GRV ungleich Investment

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Beamte haben Ende der 60er 2 mal auf jeweils ~7% Gehalt verzichtet, sog. Eckmann-Vergleich.

    Wo läßt sich über diesen sog. "Eckmann-Vergleich" genaueres nachlesen? Es wird immer mal behauptet, Beamte hätten vor Jahrzehnten mal auf Gehalt verzichtet, weswegen auf immerdar ihre Privilegien gerechtfertigt seien.


    Ich würde das gern objektivieren.

    Ob das so 1:1 über auf lange Sicht bis heute hinhaut, kann heute niemand mehr ausrechnen.

    Wer weiß, ob man das nachrechnen könnte?

    Ohne Grundlagen, nur nach dem Hörensagen geht es freilich nicht.

  • Wo läßt sich über diesen sog. "Eckmann-Vergleich" genaueres nachlesen? Es wird immer mal behauptet, Beamte hätten vor Jahrzehnten mal auf Gehalt verzichtet, weswegen auf immerdar ihre Privilegien gerechtfertigt seien.


    Ich würde das gern objektivieren.

    Wer weiß, ob man das nachrechnen könnte?

    Ohne Grundlagen, nur nach dem Hörensagen geht es freilich nicht.

    Haben wir eigentlich einen Beamten im Forum, der mal Zahlen, Daten, Fakten nennen kann? Es ist so unglaublich, was Beamte so für finanzielle Vorteile geniesen, dass man das kaum glauben kann. Da wäre mal eine beispielhafte Finanzaufstellung eines Beamten schön zu sehen. Nachdem ich letztens "Die Anstalt" geschaut hatte bin ich echt vom Glauben abgefallen, was die einem da für Zahlen um die Ohren geschlagen haben.

  • Haben wir eigentlich einen Beamten im Forum, der mal Zahlen, Daten, Fakten nennen kann? Es ist so unglaublich, was Beamte so für finanzielle Vorteile geniesen, dass man das kaum glauben kann. Da wäre mal eine beispielhafte Finanzaufstellung eines Beamten schön zu sehen. Nachdem ich letztens "Die Anstalt" geschaut hatte bin ich echt vom Glauben abgefallen, was die einem da für Zahlen um die Ohren geschlagen haben.

    Was hilft das weiter, ich habe 2 Beamte im Freundeskreis und möchte mit keinem von beiden tauschen. Außer der zu erwartenden Pension geht es denen finanziell auch nicht besser als mir. Die typische deutsche Neiddebatte, anstatt sich auf seine Möglichkeiten zu konzentrieren. Steht auch jedem offen die Beamtenlaufbahn einzuschlagen.

  • Was hilft das weiter, ich habe 2 Beamte im Freundeskreis und möchte mit keinem von beiden tauschen. Außer der zu erwartenden Pension geht es denen finanziell auch nicht besser als mir. Die typische deutsche Neiddebatte, anstatt sich auf seine Möglichkeiten zu konzentrieren. Steht auch jedem offen die Beamtenlaufbahn einzuschlagen.

    das hat rein gar nichts mit Neiddebatte zu tun, sondern mit Ungleichbehandlung.

  • Dies hier ist der Sammelthread für alle Fragen, die irgendwie die GRV betreffen. Von Ausnahmefällen abgesehen haben Beamte mit der GRV nichts am Hut.


    In diesen GRV-Thread hat Ozymandias das Argument eingebracht, Beamte hätten irgendwann in grauer Vorzeit mal auf eine Besoldungserhöhung verzichtet (oder gar eine Besoldungsminderung hinnehmen müssen), wodurch für jetzt und immerdar jegliche finanzielle Beamtenprivilegien gerechtfertigt seien.


    Ich würde das gern objektivieren. Ich würde darüber gern mehr lesen, bin selber aber offensichtlich zu doof dazu, etwas Konkretes per Google zu finden. Deswegen habe ich nach einer Quelle gefragt.

  • Wo läßt sich über diesen sog. "Eckmann-Vergleich" genaueres nachlesen? Es wird immer mal behauptet, Beamte hätten vor Jahrzehnten mal auf Gehalt verzichtet, weswegen auf immerdar ihre Privilegien gerechtfertigt seien.


    Ich würde das gern objektivieren.

    Wer weiß, ob man das nachrechnen könnte?

    Ohne Grundlagen, nur nach dem Hörensagen geht es freilich nicht.

    Ich glaube es gab mal dazu einen schönen historischen Spiegel-Artikel. Finde ihn derzeit aber nicht mehr. Jedenfalls findet man genug Infos zum Eckmann-Vergleich, u.a von den Gewerkschaften.

    Aber in der Tat keine wirklich schöne ausführliche Quelle, ist halt auch ein Nischenthema und etwas älter, 1951 und 1957 war das.

  • das hat rein gar nichts mit Neiddebatte zu tun, sondern mit Ungleichbehandlung.

    Da man vorher weiß, wie die Sache sich verhält, ist mir das völlig Hupe. Jeder Job hat Vor- und Nachteile, daher sehe ich über eventuelle Ungleichbehandlung locker weg. Mein Kumpel ist bei der Feuerwehr und bei Bedarf hunderte Kilometer in irgendwelchen Krisengebieten, teilweise für Wochen. Das Gehalt bleibt gleich, nur ein Beispiel, deshalb ist und bleibt es für mich eine Neiddebatte….

  • Wo läßt sich über diesen sog. "Eckmann-Vergleich" genaueres nachlesen?

    Ich glaube es gab mal dazu einen schönen historischen Spiegel-Artikel. Finde ihn derzeit aber nicht mehr. Jedenfalls findet man genug Infos zum Eckmann-Vergleich, u.a von den Gewerkschaften.

    Nö, man findet eben nicht "genügend Info" von "Gewerkschaften", sondern allenfalls unzureichende Info vom Lobbyverband "Deutscher Beamtenbund", der natürlich keine Gewerkschaft ist.


    Die Quelle von Depotfee fand ich interessant, ein Zitat daraus:


    Zur Frage der Einpassung der Beamtenbesoldung in das allgemeine

    Lohn- und Gehaltsgefüge nahm die Bundesregierung im 1955 vorgelegten Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes ein Rückgriff auf den sogenannten Eckmannvergleich vor, der bereits bei der Kodifizierung der Reichsbesoldungsordnung 1927 Anwendung gefunden hatte. Danach wurde das Gehalt eines Beamten in der Eingangsgruppe des einfachen Dienstes ins Verhältnis zum Lohn eines angelernten Industriearbeiters mit vergleichbarer Tätigkeit gesetzt und so die Angemessenheit der Bezüge für diese Beamtengruppen überprüft.


    Dieser berühmte "Eckmannvergleich" ist also ein fast hundert Jahre alter Vergleich der Besoldung eines Beamten in der Eingangsgruppe des einfachen Dienstes (also eine Position, die es heute überhaupt nicht mehr gibt) mit dem Lohn eines angelernten Industriearbeiters. Anhand dessen läßt sich sicherlich die Angemessenheit der heutigen Besoldung eines höheren Beamten, etwa eines Gymnasiallehrers oder gar Ministerialen nicht beurteilen.


    Dies ist ein Allthread zur GRV, ich halte es für unzweckmäßig, im Rahmen dieses themenmäßig bereits übermäßig überfrachteten Threads auch noch über die Beamtenbesoldung und -versorgung zu diskutieren.

  • Glaub keiner Statistik, die Du nicht selbst gestaltet hast!

    Wenn ich einen BUNDESzuschuss vergleiche, muss ich auch mit Ausgaben vergleichen, die der BUND zu leisten hat....



    Wenn wir schon dabei sind: Man sollte alle Aufgaben in der Staatsverwaltung überprüfen, ob die Ausführung der dortigen Aufgaben es erfordert, Beamter zu sein.

    Können wir gerne tun. An Art. 33 Abs. 4 GG kommen wir trotzdem nicht vorbei.



    Beamte haben Ende der 60er 2 mal auf jeweils ~7% Gehalt verzichtet, sog. Eckmann-Vergleich.

