Hallo zusammen,
ich plane die Gründung eines Einzelunternehmens.
Um meine Privatsphäre im Impressum zu schützen und weil mein Vermieter mir keine Gewerbeanmeldung erlaubt, möchte ich mir eine ladungsfähige Geschäftsadresse bei einem Dienstleister in Berlin mieten. Die tatsächliche operative Arbeit (PC-Arbeit, Bestellungen, Buchhaltung etc.) werde ich allerdings von zu Hause aus in Gladbeck (NRW) erledigen.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung habe ich aus der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens, Anlage 1.
Nach meinen bisherigen Recherchen sieht mein geplanter Ablauf so aus:
1. Adressdienstleister: Ich miete die Berliner Adresse. Als Vertragspartner/Rechnungsadresse gebe ich meine Gladbecker Privatadresse an. Auf dem Briefkasten in Berlin wird mein Name hinterlegt.
2. Gewerbeamt Berlin: Ich melde online beim Berliner Bezirksamt mein Gewerbe an. Bei den Angaben zur Person meine private Adresse in Gladbeck. Das Feld 14 Vertretungsberechtige Person/Betriebsleiter lasse ich leer. Im Feld 15 der Betriebsstätte meine private Adresse in Gladbeck ein. Im Feld 16 Hauptniederlassung trage ich die Berliner Adresse ein. Im Feld 23 kreuze ich Hauptniederlassung an.
3. Gewerbeamt Gladbeck: Danach melde ich mich auch beim Gewerbeamt Gladbeck mit meinem Gewerbe an. Bei den Angaben zur Person meine private Adresse in Gladbeck. Hier trage ich im Feld 14 Vertretungsberechtige Person/Betriebsleiter meinen Namen und meine private Adresse in Gladbeck ein. Im Feld 15 Betriebsstätte meine private Adresse in Gladbeck. Im Feld 16 Hauptniederlassung trage ich die Berliner Adresse ein. Im Feld 23 kreuze ich eine unselbstständige Zweigstelle an.
4. Finanzamt: Ich fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER aus. Zuständig für die Stadt Gladbeck ist das Finanzamt in Marl. Im steuerlichen Erfassungsbogen nenne ich als Unternehmensanschrift die Berliner Adresse und als Betriebsstätte meine private Gladbecker Adresse.
D. h. lediglich die Felder 14 und 23 unterscheiden sich in den Anträgen.
Dazu habe ich Fragen an euch:
Frage 1: Ist dieser Ablauf gewerberechtlich und steuerlich so korrekt für ein Einzelunternehmen?
Frage 2: Erfolgt die Anmeldung in Berlin und Gladbeck zeitgleich? Oder warte ich mit der Anmeldung in Gladbeck bis ich die Bestätigung aus Berlin habe?
Frage 3: Muss beim Adressdienstleister in Berlin nach der Gewerbeanmeldung eine Änderung an der Adresse etc. vorgenommen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe und Einschätzungen!
Viele Grüße
Jamesfree90