Tagesgeldkonto Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Sehr geehrtes Finanztipp Team,

    gibt es eine Möglichkeit für unsere 15 Parteien Wohnungseigentümergemeinschaft die Rücklagen ohne Kontohopping mit einem ordentlichen Zins anzulegen wie es auch Einzelpersonen aktuell machen können?

    Die von mir gefunden Angebote sind allesamt unter 0,5%.

    Was würden Sie uns empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven {potenzieller Klarname durch Mod entfernt}

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  • Kater.Ka 12. Juni 2026 um 05:48

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • gibt es eine Möglichkeit für unsere 15 Parteien Wohnungseigentümergemeinschaft die Rücklagen ohne Kontohopping mit einem ordentlichen Zins anzulegen wie es auch Einzelpersonen aktuell machen können?

    Die von mir gefunden Angebote sind allesamt unter 0,5%.

    Was würden Sie uns empfehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sven {potenzieller Klarname durch Mod entfernt}

    Das ist zunächst einmal die Aufgabe des Verwalters, sich um diese Dinge zu kümmern.

    Vermutlich erwartest du (ihr) einen Ertrag, wie ihn Einzelpersonen bei den üblichen onlineBanken oder gar NeoBrokern bekommen.
    Das Problem ist in diesen Fällen, dass diese Kreditinstitute Anlagen ausschließlich von Einzelpersonen akzeptieren - selbst Gemeinschaftskonten für Eheleute, Vereine oder andere Konstellationen sind häufig nicht möglich.

    In deinen Fall muss das Konto auf die "Wohnungseigentümer Gemeinschaft" lauten. Über dieses Konto kann dann nur der Verwalter verfügen. Dazu sind zahlreiche Vorgaben zu beachten. Es muss z.B. ein Verwaltervertrag vorgelegt werden etc.
    Das sind alles Dinge, die du von onlineBanken nicht erwarten kannst.

    Ihr (die Wohnungseigentümergemeinschaft) seid dabei auf die Filialbank vor Ort angewiesen. Ja, es stimmt, da kannst du keine großartigen Erträge erwarten.

  • Aus diesem Grund haben wir es in unser Hauseigentümergemeinschaft so geregelt, dass wir die Rücklagen nicht erhöhren sondern dass Geld eigenständig anlegen und in dem Fall wenn eine höhere Investition getätigt werden müsste wir eine Sonderzahlung aus eigener Tache leisten müssten.

    Wir sind aber nur 9 Parteien. Da lässt sich das einfacher regeln und besprechen.


    VG

  • Aus diesem Grund haben wir es in unser Hauseigentümergemeinschaft so geregelt, dass wir die Rücklagen nicht erhöhren sondern dass Geld eigenständig anlegen und in dem Fall wenn eine höhere Investition getätigt werden müsste wir eine Sonderzahlung aus eigener Tache leisten müssten.

    Wir sind aber nur 9 Parteien. Da lässt sich das einfacher regeln und besprechen.


    VG

    Ich hoffe, ehrlich gesagt für euch, dass ihr das auch vertraglich geregelt habt, damit es dann im Fall der Fälle keine Probleme gibt, dass einer der Eigentümer sich an dieses Vorhaben nicht mehr erinnern kann

  • Aus diesem Grund haben wir es in unser Hauseigentümergemeinschaft so geregelt, dass wir die Rücklagen nicht erhöhren sondern dass Geld eigenständig anlegen und in dem Fall wenn eine höhere Investition getätigt werden müsste wir eine Sonderzahlung aus eigener Tache leisten müssten.

    Wir sind aber nur 9 Parteien. Da lässt sich das einfacher regeln und besprechen.

    Bei den ersten Eigentümern einer Wohngemeinschaft läuft das meist noch problemlos, weil auch in den ersten Jahren keine größeren Ausgaben zu erwarten sind. Solange das problemlos funktioniert, ist das auch eine gute Lösung.

    In der Praxis hast du aber immer irgendjemanden dabei, der nicht pünktlich zahlt oder nicht zahlen kann oder oder oder....

