Versicherung kündigen So kündigst Du Deine Versicherung richtig
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Nicht jeder Vertrag ist sinnvoll – das gilt auch für Versicherungen. Du hast festgestellt, dass es Deine Versicherung zu gleichwertigen Konditionen preiswerter gibt? Dann lohnt ein Wechsel. Warum solltest Du etwa den überteuerten Vertrag für die Autoversicherung behalten?
Auch wenn es Veränderungen in Deinem Leben gibt, solltest Du Deine Versicherungen prüfen. Passen die Leistungen noch zu Deiner Situation? Ziehst Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner zusammen, lohnt oft ein gemeinsamer Familientarif statt zwei einzelne Verträge, etwa bei der Haftpflicht- und Hausratversicherung. Wir zeigen Dir, wann Du Deine Versicherung kündigen kannst und wie Du vorgehst.
Zu welchem Zeitpunkt Du Deine Versicherung kündigen kannst, ist unterschiedlich. Die Frist für eine ordentliche Kündigung hängt von der Versicherungsart ab und davon, was im Vertrag vereinbart ist. Bei der Privathaftpflicht sind es meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, bei der Kfz-Versicherung dagegen ein Monat. Schaue Dir auf jeden Fall an, was in Deinem Vertrag steht und halte die dort festgelegten Fristen ein.
Verträge wie die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kannst Du bis zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen. In der Regel laufen die Verträge über ein Jahr, höchstens dürfen Sach- und Unfallversicherung eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben. Die meisten Versicherungen verlängern sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt.
Wie lange vor Ende der Laufzeit Du kündigen musst, hängt vom Vertrag ab – bis zu drei Monate Kündigungsfrist sind möglich. Wichtig zu wissen: Das Versicherungsjahr ist nicht immer deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Wenn Du eine Versicherung zum 1. April abschließt, endet die Laufzeit oft am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Eine Ausnahme sind Kfz-Versicherungen. Sie laufen meist über ein Jahr und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Da diese Verträge sich oft zum Ende jedes Kalenderjahres verlängern, gilt der 30. November als letzter Tag für die Kündigung.
Lebens- und private Rentenversicherungen sind Verträge, die auf einen sehr langen Zeitraum oder sogar auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Solche Verträge kannst Du immer zum Ende der nächsten Versicherungsperiode kündigen. Zum Ende der Versicherungsperiode werden die Beiträge fällig. Zahlst Du monatlich, kannst Du auch monatlich kündigen.
Oft lohnt eine Kündigung von Lebens- und privater Rentenversicherung nicht. Kosten gibt es nicht zurück, Überschüsse und der Schlussbonus fallen weg. Hier gibt es viel bessere Alternativen: den Vertrag verkaufen oder beleihen, die Laufzeit verkürzen oder die Beitragszahlung aussetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Lebens- und Rentenversicherung kündigen.
Ein besonderer Fall ist auch die Krankenversicherung. Bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Mindestvertragslaufzeit12 Monate, wie § 175 Abs. 4 SGB 5 vorschreibt. Anschließend kannst Du nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit zu einer anderen Kasse wechseln. Hier geht es zu unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Bist Du privat versichert, lohnt der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung selten, weil Du dabei Deine Rückstellungen fürs Alter ganz oder teilweise verlierst. Welche besseren Alternativen Du hast, liest Du im Ratgeber Private Krankenversicherung kündigen.
Art der Versicherung | Gängige Kündigungsfrist | Zu wann gekündigt werden kann |
---|---|---|
Berufsunfähigkeit, Lebensversicherungen, Rentenversicherung | keine | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Beitragszahlungsabschnitt) |
private Krankenversicherung (PKV) | drei Monate | zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens aber nach Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren |
gesetzliche Krankenversicherung | zwei Monate | Kassenwechsel: nach 12 Monaten Mitgliedschaft jederzeit
Wechsel zur PKV: jederzeit, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht |
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherungen, Reiseversicherungen | ein Monat | zum Ende des Vertragsjahres (oft mit dem Kalenderjahr identisch |
andere Versicherungen | drei Monate | zum Schluss des laufenden Vertragsjahres bzw. nach Mindestlaufzeit von maximal drei Jahren |
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Stand: September 2024)
In einigen Fällen kannst Du Deine Versicherung außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bei Vertragsänderungen, nach Schäden und beim Kauf eines versicherten Objektes wie einem Auto. Manchmal musst Du aber auch gar nicht kündigen: Wenn nichts mehr zu versichern ist, also etwa nach einem Todesfall.
