Wechsel Gas Heizung / 30 Jahre / Frist fix?

  • Hallo zusammen,


    wie viele, verfolge ich derzeit die politischen Entwicklungen zum Thema Heizung gespannt.

    Was ich gerade gelesen habe, dürfen Öl-/Gas-Heizungen zukünftig nur max. 30 Jahren betrieben werden.


    Unsere Gas-Heizung ist Baujahr 1995 und müsste demnach wohl 2025 getauscht werden.


    Leider haben wir in unserem 70er RMH keine Fußbodenheizung, so dass eher die Kombination Wärmepumpe / Deckenheizung in Betracht kommt. Umfassende Sanierungsmaßnahmen möchten wir vermeiden, da wir während der Sanierung im Haus wohnen müssten und das dann eher weniger geht (deshalb keine Fußbodenheizung).

    Auch möchten wir die Maßnahmen nicht umsetzen, wenn es viele – wohl 2024 / 2025 – machen (müssen). Da wird es wohl weiter Material-/Handwerkermangel geben, was sich wohl auf den Preis und die Dauer des Einbaus auswirkt.


    Zudem wird bei uns in der Ortschaft möglicherweise die nächsten Jahre (lt. Gemeinde 3-5 Jahre) das Fernwärmenetz ausgebaut, das auch eine Alternative darstellen könnte. Kann man da warten?


    Wir sind ziemlich unerfahren auf dem Gebiet, hat jemand einen Tipp für uns?


    Besten Dank vorab und einen guten Start ins Wochenende!

    B.

  • Hallo BeJo,

    hat jemand einen Tipp für uns?

    Abwarten und Tee trinken.


    Bei diesem Gesetzesvorhaben ist noch so viel unausgegoren, dass Sie sich nicht verrückt machen lassen sollten.


    Und mal nebenbei: Fast alle Gasanbieter haben heute einen „Ökotarif“, der nicht nennenswert teurer ist als ehrliches Erdgas. Einige Anbieter sind so offen, dass sie gleich schreiben, dass Öko nur grün gewaschen bedeutet. Da ist noch viel Bewegungsspielraum.


    Gruß Pumphut

  • Das Betriebsverbot für mehr als 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen steht schon seit einigen Jahren im Gebäudeenergiegesetz (§ 72 GEG). Verbrochen hat das noch die Regierung Merkel. Also nicht schön, nicht sinnvoll, aber auch nicht neu.


    Die 30 Jahre beziehen sich dabei nicht auf das Baujahr, sondern es sind 30 Jahre seit Einbau oder Aufstellung. Zwischen dem Baujahr nach Typschild und dem Einbau liegen oft mehrere Jahre und im Ernstfall wird die Bußgeldbehörde kaum in der Lage sein, den Zeitpunkt des Einbaus nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis wird auch nach 40 oder mehr Betriebsjahren das nach § 108 GEG vorgesehene Bußgeld bei Verstößen nicht gerichtsfest zu verhängen sein. Außerdem gibt es Ausnahmen. Die wichtigste ist, dass die Regelung nicht für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel gilt. Eine Gasheizung Baujahr 1955 sollte ja bereits ein Niedertemperaturkessel sein. Also, ruhig bleiben und nicht überstürzt irgendeinen Unfug veranlassen. Eine Deckenheizung würde ich z. B. für groben Unfug halten.

  • Danke. Es ist wirklich so, dass wir das RMH mit der heizung gekauft haben und nicht wirklich sagen können, wann diese eingebaut worden ist.

    Wie sehe ich, welche Art von Kessel ich habe?


    Und warum ist eine Deckenheizung keine Alternative, dies wurde uns nämlich so gesagt. Kann man diese ggf. mit den vorhandenen Heizkörpern für die Wärmepumpenheizung kombinieren?

  • Typbezeichnung bei Google eingeben. Da finden sich die Angaben zum Kessel. Baujahr 1995 in einem EFH ist fast immer entweder Niedertemperatur- oder schon ein Brennwertkessel. Brennwert war seit den frühen 90ern die beste Lösung, Niedertemperatur die preisgünstigere Alternative.