    In einer Eigentümergemeinschaft, zu der ich auch gehöre, fällt eine größere Sanierung an, die auch "richtig" Geld kosten wird. Die vorhandenen Rücklagen dafür reichen nicht aus und das Projekt verzögert sich dadurch seit Jahren, weil es Eigentümer gibt, die ein (finanzielles) Problem mit den zu erwartenden Gesamtkosten haben. Die Sonderumlage und damit auch das gesamte Sanierungsprojekt wird jetzt über mehrere Jahre "gestreckt", was den Aufwand noch einmal in vergrößert.

  • Vielleicht die Aaral Bank (1,2%). Am besten direkt anfragen.

  • Aus diesem Grund haben wir es in unser Hauseigentümergemeinschaft so geregelt, dass wir die Rücklagen nicht erhöhren sondern dass Geld eigenständig anlegen und in dem Fall wenn eine höhere Investition getätigt werden müsste wir eine Sonderzahlung aus eigener Tache leisten müssten.

    Wir sind aber nur 9 Parteien. Da lässt sich das einfacher regeln und besprechen.


    VG

    Der Haken daran: die Rücklage der WEG ist erstmal sicher (solange der Verwalter nciht damit durchbrennt) Verkauft einer seine ETW ist in eurem Modell die Rücklage weg.

  • Ich hoffe, ehrlich gesagt für euch, dass ihr das auch vertraglich geregelt habt, damit es dann im Fall der Fälle keine Probleme gibt, dass einer der Eigentümer sich an dieses Vorhaben nicht mehr erinnern kann

    Das ist das Eine. Das Andere ist, dass hoffentlich im Bedarfsfalle jeder das Geld aufbringen kann. Man kennt ja nicht die Kontostände der Anderen. In einer 3er-Konstellation ging das gut. Wir kannten und vertrauten uns. Würde ich anderswo nicht noch mal machen.

  • Rücklagen nicht erhöhren sondern dass Geld eigenständig anlegen und in dem Fall wenn eine höhere Investition getätigt werden müsste wir eine Sonderzahlung aus eigener Tache leisten müssten.

    Das erfordert natürlich Disziplin auf Seiten der Eigentümer, selber was weg zu sparen für den Fall der Fälle.

    Bei einem Vermietungs-Objekt wurde wegen Instandsetzungsarbeiten eine Sonderumlage an der ETV festgesetzt, wo jetzt bei uns alleine einfach mal 5.500 abgerufen werden.

  • Der Haken daran: die Rücklage der WEG ist erstmal sicher (solange der Verwalter nciht damit durchbrennt) Verkauft einer seine ETW ist in eurem Modell die Rücklage weg.

    Das würde ich dann natürlich vertraglich auch regeln, dass in einem solchen Falle das Geld auf irgendein anderes Konto überwiesen werden muss. Wobei dann ist ja auch wieder die Frage dann gehört es ja wem anders. Je länger ich drüber nachdenke, desto schwieriger komme ich mit dem Gedanken zurecht, irgendwie 😉🤔

  • Deswegen dränge ich in unserer WEG darauf Rückstellungen in sinnvoller Höhe zu bilden. Da gibt es auch so Vögel, die wollen nur 5€ einzahlen. Immerhin im Monat. Und wenn es dann zum Schwur kommt will keiner zahlen. Habe zwar auch schon so gedacht: kann mir recht sein, wenn ich in 10 Jahren verkaufe habe ich keine Unsummen in der Rücklage liegen. Aber ich denke das ist einfach zu kruz gedahct. Das holt einen irgendwann ein.

  • Lustig, komme gerade von meiner ETV. Mehrparteienhaus mit 11 Eigentümern, davon zwei Eigennutzer. Von Beginn (BJ 1995) an auf "realistische" Rücklage geachtet (derzeit 0,75 / m2). Kostet jedes Jahr Überzeugungsarbeit, die Summe gg. reine Kapitalanleger zu behaupten aber "was man hat, hat man". Beauftragte Verwaltung führt die Konten auf dem Namen der WEG und managt sie auf der Verwalterplattform der DKB + Tagesgeldkonto (derzeit 1,2 %). Für institutionelle Anleger wie eine WEG gibt es wenig Anbieter und keinen vergleichbaren hohen Zins wie für Einzelpersonen. Die angesparte Summe (IRücklage) lässt aber ruhiger schlafen (planm. und unplanmäßige Instandsetzungen) und Raum für Investitionen (Ladeinfrastruktur).

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