Hausratversicherung

  • Hallo,

    ich habe gelesen, dass eine Hausratversicherung, die vom Vermieter verlangt wird, nicht rechtmäßig ist. Darüberhinaus würde ja auch die Haftpflichtversicherung manches ”abdecken”. Ich war da selber überrascht - hab leider nicht mehr die Quelle.

    Wie schätzt ihr eine Kündigung der Hausratversicherung ein?

    Herzlichen Dank im Voraus

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  • Ein bisschen mehr Kontext wäre hilfreich

    Wir haben als Vermieter eine vertragliche Zusatzvereinbarung, wo das Vorliegen oder der Abschluss einer Privathaftpflicht mit Abdeckung von Wasser- und Glasschäden in der vermieteten Wohnung integraler Bestandteil ist.

    Einen Vorteil einer Hausratversicherung für den Vermieter sehe ich nicht.

    Ich bin kein Jurist, daher kann ich dir keine rechtsverbindliche Rückmeldung geben.

  • Könnte sein, dass da zwischen dem TE als Mieter uns seinem Vermieter irgendwas durchgerutscht ist. Immerhin fangen beide, nicht viel miteinander zu tun habende Versicherungsarten mit "Ha" an und haben (mindestens) ein "t" verinnerlicht. Das genügt schon mal, sie zu verwechseln oder zu vereinheitlichen.

    Dahinter allerdings

    Einen Vorteil einer Hausratversicherung für den Vermieter sehe ich nicht.

    will ich ein Fragezeichen setzen, Ein abgebrannter versichert gewesener Mieter ist im Zweifel auch aus Vermietersicht besser als ein abgebrannter nicht versichert gewesener Mieter. Klar, der Vermieter kann es vorher nicht verlangen, deswegen darf es ihm hinterher auch egal sein.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Wir haben als Vermieter eine vertragliche Zusatzvereinbarung, wo das Vorliegen oder der Abschluss einer Privathaftpflicht mit Abdeckung von Wasser- und Glasschäden in der vermieteten Wohnung integraler Bestandteil ist.

    Das ist immer nur die Momentaufnahme.
    Zum Einzug vorgewiesen, dann gekündigt oder gewechselt.
    an wen wende ich mich wenn ein Schaden eintritt.
    Der Versicherer verweisst sowieso erst auf den VN, der einen "Schaden" bereit ist zu melden.

  • Hallo,

    mir hat einmal ein Anwalt erklärt, ich kann als Vermieter viel in den Mietvertrag hineinschreiben. Worauf ich einen Rechtsanspruch habe, steht in den Gesetzen bzw. ist durch Obergerichte ausgeurteilt. Eine Haftpflichtversicherung gehört nicht dazu, eine Hausratversicherung sowieso nicht, da für den Vermieter kaum relevant.

    Gleichwohl ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jeden Erwachsenen und erst recht Mieter sehr sinnvoll. Bei der Hausratversicherung muss man immer überlegen, wie geht es mir, wenn mein gesamter Hausrat vernichtet bzw. gestohlen ist. Habe ich nur eine spärliche Einrichtung aus einem schwedischen Möbelhaus oder Designermöbel usw.?

    Gruß Pumphut

  • Ich habe tatsächlich noch nie gehört, dass ein Vermieter eine Versicherung verlangt.

    Ich würde dann auch gerne die Brand und Gebäude Versicherung von ihm sehen.

    Die Versicherungen sind auch nicht deckungsgleich : Die Hausratversicherung bezahlt den eigenen Schaden. Die Privathaftpflicht bezahlt den Schaden, den man anderen zufügt.

    Da wurde wohl mal wieder die KI befragt.

  • Hallo Kapitalfuchs,

    so als Schmäckerchen am Rande:

    Die kann ja auch nur der Eigentümer abschließen. Oder wie denkst du, dass ein Mieter diese Versicherung abschließen soll?

    Das geht und kann vereinbart werden, z.B. für ein vermietetes Einfamilienhaus. Stichwort Versicherung auf fremde Rechnung §§43ff Versicherungsvertragsgesetz.

    Gruß Pumphut

  • Stichwort Versicherung auf fremde Rechnung §§43ff Versicherungsvertragsgesetz

    Danke für die Info, das wusste ich tatsächlich nicht.


    Dennoch ist es in meinem Interesse als Eigentümer, dass ich meine Objekte entsprechend absichere, Feuer, Leitungswasser, Sturm. Daher versichere ich die Objekte auf meinen Namen, wenn auch natürlich diese Kosten 1:1 weiter an den Mieter berechnet werden.

    Macht es der Mieter, dann bekomme ich wohlmöglich keine Info darüber, wenn der Mieter die Versicherung kündigt?!

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