Frage zu BU-Gesundheitsfragen

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine spezifische Frage, vielleicht weiß jemand Rat.

    Mein Arbeitgeber bietet in Zusammenarbeit mit einem BU-Versicherer die Möglichkeit an, eine BU-Versicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen abzuschließen.

    Dort wird u.a. nach den Aufgaben des Berufs, jedoch nicht nach Arbeitszeit, wie etwa Schichtarbeit gefragt.

    Würde es im Schadensfall Probleme geben, wenn man Schichtarbeit nicht angibt, wenn man nicht explizit danach gefragt wird?

    Ich habe dazu nur folgenden Gesetzestext gefunden:

    "Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet."

    Quelle: https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html


    Weiß jemand Rat?:/

    Einmal editiert, zuletzt von SuBZerO (29. Juni 2026 um 15:21)

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  • Wie Sie richtig schreiben, hat der VN gem. § 19 Abs. 1 VVG nur Umstände anzugeben, „nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat“.

    Nur in extrem seltenen, vom BGH selbst als „krass“ bezeichneten Ausnahmefällen wird gem. § 242 BGB (Treu und Glauben) eine sog. „spontane Anzeigepflicht“ angenommen: wenn außergewöhnliche und besonders wesentliche Informationen das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit auch ohne Auskunftsverlangen aufdrängen muss (BGH, Beschluss vom 19.05.2011 – IV ZR 254/10).

    In der Praxis spielt diese Ausnahme kaum eine Rolle. Wer die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, ist auf der sicheren Seite.

    In Ihrem Fall würde ich hier also kein nennenswertes Risiko sehen.

    Die grundlegendere Frage: Weshalb eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber, die einige Nachteile hat? Wenn Sie nach diesem Stichwort googeln, sollten Sie unsere Seite finden, auf der die (wenigen) Vorteile und die (vielen) Nachteile ausführlich beschrieben sind.

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  • Besten Dank für die Antwort. Es ist keine betriebliche BU, sondern komplett über einen externen Versicherer. Der Arbeitgeber ist kein Vertragspartner. Die vereinfachten Gesundheitsfragen sollen nur ein Benefit sein.

    Es sollte also keine Probleme geben, wenn der Versicherer nichts von der Schichtarbeit weiß, da er nicht danach gefragt hat und man zb berufsunfähig wird, weil man nicht mehr schichttauglich ist? Diese Position gibt es im Unternehmen nur im Schichtbetrieb.

  • Es ist keine betriebliche BU, sondern komplett über einen externen Versicherer. Der Arbeitgeber ist kein Vertragspartner. Die vereinfachten Gesundheitsfragen sollen nur ein Benefit sein.

    Das würde ich mir an Ihrer Stelle sehr genau ansehen. "Vereinfachte Gesundheitsfragen" gibt es nicht mal so eben als kleinen Benefit, weil sie die Kalkulationsgrundlage eines Versicherers nachhaltig verändern. Bei betrieblichen Lösungen sind sie sozusagen die Gegenleistung für ein großes Kollektiv, in dem sich Risiken über viele Köpfe ausgleichen.

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  • Es sollte also keine Probleme geben, wenn der Versicherer nichts von der Schichtarbeit weiß, da er nicht danach gefragt hat und man zb berufsunfähig wird, weil man nicht mehr schichttauglich ist?

    Da wir nicht einmal die genauen Fragen kennen, die der Versicherer Dir stellt, wirst nur Du bzw. der Versicherer das beantworten können.

    Fũr mich gehört Schichtbetrieb zu den beruflichen Aufgaben, wenn es meine Aufgabe ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten.

  • Fũr mich gehört Schichtbetrieb zu den beruflichen Aufgaben, wenn es meine Aufgabe ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten.

    Richtiger Punkt, da geht es nicht um Gesundheit sondern es stellt sich die Frage, wie genau nach dem Beruf gefragt wird.

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  • Da wir nicht einmal die genauen Fragen kennen, die der Versicherer Dir stellt, wirst nur Du bzw. der Versicherer das beantworten können.

    Fũr mich gehört Schichtbetrieb zu den beruflichen Aufgaben, wenn es meine Aufgabe ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten.

    Es ist eine automatisierte Prüfung mit 5 Fragen (Krankheit in den letzten 12 Monaten, Medikamente etc.)

    Die Berufsangabe kommt vor diesen Fragen.

    Da es meine vertragliche Berufsbezeichnung nicht gab, hab ich einen Kundenberater angeschrieben.

    Es wurde gefragt "Was sind die Aufgaben ihres Berufs". Daraufhin habe ich meine täglichen Aufgaben angegeben. Das war für den Kundenberater so in Ordnung und es wurde nicht nach Arbeitszeiten gefragt.

  • Das klingt doch gut.

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  • Das klingt doch gut.

    In meinen Augen auch, wollte nur weitere Meinungen zu dem Thema hören, da es doch schon ein recht spezieller Fall ist.

    Ich habe alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, daher wäre es sehr ärgerlich, wenn im Schadensfall gesagt werden könnte, dass die Schichtarbeit verschwiegen worden ist, wenn auch nicht danach gefragt wurde.

  • Wenn die Schichtarbeit keine zentrale Aufgabe Deines Berufs ist und diesen nicht weiter prägt, dürfte es kein Problem sein.