    Der allgemeine Beitragssatz in der GRV lag da bei ca. 16-17%.

    Die haben ihre Pension also quasi durch Gehaltsverzicht selbe finanziert. Ob das so 1:1 über auf lange Sicht bis heute hinhaut, kann heute niemand mehr ausrechnen.

    Ganz genau. Dass man diese Rücklagen für die Einheit geplündert hat ist ja nicht deren Problem.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Nachdem ich letztens "Die Anstalt" geschaut hatte bin ich echt vom Glauben abgefallen, was die einem da für Zahlen um die Ohren geschlagen haben

    Schau auf oeffentlicher-Dienst.info.

    Da sind alle Gehaltstabellen öffentlich nachlesbar. Der große Teil der Beamten befindet sich irgendwo im Bereich A8-A10.


    Nö, man findet eben nicht "genügend Info" von "Gewerkschaften", sondern allenfalls unzureichende Info vom Lobbyverband "Deutscher Beamtenbund", der natürlich keine Gewerkschaft ist.

    Das ist richtig, der dbb ist quasi der DGB der Beamtengewerkschaften, also ein Dachverband. Darfst aber gerne bei einer der Einzelgewerkschaften nachlesen, exemplarische seien die großen DStG und DPolG genannt.

    Dieser berühmte "Eckmannvergleich" ist also ein fast hundert Jahre alter Vergleich der Besoldung eines Beamten in der Eingangsgruppe des einfachen Dienstes (also eine Position, die es heute überhaupt nicht mehr gibt) mit dem Lohn eines angelernten Industriearbeiters. Anhand dessen läßt sich sicherlich die Angemessenheit der heutigen Besoldung eines höheren Beamten, etwa eines Gymnasiallehrers oder gar Ministerialen nicht beurteilen.

    Ach, Achim... Wie wäre es mal, was nachzulesen, bevor man seine Unkenntnis zur Schau stellt?


    Selbstverständlich hat auch der einfache Dienst ein Eingangsamt, das ist in der Regel je nach Besoldungsordnung A2 oder A3.

    Weitere Vergleiche braucht man auch nicht, weil es schlicht und einfach ein Abstandsgebot gibt: A3 verdient deutlich mehr als A2, A4 deutlich mehr als A3 usw...

    Und um deine Sorgen zu zerstreuen: Bei vergleichbarem Abschluss (Diplom oder Bachelor) ist ein Berufsanfänger im gehobenen Dienst beim Bund (A9, 3354,26 brutto) deutlich schlechter gestellt als ein B.Eng (ehemals Diplomingenieur (durchschnittlich 47600€ brutto, also 3966,66 im Monat). Im Lauf des Berufslebens nimmt die Ungleichheit da noch deutlich zu. Über alle Diplome betrachtet steigen dann noch Architekten ins Rennen mit ein, dann wird noch deutlicher, dass Beamten unterbezahlt sind.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Vermutlich wäre es für die Finanzlage der Rentenversicherung zunächst (ca. 45 Jahre lang) förderlich, wenn die "frischen" Beamten in die Rentenversicherung einzahlen müssten. Ob sich das positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken würde, steht auf einem anderen Blatt.


    Aber die Frage, ob Beamte ausreichend alimentiert sind oder nicht, bitte ich doch in einem anderen Thread zu klären. Hier sind wir einmal mit der Rente gestartet und sollten uns ihr auch wieder zuwenden.

  • Ja. Ich dachte eher an den Rentner, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und Rentenpunkte sammeln möchte.

    Ab Erreichen Regelaltersgrenze muss man ja aktiv werden, um weiter einzuzahlen. Beim Minijobber macht das definitiv Sinn (lohnt sich bereits nach 5 Jahren weiteren Rentenbezugs), beim mehr als geringfügig Arbeitenden kann man herumargumentieren (lohnt sich nach grob 10 Jahren). Bei unentgeltlicher Pflege lohnt es sich in weniger als einem Jahr.


    Das wollen die bestimmt alle nicht. ;)