Gewichtung im Depot

  • Inzwischen hat die TK auf meine Anfrage zur Ermittlung des Gesamteinkommens nach § 10 SGB V mitgeteilt:

    Die kurzfristige Beschäftigung ist im Rahmen der Familienversicherung unschädlich.

    Die privaten Veräußerungsgewinne z.B. Gewinne aus dem Verkauf eines privaten. Grundstückes oder Hauses oder der Verkauf einer Aktie sind ebenfalls unschädlich für die Familienversicherung.

    Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen und damit kein Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung. Das gilt unabhängig

    davon, ob und in welchem Umfang es sich dabei um Einkünfte des Einkommen-steuerrechts handelt.

    Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen und gehören daher im Rahmen der Familienversicherung zum Gesamteinkommen.

    Das bedeutet, das im Folgenden Jahr nicht nochmal so eine Aktion z.B. über meine Frau erfolgen dürfte da sonst „Regelmäßigkeit“ unterstellt werden könnte? Welche Zeitabstände wären den unkritisch?

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  • Die privaten Veräußerungsgewinne z.B. Gewinne aus dem Verkauf eines privaten. Grundstückes oder Hauses oder der Verkauf einer Aktie sind ebenfalls unschädlich für die Familienversicherung.

    Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen und damit kein Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung. Das gilt unabhängig

    davon, ob und in welchem Umfang es sich dabei um Einkünfte des Einkommen-steuerrechts handelt.

    Das ist ja mal eine interessante Antwort.

    Da machen wir uns hier jahrelang Gedanken über die Familienversicherung für Kinder bis 25 Jahren.

    Und dann kann man laut dieser Aussage z.B. als 20-jähriger mal schnell 20.000 Euro Gewinne aus Aktien oder ERFs realisieren.

    Und das ohne jede Auswirkung auf die Familienversicherung.

  • Und dann kann man laut dieser Aussage z.B. als 20-jähriger mal schnell 20.000 Euro Gewinne aus Aktien oder ERFs realisieren.

    Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen und damit kein Gesamteinkommen im Rahmen der Familienversicherung.

    [...]

    Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen und gehören daher im Rahmen der Familienversicherung zum Gesamteinkommen.

    Wobei ich die Formulierung der KV (sofern die das wirklich so formuliert haben) auch sagen wir mal "merkwürdig" finde.

    Hier wird geschrieben "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen". Aktienverkäufe fallen doch gar nicht unter die privaten Veräußerungsgeschäfte. Der Punkt ist also hier irrelevant.

    Dann die Formulierung "Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen". Was sind "laufende Aktien"? Formuliert das die KV wirklich so unsauber? Und was sind überhaupt Gewinne aus Aktien? Sind da nur Dividenden gemeint, oder nicht doch auch realisierte Kursgewinne?

  • Mein Eindruck als ich damals telefonisch im Rahmen der Zuzahlungsbefreiung gefragt habe war auch, dass da einiges durcheinander geht beim Denken und Formulieren.

    Und Vorsicht, nur weil eine Person diese schriftliche Auskunft bekommen hat bei einer Ersatzkasse, muss das noch lange nicht von jeder Krankenkasse so gehandhabt werden.

  • Dann die Formulierung "Die Gewinne aus laufenden Aktien zählen zu Kapitalerträgen". Was sind "laufende Aktien"? Formuliert das die KV wirklich so unsauber? Und was sind überhaupt Gewinne aus Aktien? Sind da nur Dividenden gemeint, oder nicht doch auch realisierte Kursgewinne?

    Für mich sind damit klar Dividenden gemeint. „Laufende“ Aktien im Gegensatz zu veräußerten Aktien, also denen mit realisierten Kursgewinnen

  • Es geht um einmalige Veräußerungsgewinne, so wie ich das geplant habe.

    Das andere sind die regelmäßigen jährlichen Kapitalerträge

    Die Versicherung schreibt aber "privaten Veräußerungsgeschäften sind kein regelmäßiges Einkommen". Und ein privates Veräußerungsgeschäft hat eben absolut nichts mit Aktienverkäufen zu tun. Und daher finde ich die Antwort der Versicherung merkwürdig.

  • Die Antwort der TK ist deshalb verwirrend, weil sie steuerrechtliche Begriffe und die Regeln der Familienversicherung nicht sauber trennt.

    Entscheidend für die Familienversicherung ist nicht, ob etwas steuerlich als „privates Veräußerungsgeschäft“ bezeichnet wird, sondern ob ein regelmäßiges Gesamteinkommen vorliegt.

    Bei Aktien gibt es zwei verschiedene Arten von Erträgen:

    • laufende Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Zinsen) – diese fließen regelmäßig zu und zählen grundsätzlich zum Gesamteinkommen.
    • einmalige Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren – diese können nach Auffassung der TK als nicht regelmäßiges Einkommen behandelt werden und deshalb für die Familienversicherung unschädlich sein.

    Deshalb ist die Formulierung „private Veräußerungsgeschäfte“ in der Antwort etwas unglücklich. Aktienverkäufe fallen steuerlich seit Einführung der Abgeltungsteuer gerade nicht unter die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Vermutlich wollte die TK lediglich ausdrücken, dass einmalige Verkaufserlöse bzw. Kursgewinne nicht als regelmäßiges Einkommen angesehen werden.

    Hoffe es ist jetzt klarer und jetzt würde ich gerne weiter die von mir gestellte Frage in den Fokus rücken.

  • Hallo Tomarcy,


    so wie Schlaubi schreibt, hat was auf,m Kasten und ich muss da zur Familienversicherung gar nix mehr schreiben. Er macht seinem Namen alle Ehre. Außerdem will er keine Antwort mehr dazu.


    Bester Tomarcy: das wollte ich nur schreiben, weil du mich ins Boot geholt hast.

  • so wie Schlaubi schreibt, hat was auf,m Kasten und ich muss da zur Familienversicherung gar nix mehr schreiben. Er macht seinem Namen alle Ehre. Außerdem will er keine Antwort mehr dazu.


    Bester Tomarcy: das wollte ich nur schreiben, weil du mich ins Boo

    Vielen Dank für die 💐aber der eigentliche heiße Tipp für diese Gestaltung kam ja von Finanzschlumpf

    Natürlich möchte ich Antworten nur gerne zu meiner Fragestellung. 😉 Vielleicht hast Du ja eine

  • Deine Eingangsfrage habe ich gelesen, aber es bleiben da so viele Fragezeichen für eine halbwegs vernünftige Antwort. Um die zwei wichtigsten zu nennen:

    Was ist Dein Anlageziel? Welchen Geldbedarf hast Du?

    Aber gerne noch weitere Infos - sorry habe die drei Seiten nicht durchgelesen, falls das bereits beantwortet wurde.

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