Bedeutet deine Antwort, daß man nicht verkaufen sollte, wenn der Freibetrag bereits anderweitig ausgeschöpft wurde?
Also unter den Maßgabe, dass es sich um einen ETF handelt, den ich langfristig halten will und ggf. sogar weiter Nachkaufe, gibt es m.E. aktuell keinen Grund den ETF steuerlich frei zu machen. Kostet ja dann auch Rendite, da der Steuerstundungseffekt weg fällt. Grundsätzlich gilt die alte Regel, Steuern sollte man so spät wie möglich zahlen.
Was wir natürlich alle nicht wissen, ist wie sich die Steuergesetzgebung zukünftig ändert. Möglicherweise fällt die Kapitalertragssteuer irgendwann weg und Gewinne werden mit dem pers. Steuersatz versteuert, oder die TFS fällt weg, oder oder oder.