Nun weiß ich nicht, ob der Anfangs-Fondswert auch dann herangezogen wird, wenn man unterjährig kauft. Dann wäre ja der Fondswert direkt beim Kauf vor 3 Tagen maßgeblich für die Vorabpauschalen- und die Steuerberechnung und nicht erst der durch zukünftige Einzahlungen bis dahin (hoffentlich) noch erheblich höhere Fondswert am Jahresende bzw. am Jahresanfang 2027. Das wäre dann natürlich noch besser für die Steuerhöhe
Es gilt der Kurswert von Anfang des Jahres, egal wann du den Fonds kaufst.
Als Basiszins gilt meines Wissens doch 2026 3,2%. Davon war ich ausgegangen und hatte deshalb 3,2% in die Berechnung einfließen lassen.
Die 3,2% gelten für 2026. Dieser gilt für die Vorabpauschale für 2026, die dann Anfang 2027 eingezogen wird.
Um die Vorabpauschale für 2026 zu berechnen brauchst du den Kurs von Anfang des Jahres 2026.