Driften wir jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab?
Ja, das war schon stark im Abseits - mea culpa
Driften wir jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab?
Ja, das war schon stark im Abseits - mea culpa
Driften wir jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab?
Ein bisschen Abschweifen muss doch erlaubt sein...
Wie immer mischt sich schwarz braun gelb blau zu einer unappetitlichen Masse und man kann vorlauter Gemeinsamkeiten und Mischzustände keinen Unterschied mehr erkennen
Zusammenhang?
Ein bisschen Abschweifen muss doch erlaubt sein...
Das war jetzt aber recht ausschweifendes Abschweifen würde ich meinen.
Das war jetzt aber recht ausschweifendes Abschweifen würde ich meinen.
Ich habe nur einen Beitrag geschrieben.
Aber ich finde Abschweifen an sich schon nicht schlimm, ein bisschen Spaß muss sein und das Thema an sich ist ja eigentlich durchgekaut.
Ich habe nur einen Beitrag geschrieben.
Aber ich finde Abschweifen an sich schon nicht schlimm, ein bisschen Spaß muss sein und das Thema an sich ist ja eigentlich durchgekaut.
Habe das Abschweifen auch nicht einer Person strafrechtlich zugeordnet.
Ich habe nur einen Beitrag geschrieben.
Aber ich finde Abschweifen an sich schon nicht schlimm, ein bisschen Spaß muss sein und das Thema an sich ist ja eigentlich durchgekaut.
Na ja, von durchgekaut würde ich nicht sprechen.
Okay, die Prozent-Abwärtstreppe von 0 bis 5 o.m. Kinder muss man nicht mehr als einmal bringen, aber es hat sich bisher noch niemand auf das m.E. auffällige Vermeiden der prozentualen Veränderung der Beitragssätze bezogen, die immerhin bei +17,6 % im Falle der kinderlosen Versicherten gipfelt.
Aber das ist doch normal. Unangenehmes wird klein gerechnet (nur 0,6%) während bei Entlastungen gerne groß gerechnet wird. Politik eben. Die Steigerungen jetzt werden ohnehin nicht reichen, bei der Demographie
Na ja, von durchgekaut würde ich nicht sprechen.
Okay, die Prozent-Abwärtstreppe von 0 bis 5 o.m. Kinder muss man nicht mehr als einmal bringen, aber es hat sich bisher noch niemand auf das m.E. auffällige Vermeiden der prozentualen Veränderung der Beitragssätze bezogen, die immerhin bei +17,6 % im Falle der kinderlosen Versicherten gipfelt.
Das ist allerdings richtig. Schicke Ergebniskosmetik.
Im Versicherungsboten steht etwas zu Überlegungen von Herrn Raffelhüschen.
Den Link habe ich mir gespart.
Folgenden Ausschnitt fand ich aber sehr komisch:
Allerdings wäre das nicht der von Raffelhüschen bevorzugte Weg. Er will den Staat „draußen lassen“.
Wenn ein Professor einer staatlichen Universität, der mit einer MdB verheiratet ist, den Staat draußen lassen will, dann ist das echt mein Humor.
Rentenversicherung zu doof, die Anzahl der Kinder zu ermitteln für die Beiträge der PV.
Jetzt gilt anscheinend folgendes:
Vor einer Woche wurde eine kurzfristige Änderung im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) bekannt: Die Beitragsentlastungen für Eltern gelten nur bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder.
Damit gibt es eine Reform, die den Kernpunkt der Neuregelung und damit das Bundesverfassungsgericht ignoriert.
Rentenversicherung zu doof, die Anzahl der Kinder zu ermitteln für die Beiträge der PV.
Jetzt gilt anscheinend folgendes:
Vor einer Woche wurde eine kurzfristige Änderung im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (60, SPD) bekannt: Die Beitragsentlastungen für Eltern gelten nur bis zum 25. Lebensjahr ihrer Kinder.
Damit gibt es eine Reform, die den Kernpunkt der Neuregelung und damit das Bundesverfassungsgericht ignoriert.
Die Eltern zu fragen wäre wahrscheinlich zu einfach gewesen...
Ich bin gespannt, wie lange es diesmal bis zum Urteil dauert.
Es soll gesprochen werden (und gestreamt).
Vielleicht ist es von Interesse.
Lässt sich eigentlich die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze irgendwo herleiten? Folgt die einer Formel à la mittleres Einkommen des vorletzten Jahres mal 1,7985 ?
Lässt sich eigentlich die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze irgendwo herleiten? Folgt die einer Formel à la mittleres Einkommen des vorletzten Jahres mal 1,7985 ?
Eine Skundärquelle findet sich hier:
www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/Rechengroessen_PS.pdf
Dort auf Textseite 5* ist zu lesen:
Kranken- und Pflegeversicherung. – Bis zum Jahr 2003 (BSSichG) betrug die
Beitragsbemessungsgrenze 75 Prozent der BBG der allgemeinen Rentenversicherung – bis
einschließlich 2000 getrennt für West und Ost. Die BBG war gleichzeitig
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze – JAEG). Mit dem BSSichG wurde
die (allgemeine) JAEG von der BBG getrennt und deutlich angehoben; sie ist weiterhin mit
der (niedrigeren) BBG identisch für Personen, die Ende 2002 wegen Überschreitens der
seinerzeit geltenden JAEG in der Privaten Krankenversicherung vollversichert waren
(besondere JAEG für Vertrauensschutz-Fälle). Eine Ausweitung der zur GKV/sPV
beitragspflichtigen Entgeltbestandteile hat durch die Neuregelungen des BSSichG nicht
stattgefunden; die BBG beläuft sich seither im Ergebnis auf nur noch rd. 68 Prozent der
BBG der aRV
(Fettdruck von mir)
Wie die jährliche Veränderung berechnet wird, findet sich ebenfalls unter dem Link.
* PDF-Seite 6
https://www.handelsblatt.com/p…uer-2024-an/29201350.html
Manche Kassen sind bereits heute 0,5% günstiger. Wenn man nicht gerade einen Pflegegrad hat, sollte man sich einen Wechsel überlegen.
Oder wenn man ein junger Gutverdiener ist, in die PKV hüpfen.
Da ist er wieder- der nächste Plan zur Beitragserhöhung.
Ich hoffe den "Experten" fallen endlich wirksame Änderungen für Kostensenkungen ein als immer nur weiteres Geld in das kranke System zu pumpen.
Da ist er wieder- der nächste Plan zur Beitragserhöhung.
Ich hoffe den "Experten" fallen endlich wirksame Änderungen für Kostensenkungen ein als immer nur weiteres Geld in das kranke System zu pumpen.
Lobbyisten laufen jetzt unter Experten?
Dabei ist die Lösung doch so einfach: Wer kann, wechselt in die PKV.
<duckundweg>