizieren? Oder müsste sich diese Information in der abschließenden Auszahlungsbestätigung der privaten Lebensversicherung irgendwo finden?


    Entschuldigung für mein Missverständnis!

  • Hallo Tinella,


    ich schrieb, dass diese Fälle zigtausendfach vorkommen.

    Ich habe Beitragsberechnungen für freiwillig Versicherte mehr als 40 Jahre lang beruflich gemacht.

    In der Praxis hat das 1 einzige Mal jemand gemeldet. Betone EINMAL.

    Der Ertrag: den musst du nicht selbst ausrechnen. Den müsste die Lebensversicherung dir schon bescheinigen. "deine" Ausrechnung wird die Krankenkasse ja schließlich nicht berücksichtigen können, wenn du der KK "deine" Berechnung mitteilst.

    Ich hatte einen Link eingestellt vom GKV Spitzenverband. Dieser hat die Zuordnung von 12 Monaten nach § 5 Abs. 3 Satz 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze vorgenommen.


    Wäre es zu erwarten: dann wäre es eine Zuordnung von § 5Abs. 3 Satz 1....dort sind es aber auch 1/12 für 12 Monate.


    Ich könnte jetzt noch viel dazu schreiben, was ich "denke" war der damilige Referent sich dabei "gedacht" hatte, dies exakt so zu schreiben, wie er es geschrieben hat. Das würde aber nichts bringen; außer dass ich mir die Finger wund schreiben würde. Dieses Detail sollte man so hinnehmen.


    Grüße

    Bert

  • Hallo Bert,

    danke Ihnen sehr, dass Sie als erfahrener Fachmann noch einmal antworten.

    Leider ist mir nicht klar, was Sie mit "In der Praxis hat das 1 einzige Mal jemand gemeldet. Betone EINMAL." meinen. Was hat denn Jemand nur ein Mal gemeldet?

    Um so erstaunlicher ist eigentlich, dass die besagte Krankenkasse sehr wohl die gesamte Auszahlungssumme als Einkommen angerechnet hat. Aber dann sollte die freiwillig versicherte Person ja eigentlich bei einem Widerspruch Recht bekommen, hoffe ich.

    Schwieriger gestaltet sich die Berechnung des Ertrags der privaten Lebensversicherung. Hierzu hat der gestern kontaktierte Versicherungsfachmann des Lebensversicherers gesagt, dass es schwierig sein wird, den Ertrag auszuweisen, da über die Laufzeit von ungefähr 30 Jahren auch immer wieder Beitragsanpassungen (aufgund der eingeschlossenen Dynamik) vorgenommen wurden. Ist denn der Lebensversicherer von Rechts wegen verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Ertrag auszuweisen? Ich hoffe doch sehr, das ist so, wenn Sie schreiben, dass es sowieso nichts bringt, selbst eine Aufstellung zu machen.

    Wie haben den "Ihre" Versicherten, die Sie in 40 Jahren Berufslaufbahn bearbeitet haben, den Ertrag der privaten Lebensversicherung nachgewiesen?

    Ich bedanke mich ganz herzlich und wünsche Ihnen und allen Mitlesenden ein angenehmes Wochenende

    Tinella

  • Die auszahlende Versicherung fragt explizit nach der KV-Mitgliedschaft, und leitet das dann an diese weiter.

    Ja, und zwar nicht aus Jux und Dollerei, sondern aufgrund ihrer gesetzlich festgelegten Verpflichtung.;)

    Ist zutreffend bei "gesetzlich" angekreuzt (oder inzwischen auch geclickt?) wird im Anschluss die Kasse und die Mitgliedsnummer abgefragt - das wars dann.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • bei einer privaten Lebensversicherung fragt die auszahlende Stelle.

    Das erfolgt nur bei einer bAV ; einer betrieblichen Altersvorsorge (z.B. über den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung).


    Zur Frage: wie die KK die Auszahlung einer privaten Lebensversicherung erfährt.

    Bei freiwillig Versicherten ist der Versicherte verpflichtet, Angaben zu machen.


    Zur Frage: wie ich damals mit dem Fall umgegeganen bin, der mir eine solche Angabe gemacht hat.

    Eine Teilung durch 12 (der gesamten Auszahlung) ergab damals, dass dies unterhalb der Mindestbemessungsgrenze lag. Daher brauchte der geringe Ertrag nicht ermittelt zu werden.


    Mit dem Hinweis auf die Aussage des GKV-Sptzenverbandes zur Beitragspflicht des (nur) Ertrages müsste der Widerspruch doch 100%tig zu gewinnen sein. Du (dein Bekannte oder wer auch immer) schlägst die KK doch mit deren eigenen Waffen.

    Worauf wartet ihr denn noch.... weist die KK auf die Vorgabe des GKV-Spitzenverbandes hin.


    Zur Frage...wie die Lebensversicherung das ermitteln soll. äääh erhlich gesagt ist mir das äh sorry.. ziemlich egal. Sobald der Fall vor dem Sozialgericht landet, wird das Sozialgericht sicherlich eine solche Frage an die Lebensversicherung stellen. Da wirst du mal sehen, wie schnell die Lebensversicherung das ermitteln kann.


    Schreib doch mal , wie hoch die Auszahlung ist und wie wie viel Jahre welcher Beitrag monatlich eingezahlt wurde. Manche Dinge sind ganz einfach zu berechnen.

  • Zu

    Ok, dann haben wir jetzt 2 sich widersprechende Aussagen

    und

    Micha-1

    kannst Du die beiden sich widersprechenden Aussage mal hier gegenüberstellen

    ist evtl. meine Einlassung

    Ist zutreffend bei "gesetzlich" angekreuzt (oder inzwischen auch geclickt?) wird im Anschluss die Kasse und die Mitgliedsnummer abgefragt - das wars dann.

    mitgemeint. Daher als Ergänzung: Diese Abfrage des Lebensversicherers vor Auszahlung gilt dann, wenn es sich um eine BAV, z.B. Direktversicherung handelt. Bei BAV-unabhängigen LV-Auszahlungen ist das m. E. so nicht der Fall.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Auszahlungsbetrag einer privaten Lebensversicherung


    Die auszahlende Versicherung fragt explizit nach der KV-Mitgliedschaft

    wird im Anschluss die Kasse und die Mitgliedsnummer abgefragt

    bei einer privaten Lebensversicherung fragt die auszahlende Stelle.

    bei einer privaten LV die auszahlende Stelle NICHT nach einer KK fragt

    Jetzt könnt ihr euch was aussuchen

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