Ja, genau so wie die CDU den Atomausstieg oder den Mindestlohn wieder kassiert hat.
Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Referat Janders
- Erledigt
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Ja, genau so wie die CDU den Atomausstieg oder den Mindestlohn wieder kassiert hat.
Sind ja gerade leider nicht an der Regierung, sonst wäre der Atomausstieg schon kassiert und wir wären nicht CO2-Emittent Nr. 1 in Europa.
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Da die CDU mit drin hängt glaube ich eher nicht daran, dass das wieder kassiert wird. Was 2026 passiert, wird aber spannend. Die CDU hat die Zeit ja eher nicht dazu genutzt sich ernsthaft zu verbessern und die Grünen haben keinen anderen der so verkappt schwarz ist wie Kretschmann. Von der SPD brauchen wir gar nicht erst reden
PS: wenn ich mich recht erinnere hat die CDU den Atomausstieg kassiert um ihn dann ein halbes Jahr später wieder einzuführen
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Die nächste CDU-Regierung kassiert das wieder...
Die Leute haben dann aber voraussichtlich Bestandsschutz.
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Die Leute haben dann aber voraussichtlich Bestandsschutz.
Die von der CDU?
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Die nächste CDU-Regierung kassiert das wieder...
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn der Senf mal aus der Tube ist ...
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Wenn der Senf mal aus der Tube ist ...
Mit dem Senf und der Tube ist das ja immer so eine Sache (wenn man mal unter Senf die von der EZB frischen und aus dem Nix geschöpften und in den Markt (so weit man da noch von einem Markt sprechen kann) verklappten Billionen verstehen mag (beschönigend Quantitative Easing genannt) - da kann man sich auch fragen, wie man diesen Senf, sprich diese Billionen in der EZB-Bilanz wieder abbauen kann (ohne dabei den hochverschuldeten und im Euro nicht wettbewerbsfähigen ClubMed zum Kippen zu bringen) sprich diesen Senf wieder zurück in die Tube zu bringen (also Quantitative Tightening zwecks Abbau der EZB-Bilanz). Wie Madame Lagarde da zu sagen pflegt: "In due course, it will come" .... Na dann, viel Glück. Das neue unbegrenzte EZB-Programm (TPI) steht allerdings für das exakte Gegenteil ...
Das Vereinheitlichen und der Zentralismus scheinen - in bestimmten politischen Kreisen jedenfalls - im Trend zu liegen: Angefangen von der Einheitsschule über die Einheitskrankenkasse bis hin zur Einheitswährung.
Auch wenn man dem Kinde dann - in Anlehnung an die wunderbare und aktuelle semantische Umdeutung von "Schulden" in "Sondervermögen" - lieber schönere und wohlklingende Namen gibt (wie Gesamtschule, Bürgerversicherung, Euro).
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...
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Ältere und kinderreiche Arbeitsuchende haben so die Möglichkeit, Beamter zu werden, natürlich auf Kosten der Solidargemeinschaft.
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Scheint konkret zu werden:
Viel spannender finde ich bei all den Neuerungen in Baden-Württemberg die Änderung der Beihilfebemessungssätze, das ging in der ganzen Diskussion um die pauschale Beihilfe regelrecht unter. Ab 01.01.2023 sollen wieder die Beihilfebemessungssätze von vor 01.01.2013 gelten und das auch für nach 01.01.2013 verbeamtete. Ich bin gespannt wie sich die Beiträge anpassen, wenn die Altersrückstellungen nur noch für 30 % satt bisher 50 % PKV gebildet werden müssen.
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Viel spannender finde ich bei all den Neuerungen in Baden-Württemberg die Änderung der Beihilfebemessungssätze, das ging in der ganzen Diskussion um die pauschale Beihilfe regelrecht unter. Ab 01.01.2023 sollen wieder die Beihilfebemessungssätze von vor 01.01.2013 gelten und das auch für nach 01.01.2013 verbeamtete. Ich bin gespannt wie sich die Beiträge anpassen, wenn die Altersrückstellungen nur noch für 30 % satt bisher 50 % PKV gebildet werden müssen.
BaWü hatte Pensionären bisher nur 50% Beihilfe gezahlt? Mit Fürsorgepflicht ist da nicht sonderlich weit her...
Böse Zungen würden jetzt sagen, das ist schon mal die Vorbereitung für den Kretschmannschen Ruhestand.
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Die nächste CDU-Regierung kassiert das wieder...
Dir ist aber schon klar, dass die CDU in der aktuellen Koalition mitregiert? Wenn schon Prognosen, dann bitte wenigstens auf sicherem Fakten-Fundament.
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Böse Zungen würden jetzt sagen, das ist schon mal die Vorbereitung für den Kretschmannschen Ruhestand.
