GRV ungleich Investment

  • Das ist ein zusätzliches top-up, wenn man nach den möglichen abschlagfreien Renteneintrittsalter in Rente geht?

    Und: gilt das generell oder nur, wenn man ein vorzeitiges abschlagfreies Renteneintrittsalter als "besonders langjährig Versicherter" nach 45 angerechneten Beitragsjahren hinaussschiebt?

    Beispiel:

    Person (Jahrgang 1964 oder jünger) geht irgendwann mit 65 abschlagsfrei in Rente.

    Entgeltpunkte (zeitgleich persönliche Entgeltpunkte): 45,0000

    Die Person arbeitet neben der Rente weiter und erzielt jährlich einen Entgeltpunkt.

    Mit Erreichen der Regelaltersgrenze werden dann die zwei zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Arbeit nach Rentenbeginn dazugerechnet. Die zusätzlichen Entgeltpunkte wirken sich nicht "verspätet" aus und haben daher einen Zugangsfaktor von 1,0000, ebenso wie die bisherigen Entgeltpunkte.

    45 + 2 = 47 * 1,0000 = 47 persönliche Entgeltpunkte

    Jetzt arbeitet die Person weiter und zahlt mit dem Arbeitgeber weiter Beiträge.

    Wieder wird ein Entgeltpunkt erzielt, der sich genau 12 Monate "zu spät" auswirkt.

    Dann geht die Rechnung:

    1,0000 * (0,5% * 12) = 1,0600 persönliche Entgeltpunkte, die zu den bisherigen Entgeltpunkten hinzugerechnet werden.

    47,0000 + 1,0600 = 48,0600

    Wenn wir das weiterspinnen und jährlich immer ein Entgeltpunkt dazukommt, dann sind es ein Jahr später 1,1200 persönliche Entgeltpunkte, die dazukommen, noch ein Jahr später 1,1800 persönliche Entgeltpunkte, das Jahr darauf 1,2400 persönliche Entgeltpunkte, ...

  • Ist das quasi ein Ausgleich für die sinkende Wahrscheinlichkeit, die entsprechende Rentenauszahlung mit höherem Alter auch dauerhaft (sagen wir mal im Mittel 20 Jahre ab Regelrenteneintrittsalter) in Anspruch nehmen zu können?

  • Na ja, vielleicht nutzt ja der Eine oder Andere die Möglichkeit, neben der Rente zu arbeiten.

    Ich war gerade für 4 Wochen in unserem kleinen 'Renterparadies'.;)

    Ein Pärchen, dass wir dort regelmäßig antreffen hat jetzt auch Schluss gemacht und ist vorzeitig in Rente gegangen.

    Und nö, an einer weiteren Lohnarbeit besteht bei Ihnen kein Interesse. Geld ist genug vorhanden, dass es reicht die geringeren Rentenzahlungen abzufedern. Schließlich wurde durch die Politik ja immer wieder darauf hingewiesen, dass man doch zusätzlich vorsorgen solle. :evil:

    Hat bei Ihnen geklappt und nun möchte man den Lohn auch einfahren und genießt lieber den Unruhestand. :thumbup:

  • Auch wenn die Veröffentlichung vom 08.01.2024 schon am 07.01.2024 erfolgt, die anderen Zahlen sollen stimmen:

    https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…chtig-berechnet

    ;)

    [Zitat]

    Die bei einem Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze ("Regelaltersgrenze") anfallenden Abschläge sind näherungsweise richtig kalkuliert - auch wenn manche Wissenschaftlerinnen und Forscher die pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns anfallende Rentenminderung von 0,3 Prozent für zu gering halten. Das geht aus einer Studiedes Mathematikers Mehran Seyed Hosseini hervor, die jetzt in der Fachzeitschrift “RVaktuell” der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veröffentlicht wurde.

