Privatverkäufe im Internet

  • Solange es ein paar wenige Verkäufe sein werden und Sie sich somit weiterhin im privaten Veräußerungsgeschäft bewegen, wird keine Steuer fällig werden.

    Im entsprechenden Gesetzestext sind, soweit ich micht entsinne, keine Mengen aufgeführt. Folglich kann man so viele 'Gegenstände' aus Privatbesitz verticken, wie mal hat/kann/will...


    Ein kurzes Telefonat oder eine Email an die zuständige Finanzbehörde dürfte zur Klärung führen.

  • In den Links oben finden sich zudem einige BFH Urteile zur Abgrenzung "Private Vermögensverwaltung" vs "Gewerblichkeit" sowie zur umsatzsteuerlichen Behandlung.


    Wenn man grobe Fehler vermeidet, dann dürfte es weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer kosten. Also entweder selber anlesen oder vorher mit einem Steuerberater durchsprechen.

  • "Im entsprechenden Gesetzestext sind, soweit ich micht entsinne, keine Mengen aufgeführt."


    Die Mengen sind auch nur ein Indiz. Dumm wäre z.B. in größerem Umfang verschiedenste Dinge zu verkaufen oder die Verkäufe zu bewerben und das ganze professionell aufzuziehen.

  • Also soweit ich das verstehe muss ich, wenn überhaupt, den Gewinn versteuern, heißt die Differenz zwischen Verkaufserlös und dem was ich bezahlt habe. Das ist im Normalfall eher wenig, bei mir durchwegs negativ 8o

  • Nicht ganz. Ohne Einkaufsbelege kannst du den Erwerb nicht nachweisen, das öffnet Schätzungen die Tür. Und ganz dumm wäre es, wenn du die Sache so aufziehst, dass du in die Umsatzsteuerpflicht fällst.


    Also besser vorher kundig machen und dumme Fehler vermeiden, dann sollte die Sammlungsauflösung kein Problem sein.

  • Doch nun gilt seit Januar 2023 ein neues Gesetz, dass besagt, dass Verkäufe auf Internetplattformen ab einem Verkauf von 30 Artikeln oder einem Verkaufserlös von jährlich Euro 2.000,- der Steuerpflicht unterliegen.

    ...

    Ist das die Gerechtigkeit, oder gibt es Auswege?

    Das ist schon mal falsch.

    Auch 2023 unterliegen private Verkäufe im Internet keiner Steuerpflicht (wenn min. 1 Jahr in Deinem Besitz). Die Portalbetreiber müssen Mitglieder an das Finanzamt melden, die pro Jahr mehr als 30 Artikel oder mehr wie 2000€ Umsatz machen.

    Wer also privat sein Auto im Internet verkauft und dabei einem Verkaufspreis > 2000€ erzielt wird ans das Finanzamt gemeldet. Das war es aber auch schon.

    Ein rein privater Verkäufer, der z.B. alle paar Jahre mal ein Auto verkauft oder mal ein paar Dinge aus dem Keller wird keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen.


    Hintergrund ist, dass das Finanzamt versucht damit gewerbliche Verkäufer zu identifizieren die 'vergessen' haben Ihr Gewerbe auch anzumelden. Und ja, ich finde das durchaus richtig und gerecht. Ich kenne da auch nen paar Kollegas, die einen schwunghaften Handel auf diversen Plattformen betreiben. Natürlich Alles rein privat 8).

  • Mal so nebenbei, ich bin auch ein armer kleiner Mann, die ganzen Jahre über von seinem versteuerten Einkommen Aktien gekauft hat und da jetzt jedes mal Kapitalertragssteuer zahlen muss.

    Wenn Du das dem TO rätst, solltest Du aber auch an Dir arbeiten: an Deinen Umgangsformen und Deiner Übergriffigkeit.



    Also wenn jemand als Ausrede seine persönlichen Ausgaben und die Unfähigkeit des Staates mit Geld umzugehen verwendet, um sich vor der Steuer zu drücken, die nicht nur ihn selber, sondern die Allgemeinheit betrifft (um nichts anderes geht es hier), dann hilft in der Regel nur ein Schlag auf den Hinterkopf damit das mal dieses Verhalten hinterfragt wird. Es ist vollkommen irrelevant um welche Mengen es geht oder ob die Güter beweglich oder nicht sind.


    Und nein, in selchen Fällen neige ich eher dazu noch "übergriffiger" zu werden, da ich selber nämlich diese Steuern auch zahlen muss und - man höre und staune - es auch tue. Ich errichte ja auch nicht im Ausland Depots um mich dann vor der Kapitalertragssteuer zu drücken.

  • Da hier keine Steuern anfallen und keiner etwas hinterzieht, verstehe ich dein Gehetze nicht.


    "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant."


    Aktueller denn je.


    Lies meinen Text noch einmal. Bei dir scheints ja auch mit dem Verständnis zu hapern.

  • Das mit dem Arbeiten an Deinen Umgangsformen und Deiner Übergriffigkeit klappt eher so mittel, mmhhh?!

    Joa, wenn man mich als Lump und Denunziant bezeichnet, dann würde ich mal sagen, derjenige hat sie nicht mehr alle.


    Übrigens: wo wir gerade bei Übergriffigkeit sind: Hat ja super bei dir eben in dem ETF-Cashanteil Thread geklappt. ;)

  • In der Ebay Community hat eine Mitarbeiterin verlauten lassen,daß Ebay sich bei "Überschreiten"der Einnahmegrenzen(30 Artikel UND eine Einnahme von mehr als €2000.-/Jahr)an ihren Kunden wenden wird.Ihm wird mitgeteilt,daß eine diesbezügliche Meldung an die Finanzbehörde vorgesehen sei UND er doch bitte Ebay seine Steurnummer zwecks eindeutiger Identifizierung mitzuteilen habe.

    Ich frage mich,welche gesetzliche Grundlage bzw.Rechtsvorschrift der Abgabenordung für dieses Begehren relevant sind.

    Über eine rechtssichere Auskunft würde ich mich sehr freuen.

  • Ihrer Ansicht nach ist es also verboten, die Geldverschwendung unseres Staates zu kritisieren. Interessantes Demokratieverständnis.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist