Immobilie im Bieterverfahren oder Auktion (ohne Makler) verkaufen?

  • Wenn bei einem Immobilienverkauf (ohne Makler!) mehrere Interessenten zum Schluss übrig bleiben und ALLE die Immobilie zum Angebotspreis erwerben wollen, was haltet ihr von folgender Vorgehensweise:

    Treffen an einem neutralen Ort; jeder bringt einen Umschlag mit, in dem sich der maximale Preis befindet den der jeweilige Bieter zu zahlen bereit ist. Die Öffnung und Preisverkündung erfolgt dann gemeinsam und offen!

    Zuvor wird festgelegt, dass der Verkäufer an den Bieter mit dem höchsten Preis OHNE WEITERE NACHVERHANDLUNG verkaufen wird!

    Ich hätte gerne eure Meinungen/Tipps dazu - evtl. denke ich vielleicht zu kompliziert oder es gibt rechtliche Fallstricke. Bin auch offen für best practices bei einem solchen Fall, die ihr schon erlebt habt ...

    Danke im Voraus für euren Input!

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  • Bis zur Unterschrift unter den notariellen Vertrag ist niemand an irgendein Gebot gebunden.

    Man kann bis dahin jedes Gebot ohne Begründung zurücknehmen und selbstverständlich auch kleinteilig nachverhandeln oder ganz abspringen.

    Wenn man sieht, dass andere weniger geboten haben, kann man das eigene Angebot also auch einfach reduzieren… egal, was im Umschlag stand…

  • Hallo gcmv,

    in die gleiche Kerbe wie Wanderslust

    Verkauft ist die Immobilie mit dem notariellen Kaufvertrag. Noch beim Notar kann einer der Beteiligten aufstehen und die Unterschrift verweigern. Alles vorher sind Kaufverhandlungen und ob die potentiellen Käufer sich auf Ihr Spielchen einlassen, wage ich zu bezweifeln.

    Die Höhe des Kaufpreises ist aus Verkäufersicht sicherlich der wichtigste Punkt, aber nicht alles. Ganz unabhängig von der emotionalen Ebene sollten Sie sich bei gleichen Kaufpreisangeboten schon überlegen, wie will der Käufer den Kaufpreis bezahlen, d.h. Verhältnis Eigen- zu Fremdkapital. Hat der Käufer eine verbindliche Kreditzusage? Wie sollen die Übergabemodalitäten aussehen; gibt es da Sonderwünsche oder ist sogar Ärger zu erwarten?

    Wenn Sie den Kaufpreis noch etwas nach oben treiben wollen, sagen Sie doch einfach einem der Interessenten, der andere bietet x% mehr. Entweder er geht darauf ein, oder sie nehmen einen der anderen.

    Gruß Pumphut

  • Wenn bei einem Immobilienverkauf (ohne Makler!) mehrere Interessenten zum Schluss übrig bleiben und ALLE die Immobilie zum Angebotspreis erwerben wollen, was haltet ihr von folgender Vorgehensweise:

    ...

    Dann war der Angebotspreis offensichtlich zu niedrig.

    Ein guter Makler hätte das erkannt / gewusst.

    Und wie oben schon ausgeführt: Diese Briefumschläge mit einer Zahl sind genauso unverbindlich wie mein Kommentar hier.

    Aber: Was hast Du in dieser Situation zu verlieren? Mach es einfach und berichte hier!

    Viel Erfolg!

  • Vor Ort und gemeinsam mit allen Interessenten würde ich es komisch finden. Ich würde einfach jedem schreiben, dass du noch andere Interessenten hast und fragen, was denn das Höchstgebot wäre. Dann bekommst du entsprechende Rückmeldungen und kannst in Ruhe entscheiden.

    Aber das wäre nur meine persönliche Vorgehensweise. Grundsätzlich hört sich die Situation sehr gut an, weil den Verkaufspreis hast du ja bestimmt nicht grundlos so festgelegt. Vielleicht bekommst du jetzt sogar noch mehr. Viel Erfolg beim Verkauf!

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.

  • Letztens erst die Erfahrung machen dürfen, Kaufinteressent akzeptiert den Angebotspreis ohne Verhandlung. Kaufinteressent drängelt auf schnellen Notartermin, der dann auch vereinbart wird. Am Vorabend des Termins, fängt der an und will nach verhandeln, bietet 40% weniger.....

    Kontakt mit diesem Idioten abgebrochen.

    Kennst Du mehrere von dieser Sorte?

  • Interessenten, die das Haus unbedingt haben wollen, werden das Spielchen mitmachen.

    Besorge Dir im Vorfeld ein Formular / Schriftstück, auf dem für den Kaufvertrag alle wichtigen Punkte enthalten sind (quasi ein Auftrag an den Notar zur Vertragsvorbereitung). Den lässt Du Dir vor Ort von dem Meistbietenden (mit Ausweiskopie) unterschreiben und wirfst ihn danach in den Briefkasten des Notars.

    Ab dann tickt für die Kaufinteressenten die Bezahl-Uhr, da der Notar nicht umsonst arbeitet.

  • Letztens erst die Erfahrung machen dürfen, Kaufinteressent akzeptiert den Angebotspreis ohne Verhandlung. Kaufinteressent drängelt auf schnellen Notartermin, der dann auch vereinbart wird. Am Vorabend des Termins, fängt der an und will nach verhandeln, bietet 40% weniger.....

    Kontakt mit diesem Idioten abgebrochen.

    Kennst Du mehrere von dieser Sorte?

    Finde den Fehler: Du hattest keinen vom Kaufinteressenten unterschriebenen Auftrag an den Notar. Richtig?

  • Vielen Dank für euren zahlreichen Input.

    Der Verkaufspreis wurde meinerseits nach einer Wertermittlung (Vergleichswertverfahren) durch einen seriösen, ortsansässigen Makler festgelegt.

    Da die Wohnung aber eine exorbitante Lage (traumhafte, unverbaubare Aussicht) hat, sind die Interessenten so sehr angetan, dass sie wohl auch bereit sind, ein bisschen mehr dafür zu zahlen.

    Das Risiko, dass ein vermeintlich Meistbietender abspringt, halte ich für sehr gering, da mir der (von mir eingeschränkte) Interessentenkreis (direkte Nachbarschaft) persönlich bekannt ist und man sich täglich über den Weg läuft.

    Ich werde das Ganze nochmal sacken lassen und dann entscheiden, wie ich weiter verfahre ...

  • Hallo gcmv,

    jetzt liefern Sie aber eine ganz entscheidende Information hinterher. Die Fragestellung noch erweitert; bleiben Sie nach dem Verkauf in der Gegend oder ziehen Sie weit weg?

    Übrigens, bei Geld hört die Freundschaft auf, auch die Verwandtschaft.

    Ein Aspekt für irgendwelche „Tricks“ sollten Sie beachten; was macht Sie sicher, dass sich die interessierten Nachbarn nicht untereinander austauschen?

    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    ich bin bzgl. des erzielbaren Preises mega-entspannt.

    Es gibt einen Mindestpreis und mehrere glaubwürdige Interessenten - keine Ahnung, warum die sich absprechen sollen - sie wollen alle gerne die Wohnung ...

    Nach dem Verkauf werde ich tatsächlich dort nicht mehr sein ...

  • Wie viele Bieter sind denn noch im Rennen?
    Ich würde eher zu einem "Round Robin"-Bieterverfahren raten, d.h. du informierst die Interessenten, dass ein anderer Interessant mehr zahlen würde und fragst, ob sie höhergehen wollen. Idealerweise in 5000er Schritten. Irgendwann trennt sich dann die Spreu vom Weizen. So lässt sich vielleicht sogar ein höherer Preis erzielen, als bei dem von dir vorgeschlagenen Blind-Verfahren.

  • Bis zur Unterschrift unter den notariellen Vertrag ist niemand an irgendein Gebot gebunden.

    Man kann bis dahin jedes Gebot ohne Begründung zurücknehmen und selbstverständlich auch kleinteilig nachverhandeln oder ganz abspringen.

    Wenn man sieht, dass andere weniger geboten haben, kann man das eigene Angebot also auch einfach reduzieren… egal, was im Umschlag stand…

    Das kann gerade bei Immobiliengeschäften auch nach hinten losgehen. Der Rechtsbegriff lautet hier: culpa in contrahendo (c.i.c.)

    In dem geschilderten Fall ist es wohl unwahrscheinlich, dass das zur Anwendung kommt. Aber z.B. beim Notartermin das Geschäft abzublasen. kann teuer werden.

    Ich bin bei unserem Haus auch damit in Berührung gekommen. Der Bauträger war sich mit dem Verkäufer des Grundstückes in exzellenter Lage einig. Er wollte verkaufen, da das Grundstück aufgrund des gültigen Bebauungsplanes und den inzwischen sehr stark gestiegenen Grundstückspreisen als nicht wirtschaftlich bebaubar galt. Der Bauträger hatte jedoch zusammen mit seinem Architekten eine Lösung gefunden, die sowohl baurechtlich zulässig als auch wirtschaftlich war. Als der Verkäufer davon erfuhr, wollte er plötzlich nicht mehr verkaufen und das Grundstück selbst bebauen. Da der Bauträger bereits Aufwendungen für Architekt und Gutachten getätigt hatte, machte er culpa in contrahendo geltend. Daraufhin einigte man sich, und der Verkauf fand statt. Im deutschen Recht ist eben nichts so einfach, wie es einem juristischen Laien manchmal erscheint.

  • Hallo sam51,

    der von Ihnen geschilderte Fall ist sicherlich eine Spezialität, wobei noch offengeblieben ist, ob der Anspruch des Käufers tatsächlich durchsetzbar gewesen wäre. Zum Prozess ist es ja nicht gekommen.

    In den hier diskutierten und auch sonst Standardfall, Privatperson A verkauft eine Immobilie an Privatperson B ist eine Geltendmachung eines Vertrauensschadens eher unwahrscheinlich. Sonst würde die Pflicht zur notariellen Beurkundung eines Grundstücksgeschäfts unterlaufen. Da muss es schon ganz schwerwiegende Zusicherungen der einen an die andere Seite geben, dass das Geschäft auf jeden Fall zustande kommt und eine Seite muss erhebliche Kosten im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäfts geltend machen können, wie in Ihrem Fall. Nur vergeblicher Zeitaufwand, Fahrt- und Bürokosten reichen sicherlich nicht.

    Gruß Pumphut

  • Das kann gerade bei Immobiliengeschäften auch nach hinten losgehen. Der Rechtsbegriff lautet hier: culpa in contrahendo (c.i.c.)

    In dem geschilderten Fall ist es wohl unwahrscheinlich, dass das zur Anwendung kommt. Aber z.B. beim Notartermin das Geschäft abzublasen. kann teuer werden.

    Ich bin bei unserem Haus auch damit in Berührung gekommen. Der Bauträger war sich mit dem Verkäufer des Grundstückes in exzellenter Lage einig. Er wollte verkaufen, da das Grundstück aufgrund des gültigen Bebauungsplanes und den inzwischen sehr stark gestiegenen Grundstückspreisen als nicht wirtschaftlich bebaubar galt. Der Bauträger hatte jedoch zusammen mit seinem Architekten eine Lösung gefunden, die sowohl baurechtlich zulässig als auch wirtschaftlich war. Als der Verkäufer davon erfuhr, wollte er plötzlich nicht mehr verkaufen und das Grundstück selbst bebauen. Da der Bauträger bereits Aufwendungen für Architekt und Gutachten getätigt hatte, machte er culpa in contrahendo geltend. Daraufhin einigte man sich, und der Verkauf fand statt. Im deutschen Recht ist eben nichts so einfach, wie es einem juristischen Laien manchmal erscheint.

    Das passt hier nicht.

    Culpa in contrahendo kann keinen Anspruch auf Abschluss eines bestimmten Vertrages vermitteln, sondern nur auf Sorgfaltspflichten bei den Verhandlungen selbst und ggf. einen echten Vertrauensschaden.

    Wenn jemand zB beim Besichtigungstermin auf einer Bananenschale ausrutscht, kann es einen Anspruch geben.

    Eventuell noch auf die Notarkosten, wenn ich abspringe, nachdem der Notar aufgrund meines Gebots oder einer Terminvereinbarung schon tätig wurde.

    Niemals kann es einen Anspruch auf Vertragsschluss geben, denn dann würde die gesetzlich vorgeschriebene Formpflicht des Vertrags abgeschafft.

    Niemand kann auf meine notarielle Unterschrift vertrauen, bevor ich vor den Augen des Notars über den Vertragsinhalt belehrt wurde und - völlig freiwillig- unterschrieben habe.

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