    [/Zitat]

    Was macht man, wenn in der Öffentlichkeit eine Vorstellung aufkommt, die den eigenen Motiven zuwiderläuft? Man gibt eine passende Studie in Auftrag, wobei der Auftraggeber das zu erzielende Ergebnis der Studie gleich vorgibt. Der Auftragnehmer rechnet dann vom gewünschten Ergebnis rückwärts, so daß er bei der aktuellen Ausgangssituation herauskommt. Das Feintuning geschieht hierbei durch geeignete Annahmen.

    Für die "Rente mit 63" gilt weiterhin: Sie ist ein Sonderangebot für den Rentner. Wer diese Option beanspruchen kann, sollte ernsthaft erwägen, das zu tun. Ich glaube diesbezüglich weiterhin den manchen Wissenschaftlerinnen und Forschern und nicht der Studie der Deutschen Rentenversicherung. Die vermutlich zu geringen Abschläge sind dabei nur ein Moment von mehreren, die für die frühe Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente sprechen.

  • 10.01.2024

    Hallo Forumsfreund monstermania

    Ich hatte Dich bzw. Deine Kommentare hier bereits vermisst.

    Da Deine Abstinenz weder an Corona lag noch an der klassischen Grippewelle sondern an einem Langzeiturlaub hat mich das beruhigt.

    Kompliment dass Du im Urlaub wohl entschieden hast auch die Aktivitäten hier im Forum mal auszusetzen. Das schaffe ich nicht immer.

    Auf jeden Fall: Willkommen zurück.

    Viele Grüße McProfit, bei mir beginnt die diesjährige Urlaubssaison nächste Woche.

    (Bevor hier im Forum wegen unseren Reisen ein Ansatz von Neid aufkommt: Monstermania und McProfit sind Senioren bzw. Privatiers)

  • Danke für die Wünsche!

    Ich muss Dich aber enttäuschen McProfit. Ich bzw. wird sind noch einige Jahre vom Unruhestand entfernt.

    Meine Partnerin und ich haben aber 2020 im winterlichen Corona Lockdown die Vorteile einer längeren Auszeit im Süden kennen gelernt. Daher erlauben wir uns seither längere Urlaube im Winter. Und Neid muss deswegen nicht aufkommen. Ist Alles eine Frage der Prioitäten im Leben.

    Und ja, Urlaube sind für mich grundsätzlich 'digitale Detox-Zeit'.

    PS: Besser solche Nachrichten zukünftig per persönlicher Konversation schicken. Nicht das dieser Thread hier noch mit privaten Off-Topic 'zugemüllt' wird. ;)

  • Jetzt haben wir Klarheit: "Rente mit 63" ist die Rente nach 45 Jahren.

    https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…hren-festhalten

    War mir von Beginn an klar, auch wenn AW da anderer Meinung war. Aber ich möchte nicht jede im Forum falsch veröffentlichte Information kommentieren, bzw. mich, wie es ebenfalls ab und zu zu erkennen ist, als "Schulmeister" betätigen.

    Dieses Mal konnte/wollte ich mich mit einem Kommentar jedoch nicht zurückhalten ;)

  • Jetzt haben wir Klarheit: "Rente mit 63" ist die Rente nach 45 Jahren.

    War mir von Beginn an klar, auch wenn AW da anderer Meinung war.

    Mit Trivialbegriffen ist schlecht argumentieren, und "Rente mit 63" ist ein Trivialbegriff.

    Aus gutem Grund verwenden offizielle Stellen die offiziellen Begriffe "Rente für langjährig Versicherte" und "Rente für besonders langjährig Versicherte".

    Zu Beginn des langjährigen Prozesses "Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters" waren beide "Rente mit 63", die eine mit, die andere ohne Abschläge. Mittlerweile ist aus der "Rente mit 63 ohne Abschläge" eine "Rente mit 64" geworden, im aktuell absehbaren Endausbau wird daraus in sechs Jahren eine "Rente mit 65" geworden sein. Die andere "Rente mit 63" hingegen wird eine "Rente mit 63" bleiben, allerdings werden die Abschläge noch ein Stück steigen.

    Wer weiß? Vielleicht trennt ja der Volksmund dann auch, wenngleich eingeführte Trivialbegriffe ja oftmals zählebig sind. Es ist ja Unsinn, einen vorzeitigen Rentenbeginn "Rente mit 63" zu nennen, wenn er in Wirklichkeit erst mit 65 Jahren möglich ist.

