Entsorgungskosten für Schrottentsorgung

  • Hallo,

    mein Vermieter will aufräumen. Im Gemeinschaftsgarten und in den Treppenhäusern sind dem Besitzer nicht zuordenbare Gegenstände vorhanden (Grills, Schuh-Schränke, Ski, Ski-Schuhe, Liegestühle, Gartenstühle, Holzbänke, Fahrräder, Staubsauger usw.). Er will die Entsorgungskosten auf die Hausgemeinschaft umlegen. Ich finde das ungerecht, weil mir davon gar nichts gehört. Ist das zulässig? Er hat uns bis 15.06.26 die Möglichkeit gegeben alles selbst aufzuräumen bzw. zu entsorgen.

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    18.06.2026 - Sanieren und Förderung

  • Er „will“ das umlegen…..so so..,

    Schreibe ihn doch (für später ganz nützlich) freundlich an. Z.B.

    „Ich habe keine Gegenstände in und auf den Gemeinschaftsflächen abgestellt. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Kosten einer eventuellen Entsorgung auf sämtliche Mieter:innen umgelegt werden sollen, obwohl die Verursacher:innen bzw. Eigentümer:innen der Gegenstände nicht von Ihnen festgestellt wurden.“

    Da fällt mir spontan ein ehemaliger Mit-Forist ein, der als Mieter so was von untertänig und servil war, daß (sic) es einen schon wunderte.

  • Er „will“ das umlegen…..so so..,

    Schreibe ihn doch (für später ganz nützlich) freundlich an. Z.B.

    „Ich habe keine Gegenstände in und auf den Gemeinschaftsflächen abgestellt. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher rechtlichen Grundlage die Kosten einer eventuellen Entsorgung auf sämtliche Mieter:innen umgelegt werden sollen, obwohl die Verursacher:innen bzw. Eigentümer:innen der Gegenstände nicht von Ihnen festgestellt wurden.“

    Da bin ich mir nicht so sicher, ob der Vermieter die Kosten nicht doch umlegen kann.
    Ich habe Ähnliches in einer Eigentümergemeinschaft erlebt. Gemeinschaftsräume waren mit diversen Gegenständen vollgestopft, die offensichtlich niemanden gehörten, der (noch) in der Gemeinschaft wohnte. Der/die tatsächlichen Eigentümer waren nicht zu ermitteln.

    Also wurde entsorgt und die Gemeinschaft musste die Kosten übernehmen.

    Interessanterweise ist dieses Thema auch schon einmal höchstrichterlich dahingehend entschieden worden, dass der Vermieter diese Entsorgungskosten tatsächlich auf die Mieter umlegen darf - nicht einfach so, sondern dann, wenn der Eigentümer der Gegenstände nicht zu ermitteln ist.

  • Hallo,

    und hier noch eine Fundstelle dazu:

    „[14] Die Umlage der Sperrmüllkosten sei zulässig, denn es handele sich dabei um für die Müllabfuhr zu entrichtende Gebühren im Sinne von Ziffer 8 der Anlage 3 zu § 27 II. BV. Auch laufende Sperrmüllkosten, die – wie hier – erforderlich würden, weil Mieter rechtswidrig Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt hätten, seien umlagefähig.“ BGH, Urteil vom 13. 1. 2010 – VIII ZR 137/09

    Der Vermieter darf also.

    Gruß Pumphut

  • Ich finde das ungerecht, weil mir davon gar nichts gehört.

    Das ist halt das Selbe wie wenn fremde Parteien den Bio- oder Verpackungsmüll als Restmüll missbrauchen und die HV/der Eigentümer das dann kostenpflichtig entsorgen muss.

    Wer soll das sonst zahlen? Der Eigetümer, weil er kein Recht hat, alle Gemeinschaftsbereiche 24/7 per Kamera zu überwachen und den Zugang für alle nicht-Mieter effektiv zu unterbinden?

    Alternative, falls alle Wohnungen vermietet sind: er legt die Kosten nicht um und erhöht bei nächster Gelegenheit die Miete bis an die max. erlaubt Grenze (falls diese nicht schon da liegen sollte).