    Wenn Du aber andere Aufgaben angegeben hast, die tatsachlich weniger prägend für Deine Tätigkeit sind als der Umstand, dass Deine Tätigkeit im Unternehmen zwingend und ausschließlich nur in Schichtarbeit verrichtet werden kann, dann dürfte die Versicherung sich mE zu Recht wundern, dass das in der Antwort gar nicht erwähnt wird.

    Das würde ich persönlich nicht riskieren.

    Du scheinst ja selbst schon ein ungutes Gefühl mit Deiner Beantwortung zu haben.

    Dass der Verkäufer die Antwort weiterleitet, hat nichts zu bedeuten - er verdient ja nur an Abschlüssen und will möglichst wenig Rückfragen von den Risikoprüfern bearbeiten.

  • Naja es ist ein reiner Bürojob am Bildschirm. Dass dieser in Teams 24/7 durchgeführt wird, hat nur damit zu tun, dass es dadurch effizienter ist.

    Theoretisch wäre es möglich, den Job auch nur tagsüber auszuführen, ist vom Unternehmen aber aktuell nicht vorgesehen, gab es in der Vergangenheit jedoch schon mal.

  • Das ist zumindest für einen Bürojob eine Besonderheit, deren Nichterwähnung in einem BU-Antrag sehr auffällig wäre.

    Mit einer Aufgabenbeschreibung als “reiner Bürojob am Bildschirm” wird jedenfalls ein Eindruck erzeugt, der von den tatsächlichen körperlichen Anforderungen des konkreten Arbeitsverhältnisses deutlich und für jeden erkennbar abweicht.

    Bei Rettungssanitätern oder Piloten kann man den Hinweis auf Schichtarbeit als zentrales Merkmal der Aufgabenbeschreibung sicher weglassen, da Teil des Berufsbildes. Ũberraschend wäre jedoch, wenn diese zB nur in Malariagebieten oder Kampfflugzeugen eingesetzt würden….

    Ich würde mich nicht wohl (und im Zweifel auch nicht versichert) fühlen, wenn ich das einfach weglasse.

    Denn es ist offensichtlich für die Versicherung risikorelevant.

  • So kann man das auch sehen. Da Frage ist jetzt, was in der Praxis wirklich greift.

    Laut Post #3 von Dr.Schlemann wird ja anscheinend § 19 Abs. 1 VVG normalerweise tatsächlich berücksichtigt.

  • Also im Sinne von: „Da nicht explizit nach Schichtarbeit gefragt wurde, habe ich hierzu keine Angaben gemacht und gehe davon aus, dass meine Angaben vollständig und richtig waren.“

    Dann müssen Sie ja reagieren und können sich im Nachhinein nicht mehr darauf berufen, dass du die Schichtarbeit hättest angeben müssen.

  • So kann man das auch sehen. Da Frage ist jetzt, was in der Praxis wirklich greift.

    Laut Post #3 von Dr.Schlemann wird ja anscheinend § 19 Abs. 1 VVG normalerweise tatsächlich berücksichtigt.

    Was steht denn in § 19 Abs. 1 VVG drin, was Dich beruhigt?

    Der Versicherer hat eine offene Frage gestellt, welche Aufgaben Du wahrnimmst und Du hast Dir gedacht, weil er nicht zusätzlich explizit auch noch nach Schichtarbeit gefragt hat, könntest Du diesen Teil Deiner Arbeit weglassen und nur Bildschirmarbeit auflisten.

    Weil Dein Gefühl Dir aber sagt, dass die Schichtarbeit für den Versicherer natürlich interessanter gewesen wäre als der Bildschirmaspekt, bist Du unsicher geworden und suchst in einem Internetforum nach Zuspruch.

    Ob ein Richter die Frage genauso eng auslegen würde wie Du hoffst, steht in den Sternen.

    Auf jeden Fall musst Du im Falle der BU mit einem langen Rechtsstreit rechnen, wenn die Versicherung ihre eigene Frage anders versteht als Du.

    Ich persönlich würde das nachmelden, selbst wenn der Beitrag hinterher ein paar Prozent teurer ist. Oder einen spezialisierten Anwalt fragen.

    Viel Glück!

  • Was steht denn in § 19 Abs. 1 VVG drin, was Dich beruhigt?

    Der Versicherer hat eine offene Frage gestellt, welche Aufgaben Du wahrnimmst und Du hast Dir gedacht, weil er nicht zusätzlich explizit auch noch nach Schichtarbeit gefragt hat, könntest Du diesen Teil Deiner Arbeit weglassen und nur Bildschirmarbeit auflisten.

    Naja der Versicherer hätte ja auch nach meinen Arbeitszeiten fragen können und das haben sie nicht.

    Ich persönlich sehe Schichtarbeit nicht als Teil meiner Aufgaben meines Jobs an, sondern als meine vertragliche Arbeitszeit. Aufgaben meines Jobs wären für mich zb. Analysen erstellen etc.

    Deshalb frage ich hier nach, hätte ja sein können, dass der Fall glasklar ist wie in § 19 Abs. 1 VVG angegeben.

    Wenn es da aber Probleme geben könnte, werde ich das natürlich nachmelden, macht ja keinen Sinn da umsonst einzuzahlen. Abgeschlossen habe ich die BU ja noch nicht.

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