    Eine Deckenheizung verursacht einen erheblichen Umbauaufwand. Und dann sammelt sich die Wärme unter der Decke und die Füße werden kalt.

  • Es gibt auch spezielle Niedertemperaturheizkörper. Teilweise sind die einfach nur größer, teilweise mit Ventilator. Was am Ende am sinnvollsten ist, hängt auch vom Gebäude ab. Hier gilt im Zweifelsfall erst dämmen und dann die Heizung austauschen, damit sie richtig dimensioniert ist. Wenn etwas geplant ist, lohnt es sich, sich entweder selbst in das Thema einzufuchsen oder sich entsprechend beraten zu lassen.

  • Abwarten und Tee trinken.


    Bei diesem Gesetzesvorhaben ist noch so viel unausgegoren, dass Sie sich nicht verrückt machen lassen sollten.


    Und mal nebenbei: Fast alle Gasanbieter haben heute einen „Ökotarif“, der nicht nennenswert teurer ist als ehrliches Erdgas. Einige Anbieter sind so offen, dass sie gleich schreiben, dass Öko nur grün gewaschen bedeutet. Da ist noch viel Bewegungsspielraum.

    Ich finde das immer wieder faszinierend.

    Da wirft irgendein Minister eine Nebelkerze, welche wohl auch noch von minderer Qualität war, und schon ist Radau im Hühnerstall...


    Solange niemend einen Feststellungsbescheid in meinen Briefkasten wirft, tu ich mal eben garnix was gegen meinen Geldbeutel geht.


    Wie Pumphut schon schrieb. Wenn doch was reinflattert, dann gibt es immer Mittel und Wege sich "Ökorein" zu waschen. Eins ist mit Sicherheit klar. Es wird für jeden ein Zertifikat mit wohlklingendem Namen geben, welches man kostengünstig irgendwo erwerben kann.

    Vielleicht hat der eine oder andere schon mal was von CO2 Handel gehört. Da wird schon seit Jahren richtig gut Geld mit verdient.

  • Danke, dann schau ich mal.


    Ich dachte, bei der Deckenheizung wäre der Aufwand reduziert, schade. Gibt es sonst eine Alternative zu Decken-/Fußbodenheizung? Vllt. mehr Heizkörper?

    Mein Schwager hat in dem Haus (Baujahr 1964) welches er gekauft und umgebaut hat, Wand-Heizungen eingebaut. Der Aufbau ist relativ gering, die Wände sind also nicht sonderlich „dick“ dadurch geworden, und kuschlig warm hat er es auch. So hat er jetzt jedenfalls die Voraussetzungen (Flächenheizung) für eine Wärmepumpe geschaffen, falls er irgendwann mal den ollen Ölkessel rausschmeisst. Welchen Umbauaufwand das erfordert, kann ich allerdings nicht abschätzen.

    Ich würde allerdings auch erstmal schauen, ob und wie ich das Haus dämmen kann, bevor ich jetzt „panisch“ eine neue Heizung einbauen lasse…

    Btw hat man auch bei einer FBH nicht zwangsweise warme Füße. Unsere läuft selbst bei zweistelligen Minustemperaturen mit einer Vorlauftemp. von unter 28 Grad, da merkt man nicht viel an den Füßen. Warm ist‘s trotzdem, einfach weil das Haus kaum Wärme verliert. Wo wir dann wieder bei der Dämmung sind…

  • Wandheizung hört sich auch gut an, vielleicht kann man alles irgendwann mal irgendwie kombinieren?


    Unsere Heizung hat wohl ein Niedertemperatur-Gas-Heizkessel, d. h. die 30 Jahreregelung gilt nicht, oder?


    Kann man eigentlich eine vorhandene Gasheizung nicht einfach reparieren bevor man eine neue einbaut? Wann ist es eine Reparatur und wann ein Neueinbau gemäß desginiertem neuen Gesetz? Was meint ihr?

  • Geht ein 78 jähriger Rentner mit 1.200 Euro Monatsrente zur Bank und fragt nach einem 25.000 Euro Kredit zwecks Heizungstausch. Guter Witz.


    Aber keiner muss Angst haben.

    Naja, wenn ich ganz ehrlich bin. Eigentum verpflichtet! Mit 78 Jahren und kleiner Rente sollte man genug Rücklagen haben, um jederzeit das Dach oder die Heizung reparieren/ austauschen zu können.


    Kleiner Geheimtipp. Eine Heizung kann auch jederzeit kaputt gehen. Dafür braucht es nicht die Politik. Wer schlau ist, der baut sich nicht noch mal eine Öl oder Gasheizung ein.


    Irgendwann wird dann wieder nach Staatshilfe geschrien, wenn Gas unfassbar teuer geworden ist.

  • Abbezahlen wird man den Kredit nicht mehr können ... und ja über den Ausdruck "Eigentum verpflichtet" sollte man sich schon Gedanken machen ... ist alles gar nicht so einfach.


    Ich rätsele weiterhin über folgende Fragen? Insbesondere die letzte Frage ...

    Wandheizung hört sich auch gut an, vielleicht kann man alles irgendwann mal irgendwie kombinieren?


    Unsere Heizung hat wohl ein Niedertemperatur-Gas-Heizkessel, d. h. die 30 Jahreregelung gilt nicht, oder?


    Kann man eigentlich eine vorhandene Gasheizung nicht einfach reparieren bevor man eine neue einbaut? Wann ist es eine Reparatur und wann ein Neueinbau gemäß desginiertem neuen Gesetz? Was meint ihr?

  • Die Leute die "Eigentum verpflichtet" raushauen, haben in der Regel keine Ahnung um die Bedeutung des Satzes.

    ... und hocken in aller Regel in einer mietrechtlich mehr oder weniger gut gepamperten MFH-Etagenwohnung.;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Btw hat man auch bei einer FBH nicht zwangsweise warme Füße. Unsere läuft selbst bei zweistelligen Minustemperaturen mit einer Vorlauftemp. von unter 28 Grad, da merkt man nicht viel an den Füßen. Warm ist‘s trotzdem, einfach weil das Haus kaum Wärme verliert. Wo wir dann wieder bei der Dämmung sind…

    Und um das dann noch weiter auszuführen. Die Oberfläche des Fußbodens hat dann noch so 23-24 Grad. Kein Vergleich zu den Fußbodenheizungen der 80er Jahre


    Wandheizung hört sich auch gut an, vielleicht kann man alles irgendwann mal irgendwie kombinieren?

    Kann man grundsätzlich machen, da alles im Niedertemperaturbereich arbeitet. In der Regel ist das aber nicht nötig, wenn man die thermische Hülle entsprechend saniert. Eine Ausnahme sind die Bäder. Die haben relativ kleine Bodenfläche und die wird durch Dusche (wobei man bei durchgefliesten Duschen durchaus auch FBH machen könnte) und Badewanne noch weiter eingeschränkt. Gleichzeitig will man es im Bad in der Regel etwas wärmer. Hier kann es Sinn machen, zusätzlich zur FBH noch Wandheizung zu installieren.

    Wie gesagt, wenn du etwas machen willst, kommt eine Bestandsaufnahme des ganzen Hauses an allererster Stelle. Dann wird entschieden, wie die Gebäudehülle saniert wird und auf Basis der Gebäudehülle wird dann die Heizung geplant.

  • Hallo BeJo,

    Kann man eigentlich eine vorhandene Gasheizung nicht einfach reparieren bevor man eine neue einbaut? Wann ist es eine Reparatur und wann ein Neueinbau gemäß desginiertem neuen Gesetz? Was meint ihr?

    Eine Reparatur ist es, solange Ihnen Ihr Heizungsmonteur Ersatzteile einbauen kann – und wenn nur das Gehäuse bleibt. Da kommt niemand und kontrolliert. Die entscheidende Frage ist also, wie lange rechnet es sich für die Anbieter von Gasheizungen, Ersatzteile zu verkaufen.


    Lassen Sie sich nicht nervös machen.


    Gruß Pumphut