  • Regelmäßige Kosten kann man als Vermieter umlegen, sofern die BetrKV betreffend und im Mietvertrag genannt.

    Hier ist es scheinbar eine einmalige Aktion, die Kosten sind also nicht auf alle Mieter umlegbar.

    So ist es. Allerdings kann der Vermieter ankündigen, derartige Aktionen künftig alle 2 bis 3 Jahre zu machen, dann sind es regelmäßige Kosten.

  • Mal andersrum gedacht: Wer soll denn sonst die Entsorgungskosten tragen? Für mich sind das schon irgendwie allgemeine Kosten. Dass es niemand gewesen sein will ist wohl auch klar. Alternativ könnt ihr euch als Nachbargemeinschaft einen Transporter besorgen und es selber schnell zum Entsorger fahren. Kommt auf jeden Fall billiger als wenn die Hausverwaltung das berechnet. Wer bei der Aktion mithilft zahlt weniger von den Entsorgungskosten. Das geht natürlich nur, wenn ihr euch da mal zusammenrauft und es selbst erledigt.

  • Um wie viele Gegenstände handelt es sich denn? Einiges kann man doch bestimmt kostenlos beim Wertstoffhof abgeben.

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.

  • Wer soll denn sonst die Entsorgungskosten tragen? Für mich sind das schon irgendwie allgemeine Kosten.

    Das ist in der BetrKV klar definiert, was ein Vermieter umlegen darf und was nicht. Lies dir das gerne einmal durch.

    Man unterscheidet grundlegend zwischen einmaligen und regelmäßigen Aktionen in diesem Fall.

  • Das ist in der BetrKV klar definiert, was ein Vermieter umlegen darf und was nicht. Lies dir das gerne einmal durch.

    Man unterscheidet grundlegend zwischen einmaligen und regelmäßigen Aktionen in diesem Fall.

    Ja am Ende zahlt es so oder so der Mieter. Egal wie es denn geregelt ist. Ich würde als Vermieter einer großen Einheit natürlich auch versuchen es offiziell umzulegen. Wenn sich die Mieter quer stellen wird eben die Miete ein Jahr früher als geplant erhöht. Fühlt sich das richtig an? Nein. Wird es in der Realität so laufen? Ziemlich sicher, ja. Deswegen wäre es von Seite der Mieter am günstigsten wenn die die Angelegenheit gemeinschaftlich schnell erledigen und in den sauren Apfel beißen und eben ein paar Euros in die Ensorgung investieren. Wenn es die Hausverwaltung machen muss wird es um ein vielfaches teurer. Was haben die für einen Stundenlohn den die wohl ansetzen? Wenn die einen Entsorger beauftragen der antanzen muss wirds richtig wild.

  • Da ist der Sachverhalt auch relativ klar : die Gemeinschaft sind ja die Eigentümer.

    Die Frage ist ja, ob die die Kosten auf die Mieter umlegen dürfen

    Die Diskussion vergleiche ich mal mit dem Versuch einzelner Erdgeschossmieter, die sich immer mal wieder gegen die Kosten für den Lift wehren, weil sie den ja nie benutzen....

    Dazu gibt es ein höchstrichterliches Urteil, das hat Pumphut (Beitrag #4) richtig zitiert. Das ist Rechtens und wurde auch so vom Bundesgerichtshof bestätigt. Das Urteil dazu kann man einfach bei einer Suchmaschine finden.

    Wer soll denn sonst die Kosten tragen? Ich stelle mir gerade mal so vor, dass ich als Eigentümer in meinem imaginären Mehrfamilienhaus die Kosten für die Entrümpelung und Entsorgung von "vergessenen" Gegenständen zahlen muss.

    Glaubt man allen Ernstes, dass z.B. große Konzerne wie Vonovia und Co. diese Kosten auf sich sitzen lassen und diese als Eigentümer tragen ???
    Wohl kaum, die legen die Entsorgungskosten in der Nebenkostenabrechnung auf die betreffenden Mieter des Objektes um.

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