Hallo zusammen,
ich hätte mal eine spezifische Frage, vielleicht weiß jemand Rat.
Mein Arbeitgeber bietet in Zusammenarbeit mit einem BU-Versicherer die Möglichkeit an, eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen.
Dort wird u.a. nach den Aufgaben des Berufs, jedoch nicht nach Arbeitszeit, wie etwa Schichtarbeit gefragt.
Würde es im Schadensfall Probleme geben, wenn man Schichtarbeit nicht angibt, wenn man nicht explizit danach gefragt wird?
Ich habe dazu nur folgenden Gesetzestext gefunden:
"Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet."
Quelle: https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html
Weiß jemand Rat?![]()