GRV ungleich Investment

  • dass man ja nichts ändern darf.

    ?

    Bei der Gesetzlichen Rente gilt doch eher: Man hätte schon längst etwas ändern müssen !

    Und das vor Jahrzehnten. Beispielsweise schon damals das absehbar in große demographische Probleme kommende Umlagesystem mit kapitaldeckten Elementen wenigstens ergänzen müssen.

    Stattdessen wird ständig extrem viel Geld in "Notoperationen" gesteckt (jährlicher Steuerzuschuß im dreistelligen Milliardenbereich) sowie "gebastelt" (aktuell die Aufgabe des aus guten Gründen vor 20 Jahren eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors, ausgerechnet wenn er am dringendsten gebraucht wird, da die Baby-Boomer vermehrt in Rente gehen; Nr. 2.697), damit das GRV-System nicht kollabiert.

    Als meine Wenigkeit sich gezwungenermaßen mit dem Thema beschäftigte (beim Schritt vom Angestellten in die Selbstständigkeit stellte sich die Frage: Freiwillig weiter Beiträge in das System GRV entrichten oder das Ganze selbst und eigenverantwortlich angehen) fiel diese Prüfung schon damals eindeutig gegen die GRV aus (90er Jahre). Das ist also Jahrzehnte her. Die perspektivischen Probleme waren schon damals evident absehbar und meine Recherchen fanden damals auch Bestätigung durch zufällig zu dem Zeitpunkt erfolgte umfangreiche Untersuchungen bzw. Studien (Prof. Miegel, Prof. Biedenkopf).

  • Die Mütterrente hätte man sich sparen können.

    Ich finde die neuen Hinzuverdienstgrenzen viel zu größzügig im Vergleich zu früher. Da war alles maximal restriktiv ausgelegt, damit bloss kein Rentner ein Euro nebenher zu viel verdient.

    Da könnte man die Hinzuverdienstgrenze auch gleich komplett abschaffen, den ihren eigentlichen Zweck erfüllt diese nicht mehr. Außerdem lässt sich diese sowieso leicht umgehen, wenn man Einkünfte aus Arbeit in juristische Personen umwidmet.

  • Die Mütterrente hätte man sich sparen können.

    Ich finde die neuen Hinzuverdienstgrenzen viel zu größzügig im Vergleich zu früher. Da war alles maximal restriktiv ausgelegt, damit bloss kein Rentner ein[en] Euro nebenher zu viel verdient.

    Da könnte man die Hinzuverdienstgrenze auch gleich komplett abschaffen, den ihren eigentlichen Zweck erfüllt diese nicht mehr.

    ??

    Die Hinzuverdienstgrenze ist doch abgeschafft (mit Ausnahme von Erwerbsminderungsrenten). Man kann eine Rente beantragen nach den entsprechenden Richtlinien (auch vor dem "gesetzlichen Rentenalter" und bekommt die dann. Wenn man weiterarbeiten will, kann man das tun und dabei so viel verdienen, wie man will.

    Ich finde die neuen Bestimmungen entscheidend besser als die alten.

  • Rentenaufschubprämie: Neue Rentenidee wird zum Rohrkrepierer

    Die Kritik (vom Ufo-Mann) kann ich nicht ganz nachvollziehen.

    Angenommen man kann mit 67 abschlagsfrei in Rente, will aber ohnehin bis 68 weiterarbeiten. Mit 67 hätte man 1.000 Euro Rente zu erwarten, könnte also bis 68 12.000 Euro Rente abzüglich Steuern beziehen.

    Oder man beansprucht die Rente erst mit 68, dann hätte man (mit Zuschlag und zusätzlichen Einzahlungen) laufend 1.080 Euro.

    Alternativ mit 68 eine Nachzahlung von 12.000+ Euro, die dann abgabenfrei sein soll.

    :/ Schwierig!

  • Der Kabinettsbeschluss (sprich Regierungsentwurf) liegt vor und "those sneaky little b......" haben da reingeschmuggelt, dass die Auskunft für den Ausgleich von Abschlägen (aka "Rentenpunkte kaufen") erst ab 50 erfolgreich beantragt werden kann.

    Die Versicherungswirtschaft freut sich natürlich darüber, dass man ihr die Konkurrenz vom Hals hält.

    Bundesregierung mogelt Einschränkung für Rentenpunkte ins Betriebsrentengesetz - Altersvorsorge - Versicherungsbote.de
    Der neue Regierungsentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes enthält eine umstrittene Änderung: Versicherte unter 50 Jahren sollen künftig keine…
    www.versicherungsbote.de
  • Der Kabinettsbeschluss (sprich Regierungsentwurf) liegt vor und "those sneaky little b......" haben da reingeschmuggelt, dass die Auskunft für den Ausgleich von Abschlägen (aka "Rentenpunkte kaufen") erst ab 50 erfolgreich beantragt werden kann.

    Die Versicherungswirtschaft freut sich natürlich darüber, dass man ihr die Konkurrenz vom Hals hält.

    https://www.bmas.de/DE/Service/Ges…er-gesetze.html

    https://www.versicherungsbote.de/id/4915912/Ein…esetz-gemogelt/

    Vielleicht sollte z.B. der VDK sich überlegen, Petitionen einzureichen.

    So ähnlich wie https://www.finanzwende.de/ es aktuell zum Thema https://www.finanzwende.de/kampagnen/cumc…rplaene-stoppen macht.

  • Das wird wohl noch sehr interessant, die voraussichtlich nächste Regierung hatte in ihrem Scheinprogramm auch einiges geschrieben, was zukünftigen Rentnern nicht schmecken dürfte. Meines Wissens soll da auch die vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit 63 trotz 14,4% Abzüge für langjährige Versicherte entfallen und auch die Rente mit 65 für besonders langjährige Versicherte soll wegfallen. Kommt für die Betroffenen in körperlich schweren Berufen einer Rentenkürzung gleich.

    Vermutlich sind dann Handwerker auf der Baustelle demnächst mit Rollator unterwegs.

  • Umfrage: Ein Drittel würde über Rentenalter hinaus arbeiten | Ihre Vorsorge
    Wer sich in seinem Job wohlfühlt und nicht nur fürs Geld arbeitet, würde auch als Rentner noch weitermachen. Auch das Alter spielt demnach eine Rolle.
    www.ihre-vorsorge.de

    Die IW Studie gibt's als PDF hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrich…hinaus-arbeiten

    Wie ist denn der letzte Satz zu verstehen?

    Man erwirbt doch weiter neue Rentenpunkte, wenn man weiter arbeitet.

    Und soll der ganze Absatz nur dagegen argumentieren, dass (einige, manche, viele?) Leute nur deswegen weiter arbeiten, weil ihre Rente zu gering ist und sie sich aus finanzieller Not dazu gezwungen fühlen? Oder dass sie das in einem Alter weiter vor der Rente nicht auf dem Schirm haben?

  • 1.

    Engeltpunkte nach Rentenbeginn:

    Kommt darauf an. Bis Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt man versicherungspflichtig und erwirbt weitere Entgeltpunkte, die sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirken. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze bei Bezug einer Vollrente tritt Versicherungsfreiheit ein und es werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte erwirtschaftet. Allerdings kann man die Auszahlung der Rente als Teilrente beantragen bzw. bei einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

    2.

    Ich verstehe die Aussage so, dass sich kein signifikater Unterschied bei den Rentenhöhen ergibt, wenn man die von arbeitenden und nicht arbeitenden Rentnern vergleicht.

    Falls man da Zeiträume vor Erreichen der Regelaltersgrenze betrachtet hat, ist das wenig verwunderlich (s. o.) .

  • Vielleicht im Kontext dieses Stranges von allgemeinem Interesse ?


    Heute im Presseclub (ARD) um 12:00: "Alt gegen Jung - wie gerecht ist die Rentenreform ?"


    Auch wenn das Niveau der besagten Sendung - nach meinem Dafürhalten - eher schwankend ist (was meist auch mit den eingeladenen vier Gästen - in der Regel Journalisten - zu tun hat): Manchmal immerhin kommt eine halbwegs interessante und fundierte Diskussion zustande.

    Bemerkenswert im Kontext mit der besagten Rentenreform ist ja aus meiner Sicht - wie ich hier auch schon geschrieben hatte -, daß man den vor langen Jahren (2004) und aus guten Gründen eingeführten sog. "Nachhaltigkeitsfaktor" bei der Rente (als Bestandteil der Rentenanpassungsformel) - vor 20 Jahren eingeführt zwecks einer gerechten Lastenverteilung zwischen alt und jung den signifikanten demographischen Wandel betreffend - ausgerechnet dann sprich jetzt ausschaltet, wenn er am dringendsten benötigt wird, da die Babyboomer verstärkt in Rente gehen werden. Vielleicht kommt dies auch zur Sprache, da es genau zum Titel der Sendung paßt.