Abgesehen davon, dass ein Landtagsabgeordneter und Ministerpräsident kein Beamter ist, aber eingedenk des Umstandes, dass ich selber nicht weiß, wie deren Krankenversicherung geregelt ist, sei nur der minimale Hinweis gelegenen: Kluge Zungen wüssten jedenfalls, dass Kretschmann vorm 01.01.2013 wurde, was er ist. Insofern ist die Regelung für ihn auf jeden Fall völlig wurscht!
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Dir ist aber schon klar, dass die CDU in der aktuellen Koalition mitregiert? Wenn schon Prognosen, dann bitte wenigstens auf sicherem Fakten-Fundament.
Dir ist aber auch klar, dass der Juniorpartner in einer Koalition eben nicht schalten und walten kann wie er möchte?
Abgesehen davon, dass ein Landtagsabgeordneter und Ministerpräsident kein Beamter ist, aber eingedenk des Umstandes, dass ich selber nicht weiß, wie deren Krankenversicherung geregelt ist, sei nur der minimale Hinweis gelegenen: Kluge Zungen wüssten jedenfalls, dass Kretschmann vorm 01.01.2013 wurde, was er ist. Insofern ist die Regelung für ihn auf jeden Fall völlig wurscht!
Für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung gelten die Regelungen für Beamte sinngemäß.
Und nein, die Regelung ist eben nicht wurscht, denn: "Ab 01.01.2023 sollen wieder die Beihilfebemessungssätze von vor 01.01.2013 gelten und das AUCH für nach 01.01.2013 verbeamtete"
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Für Abgeordnete und Mitglieder der Landesregierung gelten die Regelungen für Beamte sinngemäß.
Und nein, die Regelung ist eben nicht wurscht, denn: "Ab 01.01.2023 sollen wieder die Beihilfebemessungssätze von vor 01.01.2013 gelten und das AUCH für nach 01.01.2013 verbeamtete"
Klar, für jemanden, der nach dem 01.01.13 verbeamtet wurde, ist es das nicht. Allerdings war Deine Verweisung auf den Ruhestand des Ministerpräsidenten Unsinn, weil er vorm 01.01.13 wurde, was er ist.
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Klar, für jemanden, der nach dem 01.01.13 verbeamtet wurde, ist es das nicht. Allerdings war Deine Verweisung auf den Ruhestand des Ministerpräsidenten Unsinn, weil er vorm 01.01.13 wurde, was er ist.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du meinst. Bisher hätte er im Ruhestand 50% Beihilfe, mit der Neuregelung 70%.
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Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du meinst. Bisher hätte er im Ruhestand 50% Beihilfe, mit der Neuregelung 70%.
Nein. Denn „alte“ Beamte hatten immer die 70 Prozent. Für Neueinstellungen ab 01.01.13 wurde dann die 50-Prozent-Regelung eingeführt; die Bestandsbeamten hatten aber auch nach dieser Neuregelung ihre 70-Prozent-Ansprüche. Die jetzt bevorstehende Änderung hat ausschließlich auf Beamte eine Auswirkung, die nach dem 01.01.13 Beamte wurden: Diese erhalten nun auch die 70 Prozent (die die früher Verbeamteten immer hatten).
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Nein. Denn „alte“ Beamte hatten immer die 70 Prozent. Für Neueinstellungen ab 01.01.13 wurde dann die 50-Prozent-Regelung eingeführt; die Bestandsbeamten hatten aber auch nach dieser Neuregelung ihre 70-Prozent-Ansprüche. Die jetzt bevorstehende Änderung hat ausschließlich auf Beamte eine Auswirkung, die nach dem 01.01.13 Beamte wurden: Diese erhalten nun auch die 70 Prozent (die die früher Verbeamteten immer hatten).
Ah, i see...
Ok, dann lag ich tatsächlich falsch.
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Nein. Denn „alte“ Beamte hatten immer die 70 Prozent. Für Neueinstellungen ab 01.01.13 wurde dann die 50-Prozent-Regelung eingeführt; die Bestandsbeamten hatten aber auch nach dieser Neuregelung ihre 70-Prozent-Ansprüche. Die jetzt bevorstehende Änderung hat ausschließlich auf Beamte eine Auswirkung, die nach dem 01.01.13 Beamte wurden: Diese erhalten nun auch die 70 Prozent (die die früher Verbeamteten immer hatten).
So wie @TamInvest es schreibt, passt es.
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Die PKV hat eine Studie erstellen lassen:
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Die PKV hat eine Studie erstellen lassen:
Wahnsinn... Ich glaube den Meisten ist noch gar nicht klar, was da auf Sie zukommt.