  • Es ist ja Unsinn, einen vorzeitigen Rentenbeginn "Rente mit 63" zu nennen, wenn er in Wirklichkeit erst mit 65 Jahren möglich ist.

    Manchem mag es auch wie Unsinn anmuten, wenn jemand so lange Aussagen hin und her walgt, bis er dann doch zu dem Schluss kommen kann, „die Diskussion gewonnen zu haben“. 😇

  • Manchem mag es auch wie Unsinn anmuten, wenn jemand so lange Aussagen hin und her walgt, bis er dann doch zu dem Schluss kommen kann, „die Diskussion gewonnen zu haben“.

    Manche Foristen brauchen das anscheinend..... Die Schulmeister werden in unserer Repblik so schnell nicht aussterben. Vor allem vergessen diese offensichtlich was sie in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang geschrieben haben.

    Auf nachstehende, aus meiner Sicht ganz eindeutige Fragestellung

    Moin in die Runde,


    hat irgend wer im Forum eine Idee oder ggf. Wissen wie lange es mindestens dauert bis eine möglicherweise geänderte Gesetzeslage in Bezug auf Änderungen (z.B. Berechtigte in Bezug auf Geburtsjahr, Berücksichtigung von Zeiten ALG 1 Bezug) oder Streichung der Rente für besonders langjährig Versicherte rechtsverbindlich werden kann?

    Weiterhin interesssiert mich ob der Zeitpunkt der Antragsstellung oder erst der Zeitpunkt des Rentebescheides bei einer kurzfristigen Änderung der Gesetzeslage entscheidend ist. Denn die Rentenversicherung benötigt nach eigenem Bekunden ca. 3 Monate für die Bearbeitung eines Rentenantrages bis zur Erstellung eines Rentebescheides.


    Hintergrund: Ich könnte die sogenannte Rente mit 63 zwar seit dem 01.12.23 beziehen, möchte diese aber erst zum 01.12.24 beantragen. Hier schon der Hinweis, dass die Beantragung einer Teilrente für mich nicht in Frage kommt.

    wurde dann von AW u.a. geantwortet

    Wie sich das rentiert, lasse ich mir gern vorrechnen.

    PS: Die "Rente mit 63" nennt sich amtlich "Rente für langjährig Versicherte". Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" ist nochmal etwas anderes.

    Aber dank Referat Janders und dessen Quellen wissen wir ja jetzt, das es sich bei der sogenannten "Rente mit 63" entgegen der von AW veröffentlichten Information was man amtlich unter der "Rente mit 63" versteht, wohl doch um die Rente für besonders langjährig Versicherte handelt.

    Das soll es jetzt aber zu diesem Nebenkriegsschauplatz von meiner Seite aus gewesen sein. ;)

  • Mal eine fachliche Frage, da ich irgendwie gerade ein Brett vor dem Kopf habe. ?(

    Meine Partnerin darf gemäß aktueller Gesetzeslage 2030 mit 65 in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versicherte).

    Jetzt besteht ja auch die prinzipielle Möglichkeit für Sie bereits 2028 in Rente zu gehen (mit 63 und Abschlägen von 14,4%).

    Wie würde es sich jetzt rechnen lassen, wenn meine Partnerin 2028 mit 63 in Rente geht und die nächsten 2 Jahre bis 65 weiter arbeitet und Ihren Rentenabschlag von 14,4% ausgleicht.

    Wie hoch müsste Ihr Einkommen in etwa sein, damit sich diese Konstellation für Sie überhaupt rechnet?

    Kann der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung ab dem Renteneintritt mit 63 ablehnen, so dass meine Partnerin ggf. Ihren Arbeitsplatz mit dem Renteneintritt verliert?

    Der Arbeitgeber zahlt für meine Partnerin in eine Pensionskasse (100% durch den AG). Würde diese Zahlung bei einem Renteneintritt nicht automatisch beendet werden?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung!