GRV ungleich Investment

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Vielleicht will er sein Leben verändern?

    Das glaube ich eher nicht.


    Vielmehr erweckt es den Eindruck als wenn er seine sehr kurze Abstinenz von diesem Forum nunmehr mit Riesenschritten aufholen möchte.


    Mal schauen wann er den ersten, eine komplette Seite füllenden, Beitrag zum besten gibt. <X

  • Das glaube ich eher nicht.

    Geglaubt wird meines Wissens in der Kirche. Ansonsten ist faktenbasiertes Wissen die deutlich bessere Variante. Erst recht beim Thema Finanzen. Dazu kommt: Wer nix weiß, kann leicht in die Lage geraten alles und allen glauben zu müssen.


    Mein Kompliment übrigens, was Du alles über mich und mein Leben weißt präziser zu wissen glaubst. Womit wir schon wieder beim Glauben in der Kirche wären ... Wobei wir uns - meines Wissens - doch weder persönlich kennen noch überhaupt jemals begegnet sind ... :/

    Vielmehr erweckt es den Eindruck ...

    Bei wem ? Dabei kannst Du doch denknotwendig lediglich für Dich sprechen ... ?!

    Mal schauen wann er den ersten, eine komplette Seite füllenden, Beitrag zum besten gibt. <X

    So wie es um die Finanzbildung in Deutschland bestellt ist - was sich auch kongruent in dem Anlageverhalten der Deutschen abbildet angefangen von den Billionen gehalten in lediglich Nominalwerten über die im internationalen Vergleich niedrige Aktienquote (Beteiligung am Produktivkapital) bis zum letzten Platz in der gesamten Eurozone beim Thema Wohneigentum sprich Immobilie (Sachkapital); fatalerweise nicht selten auch noch kombiniert mit einer gewissen oder gar ausgeprägten Staatsgläubigkeit - sollte doch jeder engagierte und längere Beitrag zu Finanzthemen generell begrüßenswert sein ... ?!


    Also daher statt (D)einem <X - ein hoffnungsvolles :)


    In diesem Sinne ...



    Nur meine persönliche Meinung basierend (leider) auf langjährigen Erfahrungen.



    Dir noch ganz viel Glück mit Deinen Finanzen !

  • Ich persönlich finde es schade, wenn Diskussionen nicht in einer gemeinsam erarbeiteten nüchternen und neutralen (oder humorvollen) Analyse durchgeführt werden können und mit einem abschliessenden einvernehmlichen Ergebnis enden, wo man sagen kann:

    "Ja, so ist es. Wir haben das Ergebnis".

    Es gibt natürlich verschiedene Standpunkten, Theorien und Vermutungen über die Zukunft. Aber auch hier könnt man ja zu einem "wenn (a), dann (x), falls aber (b) dann (y)" kommen und gemeinsam weiter beobachten und auswerten.

    Stattdessen wird hin und wieder die emotionale Ebene auf einer Art und Weise betreten, die verletzend ist und den anderen vermutlich einschüchtern und mundtot machen soll.

    Es muss doch möglich sein, vermeindlich falsche sachliche Aussagen durch anderen sachliche Aussagen zu widerlegen. Andauernde Lagerkämpfe von Vertretern verschiedener Theorien und Standpunkte, ohne das gemeinsame Ziel, die Wahrheit, die Fakten, die Lösung zu finden, sind reine Energieverschwendung und bringen gar nix.

  • Da fällt mir ein Punkt auf:


    Ampel ringt um weitere Reformschritte bei der Rente | Ihre Vorsorge
    Nach dem Kabinettsbeschluss für das Rentenpaket II richtet sich der Blick auf die nächsten Reformen.
    www.ihre-vorsorge.de


    Dort steht der Vorwurf, der Generationenvertrag würde mit dieser Maßnahme aufgekündigt werden. Da stellt sich aber die Frage, mit welcher Denkweise man an das Thema herangehen muss, um ehrlicherweise und nicht nur aus populistischen Kalkül, zu so einem Schluss zu kommen.


    Jede Rentenanpassung (Erhöhung), die jetzt unterbleibt oder niedriger ausfällt, schlägt auf sämtliche Rentenzahlungen in naher und ferner Zukunft durch. Der BWL-Justus, der jetzt Beitrag sparen will, protestiert im Kern für eine eigene niedrigere Rente, die wahrscheinlich auch noch später beginnt.

    Das klingt eher nach Klassenkampf als nach Generationenkonflikt.

  • Es geht m.E.n. schon damit los, dass angeblich nicht bezifferbar ist, in welchem Umfang versicherungsfremde Leistungen aus der GRV bezahlt werden.

    Wenn irgendwo Zahlen sehr akribisch geführt werden, dann wohl in der GRV. Für jeden Rentenempfänger gibt es ein eigenes Konto wo sehr akkurat dokumentiert ist, welche Ansprüche der Rentenempfänger wann erworben hat und zu welchen Auszahlungen das führt bzw. führen wird. Wie kann es dann sein, dass der Umfang von versicherungsfremden Leistungen nicht beziffert werden kann und somit auch klar erkennlich wird, ob die Zuschüsse aus Steuermitteln dem Rechnung tragen oder unzureichend sind?

  • Es geht m.E.n. schon damit los, dass angeblich nicht bezifferbar ist, in welchem Umfang versicherungsfremde Leistungen aus der GRV bezahlt werden.

    Wie wäre es statt künstlicher Problematisierung mit einer kleinen Recherche?https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfremde_Leistungen#:~:text=Gemessen%20am%20Bruttoinlandsprodukt%20(BIP)%20ist,auf%202%2C9%20%25%20erh%C3%B6hen.

  • Das schon, ist ja eigentlich ständig, aber ich habe immer die Hoffnung, dass die Leute hier ihrer Argumentation stehen, auch wenn das teilweise nicht besser wäre als wenn sie schlichtweg lügen würden.

    Wer taktische Ziele verfolgt, verbiegt sich auch mal bis zur Unkenntlichkeit.

    Joh 18, 38

  • Wie wäre es statt künstlicher Problematisierung mit einer kleinen Recherche?https://de.m.wikipedia.org/wiki/Versicherungsfremde_Leistungen#:~:text=Gemessen%20am%20Bruttoinlandsprodukt%20(BIP)%20ist,auf%202%2C9%20%25%20erh%C3%B6hen.

    Welche Stelle genau in dem Wikipedia Artikel meinst Du? (Der link ist leider kaputt)

    Diese Stelle hier? :


    Zitat

    Die DRV Bund beziffert den Teil der nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2020 in der erweiterten Abgrenzung auf 37,1 Mrd. Euro. Sie betont, dass es sich bei diesen Werten lediglich um Orientierungsgrößen handelt. [14]

    Falls ja:

    [14] verweist auf : "Ungedeckte Kosten könnten Rentenkassen erheblich belasten" (https://www.ihre-vorsorge.de/r…kassen-erheblich-belasten).


    Darin wiederum steht:


    Zitat

    Die Belastung der Rentenversicherung mit Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen könnte nach einer Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) noch immer einen deutlich zweistelligen Milliardenbetrag ausmachen. Demnach betrug die Summe der Kosten, denen keine entsprechenden Einnahmen der Rentenversicherung gegenüberstanden, im Jahr 2020 – je nach sachlicher Zuordnung – zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro. Legt man die erstgenannte Zahl zugrunde, waren die nicht beitragsgedeckten Leistungen damit um zwölf Milliarden Euro geringer als die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung im gleichen Jahr. Nach einer sogenannten erweiterten Abgrenzung blieben die Rentenkassen der Aufstellung zufolge jedoch auf einem Minus von mehr als 37 Milliarden Euro sitzen.


    Da steht drin, dass es irgendwo zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro liegt.

    Wo ist denn da die exakte Angabe?

  • Da steht drin, dass es irgendwo zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro liegt.

    Du zitierst doch "je nach sachlicher Zuordnung". Dann wäre diese zu machen.

    Hier eine Antwort von der KI Copilot auf die Frage "Wie werden die Bundeszuschüsse berechnet?":

    "Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden auf der Grundlage bestimmter Berechnungen festgelegt. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

    1. Pauschaler Bundeszuschuss: Jedes Jahr erhält die allgemeine Rentenversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss zur Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Dieser Zuschuss wird vom Bund bereitgestellt und ist nicht an individuelle Beitragszahlungen gebunden.
    2. Berechnungsmethoden:
      • Enge Abgrenzung: Bei dieser Methode werden nur die tatsächlich nicht beitragsgedeckten Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Leistungen, die der Bund finanziert, ohne dass dafür Beiträge eingezahlt wurden. Die Kosten für diese Leistungen werden ermittelt, und der pauschale Bundeszuschuss wird entsprechend festgelegt.
      • Erweiterte Abgrenzung: Hier werden zusätzlich zu den tatsächlich nicht beitragsgedeckten Leistungen auch andere Kosten berücksichtigt, die nicht direkt durch Beiträge gedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungskosten und Verwaltungsaufgaben der Rentenversicherungsträger.
    3. Berechnungsgrundlagen:
      • Die genauen Berechnungsgrundlagen können je nach Gesetzeslage und politischen Entscheidungen variieren.
      • In der Regel werden die Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen ermittelt, und der pauschale Bundeszuschuss wird entsprechend festgelegt, um diese Kosten auszugleichen.

    Bitte beachten Sie, dass die genauen Details der Berechnung komplex sein können und von Jahr zu Jahr variieren. Die Bundeszuschüsse dienen dazu, die Rentenversicherung finanziell zu unterstützen und die Leistungen für Versicherte aufrechtzuerhalten."


    Am besten du stellst dort Fragen und reagierst auf die Angebote zu Folgefragen. Vielleicht stellst du fest, wie hochkomplex die Problematiken sind. Mit einer einfachen Zahl ist da nichts.

  • Du zitierst doch "je nach sachlicher Zuordnung". Dann wäre diese zu machen.

    Hier eine Antwort von der KI Copilot auf die Frage "Wie werden die Bundeszuschüsse berechnet?":

    "Die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden auf der Grundlage bestimmter Berechnungen festgelegt. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

    1. Pauschaler Bundeszuschuss: Jedes Jahr erhält die allgemeine Rentenversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss zur Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen. Dieser Zuschuss wird vom Bund bereitgestellt und ist nicht an individuelle Beitragszahlungen gebunden.
    2. Berechnungsmethoden:
      • Enge Abgrenzung: Bei dieser Methode werden nur die tatsächlich nicht beitragsgedeckten Leistungen berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise Leistungen, die der Bund finanziert, ohne dass dafür Beiträge eingezahlt wurden. Die Kosten für diese Leistungen werden ermittelt, und der pauschale Bundeszuschuss wird entsprechend festgelegt.
      • Erweiterte Abgrenzung: Hier werden zusätzlich zu den tatsächlich nicht beitragsgedeckten Leistungen auch andere Kosten berücksichtigt, die nicht direkt durch Beiträge gedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungskosten und Verwaltungsaufgaben der Rentenversicherungsträger.
    3. Berechnungsgrundlagen:
      • Die genauen Berechnungsgrundlagen können je nach Gesetzeslage und politischen Entscheidungen variieren.
      • In der Regel werden die Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen ermittelt, und der pauschale Bundeszuschuss wird entsprechend festgelegt, um diese Kosten auszugleichen.

    Bitte beachten Sie, dass die genauen Details der Berechnung komplex sein können und von Jahr zu Jahr variieren. Die Bundeszuschüsse dienen dazu, die Rentenversicherung finanziell zu unterstützen und die Leistungen für Versicherte aufrechtzuerhalten."


    Am besten du stellst dort Fragen und reagierst auf die Angebote zu Folgefragen. Vielleicht stellst du fest, wie hochkomplex die Problematiken sind. Mit einer einfachen Zahl ist da nichts.

    Ein paar mehr Details dazu gibt's vom Bundesrechnungshof:


    https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4


    ...mit einer interessanten Grafik auf Seite #4.


    Auf der vorher genannten Seite https://www.ihre-vorsorge.de/r…kassen-erheblich-belasten steht u.a.:


    Zitat

    Allerdings sind die neuen Daten – wie alle in der Öffentlichkeit zu diesem Thema kursierenden Zahlen – auch aus Sicht der Rentenversicherung mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. Sie seien „bestenfalls Orientierungsgrößen für das Volumen der nicht beitragsgedeckten Leistungen“, heißt es in einer DRV-Erläuterung. Grund sind Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen den eigentlichen Aufgaben der Rentenversicherung und Leistungen, die dem sozialen Ausgleich in Deutschland dienen. Dies hat auch die Bundesregierung in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen zu diesem Thema in den vergangenen Jahren wiederholt betont. Diese Schwierigkeiten seien schon wegen des „besonderen Charakters der Rentenversicherung als Sozialversicherung unvermeidlich“.


    Ist "der soziale Ausgleich in Deutschland" eine Aufgabe der GRV, die nur deren Beitragszahler zu leisten haben? Oder ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

  • Ist "der soziale Ausgleich in Deutschland" eine Aufgabe der GRV, die nur deren Beitragszahler zu leisten haben? Oder ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?

    Wenn du ein bisschen drüber nachdenkst, werden dir sicher noch andere Elemente als die GRV einfallen, die für soziale Absicherungen in D sorgen.

  • Mir ist entgangen, dass das Thema bereits entsprechend diskutiert wurde und sogar gerichtlich entschieden worden ist:

    Auf die schnelle habe ich leider keinen link gefunden zu:

    Staat vergreift sich an der Rentenkasse › Direktversicherungsgeschädigte e.V.
    Der Staat hat die Rentenkasse um viele Milliarden geplündert. Versicherungsfremden Leistungen sind höher als der Bundeszuschuss - Tendenz steigend
    dvg-ev.org

    Zitat

    1981 wurde gegen die drei Rentenreformen vom VdK geklagt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Arbeitnehmer und Rentner bei der Altersversorgung nicht das gleiche Recht haben wie andere Bürger, sprich Beamte, Politiker, Ärzte und Rechtsanwälte (berufsständige Versorgung). Die Rentenkasse gehört zu den „öffentlichen Geldern“.


    Was mich verwirrt hat, ist, dass in den bisherigen Artikeln nur auf die versicherungsfremden Leistungen selbst hingewiesen wurde, und Diskussionen darüber geführt wurden, wie hoch die nun sind. Aber mir fehlte der Hinweis, dass bereits Verfahren zu diesem Thema gelaufen sind und gerichtlich entschieden wurde, dass versicherungsfremde Leistungen von der GRV zu tragen sind.

  • was ich übrigens schon in Nr. 2.458 dargestellt hatte und man bzw. Du da schon ganz leicht hättest nachlesen können; das in dem Kontext nur am Rande aber nichtsdestotrotz der guten Ordnung halber)

    Das ging wahrscheinlich in einer sehr langen Ausführung von "EU=böse" und "vor 30 Jahren hat Ulla Schmidt mal gesagt" unter.

    Und besser ist es die GRV betreffend nicht geworden - um nochmal an das Beispiel (Nr. 2.428 "Realsatire") und das Zitat von Ulla Schmidt (SPD) zu erinnern. Mehr als 20 Jahre her ... was die Ampel und insbesondere die SPD nicht darin hindert, hinter Erkenntnisse zurückzufallen, die eine Frau Ulla Schmidt schon vor über 20 Jahre hatte. Symptomatisch für dieses Thema - aus meiner Sicht.


    Vermutlich stehen die EU, samt Eurozone sowie die EZB da, wo sie eben stehen (nach Eurokrise, nach Brexit, nach dem Umgang mit dem Thema Migration, nach dem Scheitern der Lissabon-Strategie, nach der immer schwächer werdenden Wettbewerbsfähigkeit etc. pp.), weil u. a. jede sachliche Kritik schnell und leicht als "antieuropäische Agitation" diskreditiert wird ... ?!

    q.e.d. ;)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • q.e.d. ;)

    Zum besseren Verständnis fehlen mir ehrlich gesagt Referenzen auf zukünftige Beiträge. Ich bin schon gespannt auf #8765 und #12345. Ansonsten verliert man doch den Faden, wenn immer nur rückwärts gesprungen werden kann.

  • Im SPIEGEL war gestern ein Interview mit Heinz Rothgang - Bremer Professor für Gesundheitsökonomie - zur Pflegeversicherung zu lesen, der ebenfalls versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet werden:


    "Im Moment werden versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung bezahlt. Die Ausgaben dafür belaufen sich auf mehr als drei Milliarden Euro jährlich. Die wollte man laut Koalitionsvertrag aus Steuermitteln finanzieren – genauso wie die pandemiebedingten Zusatzkosten. Aus der Pandemie sitzt die Pflegeversicherung noch auf Schulden von fünf bis sechs Milliarden Euro, die mit den eigentlichen Aufgaben der Pflegeversicherung wenig zu tun haben, auch das könnte man bereinigen. Oder man könnte wenigstens statt der Beitragssätze nur die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen. Auf diese Weise belastet man nur Beitragszahler, die es sich leisten können."


    Quelle: https://www.spiegel.de/wirtsch…6c-417f-bce2-580d5b4efbf5


    Sowas hat eine gewisse Kontinuität.


    Vielleicht erinnert sich ausser mir noch jemand, dass vor vielen Jahren mal die Tabaksteuer erhöht wurde mit der Begründung, diese Steuererhöhung sei erforderlich für die Bekämpfung des Terrorismus. :/

  • Und, hast du trotzdem Lust, weiter zu klagen?

    Was meinst Du mit "klagen"?
    "klagen" im Sinne von "wehklagen", "jammern"?
    Oder "klagen" im juristischen Sinne?


    Falls Du letzteres meinst:
    Laut https://dvg-ev.org/2021/08/sta…-sich-an-der-rentenkasse/ wäre das problematisch bzw. hätte wenig Aussicht auf Erfolg, weil:

    Zitat

    Klagen hat keinen Sinn, Kläger werden neuerdings von der Justiz mit Geldstrafen belegt, sogenannten Mutwillgebühren.

    Diese Aussage der Quelle "Direktversicherungsgeschädigte e. V." müsste man ggf. noch mal prüfen. Das ist ein eingetragener Verein. Und in seiner Satzung steht etwas von "gemeinnützig". Ich vermute mal, dass die seriös sind(?) Aber man kann die Aussage mit den "Mutwillgebühren" sicher unabhängig überprüfen.