In folgenden Fällen kannst Du mit einer Sonderkündigung aus dem Vertrag aussteigen:
Du kannst zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Kündigen solltest Du innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer Dich über die Preiserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Kfz,- Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.
Auch nach einem Versicherungsfall kannst Du außerordentlich kündigen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherer den Schaden anerkannt hat. Dann kannst Du den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Der Versicherer muss den Schaden trotzdem regulieren, also etwa für die Beule in Deinem Auto aufkommen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Kfz,- Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.
Eine Gebäudeversicherung gilt für das Haus, für das sie abgeschlossen ist. Solche objektgebundenen Versicherungen erlöschen bei Verkauf nicht automatisch. Verkaufst Du also ein Ferienhaus, solltest Du die Gebäudeversicherung an den Käufer übertragen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Kfz-Versicherung. Der Käufer hat dann ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats beenden. Was Du beim Autoverkauf beachten musst, liest Du in unserem Ratgeber Auto verkaufen und Versicherung abmelden.
Quasi automatisch endet eine Versicherung mit dem Wegfall des versicherten Interesses. So enden mit dem Tod viele Versicherungen, zum Beispiel die Haftpflicht. Angehörige sollten dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Ausführlicheres liest Du in unserem Ratgeber Todesfall.
Ein kurze Mitteilung an den Versicherer genügt. Wichtig ist, dass Du die Fristen einhältst: Das heißt, Dein Kündigungsschreiben trifft vor dem letztmöglichen Kündigungstermin beim Versicherer ein. Du kannst es per E-Mail, Fax oder Post verschicken. Der schnellste Weg ist eine kurze E-Mail an den Versicherer. Du kannst dafür auch unser Musterschreiben nutzen.
Achte darauf, dass der Versicherer Deinen Vertrag zuordnen kann. Am einfachsten geht das, indem Du Dein Anliegen („Kündigung“) und die Versicherungsnummer gleich im Betreff nennst. Der Versicherer sollte den Beitrag für das kommende Jahr dann nicht mehr einziehen, prüfe aber in jedem Fall Deine Kontoauszüge und hole einen fälschlich abgebuchten Betrag zurück.
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben zum Kündigen Deiner Versicherung herunterladen:
Nicht nur Du kannst einen Versicherungsvertrag beenden, auch der Versicherer darf kündigen. Das gilt allerdings nur für Schaden- und Unfallversicherungen wie Haftpflicht-, Hausrat-, Auto- oder Rechtsschutzverträge. Kündigen kann die Versicherung regulär zum Ende der Vertragslaufzeit, also meist einmal jährlich. Sie muss die Kündigung nicht begründen. Auch nachdem Du einen Schaden gemeldet hast, darf Dein Versicherer kündigen: Innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung kann er das Vertragsverhältnis aufheben.
Diese Kündigungsmöglichkeit nutzen die Versicherer auch. Immer wieder berichten uns Leser, dass ihnen günstige alte Verträge, etwa bei der Gebäudeversicherung, ohne Begründung gekündigt wurden oder ihre Rechtsschutzversicherung sie nach zwei Versicherungsfällen mithilfe des Sonderkündigungsrechts aus dem Vertrag geworfen hat. In einigen Fällen bieten die Versicherungen ihren Kunden auch einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen an – dann wird es fast immer teurer.
Eine Ausnahme sind Lebens- und private Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen. Bei solchen langlaufenden Verträgen sollen die Kunden besonders geschützt werden, deshalb sind solche Kündigungen durch den Versicherer gesetzlich nicht erlaubt.
Versicherungsunternehmen können entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließen. Droht eine Kündigung durch den Versicherer, ist es manchmal besser, selbst zu kündigen. Sonst kann es schwer werden, einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Hat die Versicherung Dir die Kündigung geschickt, solltest Du deshalb Kontakt mit ihr aufnehmen und anbieten, den Vertrag selbst zu beenden, falls das Unternehmen die Kündigung zurücknimmt.
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